Herawo 4. Dezember Hallo, ich habe zwei Wertpapiere verkauft, das erst mit einem Gewinn und nach bzug von Quellensteuer, das zweite Papier hatte einen ähnlich hohen Verlust. Kann man diesen gegen den Gewinn verechnen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Walter White 4. Dezember Ja, die werden verrechnet. https://marcowenzel.de/wie-funktioniert-die-verrechnung-von-verlusten-verlusttoepfe/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 4. Dezember Das macht jede deutsche Bank automatisch. Manche Broker versuchen es zumindest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 4. Dezember vor 45 Minuten von Herawo: ich habe zwei Wertpapiere verkauft Kommt auf die Wertpapiere an. Es gibt die Besonderheit bei Aktienverlusten, dass diese nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden können. Umgkehrt können Aktiengewinne aber mit allen Verlusten im Bereich der Kapitaleinkünfte verrechnet werden, wobei hier die Verrechnung mit Aktienverlusten dann allerdings vorrangig geschieht. Für alle anderen Wertpapiere gibt es keine Einschränkung. Und ... Aktien-Investmentfonds (auch ETF) sind keine Aktien, sondern bleiben Investmentsfonds. Hier wird alles als Investmentertrag zusammengefasst und Verluste sind mit allen anderen Kapitaleinkünften verrechenbar. Auf die Besonderheiten, wie man Investmenterträge jetzt eigentlich berechnet, gehe ich hier nicht ein. Das steht alles im InvStG. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 4. Dezember · bearbeitet 4. Dezember von reckoner Hallo, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um Aktienverlust und Sonstigen Gewinn, oder um Termingeschäfte (noch dürften die Banken die Neuregelung nicht umgesetzt haben). EDIT: Sorry, heute war ich wohl der Igel. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag