JensRichter Dezember 2, 2024 Hallo, habe doch einige gute Gewinne mit Kryptos gemacht auf meinem Justtrade Konto und auch bei Finanzen.Zero ! Würde vielleicht was verkaufen wollen, aber weiß nicht genau, ob diese Broker Abgeltungsteuer ( oder eine andere Steuer) abziehen?? Ich weiß, das nach einem Jahr Haltezeit es steuerfrei ist. Da ich bisher noch kein Verkauf gemacht habe, will ich da nichts falsch machen. Hat schon jemand bei den Neobrokern Erfahrungen bei einen Verkauf gemacht ? Würde mich über Infos freuen, da diese Banken telefonisch kaum zu erreichen sind. Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WalleWalle Dezember 2, 2024 Es kommt drauf an, was genau du gekauft hast. Einen Bitcoin-ETP? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JensRichter Dezember 2, 2024 Bei Justtrade gibt es kein Bitcoin ETP oder andere Krypto ETPs. Sind wahrscheinlich keine physichen Coins, da ich ja nicht damit bezahlen kann. Aber wird genau so gekauft wie echte Bitcoins Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
WalleWalle Dezember 2, 2024 Justtrade scheint physische und Krypto-ETP anzubieten. Wenn du physisch gekauft hast, dann sind Gewinne nach einem Jahr steuerfrei, innerhalb eines Jahres mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. https://www.justtrade.com/kryptohandel Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
JensRichter Dezember 2, 2024 Danke Walle, habe also physiche Coins in einer Sammel-Wallet in Deutschland bei der Tangany GmbH aus München verwahrt. Dann dürfte ja keine Steuer von Justtrade beim Verkauf kommen nach einem Jahr. Wenn ich welche Verkaufe unter ein Jahr , dürfte sicher auch kein Abzug kommen von Justtrade, da die ja bei der Steuererklärung angegeben werden müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
wertomat Dezember 3, 2024 Also echte Coins (und nicht irgendwelche Zertifikate) werden auch wenn unter ein Jahr, nicht nach Kap-Steuer, sondern nach dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Diesen kann eine Bank oder ein Broker ja gar nicht wissen. Daher wären diese gar nicht in der Lage, Steuern abzuziehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
indianahorst 25. Februar Ich möchte mich an dieses Thema mal dranhängen, da mir heute eine ähnliche Frage durch den Kopf ging: Weshalb sind Gewinne in physischen Coins bei JustTrade eigentlich nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei? Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass die Steuerfreiheit nach einem Jahr davon abhängt, ob es eine Möglichkeit zur Auslieferung gibt (wie bei Xetra Gold oder Euwax Gold II). Nun heisst es zu diesem Punkt aber bei JustTrade in der FAQ auf https://www.justtrade.com/kryptohandel : Zitat Kann ich meine bei justTRADE erworbenen Kryptowerte in mein eigenes Wallet übertragen? Die Ein- wie auch die Auslieferung von Kryptowerten ist bei uns grundsätzlich nicht möglich. Kann das jemand aufklären? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 25. Februar vor 4 Minuten von indianahorst: Weshalb sind Gewinne in physischen Coins bei JustTrade eigentlich nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei? Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass die Steuerfreiheit nach einem Jahr davon abhängt, ob es eine Möglichkeit zur Auslieferung gibt (wie bei Xetra Gold oder Euwax Gold II). Nun heisst es zu diesem Punkt aber bei JustTrade in der FAQ auf https://www.justtrade.com/kryptohandel : Kann das jemand aufklären? Ohne den Laden zu kennen: Wenn es keine Möglichkeit zur Lieferung gibt dann wird das Investment auch nicht steuerfrei. Das sollte also pauschal besteuert werden. Wenn der Broker das nicht macht dann musst du das selbst erklären. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rotten.demin 26. Februar Wenn es sich um physische Kryptos handelt, dann sind Gewinne nach einem Jahr steuerfrei. Xetra Gold oder Euwax Gold II sind Zertifikate. Bei diesen gilt die Steuerfreiheit nur, wenn es eine Möglichkeit zur Auslieferung gibt. Der Auslieferungsanspruch bei Gold-Zertifikaten ist doch etwas anderes als die Übertragungsmöglichkeit von physischen Kryptos auf eine andere Wallet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
rotten.demin 26. Februar vor 8 Stunden von SlowHand7: Das sollte also pauschal besteuert werden. Wenn der Broker das nicht macht dann musst du das selbst erklären. Wenn Kryptos versteuert werden müssten, dann zum persönlichen Einkommensteuersatz. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
underwood 26. Februar Hier hatten wir die Diskussion schon mal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
indianahorst 26. Februar vor 5 Stunden von rotten.demin: Wenn es sich um physische Kryptos handelt, dann sind Gewinne nach einem Jahr steuerfrei. Xetra Gold oder Euwax Gold II sind Zertifikate. Bei diesen gilt die Steuerfreiheit nur, wenn es eine Möglichkeit zur Auslieferung gibt. Der Auslieferungsanspruch bei Gold-Zertifikaten ist doch etwas anderes als die Übertragungsmöglichkeit von physischen Kryptos auf eine andere Wallet. Danke! Ich habe inzwischen beim Support von JustTrade nachgefragt und die haben folgendes geantwortet: "Die Steuerfreiheit von Kryptowerten als privates Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 EStG ist unabhängig von einer Auslieferungsoption. " Also gilt zusammengefasst: bei Zertifikaten (Xetra Gold, Euwax Gold II, diverse Krypto-ETPs wie CoinShares Physical Bitcoin oder CoinShares Physical Staked Ethereum): steuerfrei nach einem Jahr Haltedauer und Auslieferungsoption. bei physischen Assets (Goldbarren im Tresor, Krypto in der eigenen Wallet oder wie bei JustTrade von Drittanbieter Tangany verwahrt): steuerfrei nach einem Jahr Haltedauer auch ohne Auslieferungsoption Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 26. Februar vor 29 Minuten von indianahorst: Danke! Ich habe inzwischen beim Support von JustTrade nachgefragt und die haben folgendes geantwortet: "Die Steuerfreiheit von Kryptowerten als privates Veräußerungsgeschäft im Sinne von § 23 EStG ist unabhängig von einer Auslieferungsoption. " bei physischen Assets (Goldbarren im Tresor, Krypto in der eigenen Wallet oder wie bei JustTrade von Drittanbieter Tangany verwahrt): steuerfrei nach einem Jahr Haltedauer auch ohne Auslieferungsoption Wenn du eine eigene Wallet besitzt dann hast du natürlich auch eine Auslieferungsoption. Wenn ein Anbieter zwar Coins verwahrt, diese aber nicht ausliefern kann, dann hast du nur einen Anspruch auf Barausgleich beim Verkauf. Wie bei Termingeschäften. Wie das FA das beurteilt wird man sehen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag