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Sparbuechse

Autoversicherung und Sonderkündigungsrecht nach Schaden

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Sparbuechse

Hallo zusammen,

 

folgender Hintergrund: Mein Vater ist schon älter (über 80) und fährt aber noch gut und sicher Auto - er nutzt das Auto hauptsächlich für Kurzstrecke und Arzt etc. Er ist beim aktuellen Versicherer seit 12 Jahren mit dem gleichen Auto und hatte einen VK-Schaden (Stoßstange zerkratzt) in 2019, sonst alles schadenfrei. Aufgrund eines Sparpotentials von etwa 1000 Euro Prämie (!) würden wir eigentlich gern die Versicherung wechseln, machen uns jetzt aber Sorgen, was ein neuer Versicherer bei einem hypothetischen Schaden machen würde. Da gibts ja dann das Sonderkündigungsrecht für beide Seiten. Alternativ könnte er beim gleichen Versicherer bleiben, und mit einer Tarifumstellung immerhin 500 Euro sparen.

 

Habt Ihr Erfahrung, wie häufig es ist, dass das Sonderkündigungsrecht nach einem Schaden gezogen wird und wie schwer ist dann ist, einen neuen Versicherer zu finden für eine KFZ-Versicherung?

 

 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 15 Minuten von Sparbuechse:

Hallo zusammen,

 

folgender Hintergrund: Mein Vater ist schon älter (über 80) und fährt aber noch gut und sicher Auto - er nutzt das Auto hauptsächlich für Kurzstrecke und Arzt etc. Er ist beim aktuellen Versicherer seit 12 Jahren mit dem gleichen Auto und hatte einen VK-Schaden (Stoßstange zerkratzt) in 2019, sonst alles schadenfrei. Aufgrund eines Sparpotentials von etwa 1000 Euro Prämie (!) würden wir eigentlich gern die Versicherung wechseln, machen uns jetzt aber Sorgen, was ein neuer Versicherer bei einem hypothetischen Schaden machen würde. Da gibts ja dann das Sonderkündigungsrecht für beide Seiten. Alternativ könnte er beim gleichen Versicherer bleiben, und mit einer Tarifumstellung immerhin 500 Euro sparen.

 

Habt Ihr Erfahrung, wie häufig es ist, dass das Sonderkündigungsrecht nach einem Schaden gezogen wird und wie schwer ist dann ist, einen neuen Versicherer zu finden für eine KFZ-Versicherung?

 

 

Das Sonderkündigungsrecht gäbe es nur in TK und VK, für Haftpflicht besteht ja ein Kontrahierungszwang. 

 

In KFZ wird wenig (Teil-)gekündigt. Ich würd mir da keine Sorgen machen. 

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Sparbuechse

Ah, wieder was gelernt, Kontrahierungszwang für Haftpflicht ist mir neu.

 

Hab jetzt noch bei Verivox und Check24 angerufen. Verivox: Hat meine Frage nicht verstanden, erst im dritten Anlauf - hat keine Ahnung. Check24: Sagt, Sonderkündigung kommt wenig vor (im Einklang mit satgar - Danke!), nur die Neodigital falle aktuell diesbezüglich negativ auf und kündigt Kunden nach einem Schaden. Ich tendiere aktuell dazu, aufgrund des hohen Prämieneinsparpotentials das zu machen.

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satgar
vor 4 Minuten von Sparbuechse:

Ah, wieder was gelernt, Kontrahierungszwang für Haftpflicht ist mir neu.

 

Hab jetzt noch bei Verivox und Check24 angerufen. Verivox: Hat meine Frage nicht verstanden, erst im dritten Anlauf - hat keine Ahnung. Check24: Sagt, Sonderkündigung kommt wenig vor (im Einklang mit satgar - Danke!), nur die Neodigital falle aktuell diesbezüglich negativ auf und kündigt Kunden nach einem Schaden. Ich tendiere aktuell dazu, aufgrund des hohen Prämieneinsparpotentials das zu machen.

Ich bin bei der Neo, im Switchtarif aus 2023 in 2024 dorthin gewechselt. Im Februar Steinschlagschaden mit 1100 EUR über TK. Da kam keine Kündigung. 

 

Dafür jetzt aber ne ordentliche Beitragsanpassung von 420 auf 670 EUR HP,TK,VK. Aber gut, ist aktuell überall schlimm. Wechsle jetzt wieder zur HUK24 mit 559 EUR all-in.

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no sleep
· bearbeitet von no sleep
vor 19 Minuten von satgar:

Das Sonderkündigungsrecht gäbe es nur in TK und VK, für Haftpflicht besteht ja ein Kontrahierungszwang. 

 

Das ist leider nicht korrekt, siehe  § 5 PflVG:

Zitat

(4) Der Antrag darf nur abgelehnt werden, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens dem Abschluß des Vertrags entgegenstehen oder wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war und das Versicherungsunternehmen

1. den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat,

2. vom Versicherungsvertrag wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder wegen Nichtzahlung der ersten Prämie zurückgetreten ist oder

3. den Versicherungsvertrag wegen Prämienverzugs oder nach Eintritt eines Versicherungsfalls gekündigt hat.

 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 4 Minuten von no sleep:

Das ist leider nicht korrekt, siehe  § 5 PflVG:

 

Dort bezieht es sich ja auf einen neu zu stellenden Antrag, bei dem ein VN bei Gesellschaft B nen Vertrag machen will, aber vorher von A gekündigt wurde aufgrund eines Schadens.

 

ME heißt das aber doch nicht, dass mir die gesamte KFZ-Versicherung aufgrund eines Schadens gekündigt werden kann. Wär mir zumindest neu.

 

Ergänzung: hast aber recht, geht wohl doch.

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no sleep

Grundsätzlich kann nach einem Schaden immer von beiden Vertragspartnern gekündigt werden.  §5 Abs 4 Satz 3 impliziert ja auch eine zuvor ausgesprochene Kündigung. M.E. ist es einem Versicherer (und damit indirekt der Versichertengemeinschaft) auch nicht zuzumuten, sich dauerhaft schlechte Risiken aufzuhalsen, ohne die Möglichkeit der Befreiung einzuräumen. 

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Sparbuechse
vor 2 Minuten von no sleep:

Grundsätzlich kann nach einem Schaden immer von beiden Vertragspartnern gekündigt werden.  §5 Abs 4 Satz 3 impliziert ja auch eine zuvor ausgesprochene Kündigung. M.E. ist es einem Versicherer (und damit indirekt der Versichertengemeinschaft) auch nicht zuzumuten, sich dauerhaft schlechte Risiken aufzuhalsen, ohne die Möglichkeit der Befreiung einzuräumen. 

Klar - aber wie oft macht er, der Versicherer, sowas bei einem recht neuen Vertrag bei 80+ Jahre alter Kundschaft? Bei theoretischen 1-2 Schäden am Fahrzeug?

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no sleep
· bearbeitet von no sleep
vor 6 Minuten von Sparbuechse:

Klar - aber wie oft macht er, der Versicherer, sowas bei einem recht neuen Vertrag bei 80+ Jahre alter Kundschaft? Bei theoretischen 1-2 Schäden am Fahrzeug?

Das hängt maßgeblich davon ab, welche internen Richtlinien der jeweilige Versicherer anwendet. Am Ende des Tages läuft es darauf hinaus, wie viel Schaden der Versicherte verursacht hat und ob der Vertrag für die Versicherung lohnenswert ist. Da kann eine langjährige, schadenfreie Historie von Vorteil sein, weil die Versicherung auch nach Begleichung des Schadens immernoch im Plus ist. Eine Garantie gibt es natürlich nicht.

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Sparbuechse

Wechsel ist vollzogen.Danke Euch!

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 18 Stunden von Sparbuechse:

was ein neuer Versicherer bei einem hypothetischen Schaden machen würde. Da gibts ja dann das Sonderkündigungsrecht für beide Seiten

Was es auch beim alten Versicherer gibt? Verstehe das Problem also nicht.... Aber Thema hat sich ja sowieso schon erledigt :)

 

PS: Ich weiss nicht wie dein Vater mit 80+ noch gesundheitlich drauf ist, aber ich wuerde schon darauf achten, dass er nicht irgendwann mal im Rentner fahren in Dinge Subreddit auftaucht. 75+ ist genauso gefaehrdet wie 18-21, es gibt Gruende warum die Praemie so hoch ist. Wenn du noch mehr Geld sparen willst, dann hilft vllt. wenn du Auto versicherst "weitere Fahrer >25" angibst....

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