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BarbarossaII

Rechenregeln für Vorfälligkeitsentschädigung oder eine Nichtabnahmeentschädigung, die der Kunde erhält

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BarbarossaII
· bearbeitet von BarbarossaII

Guten Tag zusammen,

 

gibt es im Finanzdienstleistungssektor anerkannte Rechenregeln für Ermittlung entgangener Erträge, die dem Kunden bei vorzeitiger Vertragsauflösung zustehen ?

 

* Quasi eine Vorfälligkeitsentschädigung oder eine Nichtabnahmeentschädigung, die der Kunde erhält, wenn er die Bank aus einem langlaufenden Vertrag durch vorzeitige Vertragsauflösung rauslässt.
* Kunde spart künftige Geldzahlungen an die Bank, verzichtet aber auf die künftigen Erträge
* dieser "entgangene Gewinn" wäre zu ermitteln und dann ggf. mit den gänigen Abzinsungsregeln auf heute rückzurechnen

 

folgende bankseitige Beispiele sind mir bekannt 
https://de.wikipedia.org/wiki/Vorfälligkeitsentschädigung
https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtabnahmeentschädigung
https://de.wikipedia.org/wiki/Entgangener_Gewinn

 

Oder müsste/sollte man als Kunde anders rechnen, als die Bankseitige Berechnung einfach bzgl. Kunde und Unternehmen umzudehen?

 

Danke & Gruß,

Barbarossa II
 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 3 Stunden von BarbarossaII:

Oder müsste/sollte man als Kunde anders rechnen, als die Bankseitige Berechnung einfach bzgl. Kunde und Unternehmen umzudehen?

 

Stell Dir vor, dass zwei gleich große Banken (also gleichberechtigte Partner) das Geschäft abgeschlossen hätten. Wie würden die eine vorzeitige Vertragsauflösung behandeln? Es wird dabei hauptsächlich um die Kompensation von Zins-Änderungen gehen.

 

Beispiel: Bank A hat Bank B einen Kredit über 1 Mio. € für 15 Jahre zu 5% gegeben. Bank B möchte nach 10 Jahren aus dem Vertrag. Jetzt kann man folgende Fälle unterscheiden:

  1. Das Zinsniveau ist so, dass Bank A die 1 Million € für 5 Jahre für 4% am Kapitalmarkt anlegen kann
  2. Das Zinsniveau ist so, dass Bank A die 1 Million € für 5 Jahre für 5% am Kapitalmarkt anlegen kann
  3. Das Zinsniveau ist so, dass Bank A die 1 Million € für 5 Jahre für 6% am Kapitalmarkt anlegen kann

Wer muss in diesen Fällen wem wie viel zahlen?

 

In der Realität wird es für denjenigen, der den Vertrag auflösen will, einen Kostenzuschlag geben. Bei einem Vertrag zwischen Bank / Privatkunde wird außerdem der Privatkunde einen Kostenaufschlag hinnehmen müssen, weil er schwächer ist.

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PrivateBanker

Vielleicht helfen dir diese Ausführungen:

https://www.bundesverband-finanzplaner.de/fachartikel/vorfaelligkeitsentschaedigung-berechnen

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

gibt es im Finanzdienstleistungssektor anerkannte Rechenregeln für Ermittlung entgangener Erträge, die dem Kunden bei vorzeitiger Vertragsauflösung zustehen ?

Wie kommt es zu der Vertragsauflösung? Also, welche Seite möchte das?

Nur der anderen Seite steht eine Entschädigung zu, und die ist frei verhandelbar (soweit es keine vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen dazu gibt).

 

Anbieten kann man aber natürlich alles, etwa auch, dass eine Bank etwas dafür zahlt, dass man einen Kredit vorzeitig ablöst.

 

Stefan

 

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BarbarossaII
vor 5 Stunden von reckoner:

Wie kommt es zu der Vertragsauflösung? Also, welche Seite möchte das?

Die Bank überlegt dem Kunden eine vorzeitige Vertagsauflösung anzubieten. (ich bin Kunde)

 

 

@all: danke, muss ich in Ruhe durcharbeiten 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Die Bank überlegt dem Kunden eine vorzeitige Vertagsauflösung anzubieten.

OK. Dann sollte die Bank auch wirklich etwas anbieten. Und du kannst dann nachrechnen, ob du ab sofort eine gleichwertige Anlage bekommen kannst (gleichwertig: Rendite plus Entschädigung vs. aktueller Vertrag).

Wichtig ist: Vergiss die Vergangenheit, es gilt was aktuell/in Zukunft möglich ist.

 

Zitat

Kunde spart künftige Geldzahlungen an die Bank, verzichtet aber auf die künftigen Erträge

Das hört sich nach sowas wie einem Fondssparplan an.

Könntest du das auch selber machen, oder ist es ein bankeigenes Produkt?

 

Zitat

dieser "entgangene Gewinn" wäre zu ermitteln und dann ggf. mit den gänigen Abzinsungsregeln auf heute rückzurechnen

Warum sollte das verzinst gerechnet werden? Wenn dann bekommst du doch das Kapital zurück und kannst damit auch wieder Zinsen erwirtschaften.

 

Oder ist es ein fest verzinstes Produkt? Dann würde ich die ganz normalen Formeln für Anleihen benutzen.

Je höher der Zins um so niedriger das Kapital, und umgekehrt (alles bei identischer Rendite).

 

Stefan

 

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MeinNameIstHase
Am 17.11.2024 um 21:48 von BarbarossaII:

... wenn er die Bank aus einem langlaufenden Vertrag durch vorzeitige Vertragsauflösung rauslässt.

Eine Vertragsauflösung bedarf der Zustimmung beider Vertragsparteien, d.h. man schließt einen neuen Vertrag mit dem Inhalt, dass der "alte" bestehende Vertrag beendet wird. Es gilt Vertragsfreiheit und man muss verhandeln.


Argumente für eine Abstandszahlung durch die Bank könnten sein: Die Bank spart Kosten, Eigenkapital der Bank ist nicht mehr gebunden, sie kann "am Markt" mit dem freien Kapital einen neuen Vertrag mit für sie besseren Konditionen abschließen, ein möglicher Überschuss aus einem Gegenschäft kann vorzeitig realisiert werden (sofern sie ein Gegengeschäft abgeschlossen hat).

 

Dein Problem wird sein, dass die Bank Dir nicht mitteilen wird, welche Vorteile sie aus einer vorzeitigen Vertragsauflösung hat und dass sie es Dir auch nicht sagen muss. Das heißt Deine Verhandlungsargumente beschränken sich auf frei verfügbare Marktdaten: Publizierte Zinssätze und eine Gegenüberstellung aller Zahlungsflüsse im Rahmen einer sogenannten Investitionsrechnung: Das sind die Zahlungsflüsse bei Fortführung des Vertrags und deren Abzinsung auf den Auflösungstermin im Vergleich zu den Zahlungsflüssen aus einvernehmlicher Beendigung des Vertrags (Rückzahlung + Abstandszahlung).
Wenn man da besonders "fit" im Thema ist, kann man darüber diskutieren, welcher Zinssatz für die Abzinsung der Zahlungen angesetzt werden soll. Denn das ist die größte Stellschraube.

 

Das geht in einer Tabellenkalkulation auch ohne Spezialformeln.

Datum - Betrag - Betrag abgezinst

xxxxxxx - xxxxxx - xxxxx

xxxxxxx - xxxxxx - xxxxx

xxxxxxx - xxxxxx - xxxxx

Summe abgezinst: xxxxx

 

Einmal für die Fortführung des Vertrags, einmal bei Auflösung. Letzteres ist ein Einzeiler.

 

Abzinsung ist die Rechnung, wie viel heute auf dem Sparbuch sein muss, damit zum Datum xx dann der Wunschbetrag (mit Zinsen) entsteht. Damit der Zinseffekt überhaupt eintritt, muss es einen Zeitraum geben, über den Zinsen gerechnet werden können.

 

Wenn ich heute meinen Wunschbetrag haben will, gilt

notwendiger Betrag heute = Wunschbetrag,

wenn ich den erst in einem Jahr haben will, gilt

notwendiger Betrag heute = Wunschbetrag - Zinsen auf notwendigen Betrag (für 1 Jahr)

Da du nur den Wunschbetrag kennst, musst du daraus den Zinsanteil herausrechnen, ähnlich wie bei der MWSt, wenn du nur den Bruttobetrag kennst und wissen willst, wieviel dann der Nettobetrag ist, also Prozentrechnen im Dreisatz: Wieviel sind 100%, wenn 119% (=100 + 19)% bekannt sind.

 

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