cpandrea November 20, 2024 Manchmal muss ich die Lagerstelle für bestimmte Wertpapiere (Aktien oder Anleihen) wechseln lassen, meine Bank belastet mir Spesen dafür. Diese Spesen sind eindeutig zu den jeweiligen Wertpapieren zu zuordnen. Kann man diese Kosten an die Anschaffungskosten der jeweiligen Wertpapieren addieren und beim Verkauf der Wertpapieren in Rahmen der Veranlagung geltend machen ? Danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase November 20, 2024 · bearbeitet November 20, 2024 von MeinNameIstHase Nein, denn es sind Kosten der Verwahrung (Depotgebühren) und nicht der Anschaffung oder Veräußerung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
cpandrea November 21, 2024 vor 9 Stunden von MeinNameIstHase: Nein, denn es sind Kosten der Verwahrung (Depotgebühren) und nicht der Anschaffung oder Veräußerung. danke Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag