Petra1611 22. November Ich habe heute die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufangebotes mit Maximalpreis von 24,01 je Anteil von meiner Depotbank erhalten. Die Aufforderung kommt von der SCP Investments Ltd.,Majuro, Marshallinseln ?? Wenn ich der Aufforderung nachkäme, würde sich mein Bestandswert mehr als halbieren. Da ich keine öffentlich verfügbaren Informationen im Netz finde, bitte ich hier die Fachleute um Rat. Warum kommt so eine Aufforderung, bzw. sollte ich dieser nachkommen? Wird der Fonds nach Ablauf der Abgabefrist kontinuierlich an Wert verlieren? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 22. November Ablage P und ignorieren. Die Banken sind verpflichtet solche Angebote an die Kunden weiter zu reichen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 22. November Ein üblicher Betrugsversuch. Einfach ignorieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
blueprint 22. November · bearbeitet 23. November von blueprint Kann weg - Müll. Einzuordnen, wie eine Art legaler Abzockversuch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Maciej 22. November Was wertet ihr daran als Betrugsversuch? Etwas aufdringlich - ja. Aber das ist doch im Prinzip sowas wie eine Kauforder mit absurd niedrigem Limit. An einer Börse würde die Order schlichtweg nicht ausgeführt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dividendgrowth 22. November Diese Immofonds haben eine Wartefrist beim Verkauf von 1 Jahr. Also schicken irgendwelche "Gesellschaften" wahllos diese Aufforderungen zur Abgabe eines Kaufangebots zu 50% des Wertes raus an alle möglichen Immofondsbesitzer. Irgendwer braucht bestimmt grad mal ganz dringend Geld - die kaufen es zu 50% des Wertes, legen es bei sich ins Depot und verkaufen nach Ablauf der Wartefrist zu 100%. Halt auch ein Geschäftsmodell. Betrug ist es nicht. Ist so, wie wenn ich hier rumfragen würde, wer mir sein Depot zu 50% des Kurswertes verkaufen würde. Vielleicht möchte ja jemand? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 22. November vor 27 Minuten von dividendgrowth: Diese Immofonds haben eine Wartefrist beim Verkauf von 1 Jahr. Also schicken irgendwelche "Gesellschaften" wahllos diese Aufforderungen zur Abgabe eines Kaufangebots zu 50% des Wertes raus an alle möglichen Immofondsbesitzer. Irgendwer braucht bestimmt grad mal ganz dringend Geld - die kaufen es zu 50% des Wertes, legen es bei sich ins Depot und verkaufen nach Ablauf der Wartefrist zu 100%. Die Haltefrist spielt hier doch keine Rolle. Der Fonds ist börsennotiert und kann sofort zu 45 EUR verkauft werden. NAV ist nur 3 EUR höher. Insofern ist ein Angebot zu 50% schon eine Frechheit. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Megatron 22. November · bearbeitet 22. November von Megatron Die Formulierung "Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebotes" hat schon ein Geschmäckle. Normalerweise steht da da drin das es ein Kaufangebot gibt. Dass dann man dann im Fließtext aufgefordert wird die Anteile zu einem Maximalpreis zu verkaufen statt ein Kaufangebot evtl anzunehmen ist schon aggressiv und zielt meiner Meinung nach direkt darauf ab unsichere Personen um den Finger zu wickeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 22. November Grundsätzlich muss man sich solche Schreiben dann genauer anschauen, wenn sie von der Fondsgesellschaft (Aktiengesellschaft) des gehaltenen Papiers kommen. Natürlich gibt es noch Ausnahmen bei irgendwelchen exotischen Papieren, wo vielleicht auch mal der Emittent eines Zertis aktiv wird. Alles andere und insbesondere bei so Absendern wie Marshallinseln gibt es nur den Papierkorb. Mach Dir keinen Kopf. Soll auch schon öfter mal Anfragen gegeben haben, wo der versprochene Kaufpreis nie geflossen ist, die Anteile waren natürlich trotzdem weg. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 23. November · bearbeitet 23. November von stagflation vor 17 Stunden von Maciej: Was wertet ihr daran als Betrugsversuch? Das Wort "Betrug" hat verschiedene Bedeutungen. Betrug im strafrechtlichen Sinne ist es nicht. Betrug im Sinne von "Täuschung" schon eher. "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" ist ein juristischer Fachbegriff, dessen Bedeutung den meisten unklar sein dürfte. "Einladung zur Abgabe eines Angebots" wäre m.E. eine bessere Übersetzung von "invitatio ad offerendum". Hand aufs Herz: wer kann sagen, ob das Plakat im Supermarkt, auf dem "Angebot: Butter für 1,79 €" steht, nun ein Angebot, oder eine "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" ist? Und was ist mit dem Preisschild beim Bäcker? Und wie steht es mit dem Getränkeautomaten, auf dem steht, dass ein Mineralwasser 1,30 € kostet? Angebot? Oder "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots"? Jedenfalls werden nicht wenige Privatanleger annehmen, dass sie bei einem Brief der Bank mit einer "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" etwas tun müssten. Wenn Behörden (speziell das Finanzamt) einen auffordern, etwas zu tun, dann sollte man dem besser Folge leisten... Bei "Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots" von Abstauber-Firmen ist es jedoch anders. Man muss gar nichts tun. Stattdessen sollte man vorsichtig sein und aufpassen, dass man sich durch eine Antwort (und die Abgabe eines Angebots) nicht selbst benachteiligt... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
i++ 23. November Siehe auch https://www.finanztip.de/daily/achtung-vor-diesem-abfindungsangebot-bei-immofonds Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dividendgrowth 23. November Betrug verlangt - eine Täuschung (=unwahre Tatsachenbehauptung) durch den Täter (sehe ich nicht) - einen Irrtum (=Fehlvorstellung von Tatsachen) durch das Opfer (sehe ich nicht) - eine Vermögensverfügung (Handeln, Dulden oder Unterlassen, das sich auf das vermögen auswirkt) - (sehe ich nicht) - einen Vermögensschaden (Vermögensminderung) - sehe ich nicht - eine BerreicherungsABSICHT(=Ziel der Vermögensverfügung) seitens des Täters (könnte man bejahen) - eine Kausalität zwischen Irrtum und Vermögensverfügung (sehe ich nicht) Somit kein Betrug - scheitert schon am objektiven Tatbestand. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Neverdo 23. November · bearbeitet 23. November von Neverdo vor 12 Stunden von stagflation: Das Wort "Betrug" hat verschiedene Bedeutungen. Betrug im strafrechtlichen Sinne ist es nicht. Betrug im Sinne von "Täuschung" schon eher. "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots" ist ein juristischer Fachbegriff, dessen Bedeutung den meisten unklar sein dürfte. " Bei "Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots" von Abstauber-Firmen ist es jedoch anders. Man muss man gar nichts tun. Stattdessen sollte man vorsichtig sein und aufpassen, dass man sich durch eine Antwort (und die Abgabe eines Angebots) nicht selbst benachteiligt... Alles richtig was du schreibst und die Ableitung bzw. Übersetzung von invitare ist in der Tat eindeutig...einladen. Das erinnert mich an weitere Irreführungen von Begriffen, die offensichtlich sind, wie z.B. Sondervermögen neben dem Haushalt, müsste man bei Verwendung explizit auf Haushaltentnahme oder Kredit hinweisen, macht man aber nicht, ist lediglich Sondervermögen und generiert bei vielen dass es zusätzliches Vermögen ist...irgendwie hat vieles ein Gschmäkle... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Malvolio 23. November Auch wenn der strafrechtliche Tatbestand des Betrugs hier wahrscheinlich nicht erfüllt ist, ist es dennoch ein dreister Versuch, ahnungslose Anleger zu übertölpeln. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dividendgrowth 23. November vor 2 Stunden von Malvolio: dreister Versuch, ahnungslose Anleger zu übertölpeln Richtig. Zumal es für menschen mit Verkaufsdruck auch noch andere Möglichkeiten gibt, diese Dinger loszuwerden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker 23. November vor 2 Stunden von Malvolio: Auch wenn der strafrechtliche Tatbestand des Betrugs hier wahrscheinlich nicht erfüllt ist, ist es dennoch ein dreister Versuch, ahnungslose Anleger zu übertölpeln. Na und? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian 24. November Am 22.11.2024 um 20:08 von Petra1611: Warum kommt so eine Aufforderung, Die potentiellen Käufer wollen auf deine Kosten Gewinn erzielen. Solche Angebote kommen, weil genug Leute das annehmen, so dass es sich rechnet. Der Käufer hat auch Fixkosten. Widerspricht natürlich auch der harten Markteffizienz-These, dass es genug Deppen gibt. Am 22.11.2024 um 20:08 von Petra1611: sollte ich dieser nachkommen? Über die Börse bekommt man €45 und zwar in t+2 Tagen. Hier ist Preis und Abwicklung schlechter. Entweder man kann das selbst erkennen oder man sollte die Depotverwaltung abgeben und Vorsorgevollmachten aktualisieren. Am 22.11.2024 um 20:08 von Petra1611: Wird der Fonds nach Ablauf der Abgabefrist kontinuierlich an Wert verlieren? Dieses Abzockangebot wird keinen Einfluss haben auf den Kurs. Wie der Kurs sich entwickeln wird: keine Ahnung. Der Börsenkurs ist vermutlich näher an der Realität als der NAV. Am 22.11.2024 um 20:08 von Petra1611: Ltd.,Majuro, Marshallinseln ?? Die Fragezeichen sind schon richtig. Windige Sache. Abnahme wird nicht garantiert und ob die Bude überhaupt bezahlen könnte ist nicht sicher. Wo kann man sehen wie viele Idioten das annehmen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Yerg 24. November Am 23.11.2024 um 02:09 von stagflation: Und wie steht es mit dem Getränkeautomaten, auf dem steht, dass ein Mineralwasser 1,30 € kostet? Angebot? Oder "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots"? Jetzt bin ich neugierig – wie steht es mit dem Automaten? Meiner Vermutung war, dass es auch dort nur eine invitatio ad offerandum ist. Laut Wikipedia ist es anders, Wikipedia schreibt: "Ordnungsgemäßer Geldeinwurf und Warenentgegennahme führen direkt zum Abschluss eines Kaufvertrags." Bei der als Quelle verlinkten Entscheidung geht es allerdings um einen über das Internet geschlossenen Kaufvertrag, nicht um Getränkeautomaten. Das Wort "und" in der Formulierung von Wikipedia unbefriedigend: wenn der Abschluss eines Kaufvertrags zwei Voraussetzungen hat, dann gibt es einen unklaren Zwischenzustand, in dem nur eine der Voraussetzungen erfüllt ist. Juristisch ließe sich das lösen, indem man den ordnungsgemäßen Geldeinwurf als Angebotsabgabe wertet und die Ausgabe der Ware als Annahme des Angebots. Damit wäre auch klar, dass eine Fehlfunktion des Automaten (Geld wird wieder ausgeworfen, statt Ware) keine Vertragsverletzung ist, sondern eine Ablehnung meines Kaufangebots. Das scheint mir praxistauglich. Ich weiß aber nicht, ob Juristen das genauso sehen. In der Praxis geht wegen eines kaputten Automaten, der das Geld zurückgibt, vermutlich niemand vor Gericht. (Sorry, off topic.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker 24. November vor 7 Stunden von oktavian: Die potentiellen Käufer wollen auf deine Kosten Gewinn erzielen. Solche Angebote kommen, weil genug Leute das annehmen, so dass es sich rechnet. Der Käufer hat auch Fixkosten. Widerspricht natürlich auch der harten Markteffizienz-These... Überhaupt nicht! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian 24. November vor 57 Minuten von Schwachzocker: Überhaupt nicht! Homo oeconomicus nimmt solche Angebote nicht an, also muss es doch diesen homo sapiens geben... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker Sonntag um 17:30 vor 3 Stunden von oktavian: Homo oeconomicus nimmt solche Angebote nicht an, also muss es doch diesen homo sapiens geben... Richtig, manche Homo Sapiens nehmen solche Angebote an, die meisten nicht. Mit Markteffizienz hat das aber nichts zu tun. Es sind trotzdem alle öffentlich zugänglichen Informationen in den aktuellen Preisen enthalten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Sonntag um 22:16 vor 4 Stunden von Schwachzocker: Es sind trotzdem alle öffentlich zugänglichen Informationen in den aktuellen Preisen enthalten. In den 24,01? Interessante These. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker Montag um 07:49 · bearbeitet Montag um 07:50 von Schwachzocker vor 9 Stunden von oktavian: In den 24,01? Interessante These. Das ist ja eben nicht der aktuelle Preis. Nur weil jemand irgendein Angebot macht, ist das nicht der aktuelle Preis. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
quippy Montag um 08:40 vor 19 Stunden von Yerg: Jetzt bin ich neugierig – wie steht es mit dem Automaten? Meiner Vermutung war, dass es auch dort nur eine invitatio ad offerandum ist. Laut Wikipedia ist es anders, Wikipedia schreibt: "Ordnungsgemäßer Geldeinwurf und Warenentgegennahme führen direkt zum Abschluss eines Kaufvertrags." Bei der als Quelle verlinkten Entscheidung geht es allerdings um einen über das Internet geschlossenen Kaufvertrag, nicht um Getränkeautomaten. Das Wort "und" in der Formulierung von Wikipedia unbefriedigend: wenn der Abschluss eines Kaufvertrags zwei Voraussetzungen hat, dann gibt es einen unklaren Zwischenzustand, in dem nur eine der Voraussetzungen erfüllt ist. Juristisch ließe sich das lösen, indem man den ordnungsgemäßen Geldeinwurf als Angebotsabgabe wertet und die Ausgabe der Ware als Annahme des Angebots. Damit wäre auch klar, dass eine Fehlfunktion des Automaten (Geld wird wieder ausgeworfen, statt Ware) keine Vertragsverletzung ist, sondern eine Ablehnung meines Kaufangebots. Das scheint mir praxistauglich. Ich weiß aber nicht, ob Juristen das genauso sehen. In der Praxis geht wegen eines kaputten Automaten, der das Geld zurückgibt, vermutlich niemand vor Gericht. (Sorry, off topic.) Beim Warenautomat liegt ein "Angebot ad incertas personas", ein Vertragsangebot an die Allgemeinheit vor. Der Warenautomat gibt also ein Angebot an die Allgemeinheit ab, zum Preis der bezeichneten Waren mit jedem, der Geld einwirft, einen Vertrag abzuschließen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian Montag um 12:02 vor 4 Stunden von Schwachzocker: Das ist ja eben nicht der aktuelle Preis. Nur weil jemand irgendein Angebot macht, ist das nicht der aktuelle Preis Das stimmt. Aber wenn jemand das Angebot annimmt ist es zu dem Zeitpunkt der aktuelle Preis/ letzter Handel zu dem Preis. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag