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Gabriele

Gutschrift von Sollzinsen bei der ING / Sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG (256 Euro)

Empfohlene Beiträge

Gabriele

 

Die ING zahlt beim Rahmenkredit die Sollzinsen der ersten 3 Monate als Gutschrift auf das Girokonto zurück.

 

In den Bedingungen weist die ING auf folgenden Sachverhalt hin:

 

„Die Prämie ist steuerfrei, wenn Ihre sonstigen Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG (einschließlich dieser Prämie) weniger als 256 Euro im Kalenderjahr betragen. Die persönlichen Auswirkungen in der Steuererklärung stimmen Sie bitte mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater ab.“

 

https://www.ing.de/kredit/rahmenkredit/

 

 

Frage:

 

Entsteht überhaupt eine Steuerpflicht, wenn ein Kreditnehmer für den Kredit z.B 10% Sollzinsen zahlt und diese anschliessend wieder als Gutschrift zurückerhält?

 

 

 

 

 

Rahmenkredit.thumb.png.af386b0bfc1fb83bec7a991639424136.png

 

 

 

 

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Gast250104
· bearbeitet von DeWeMe

Bankprämien sind Einkünfte aus sonstigen Leistungen, siehe z.B. hier oder hier. Deshalb gilt der § 22 Nr. EStG bzw die EUR 256.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Ja, das sind schwierige Fragen... Deshalb mag ich solche Prämien nicht. Ich versuche, sie zu vermeiden. Lieber ein Anbieter, der gleich günstige Konditionen anbietet, als ein teurer Anbieter, der hinterher einen Teil wieder als Prämien zurückgibt!

 

Ich hatte einen ähnlichen Fall. Vor zwei Jahren habe ich einen Teil meiner Wertpapiere zu Vanguard Invest verlagert. Unglücklicherweise hat Vanguard Invest das Produkt nach ein paar Monaten abgekündigt und sie haben mir eine Kündigung geschickt. Als Ausgleich gab es eine Erstattung der Wertpapier-Kaufgebühren. Das war einerseits sehr nett - auf der anderen Seite musste ich überlegen, ob ich die Erstattung versteuern muss bzw. soll - und wenn ja: wie.

 

In diesem Fall war es relativ einfach. Die Kaufgebühren eines Wertpapiers mindern den steuerlichen Gewinn (nach einem späteren Verkauf). Also muss eine Erstattung der Kaufgebühren den steuerlichen Gewinn erhöhen. Deshalb werde ich die Erstattung in der nächsten Steuererklärung angeben.

 

Bei einem Rahmenkredit für Unternehmen wäre es auch einfach. Sollzinsen mindern den steuerlichen Gewinn - also muss eine Erstattung den steuerlichen Gewinn erhöhen.

 

Bei einem Rahmenkredit an Privatkunden wird es interessant. Sollzinsen kann man in der Regel nicht dafür verwenden, um steuerpflichtige Einnahmen zu vermindern. Also warum soll eine Erstattung die steuerpflichtigen Einnahmen erhöhen?

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Hermann

Gilt dies demnach auch für Stromanbieter und deren Cashback bzw. Verrechnung mit der Stromrechnung?

Wäre beim nächsten Wechsel gut zu wissen.

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rotten.demin

Nein, wenn der Cashback ein Rabatt ist, durch den du Geld sparst, ist er steuerfrei.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Gilt dies demnach auch für Stromanbieter und deren Cashback bzw. Verrechnung mit der Stromrechnung?

Es gilt imho weder beim Stromanbieter noch bei der hier angesprochenen Aktion der ING, die Bank liegt mit ihrer Einschätzung falsch.

 

Wenn überhaupt dann ist es eine Schenkung der eingesparten Zinsen, und dort liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro.

Eine reine Werbeaktion ist aber nicht einmal eine Schenkung, sondern im Preis eingerechnet, man zahlt sich die Prämie also praktisch selber (ich war heute bei Lidl und hab' 5 Euro aus dem App-Adventskalender bekommen - auch völlig steuerfrei).

 

Stefan

 

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Richie_Rich
1 hour ago, rotten.demin said:

Nein, wenn der Cashback ein Rabatt ist, durch den du Geld sparst, ist er steuerfrei.

 

Solange es keine regelmäßige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit ist.

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Gast250104
vor 10 Stunden von reckoner:

Es gilt imho weder beim Stromanbieter noch bei der hier angesprochenen Aktion der ING, die Bank liegt mit ihrer Einschätzung falsch.

Hast du dazu auch irgend eine Quelle, eine professionelle Einschätzung oder ein Urteil?

 

Sonst bleibe ich dabei

grafik.png.a85c300f3488f5341f9ab150a3a45442.png

https://www.iww.de/sr/archiv/lohnzahlungen-dritter-sachpraemien-aus-kundenbindungsprogrammen-lohnsteuerlich-richtig-behandeln-f122272

 

 

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chirlu
vor einer Stunde von DeWeMe:

Sonst bleibe ich dabei

 

Du siehst ja („u. E.“), dass die Rechtslage unklar ist. Mehr zu versteuern als eventuell nötig ist jedenfalls nicht verboten und am sichersten …

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MeinNameIstHase

Die Erfassung der Gutschrift als Vermittlungsprämie nach § 22 Nr. 3 EStG hat unterschiedliche Voraussetzungen und schafft eine gewisse Assymmetrie. Weil die Prämie wird immer steuerlich erfasst. Aber nicht immer gleich.

 

Vorteilhaft ist, dass es eine Freigrenze von 256 Euro gibt (siehe § 22 Nr. 3 Satz 2 EStG). Aber man muss in den § 22 Nr. 3 EStG auch erst mal reinkommen, d.h. andere Einkunftsarten dürfen nicht zuständig sein. Das ist immer dann der Fall, wenn die Sollzinsen des Kredits nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind, weil es ein "Privat-/Kosumkredit" ist.

 

Kann man die Sollzinsen (für den Rahmenkredit) aber als  WK bei irgendwelchen steuerpflichtigen Einkünften abziehen (z.B. Zinsen für ein Hausbau, das vermietet wird) und bekommt für 3 Monate die Zinsen als Prämie erstattet, dann fehlt es für den Abzug der zunächste gezahlten Zinsen als WK an der Belatstung, weil sie ja erstattet wurden.

Und da beispielsweise § 21 EStG eine der sieben Einkunftsarten darstellt, wäre man aus § 22 Nr. 3 EStG raus (siehe § 22 Nr. 3 EStG: Einkünfte aus Leistungen, soweit sie weder zu anderen Einkunftsarten (§ 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 6) noch zu den Einkünften im Sinne der Nummern 1, 1a, 2 oder 4 gehören)

 

 

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
vor 14 Stunden von reckoner:

Es gilt imho weder beim Stromanbieter noch bei der hier angesprochenen Aktion der ING, die Bank liegt mit ihrer Einschätzung falsch.

 

Das Problem dürfte sein, dass die Bank das entsprechend verbucht. Wenn der so genannte Freundliche (der VW-Servicepartner) beim Kauf des Dachgepäckträgers  einen Cashback gibt, dann kommt kein Steuerhinweis. 

 

vor 13 Minuten von MeinNameIstHase:

Kann man die Sollzinsen (für den Rahmenkredit) aber als  WK bei irgendwelchen steuerpflichtigen Einkünften abziehen (z.B. Zinsen für ein Hausbau, das vermietet wird) und bekommt für 3 Monate die Zinsen als Prämie erstattet, dann fehlt es für den Abzug der zunächste gezahlten Zinsen als WK an der Belatstung, weil sie ja erstattet wurden.

 

BauFi mit Dispo. Halte ich für abenteuerlich, aber mal wieder was gelernt...

 

Wie erkläre ich dem Finanzamt, dass die Sollzinsen für die vermietete Wohnung angefallen sind und nicht für meinen allgemeinen Lebenswandel? Ich befürchte, dass da noch nicht mal ein separates Konto reicht.

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MeinNameIstHase
vor 5 Minuten von Rubberduck:

Wie erkläre ich dem Finanzamt, dass die Sollzinsen für die vermietete Wohnung angefallen sind und nicht für meinen allgemeinen Lebenswandel? Ich befürchte, dass da noch nicht mal ein separates Konto reicht.

Das ist doch jetzt nur ein Beispiel. Könnte genauso gut ein Fahrzeug sein, oder ein Bürostuhl oder PC, der irgendwelchen regulären Einkünften dient. Und wie macht man das? Mit Belegen. Oft scheitert es ganz praktisch aber an der 1-zu-1-Korrelation, ob der Kredit wirklich einer Finanzierung (zur Einkünfteerzielung) dient oder nicht-eindeutig der privaten Lebensführung zuzuordnen sind.

 

Insoweit wird sich das FA kaum beschweren, wenn man die Prämien-Einnahme einfach via § 22 Nr. 3 EStG erfasst. Liegt die "Prämie" aber unter 256,- Euro, könnte das FA andererseits daran interessiert sein, nachzuschauen, ob nicht doch woanders damit Werbungskosten zu kürzen sind.

 

Wie heißt es: Die Bank gewinnt immer. B-)

 

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Rubberduck
vor 21 Minuten von MeinNameIstHase:

 Könnte genauso gut ein Fahrzeug sein, oder ein Bürostuhl oder PC, der irgendwelchen regulären Einkünften dient. Und wie macht man das? Mit Belegen. Oft scheitert es ganz praktisch aber an der 1-zu-1-Korrelation, ob der Kredit wirklich einer Finanzierung (zur Einkünfteerzielung) dient oder nicht-eindeutig der privaten Lebensführung zuzuordnen sind.

 

Vermieter V renoviert das Bad seines Mieters. Die Rechnung kommt während der Sommerferien. Zahlungsziel 14 Tage. 

Vermieter V macht eine Woche länger Malle mit entsprechenden Ausgaben für Abendunterhaltung.

Der Dispo wird genutzt. Es fallen 100 Euro Sollzinsen an.

 

Die sind jetzt absetzbar?

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reckoner

Hallo,

 

@DeWeMe: Das was du zitiert hast gilt für Vermittlungsprämien an Dritte - sich selbst kann man nicht vermitteln.

 

Der Hinweis von Hase ist aber trotzdem richtig. Und zwar, dass man das Gesamtgeschäft betrachten muss. Zinsen die man nicht zahlt darf man natürlich auch nicht als Werbungskosten absetzen (wenn es beispielsweise ein Kredit für eine vermietete Immobilie ist, oder für einen Dienstwagen u.s.w.).

 

Zitat

Solange es keine regelmäßige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit ist.

Verstehe ich nicht. Wie soll man denn mit der ING-Aktion einen Gewinn erzielen? Oder mit einem Neukundenrabatt eines Stromanbieters?

 

Zitat

Das Problem dürfte sein, dass die Bank das entsprechend verbucht. Wenn der so genannte Freundliche (der VW-Servicepartner) beim Kauf des Dachgepäckträgers  einen Cashback gibt, dann kommt kein Steuerhinweis. 

Das buchen beide gleich, als Kundenrabatt, Werbemaßnahme oder Ähnliches.

 

Zitat

Wie erkläre ich dem Finanzamt, dass die Sollzinsen für die vermietete Wohnung angefallen sind und nicht für meinen allgemeinen Lebenswandel?

Erstens durch den zeitlichen Zusammenhang. Und zweitens durch den mehr oder weniger identischen Betrag.

Das Problem hast du aber immer wenn du Zinsen absetzen willst.

Der Klassiker:

- 100k Grundschuld auf eine vermietete Immobilie

- man bekommt irgendwie 100k (Erbschaft etc.), und zahlt damit den Kredit zurück

- einige Zeit später möchte man noch für 50k ein Auto kaufen

- also zur Bank und Grundschuld wieder aufleben lassen

Problem: Falsche Reihenfolge, die Zinsen sind nun nicht mehr als Werbungskosten absetzbar.

 

Stefan

 

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Rubberduck
vor 19 Minuten von reckoner:

Das buchen beide gleich, als Kundenrabatt, Werbemaßnahme oder Ähnliches.

 

Ich habe den Verweis auf die Steuer noch nie bei Nicht-Finanzprodukten gesehen.

Und es gibt ganze Seiten, die für Cashback-Aktionen werben. Wer die konsequent nutzt schafft den Freibetrag locker.

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MeinNameIstHase
vor 28 Minuten von Rubberduck:

Der Dispo wird genutzt. Es fallen 100 Euro Sollzinsen an.

 

Die sind jetzt absetzbar?

Wenn es ein Zweitkonto ist, wo die ganzen Mieteinnahmen drüber laufen und die Nebenkosten, Sollzinsen, Instandhaltungen abgebucht werden und sonst gar nichts, ist es so. So ein Extrakonto ist z.B. bei Grundstücksgemeinschaften/Erbengemeinschaften nicht so selten.

 

Mir gings aber vor allem darum, klar zu machen, dass § 22 Nr. 3 EStG subsidiär ist und nur greift, wenn ein Zusammenhang mit anderen Einkunftsarten nicht vorliegt. Das dürfte der Hauptgrund sein, warum überhaupt Verwirrung besteht, ob eine Prämie jetzt nach § 22 Nr. 3 EStG zu erfassen ist oder nicht.

 

Ganz allgemein geht's auch darum, dass die Prämie im Unterschied zu einem Lottogewinn steuerpflichtig ist. Es besteht ein Leistungsaustausch, denn die Bank hat in der Kundengewinnung eine Gegenleistung zur Werbeprämie, die sie gewährt. Sie hofft ja darauf, dass der (teure) Dispo nicht gleich wieder getilgt wird, sondern auch danach in Anspruch genommen wird.

Wenn man dieses Grundprinzip versteht, kann man die Frage, wie man es steuerlich erfasst, im Einzelfall sauber lösen.

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Rubberduck
· bearbeitet von Rubberduck
vor 36 Minuten von MeinNameIstHase:

Es besteht ein Leistungsaustausch, denn die Bank hat in der Kundengewinnung eine Gegenleistung zur Werbeprämie, die sie gewährt. 

 

Es ist eben nicht nur eine Rabattaktion. Deswegen schreibt die ING auch was dazu.

vor 36 Minuten von MeinNameIstHase:

Wenn es ein Zweitkonto ist, wo die ganzen Mieteinnahmen drüber laufen und die Nebenkosten, Sollzinsen, Instandhaltungen abgebucht werden und sonst gar nichts, ist es so. So ein Extrakonto ist z.B. bei Grundstücksgemeinschaften/Erbengemeinschaften nicht so selten.

 

Dann ist es dem Finanzamt nur einfacher erklärbar. Das Zweitkonto ist keine Bedingung.

irgendwelche Formen von Gemeinschaften sind etwas grundsätzlich anderes. 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Es besteht ein Leistungsaustausch, denn die Bank hat in der Kundengewinnung eine Gegenleistung zur Werbeprämie, die sie gewährt.

Genau. Und deshalb muss man imho das gesamte Geschäft betrachten.

 

Wenn wir davon ausgehen, dass der Rahmenkredit nicht steuerbar ist (also keine Finanzierung von Werbungskosten etc.) dann gilt das auch für die Prämie; jedenfalls solange sich unterm Strich kein Gewinn ergibt (Gewinn würde bedeuten, dass man mehr Prämie bekommt als man Zinsen zahlt).

 

Stefan

 

 

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