pvrrr Samstag um 09:13 Hallo zusammen, ich habe einen für mich etwas kuriosen Fall mit Consors und frage mich, ob mich der Support veräppelt oder ob sich "der Weg" zum Ombudsmann lohnt. Ich habe schweizer Aktien an eine dritte Person übertragen, keine Schenkung, sondern regulärer "kostenpflichtiger" Depotübertrag. Die Aktien selbst hatte ich zuvor auch schon einmal im Rahmen eines Eigen-Übertrags zu Consors verschoben. Die Einbuchung der Anschaffungsdaten hatte damals extrem lange gedauert, aber letztendlich erfolgte sie. Im speziellen geht es hier um St.Galler Kantonalbank, CH0011484067. Ausgebucht wurden mir die Aktien letztendlich mit dem Zusatz: "ERSATZBEMESSUNGSGRUNDLAGE AUF ANSCHAFFUNGSKOSTEN GEM. §43A ABSATZ 2 ESTG" Auf meine Beschwerde erhielt ich einmal die Antwort: "Es wurden somit 30 % der Anschaffungskosten herangezogen. Dies liegt daran, dass es für die Aktie keinen Bewertungskurs gibt." Eine Kursstellung existiert (nach a*iva) tatsächlich nur bei Lang&Schwarz und in der Schweiz. Auf meinen Einwand, es gäbe eine Kursstellung wurde mir geschrieben: "Es gibt nur einen Kurs. Durch den Streit der Schweiz mit der EU, wird dieser nicht berücksichtigt. Damit ist die Abrechnung korrekt." Muss ich das hinnehmen? Und falls ja, ist eine Korrektur in der Steuererklärung ebenso möglich wie bei Pauschalbesteuerung nach aktuellem Kurs? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PrivateBanker Samstag um 09:37 Dann über Steuererklärung korrigieren: Kauf- und Verkaufsabrechnung ( Privatrechtlicher Vertrag und Nachweis Geldfluss, da wohl nicht über die Börse abgewickelt !!!) beilegen. Ein personengleicher Übertrag aus der CH war es ja wohl laut deinen Angaben Ebenso Nachweis Depotübertrag as Ch nach D und dann weiter an die dritte Person Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
B3n Samstag um 10:12 §43a Absatz 2 Satz 9 da kannst du sehen welche Kurse verwendet werden dürfen L+S zu noch die Schweizer Börsen seit dem „Streit“. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu Samstag um 11:16 Die Stellenangabe stand ja sogar schon in der Abrechnung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 Samstag um 15:00 Das ist alles korrekt. Da Schweizer Aktien schon seit Jahren nicht mehr an regulierten Börsen gehandelt werden gibt es keinen offiziellen Kurs. Daher wird die Ersatzbemessung angewendet. Da hättest du besser einfach verkauft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
W.Heisenberg Samstag um 15:38 Ich habe schon 2 mal Schweizer Aktien innerhalb deutscher Broker übertragen, gab keine Probleme. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 Samstag um 15:51 vor 7 Minuten von W.Heisenberg: Ich habe schon 2 mal Schweizer Aktien innerhalb deutscher Broker übertragen, gab keine Probleme. Sicherlich ohne Gläubigerwechsel an ein eigenes Depot. Oder eben vor Juli 2019. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
W.Heisenberg Samstag um 17:15 vor einer Stunde von SlowHand7: Sicherlich ohne Gläubigerwechsel an ein eigenes Depot. Ja Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 Samstag um 17:57 vor 38 Minuten von W.Heisenberg: Ja Insofern war deine Antwort irrelevant und normalerweise würde ich das stärker kritisieren. Aber mit deinem Nick hast du bei mir etwas Narrenfreiheit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag