kleinerfisch Dienstag um 09:14 Ich habe vor Jahren zwei Basis- bzw. Rürup-Renten abgeschlossen: bei Debeka (2009 und 2010 Beiträge eingezahlt), bei Europa (nur 2007). Da ich damals ledig und kinderlos war, habe ich die Hinterbliebenenrente nicht mit reingenommen (mehr Rente für mich). Nun bin ich sei kurzem verheiratet, was die Situation natürlich ändert, zumal meine Frau keine tolle Rente haben wird, und ich der Ältere bin. Ich habe gelesen, dass es problemlos möglich sein sollte, so einen Baustein nachträglich einzufügen. Einzige Folge sollte sein, dass meine Rente sinkt. Daraufhin habe ich beide Versicherungen angerufen und gefragt, ob sie das machen würden. Die Europa sah da kein Problem, ich müsse nur einen Antrag stellen. Die Debeka dagegen weigert sich, redet von "erneuter Gesundheitsprüfung" und von maximal 2 Monaten nach Eheschließung (die wären bei taggenauer Betrachtung schon rum). Keine der beiden Versicherungen konnte mir sagen, ob dieser Schritt steuerliche Auswirkungen hat. Schließlich habe ich ja damals die Beiträge als meine Altersvorsorge abgesetzt und wandle sie jetzt teilweise in eine Vorsorge für meine Frau um. Nun meine Fragen: Muss die Versicherung (hier Debeka) eine Hinterbliebenenversorgung nachträglich hineinnehmen? Darf sie dabei eine Gesundheitsprüfung fordern? Wenn ja, für wen? Gibt es die von der Debeka angesprochene 2-Monats-Frist überhaupt? Hat eine solche Änderung des Vertrags steuerliche Folgen, in dem ich einen Teil meiner damaligen Beiträge im Änderungsjahr nachversteuern muss oder sogar die Bescheide für die Einzahlungsjahre noch geändert würden? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Dienstag um 09:24 vor 2 Minuten von kleinerfisch: Muss die Versicherung (hier Debeka) eine Hinterbliebenenversorgung nachträglich hineinnehmen? Dazu muss man die Versicherungsbedingungen lesen. Nur dort steht es drin, ob das geht. vor 3 Minuten von kleinerfisch: Darf sie dabei eine Gesundheitsprüfung fordern? Wenn ja, für wen? Nein, gibt es bei Rürup und "Hinterbliebenenabsicherung" überhaupt nicht. vor 3 Minuten von kleinerfisch: Gibt es die von der Debeka angesprochene 2-Monats-Frist überhaupt? Nie von gehört, aber bitte in die Bedingungen gucken. Der Versicherer kann das reinschreiben und fordern, wenn er das so will. vor 3 Minuten von kleinerfisch: Hat eine solche Änderung des Vertrags steuerliche Folgen, in dem ich einen Teil meiner damaligen Beiträge im Änderungsjahr nachversteuern muss oder sogar die Bescheide für die Einzahlungsjahre noch geändert würden? Nein. Versicherer wie die Condor oder Alte Leipziger erlauben bis kurz vor Rentenbezug die Veränderung der Hinterbliebenenabsicherung im Rentenbezug. Wenn das steuerliche Auswirkungen hätte, wäre das ja nachträglich verrückt, wenn sich über Jahrzehnte rückwirkend was ändern würde. Wär mir absolut neu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dienstag um 09:57 vor 30 Minuten von satgar: Nein, gibt es bei Rürup und "Hinterbliebenenabsicherung" überhaupt nicht. Ist allerdings nicht verboten, nur vollkommen unüblich. Aber wer weiß, was die Debeka in ihre Bedingungen geschrieben hat … Aber jedenfalls herzlichen Glückwunsch (nachträglich) zur Hochzeit! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fgk Dienstag um 09:59 Aber was wäre die Konsequenz aus der Gesundheitsprüfung? Krankheiten wären für eine Rentenversicherung ja unproblematisch und ein kürzeres Leben sogar vorteilhaft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Dienstag um 10:02 vor 1 Minute von fgk: Krankheiten wären für eine Rentenversicherung ja unproblematisch und ein kürzeres Leben sogar vorteilhaft. Ja, deswegen ist es auch unüblich. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch Dienstag um 11:58 vor 2 Stunden von satgar: Dazu muss man die Versicherungsbedingungen lesen. Nur dort steht es drin, ob das geht. Das hatte ich getan, aber offensichtlich icht gründlich genug. Jetzt dann doch was gefunden. Die Debeka hat tatsächlich eine 3-Monatsfrist (aber nicht zwei!) für Änderungen nach Heirat in Bedigungen stehen. Außerdem muss man offenbar unter 45 sein, womit ich raus wäre. Also bis auf das Ergebnis so ziemlich alles falsch, was man mir am Telefon gesagt hat. Die Europa hat in diesen Details völlig andere Bedingungen. Das wundert mich - ich hätte gedacht, die Basis-RVs sind komplett standatisiert. vor 2 Stunden von satgar: Versicherer wie die Condor oder Alte Leipziger erlauben bis kurz vor Rentenbezug die Veränderung der Hinterbliebenenabsicherung im Rentenbezug. Das erklärt wohl den Unterschied im Ergebnis: Bei der Debeka bekomme ich die Rente schon, bei der Europa noch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Dienstag um 12:55 vor 56 Minuten von kleinerfisch: Das erklärt wohl den Unterschied im Ergebnis: Bei der Debeka bekomme ich die Rente schon, bei der Europa noch nicht. Wenn man die Rente schon kriegt, ist in aller Regel der Zug abgefahren für derlei Änderungen. vor 58 Minuten von kleinerfisch: Die Europa hat in diesen Details völlig andere Bedingungen. Das wundert mich - ich hätte gedacht, die Basis-RVs sind komplett standatisiert Oh, überhaupt nicht. Die vorsorgeform „Rürup“ mag mit ihren Rahmenbedingungen ein gesetzlich festgelegtes Konstrukt sein. Die Bedingungen jedes einzelnen Produkts können sich aber in den Feinheiten stark unterscheiden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag