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zugeroaste

Vorabpauschale bei USA ETFs und Steuer (US Person)

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zugeroaste

Hallo,

ich bin Steuerpflichtig in USA und Deutschland und habe jetzt einige ETFs in USA geerbt.

Ich glaube ich verstehe, wie man die Vorabpauschale macht und habe schon bei "WISO" das ausprobiert.

 

Eine Frage habe ich aber: Wenn ich die ETFs in Zukunft verkaufe, bezahle ich in USA Steuer dafür.

Das kann ich hier bei WISO angeben und es wird vom deutschen Steuer abgezogen (bis 15%, denke ich).

Aber da man mit den Vorabpauschalen in vergangenen Jahren schon einiges bezahlt hat, muss man vermutlich am Ende in Deutschland weniger Steuer zahlen als in USA, wo man das alles auf einmal versteuert.

 

So, kann man Steuer, das man in USA beim Verkauf von ETFs bezahlt mit den Vorabpauschalen von vergangenen Jahren in Deutschland ausgleichen/abziehen?

 

Danke

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PrivateBanker

Meines Wissens ist die Vorabpauschale ein Konstrukt des deutschen Steuerrechts für im Inland verwahrte Fonds. Zudem wurde in 2024 für 2023 erstmals diese berechnet (Stichwort : positiver Basiszinssatz).

Damit keine Relevanz wenn du die ETFs in den USA verkaufst.

Alles weitere ergibt sich durch das DBA Dtschland mit USA und deinem jeweiligen steuerlichen Status in D und USA.

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zugeroaste

Danke, aber laut diese Diskussion ist es schon relevant:

 

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chirlu
vor 1 Stunde von zugeroaste:

Aber da man mit den Vorabpauschalen in vergangenen Jahren schon einiges bezahlt hat

 

Du hast die Fonds doch „jetzt“ erst geerbt, wie kannst du da in der Vergangenheit Vorabpauschalen versteuert (nicht: bezahlt) haben? Oder war der Erblasser auch doppelt steuerpflichtig?

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PrivateBanker
vor 56 Minuten von zugeroaste:

Danke, aber laut diese Diskussion ist es schon relevant:

 

Sorry, da hab wohl zu schnell drüber gelesen und nicht alles bedacht.

Als jemand, der nur in D unbeschränkt steuerpflichtig wäre, müsste je Fonds die Vorabpauschale im jeweiligen Steuerjahr eigenständig in der Steuererklärung angegeben/nacherklärt werden (Anrechnung auf SFB oder Besteuerung mit 25 %). Dann folgt deren spätere Verrechnung beim Verkauf des ETFs. Inwieweit dies beim Finanzamt je Fonds "archiviert" wird für spätere Verrechnung weiß ich nicht. In einem dt. Depot übernimmt dies die Bank.

 

Jetzt stellt sich die zusätzliche Frage welche Besteuerung (jährlich/Verkauf/Quellensteuer/Anrechnung gem.DBA) in USA für dich als US Bürger erfolgt. Da bin ich blank.

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