kleinerfisch Donnerstag um 20:57 vor 1 Stunde von reckoner: Nein. Der Ehepartner erbt 25%, und durch den Zugewinnausgleich* erhöht es sich auf 50% (nicht aber auf 75%). Stimmt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Donnerstag um 21:12 vor 46 Minuten von Knarf: Ah verstehe, das ergibt in unserem Fall Sinn. Danke. Das Geld war früher mal auf dem gemeinsamen Girokonto meiner Eltern. Und dann ist es nach und nach zur Anlage auf die Tages- und Festgelder gewandert. Auch wenn es vielleicht Sinn ergäbe, stimmt es trotzdem nicht. Wenn das Geld vom gemeinsamen Giro aufs Festgeld der Mutter gewandert ist, dann war das zur Hälfte eine Schenkung des Vaters an die Mutter und ist anschließend vollständig dem Vermögen der Mutter zuzurechnen. Und für das gilt die schon erwähnte 25+25 zu 50 Regelung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko Donnerstag um 21:40 vor 16 Minuten von vanity: Wenn das Geld vom gemeinsamen Giro aufs Festgeld der Mutter gewandert ist, dann war das zur Hälfte eine Schenkung des Vaters an die Mutter und ist anschließend vollständig dem Vermögen der Mutter zuzurechnen. Das ist allerdings keine klare Tatsache, sondern eher eine widerlegbare Vermutung. Wenn die Mutter das Geld einfach vom gemeinsamen Girokonto genommen und als Tages- oder Festgeld angelegt hat, ist eine Schenkung nicht ohne Weiteres plausibel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko Donnerstag um 22:03 vor 2 Stunden von reckoner: Der Ehepartner erbt 25%, und durch den Zugewinnausgleich* erhöht es sich auf 50% (nicht aber auf 75%). *ich nenn' das jetzt mal so, der Begriff kommt eher aus dem Scheidungsrecht, passt hier aber sinngemäß auch Das passt schon. Der Gesetzgeber nennt es ja auch so (§ 1371 BGB). Ich würde da eher von Güterrecht sprechen als von "Scheidungsrecht". Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
vanity Donnerstag um 22:07 vor 25 Minuten von franko: Wenn die Mutter das Geld einfach vom gemeinsamen Girokonto genommen und als Tages- oder Festgeld angelegt hat, ist eine Schenkung nicht ohne Weiteres plausibel. Sondern? Unterschlagung, Veruntreuung oder Darlehen? Ehebedingte Zuwendung? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko Freitag um 08:39 vor 10 Stunden von vanity: vor 10 Stunden von franko: Wenn die Mutter das Geld einfach vom gemeinsamen Girokonto genommen und als Tages- oder Festgeld angelegt hat, ist eine Schenkung nicht ohne Weiteres plausibel. Sondern? Unterschlagung, Veruntreuung oder Darlehen? Ehebedingte Zuwendung? Vermutlich nichts von alldem, sondern die Mutter hat (als Bevollmächtigte oder evtl. sogar als Geschäftsführerin ohne Auftrag) das Geld für Rechnung beider Ehepartner angelegt, ist aber nach außen nur im eigenen Namen aufgetreten. So eine Vorgehensweise ist natürlich nicht gerade ideal, kommt aber häufig vor. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maury Freitag um 09:13 @vanity Auch wenn die Konten auf nur einen Namen laufen, ist in einer üblichen Ehe davon auszugehen, dass der Großteil des Vermögens durch beide Ehepartner gemeinsam erwirtschaftet worden ist. Davon ist nur das Anfangsvermögen auszunehmen. So hat es mir zumindest der Notar erklärt, der unseren Ehevertrag mit einer "modifizierten Zugewinngemeinschaft" aufgesetzt hat. Bei einer Scheidung ist es in der Zugewinngemeinschaft ja auch so, dass alles gemeinsam erwirtschaftete beiden gehört, egal auf wessen Namen irgendwelche Konten laufen. Es fällt alles in den Zugewinn, auch wenn während der Ehe jeder für sich alleine gewirtschaftet hat. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
franko Freitag um 10:23 vor 48 Minuten von Maury: Bei einer Scheidung ist es in der Zugewinngemeinschaft ja auch so, dass alles gemeinsam erwirtschaftete beiden gehört, egal auf wessen Namen irgendwelche Konten laufen. Es fällt alles in den Zugewinn, auch wenn während der Ehe jeder für sich alleine gewirtschaftet hat. Grundsätzlich geht man schon davon aus, dass das Geld dem jeweiligen Konto- oder Depotinhaber gehört. Wer etwas anderes geltend macht, muss das im Streitfall beweisen. Bei einer Scheidung macht es im Ergebnis oft keinen Unterschied, denn da wird der tatsächliche Zugewinn ermittelt und ausgeglichen. Im Erbfall ist das aber anders – da ist es meistens sehr entscheidend, welches Vermögen in den Nachlass fällt und welches nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee Freitag um 15:05 Am 28.11.2024 um 11:32 von odensee: Du kannst deine 50% ja nicht auf dem Konto deines Vaters belassen. Am 28.11.2024 um 12:11 von vanity: Du bist gerade falsch unterwegs. Es geht um Konten, die allein auf Namen der Erblasserin lauten und in deren Vermögenssphäre fielen. Es werden dann zunächst Konten der Erbengemeinschaft (nicht des Vaters). Stimmt. Ich wollte etwas anderes sagen: er wird seine 50% des Erbes irgendwann auf sein Konto nehmen müssen und nicht dem Vater überlassen können (was meine Vermutung ist: sonst stellt sich die Frage nach dem FSA ja nicht). Außer durch Schenkung oder als Darlehn. Offiziell zumindest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner Freitag um 15:55 Hallo, in meinem ersten Beitrag hatte ich geschrieben, dass ich das Geld sobald es verfügbar ist auf ein Konto des Vaters überweisen würde. Nur damit das nicht falsch verstanden wird: Damit ist nicht gemeint, dass der Vater das Geld dann behalten soll. Sondern nur, dass es vor einer Sperre der Bank gerettet* wird. Später muss es natürlich entsprechend der Erbquoten aufgeteilt werden, sonst drohen wirklich Schenkungsteuern. Diese Aufteilung kann aber auch über ein Konto eines Erben erfolgen, es sollte dann aber zeitnah sein (ein paar Wochen vielleicht). Alternativ kann man auch direkt jeweils die entsprechenden Anteile von den Konten der Mutter auf die Konten der Erben überweisen. *ohne Immobilienvermögen könnte es ohne Erbschein abgwickelt werden - und da wäre es blöd, wenn eine Bank querschießt Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag