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Holgerli

Stillgelegte bAV wieder besparen oder ruhen lassen?

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Holgerli

Eine Frage an die Schwarm-Intelligenz des Forums, da ich unschlüssig bin.

 

Folgende Situation: Es besteht eine bis zum 01.01.25 stillegelegte betriebliche Altersvorsorge (bAV) bei der Debeka. Der Garantiezins beträgt 2,25%.
Eigenzahlt wurde von Ende 2011 bis Ende 2022. Seither ist die bAV stillgelegt. Der bisher, zu Rentenbeginn 2042, zu erwartende monatliche Auszahlungsbetrag liegt bei 172 Euro. Der Einmalbetrag bei rund 44.000 Euro.

Die Frage die sich mir nun stellt ist: Soll ich die bAV freigestellt lassen oder ab Januar 2025 wieder besparen? Der Arbeitgeber würde mit 20% fördern. Der Rest käme von meinem Brutto.

 

Stand jetzt ist es so, dass ich 2040 abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen könnte. Die Auszahlung der bAV würde Ende 2042 starten. Geplant ist, dass ich um 2030 herum (also 10 Jahre vor dem Start der gesetzlichen Rente) komplett aus dem Job aussteigen und bis dahin Teilzeit (ca. 24 Stunden/Woche) arbeiten möchte. Die Höhe der dadurch erzielten jährlichen Rentenpunkte sollte sich bis dahin um 1 Punkt herum bewegen

 

Ich gehe davon aus, dass ich zum Renteneintritt in die Krankenversicherung der Rentner wechseln werde und überdies mindestens einen Steuerfreibetrag von 7.000 Euro (eine Erhöhung bis 2042 ist wahrscheinlich aber zwangsläufig) zusätzlich zu den anderen allgemeinen Steuerfreibeträgen habe.

 

Ob mir ich die 172 Euro ab 2042 monatlich oder ob ich mir die Einmalsumme auszahlen lassen werde, steht noch in den Sternen. Die Frage ist jetzt nur ob ich die Einzahlung in den Vertrag wieder aufnehmen sollte oder nicht. Das Minus vom Netto, wenn ich wieder in die bAV einzahle, würde dabei 1 zu 1 bei den Einzahlungen in ETF-Sparpläne fehlen, da es für mich kein Problem ist zu sparen (und ich die bAV daher nicht als „Zwangssparvehikel“ brauche).

 

Wäre schön Eure Meinung und natürlich Begründung zu hören.

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satgar
· bearbeitet von satgar

Ohne alle Details zu kennen, was bei bAV einfach sehr umfangreich ist, ist für mich die Kombi aus Provisionsvertrag auf Zinsbasis mit nur 2,25% Garantiezins und nur 20% AG Zuschuss nicht interessant genug. Nach Abzug von Kosten (und später Abgaben) ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man nicht die Inflation geschlagen haben wird. 

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Holgerli

Danke für Deine Rückmeldung. Im Hinterkopf komme ich zu dem gleichen Ergebnis.

Ich dachte nur, dass es ggf. noch einen Umstand gibt, den ich übersehen habe und ggf. das Ganze nochmal dreht.

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Thomas_384

Mir wäre die AG Beteiligung zu gering. Würde erst ab 50% AG Beteiligung selbst darüber nachdenken (und dann mal kucken was raus kommt).

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Holgerli

Die 50% wird es definitiv nicht geben und die 20% sind auch nicht verhandelbar. Leider.

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hilflos

ich hab von verschiedenen Quellen folgende Grenzwerte mir gemerkt. guter Vertrag lohnt sich ab 25% Arbeitgeberzuschuß, schlechter ab 30%. Daher auch von mir stilllegen.

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Holgerli

Danke recht herzlich für das Feedback.

Ich werde morgen nochmal nachfragen ob man wirklich nichts mehr an der Höhe des Zuschusses machen kann, aber versuchen werde ich es nochmal.

Und wenn kein höherer Zuschuss möglich ist und da ich eh schon in diese Richtung tendiert habe, geht es wohl in Richtung Stillegung.

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WerPinguin

Zu einem großen Teil liegt der Nachteil vieler bAV ja aber darin, dass anfangs hohe Abschlussgebühren anfallen. Bei einem bereits 11 Jahre besparten Vertrag würde ich jetzt annehmen, dass die bereits bezahlt sind. 

 

Insofern wäre meine Frage erstmal, ob neue Abschlussgebühren anfallen, wenn man den Vertrag jetzt wieder zu besparen beginnt.

 

 

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Duk3
· bearbeitet von Duk3
Anpassung
vor 1 Stunde von WerPinguin:

Insofern wäre meine Frage erstmal, ob neue Abschlussgebühren anfallen, wenn man den Vertrag jetzt wieder zu besparen beginnt

So lange deine monatlicher Beitrag nicht erhöht wird (aktiv durch Antrag oder passiv durch Dynamik) werden keine neuen Abschlusskosten fällig.

 

Bei Beitragsfreistellungen sollte auch beachtet werden, dass die Verträge nach einer gewissen Zeit "geschlossen" werden und ein besparen dann nicht mehr möglich ist.

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Duk3
Am 19.11.2024 um 20:31 von Holgerli:

Danke recht herzlich für das Feedback.

Ich werde morgen nochmal nachfragen ob man wirklich nichts mehr an der Höhe des Zuschusses machen kann, aber versuchen werde ich es nochmal

Besteht in der Firma eine Versorgungsordnung zur bAV? Bekommen alle anderen Angestellten auch nur 15% ?

Dann klappt das sowieso nicht.

 

Fälle wo ich kenne und die geklappt haben, waren das Gehaltserhöhung in AG Zuschuss umgewandelt wurden um auf beiden Seiten Abgaben und Stueren zu Sparren.

 

Würde ich aber bei deinem Vertrag nicht empfehlen.

 

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli
vor 2 Stunden von WerPinguin:

Insofern wäre meine Frage erstmal, ob neue Abschlussgebühren anfallen, wenn man den Vertrag jetzt wieder zu besparen beginnt.

vor 58 Minuten von Duk3:

So lange deine monatlicher Beitrag nicht erhöht wird (aktiv durch Antrag oder passiv durch Dynamik) werden keine neuen Abschlusskosten fällig.

Der Vertrag hat keine Dynamik. Von daher sollten keine neuen Abschlussgebühren anfallen.

 

vor 58 Minuten von Duk3:

Bei Beitragsfreistellungen sollte auch beachtet werden, dass die Verträge nach einer gewissen Zeit "geschlossen" werden und ein besparen dann nicht mehr möglich ist.

Ja, das ist bekannt. Das schreibt die Debeka auch so. Bespare ich den Vertrag jetzt nicht mehr, wird er geschlossen und zum regulären Rentenbeginn stehen die bisher eingezahlten Beträglich als monatl. Rente oder als Einmalzahlung zur Verfügung.

 

vor 46 Minuten von Duk3:

Fälle wo ich kenne und die geklappt haben, waren das Gehaltserhöhung in AG Zuschuss umgewandelt wurden um auf beiden Seiten Abgaben und Stueren zu Sparren.

Würde ich aber bei deinem Vertrag nicht empfehlen.

Wird bei mir nicht gehen.

 

Ich würde, auch wenn ich den Vertrag nicht weiter bespare, keinen neuen aufmachen und das gesparte Geld 1 zu 1 in ETFs pumpen.

 

Danke für Euren Input.

Da ich von Euch jetzt kein "Killer-Argument" gehört habe, dass wirklich für das weiterbesparen des Vertrages spricht, werde ich den Vertrag nicht weiter besparen.

 

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