Holgerli Sonntag um 12:29 Eine Frage an die Schwarm-Intelligenz des Forums, da ich unschlüssig bin. Folgende Situation: Es besteht eine bis zum 01.01.25 stillegelegte betriebliche Altersvorsorge (bAV) bei der Debeka. Der Garantiezins beträgt 2,25%. Eigenzahlt wurde von Ende 2011 bis Ende 2022. Seither ist die bAV stillgelegt. Der bisher, zu Rentenbeginn 2042, zu erwartende monatliche Auszahlungsbetrag liegt bei 172 Euro. Der Einmalbetrag bei rund 44.000 Euro. Die Frage die sich mir nun stellt ist: Soll ich die bAV freigestellt lassen oder ab Januar 2025 wieder besparen? Der Arbeitgeber würde mit 20% fördern. Der Rest käme von meinem Brutto. Stand jetzt ist es so, dass ich 2040 abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen könnte. Die Auszahlung der bAV würde Ende 2042 starten. Geplant ist, dass ich um 2030 herum (also 10 Jahre vor dem Start der gesetzlichen Rente) komplett aus dem Job aussteigen und bis dahin Teilzeit (ca. 24 Stunden/Woche) arbeiten möchte. Die Höhe der dadurch erzielten jährlichen Rentenpunkte sollte sich bis dahin um 1 Punkt herum bewegen Ich gehe davon aus, dass ich zum Renteneintritt in die Krankenversicherung der Rentner wechseln werde und überdies mindestens einen Steuerfreibetrag von 7.000 Euro (eine Erhöhung bis 2042 ist wahrscheinlich aber zwangsläufig) zusätzlich zu den anderen allgemeinen Steuerfreibeträgen habe. Ob mir ich die 172 Euro ab 2042 monatlich oder ob ich mir die Einmalsumme auszahlen lassen werde, steht noch in den Sternen. Die Frage ist jetzt nur ob ich die Einzahlung in den Vertrag wieder aufnehmen sollte oder nicht. Das Minus vom Netto, wenn ich wieder in die bAV einzahle, würde dabei 1 zu 1 bei den Einzahlungen in ETF-Sparpläne fehlen, da es für mich kein Problem ist zu sparen (und ich die bAV daher nicht als „Zwangssparvehikel“ brauche). Wäre schön Eure Meinung und natürlich Begründung zu hören. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar Sonntag um 13:33 · bearbeitet Sonntag um 18:08 von satgar Ohne alle Details zu kennen, was bei bAV einfach sehr umfangreich ist, ist für mich die Kombi aus Provisionsvertrag auf Zinsbasis mit nur 2,25% Garantiezins und nur 20% AG Zuschuss nicht interessant genug. Nach Abzug von Kosten (und später Abgaben) ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass man nicht die Inflation geschlagen haben wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Sonntag um 15:27 Danke für Deine Rückmeldung. Im Hinterkopf komme ich zu dem gleichen Ergebnis. Ich dachte nur, dass es ggf. noch einen Umstand gibt, den ich übersehen habe und ggf. das Ganze nochmal dreht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Thomas_384 Sonntag um 15:32 Mir wäre die AG Beteiligung zu gering. Würde erst ab 50% AG Beteiligung selbst darüber nachdenken (und dann mal kucken was raus kommt). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Sonntag um 16:59 Die 50% wird es definitiv nicht geben und die 20% sind auch nicht verhandelbar. Leider. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
hilflos Montag um 06:25 ich hab von verschiedenen Quellen folgende Grenzwerte mir gemerkt. guter Vertrag lohnt sich ab 25% Arbeitgeberzuschuß, schlechter ab 30%. Daher auch von mir stilllegen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Holgerli Dienstag um 19:31 Danke recht herzlich für das Feedback. Ich werde morgen nochmal nachfragen ob man wirklich nichts mehr an der Höhe des Zuschusses machen kann, aber versuchen werde ich es nochmal. Und wenn kein höherer Zuschuss möglich ist und da ich eh schon in diese Richtung tendiert habe, geht es wohl in Richtung Stillegung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag