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Muigi

Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung (Steuererstattung optimal nutzen)

Empfohlene Beiträge

chirlu
vor 49 Minuten von Muigi:
vor 2 Stunden von Sapine:

Auf wie viele Jahre kannst Du die Einzahlungen aufteilen?

Habe ich das nicht oben erwähnt? 4 Jahre!

 

Das heißt, du bist jetzt schon 60 oder so? Sonst hättest du ja mehr Zeit.

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Sapine
vor 10 Stunden von Muigi:

Darf ich nach der Begründung fragen?

Dachte ich hätte das ausgeführt, aber nachdem Deine Rente incl. Sonderzahlungen nur auf 1400 Euro kommt, waren meine Annahmen falsch. So ist das, wenn man die nötigen Informationen nur scheibchenweise nennt. Vielleicht hattest Du irgendwo schon mal Dein Alter genannt? 

Zitat

Habe ich das nicht oben erwähnt? 4 Jahre!

Vier Jahre hattest Du genannt, aber für mich war nicht erkennbar, dass es sich um den maximalen Zeitraum handelt. Mangels Altersangabe konnte ich das nicht einordnen. 

Zitat

na, also bei derzeitigem Stand sind es 1400 (inklusive der Freiwillligen Zahlungen

Dann wirst Du in der Rentenzeit nur wenig Steuern zahlen und die Gefahr auf ein Minusgeschäft sinkt. 

Zitat

Ist doch pfurz egal, oder nicht?

Kein Grund pampig zu werden. Meine Frage zielte danach, wie viel Risiko bei der Aufteilung Rente-Kapitalerträge für Dich ok wären. Anscheinend hast Du meine Frage falsch verstanden. 

vor 10 Stunden von Muigi:

@Sapine es kam mir schon einmal so vor, als ob du meine Beiträge nicht vollständig gelesen hast. Also es ist für mich als Finanzlaie brutal mühselig, manche Situationen richtig darzustellen. Daher erwarte ich zumindest auf Antworten auf die, zurückschließen lassen, dass du die Fragestellungen mit Erörterungen, teilweise auf Nachfolgeposts gelesen hast. Ansonsten würde ich darum bitten, auf, zumindest meinen Posts, nicht mehr zu antworten. Herzlichen Dank dafür.

Manche Äußerungen von Dir sind nicht präzise bzw. lassen unterschiedliche Interpretationen zu. Da ich ungern fabuliere bzw. die Gefahr besteht, falsche Überlegungen anzustellen, frage ich lieber nach oder nenne meine Annahmen. Das heißt absolut nicht, dass ich Deine Beiträge nicht gelesen hätte. 

 

Nachdem Du keinen Wert auf meinen Input legst, war das mein letzter Beitrag hier.

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r

@Muigi Forendiskussionen sind m.E.n. leider kein perfekter Kommunikationsweg. Der Fragesteller will oft keinen Roman schreiben (bzw. die Mitleser nicht mit unnötigen Details belästigen) und den Antwortenden fehlt quasi immer das vollständige Bild, so dass sie so gut wie immer irgendwelche Annahmen treffen müssen. Über etwaige Missverständnisse sollte man sich daher denke ich nicht ärgern, sondern immer davon ausgehen, dass alle Diskussionsteilnehmer tatsächlich in der Sache helfen wollen (zumindest bis anderes bewiesen ist).

 

Das die 4 Jahre das Limit des Möglichen sind, habe ich tatsächlich so auch nicht heraus gelesen und daher ist der Hinweis denke ich schon wichtig. Meine Nachfrage bzgl. dem Verständnis war auch nicht böse gemeint, sondern zielte vor allem darauf ab, dass du geschrieben hast, du würdest drei Jahre den Maximalwert einzahlen wollen und ein viertes Jahr dann einen (etwas?) geringeren Betrag. Steuerlich optimal ist auf Grund des Grenzsteuersatzes aber natürlich die Einzahlung auf vier gleiche Teile zu splitten (bzw. wenn in einem Jahr eine Sonderzahlung o.ä. zu erwarten ist, dann mehr einzuzahlen). (Unter der Voraussetzung, dass das 4 Jahr auch ein volles Jahr ist und nicht ein halbes wegen Renteneintritt.)

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stolper
vor 3 Stunden von s1lv3r:

@Muigi Forendiskussionen sind m.E.n. leider kein perfekter Kommunikationsweg. 

...stimme einigen Vorrednern hier zu. Der TE Eröffner Muigi "wirft" dem Forum hier rudimentäre Angaben hin, legt dann erratisch mit mehr oder weniger verwendbaren Details nach. Keine gescheite, überlegte und gesamthafte Darstellung der Situation. Unpräzise Fragen, die i.d.R. mit "es kommt darauf an..." beantwortet werden müssen. Ja worauf denn. Naja, auf das was alles fehlt und unpräzise oder lückenhaft dargelegt wird. Ich denke, man kann wirklich etwas mehr Mühe seitens des TE erwarten. Sonst hat doch hier zu recht keiner mehr Lust, darauf zu antworten.

 

Just my 2 cents zu der ganzen Thematik: 

 

1) In der Regel muss man sehr alt werden, bis man den "break even" erreicht.

2) Man kann davon ausgehen, dass eine neue Regierung ab 2025 die Rente mit 63 zu den aktuellen Konditionen komplett kippen und/oder massiv einschränken wird. Dann sind die Einzahlungen zwar nicht verloren, sie erhöhen den Rentenanspruch, ja. Und wenn man dann mit 64, 65 oder noch später in "Frührente" gehen wird, wirkt es sich aus.

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Bolanger
vor 36 Minuten von stolper:

Man kann davon ausgehen, dass eine neue Regierung ab 2025 die Rente mit 63 zu den aktuellen Konditionen komplett kippen und/oder massiv einschränken wird.

Dann wäre es interessant, ob die Möglichkeit des Ausgleichs von Rentenabschlägen auch gekippt wird und ob diejenigen, die bereits mit den Einzahlungen begonnen haben und noch Beträge "offen" haben, diese weiterhin einzahlen dürfen.

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Lazaros
· bearbeitet von Lazaros
vor 35 Minuten von Bolanger:

Dann wäre es interessant, ob die Möglichkeit des Ausgleichs von Rentenabschlägen auch gekippt wird und ob diejenigen, die bereits mit den Einzahlungen begonnen haben und noch Beträge "offen" haben, diese weiterhin einzahlen dürfen.

Regel Nummer 1 für jede Partei, die gewählt werden will: Versündige dich nicht an den Rentnern (und denen, die kurz vor der Rente stehen)!

 

PS Warum ist das so?

Zitat

Altersstruktur der Wahlberechtigten bei den Bundestagswahlen 2013, 2017 und 2021

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1498/umfrage/altersstruktur-der-wahlberechtigten-bundestagswahl/  

 

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WOVA1
vor 3 Stunden von stolper:

Man kann davon ausgehen, dass eine neue Regierung ab 2025 die Rente mit 63 zu den aktuellen Konditionen komplett kippen und/oder massiv einschränken wird. Dann sind die Einzahlungen zwar nicht verloren, sie erhöhen den Rentenanspruch, ja. Und wenn man dann mit 64, 65 oder noch später in "Frührente" gehen wird, wirkt es sich aus.

Naja, wie so oft in der Sozial-und Rentenpolitik hat man sich da etwas verheddert.

1.) Der Abschlag von 0,3% pro Monat ( oder 3,6% pro Jahr) früherer Rentenbeginn ist vergleichsweise günstig - etwa im Vergleich zu garantierten Renten von Rentenversicherungen gegen Einmalbetrag.

2.) Die Möglichkeit, die Abschläge auszugleichen, gab es bis 2017 erst ab den 55. Lebensjahr - dann hat man dies auf das 50. Lebensjahr vorverlegt.  Davon profitieren

 a.) Leute mit mittlerem Einkommen wie @muigi - wenn man denn früh genug anfängt, kann man diese Zusatzahlungen in steuerverträgliche Häppchen aufteilen, ohne dann gleich im unteren Bereich der Progression zu landen.

 b.) Leute mit hohen Einkommen - die hatten bisher eher das Problem, dass diese Höchstgrenze der Altervorsorgebeträge bei einem Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze schon zu 62% durch die Pflichtbeiträge ausgeschöpft  war. Auch da gilt dann früh genung anfangen.

3.) Bis zu Corona hatte man mit so einer Frührente ab 63 Grenzen für das, was man dann bis zum regulären Rentenbeginn hinzuverdienen durfte . Gab da diese komplizierten Regelungen mit Halb-und Viertelrenten. Logo, es galt ja in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit der Satz 'Die Älteren machen den Jungen die Arbeitsplätze frei'. Diese Grenzen hat man während der Corona-Pandemie erst stark erhöht und dann ab 2023 endgültig gestrichen. Also im Moment könnte man auch mit 62,5 Jahren einen Rentenantrag für den Monatsanfang nach dem 63.Geburtstag stellen und trotzdem weiter arbeiten - man hätte Rente + Gehalt.

 

Mal gucken, was sich eine neue Regierung so einfallen lässt - aber bei einem Durchschnittsalter der Parteimitglieder von um die 60 bei CDU und SPD wird es eher moderat. Sonst sollte sich der jeweilige Abgeordnete lieber nicht mehr in seinem Wahlkreis blicken lassen. 

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Muigi

Die Rente mit 63 wurde mit großer Mehrheit einer großen Koalition beschlossen. Ich rechne die nächsten Jahre damit, dass keine der großen Parteien hierbei eine Kehrtwende macht. WAS für eine Panikmache. Garantiert knöpfen die mir jetzt 60 tausend Euro ab, und sagen dann ätschibätsch ist jetzt unseres und haste nix davon. Es gibt tatsächlich bedenkliche Aktionen, wie die nachträgliche Sozialversicherungspflicht von Betriebsrenten (hat meinen Vater damals betroffen), aber ich denke es gäbe einen Volksaufstand wenn eine künftige Regierung (ohne SPD u. CxU, kann jeder selbst entscheiden, ob sowas möglich ist) so agieren würde. Ein großer Teil der Bevölkerung befürwortet die Rente mit 63, nach kurzer Recherche habe ich einen Zeit Artikel gefunden, gibt bestimmt weitere Artikel.

 

OHNE weiterer Angaben über die individuelle Problemstellung habe ich die Daten mal bei Elster reingehacked.

 

Also es gibt hier User mit Tips, die habe ich mir zu Herzen genommen, und habe mich an die Arbeit gemacht. Da ich bei meiner gesamten Internetrecherche zusammen mit einem freundlichen Gespräch mit der DRV zu keinem Ergebnis gekommen bin, habe ich diesen Faden eröffnet, in der Hoffnung das mir vielleicht geholfen wird, und dass es vielleicht auch anderen weiterhilft. Sehr ärgerlich solche Grätschen mit rentiert sich das, wie hoch ist dein Risikoprofil, biste hier im Wertpapierforum verkaufen wir hier Optionen und Versicherungen. Ich weis, ich kann Psycho sein, aber ohne dem wäre es doch auch ein bisschen langweilig oder? :P Ok, habe mich daneben benommen, wurde auch schon mal gebannt vom Admin. Aber den Mund lasse ich mir nicht verbieten, werde sonst meine eigene Internetdomäne hier bekannt geben. Kommt mir gar nicht in die Tüte, dass ich mich maßregeln lasse, wo kämen wir hin.

 

So, hier das Ergebnis.

 

grafik.png.79b34bcc4b9fd1cbe370d780e088a92a.png

 

Ich habe jetzt ein Gefühl dafür, wie sich die Summe der Beiträge im Verhältnis zur Steuerersparnis verhält. Die Daten Stammen von Elster. Ein HERVORRAGENDES Programm im Browser. Mit Zertifikatsdatei, kann sich die DRV drei Scheiben davon abschneiden.

Kein Grund für mich nur die Hälfte vom maximal möglichen Betrag einzuzahlen. Der Kauf an Rentenpunkten kostet jedes Jahr mehr! Ich glaube kaum, dass die DRV auf Kulanz den Preis nachträglich nicht anpasst, wenn man Teilzahlungen vornimmt.

 

Liegen immer noch Fehler vor, würde ich mich über eine Nachricht freuen. Für mich wäre das dann jetzt abgeschlossen, und bedanke mich nochmals insbesondere für die ersten beiden Posts nach dem Eröffnungspost.

 

Schönen Abend

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timk
Am 20.11.2024 um 00:05 von Shonsu:

Was mir unklar ist:

Gleichen diese Sonderzahlungen nur den Abschlag von 14,4 % aus, oder auch die fehlenden Rentenpunkte, die ich mir zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr erarbeiten würde?

 

Nur den Abschlag von 14,4%

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timk
vor 7 Stunden von Bolanger:

Dann wäre es interessant, ob die Möglichkeit des Ausgleichs von Rentenabschlägen auch gekippt wird und ob diejenigen, die bereits mit den Einzahlungen begonnen haben und noch Beträge "offen" haben, diese weiterhin einzahlen dürfen.

Die Diskussion bei den Stimmungsmachern "Abschaffung Rente mit 63" geht dahin, dass die Abschläge ordentlich erhöht werden sollten, damit der frühe Renteneintritt unattraktiv wird.

Interessant wäre die Frage, ob man die gezahlten Beiträge dann zurückfordern könnte, da sich die ursprünglichen Annahmen zum Ausgleich des Abschlags dramatisch verändert haben. (vermutlich nicht)

 

Die "Abschaffung Rente mit 63"-Bewegung ist ohnehin reine Polemik und Demagogie, da die abschlagfreie Rente mit "63" für besonders langjährig Versicherte über die nächsten Jahre mit dem Jahrgang 1964 bis auf "65" ansteigt.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Ich weiß zwar nicht, ob @Muigi die Tabelle gepostet hat, die ich in #7 vorgeschlagen habe. Nehmen wir mal an sie wäre es. Dann kann man die Grenzsteuersätze berechnen:

 GRV Sonder-      Grenz-
  Beiträge      steuersatz
-------------+---------------
   2.000 €        33,6 % 
   8.000 €        30,4 %
  14.000 €        29,4 %
  16.140 €        27,9 % 

In diesem Fall sind die Grenzsteuersätze recht eng beieinander.

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Muigi

ja @stagflation, aber was genau bringt mir denn nun das Wissen über den Grenzsteuersatz.

 

Ich habe in #33 nun wirklich sehr exakte Angaben der Steuerberechnung gemacht.

 

Es wäre halt interessant zu wissen, ob weniger einzuzahlen effektiver wäre. Immer mit dem Wissen, dass Entgeltpunkte immer teuerer werden. Diese Rechnung erspare ich mir, da Berechnung unbekannt, und möchte so schnell wie bald die maximal mir angebotene Ausgleichszahlung vornehmen.

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chirlu
vor 10 Minuten von Muigi:

möchte so schnell wie bald die maximal mir angebotene Ausgleichszahlung vornehmen.

 

Dann mach doch. Du kannst auch die 60000 Euro auf einen Schlag einzahlen.

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Bolanger
vor 20 Stunden von timk:

Die Diskussion bei den Stimmungsmachern "Abschaffung Rente mit 63" geht dahin, dass die Abschläge ordentlich erhöht werden sollten, damit der frühe Renteneintritt unattraktiv wird.

Interessant wäre die Frage, ob man die gezahlten Beiträge dann zurückfordern könnte, da sich die ursprünglichen Annahmen zum Ausgleich des Abschlags dramatisch verändert haben. (vermutlich nicht)

Würde man mit dem derzeitigen System nur die Abschläge erhöhen, dann würde man auch die möglichen Ausgleichszahlungen erhöhen und damit bei Nicht-Inanspruchnahme der früheren Rente auch die Rentenbezüge erhöhen. Fair wäre eigentlich nur folgende Lösung: Ausgehend vom Regelrenteneintrittsalter und der Lebenserwartung müsste man für jedes Jahr früheren oder späteren Renteneintritt die Ab-/Aufschläge berechnen.  Je weiter man sich vom Regelalter entfernt, desto größer werden diese. Wenn z.B. jemand bei einer Lebenserwartung von 87 Jahren und einem Regelalter von 67 Jahren erst mit 77 Jahren in Rente geht, also statistisch gesehen nur halb so lang Rente bezieht, dann stünde ihm eigentlich eine Verdopplung der Rente zu. Auch beim früheren Renteneintritt könnte man die Grenze auch auf unter 63 Jahren absenken bis zu einem Punkt, an dem die Rente unter die Grundsicherung fallen würde. Wenn jemand lieber für viele Jahre eine Rente auf Grundsicherungsniveau beziehen wollte, dann möge es ihm gegönnt sein.

Der Ansatz, den Zuverdienst nicht mehr zu begrenzen, unerstützt die Jobaufnahme im Rentenalter ja auch schon. 

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Sapine
vor einer Stunde von Bolanger:

Würde man mit dem derzeitigen System nur die Abschläge erhöhen, dann würde man auch die möglichen Ausgleichszahlungen erhöhen und damit bei Nicht-Inanspruchnahme der früheren Rente auch die Rentenbezüge erhöhen. Fair wäre eigentlich nur folgende Lösung: Ausgehend vom Regelrenteneintrittsalter und der Lebenserwartung müsste man für jedes Jahr früheren oder späteren Renteneintritt die Ab-/Aufschläge berechnen.  Je weiter man sich vom Regelalter entfernt, desto größer werden diese. Wenn z.B. jemand bei einer Lebenserwartung von 87 Jahren und einem Regelalter von 67 Jahren erst mit 77 Jahren in Rente geht, also statistisch gesehen nur halb so lang Rente bezieht, dann stünde ihm eigentlich eine Verdopplung der Rente zu. Auch beim früheren Renteneintritt könnte man die Grenze auch auf unter 63 Jahren absenken bis zu einem Punkt, an dem die Rente unter die Grundsicherung fallen würde. Wenn jemand lieber für viele Jahre eine Rente auf Grundsicherungsniveau beziehen wollte, dann möge es ihm gegönnt sein.

Der Ansatz, den Zuverdienst nicht mehr zu begrenzen, unerstützt die Jobaufnahme im Rentenalter ja auch schon. 

und befördert die Plünderung der KvdR und Pflege. 

 

Ein flexibler Renteneintritt ist mit Blick auf Paare sehr wünschenswert. Warum man das an 35 Jahre koppelt ist mir schleierhaft. Ich wüsste allerdings auch keinen Grund warum die übrigen Beitragszahler das subventionieren sollten. Von fairen Abschlägen sind wir aktuell ziemlich entfernt und leisten können wir es uns nicht wirklich. Ich wollte mich jedenfalls nicht auf Kosten der Jungen laben.

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chirlu
vor 6 Stunden von Bolanger:

Fair wäre eigentlich nur folgende Lösung: Ausgehend vom Regelrenteneintrittsalter und der Lebenserwartung müsste man für jedes Jahr früheren oder späteren Renteneintritt die Ab-/Aufschläge berechnen.  Je weiter man sich vom Regelalter entfernt, desto größer werden diese.

 

Genau so ist es ja schon.

 

vor 6 Stunden von Bolanger:

Wenn z.B. jemand bei einer Lebenserwartung von 87 Jahren und einem Regelalter von 67 Jahren erst mit 77 Jahren in Rente geht, also statistisch gesehen nur halb so lang Rente bezieht, dann stünde ihm eigentlich eine Verdopplung der Rente zu.

 

So jemand bekommt aktuell 60% Aufschlag.

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