Rubberduck vor 20 Stunden · bearbeitet vor 20 Stunden von Rubberduck vor einer Stunde von slowandsteady: Ob man eine abbezahlte Grundschuld aus dem Grundbuch loescht, ist Geschmackssache. Normalerweise hebt man die Loeschungsbewilligung der Bank auf, aber loescht es noch nicht aus dem Grundbuch (falls man irgendwann mal wieder einen Kredit braeuchte). Das ist völlig korrekt aus dem Lehrbuch zitiert. Nur in der Praxis wollte ich das möglichst sofort gelöscht haben. Das Chaos bei Postbank/DSL war genug in der Presse. Die DSL reagierte zwischenzeitlich gar nicht mehr auf Anfragen zur Löschung. Das dauerte dann im Einzelfall MONATE. Es gibt in dem Zusammenhang auch Schadensersatzklagen. Von irgendwelchen Bankfusionen (auch auf der Ebene von Sparkassen und Geno-Banken) wollen wir gar nicht erst anfangen. Und es ist als Erbe uncool wenn man die Urkunde zur Löschung nicht findet, obwohl ganz klar ist, dass Tante Klara den Kredit vor 20 Jahren abbezahlt hatte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
313 vor 17 Stunden 3 hours ago, slowandsteady said: Ob man eine abbezahlte Grundschuld aus dem Grundbuch loescht, ist Geschmackssache. Normalerweise hebt man die Loeschungsbewilligung der Bank auf, aber loescht es noch nicht aus dem Grundbuch (falls man irgendwann mal wieder einen Kredit braeuchte). Was ist denn eigentlich genau der Vorteil, wenn eine alte Grundschuld im Grundbuch stehen bleibt? Den unmittelbaren Vorteil sehe ich nur, wenn ich einen Folgekredit bei der gleichen Bank abschließe, aber dann ist die eingetragene Grundschuld vermutlich viel zu hoch. Wenn der neue Kredit bei einer anderen Bank ist, muss ich eh aktiv werden und die Grundschuld umschreiben lassen, was sicherlich auch Geld kostet. Was wäre hier noch der Vorteil gegenüber dem kompletten Neueinrichten einer neuen Grundschuld? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DancingWombat vor 15 Stunden vor 1 Stunde von 313: Was ist denn eigentlich genau der Vorteil, wenn eine alte Grundschuld im Grundbuch stehen bleibt? Den unmittelbaren Vorteil sehe ich nur, wenn ich einen Folgekredit bei der gleichen Bank abschließe, aber dann ist die eingetragene Grundschuld vermutlich viel zu hoch. Wenn der neue Kredit bei einer anderen Bank ist, muss ich eh aktiv werden und die Grundschuld umschreiben lassen, was sicherlich auch Geld kostet. Was wäre hier noch der Vorteil gegenüber dem kompletten Neueinrichten einer neuen Grundschuld? Dazu reicht eine Abtretung der alten Bank. Im Grundbuch muss nichts geändert werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hermann vor 14 Stunden · bearbeitet vor 14 Stunden von Hermann Mal dumm angefragt. Wenn man Emotionen, Lifestyle und Stolz beiseite lässt.... Wäre das nicht einfach nur ein Umschichten von einer Assetklasse in eine andere? Das Erbe kommt sozusagen in der Assetklasse Immobilie und der Rest des Vermögens (ETF+Bares) würde auch in der Immobilie landen. Rein aus Neugier, zeigt denn keiner der anderen Geschwister Kaufinteresse? Gibt es dafür vielleicht Gründe die man selbst nicht sieht? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rubberduck vor 14 Stunden · bearbeitet vor 14 Stunden von Rubberduck vor 28 Minuten von Hermann: Mal dumm angefragt. Wenn man Emotionen, Lifestyle und Stolz beiseite lässt.... Wäre das nicht einfach nur ein Umschichten von einer Assetklasse in eine andere? immobilie ist halt Teil des Lebensstils und Konsums. Schickes Haus ist schon cool. Muss man sich halt leisten können. Es muss auch nicht notwendigerweise was vergleichbares zum mieten geben. warum die Geschwister nicht kaufen wollen oder können kann viele Gründe haben. Am Ende arbeiten die in der Schweiz oder noch woanders. Oder dem Schwager ist schon der Garten Zuviel. Oder die haben einfach das Geld nicht. mein Bruder ist Sozialpädagoge oder so ähnlich. Dafür reicht 6 Semester FH. War das jetzt ne schlaue Entscheidung? Hätte ich das auch machen sollen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hermann vor 3 Stunden vor 13 Stunden von 313: Was ist denn eigentlich genau der Vorteil, wenn eine alte Grundschuld im Grundbuch stehen bleibt? Man kann günstigere Dispozinsen verhandeln, falls das Girokonto bei der Bank mit der Grundschuldeintragung ist. Stand glaube ich mal im Konz. Ob das heute auch noch geht weiß ich nicht, würde mich bei diesen Peanuts aber auch nicht jucken. *g* Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hilflos vor 3 Stunden vor 17 Stunden von Schwachzocker: Man kann mit seiner Immobilie, von der man glaubt, dass es sich um dass eigene Eigentum handelt, nicht machen was man will. Das kann man auch als Mieter haben. die Immobilie gehört dem der im Grundbuch steht. Der Mythos, dass das Haus der Bank gehört oder sich die Bank das Haus krallt, ist wohl nie auszurotten. Ein Grundbucheintrag macht nur die Zwangsversteigerung einfacher, aber ich kann mit der Immobilie trotzdem machen was ich will Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
slowandsteady vor 3 Stunden vor 1 Minute von hilflos: die Immobilie gehört dem der im Grundbuch steht. Der Mythos, dass das Haus der Bank gehört oder sich die Bank das Haus krallt, ist wohl nie auszurotten. Ein Grundbucheintrag macht nur die Zwangsversteigerung einfacher, aber ich kann mit der Immobilie trotzdem machen was ich will Off-Topic: Ich glaube es ging eher darum, dass man nicht kurzfristig verkaufen kann, wenn man erst den Eintrag loeschen muss und das gut und gerne mal ein paar Monate dauert je nach Grundbuchamt... Ansonsten: Nur weil eine Grundschuld eingetragen ist, kann die Bank sich nicht das Haus "krallen" wenn keine Verbindlichkeiten bestehen. Andersherum kann die Bank sich aber das Haus per Pfaendung "krallen", selbst wenn ich nur einen Privatkredit ohne Grundschuld bei der Bank habe und den nicht bezahle. Es kommt darauf an, ob man faellige Verbindlichkeiten hat oder nicht, nicht was im Grundbuch steht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker vor 1 Stunde vor einer Stunde von hilflos: die Immobilie gehört dem der im Grundbuch steht. ... Ja, und das ist auch die Bank, oder? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag