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Steuerfreibetrag mit ETF ausschöpfen - FIFO?

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membersound

Ah, das heißt angenommen bis dahin zB 1000 Anteile, dann übertrage ich kurz vorher 900 Anteile in das zweite Depot, und 100 (die jüngsten) aus dem alten Depot dann verkaufen.

Oder muss man dafür jetzt schon vorsorgen?

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Rotenstein
vor 20 Minuten von membersound:

Ah, das heißt angenommen bis dahin zB 1000 Anteile, dann übertrage ich kurz vorher 900 Anteile in das zweite Depot, und 100 (die jüngsten) aus dem alten Depot dann verkaufen.

So ist es.

vor 20 Minuten von membersound:

Oder muss man dafür jetzt schon vorsorgen?

Nein, aus meiner Sicht musst du dafür heute noch nicht vorsorgen.

 

Manche machen dies zwar, in dem sie nach einer gewissen Zeit auf einen anderen ETF wechseln oder ein zweites Depot eröffnen. Es lässt sich aber problemlos auch später machen, wenn es wirklich ans Entsparen geht.

 

Dies umso mehr, als die Zukunft offen ist und die Steuergesetzgebung in mehreren Jahrzehnten ganz anders aussehen kann. Auch deine persönliche Situation kann eine andere sein. Ich habe zum Beispiel Deutschland verlassen und zahle nun gar keine Steuern auf Kursgewinne mehr. 

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Hermann
· bearbeitet von Hermann
vor 6 Stunden von membersound:

Dann bräuchtest du eine Dividende von 1,5% pro Quartal, damit du überhaupt in die Nähe des Freibetrages kommt.

Wieviel bringt dein S&P denn? Kann ich mir kaum vorstellen.

Ach Mist, hatte in der Aufstellung die ausschüttenden GMF vergessen.

So wie es oben steht, hast du natürlich recht.

Also kurz gesagt, ich nehme die Steuerersparnis über Ausschüttungen mit.

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 6 Stunden von Sapine:

Es geht vermutlich um eine Ersparnis von rund 100 Euro

 

Im konkreten Fall geht es wahrscheinlich nur um 100 oder 200 Euro.

 

Manchmal kann es um Tausende von Euro gehen. Es ist deshalb wichtig zu wissen und zu üben, wie man Buchgewinne zielgerichtet in steuerpflichtige Gewinne umwandelt.

 

Nehmen wir einen Selbständigen, der im Mittel gut verdient, aber in einem Jahr hohe Einkünfte und im nächsten Jahr keine einkommensteuerpflichtigen Einkünfte hat. Außerdem habe er 100.000 € Buchgewinne in einem Aktien-ETF.

 

Wenn er nichts macht, gilt für für das Jahr ohne Einkünfte:

- Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 0 €

- Ausgaben für PKV: 10.000 €

- Ausgaben für Rentenversicherung: 16.000 €

- Ausgaben für Lebensunterhalt: 30.000 €

 

Er zahlt keine Einkommensteuer und verschenkt Freibeträge und Abzugsmöglichkeiten bei PKV- und Versicherungsbeiträgen.

 

Wenn er stattdessen durch Wertpapierverkäufe 54.000 € Gewinn realisiert, zahlt er zunächst 9.500 € Abgeltungsteuer (54.000 € * 0,7 * 0,25%). Die Abgeltungsteuer holt er sich aber bei der Einkommensteuer zurück, indem er beantragt, seinen steuerpflichtigen Gewinn aus Wertpapierverkäufen in Höhe von 37.800 € nach Einkommensteuer zu versteuern. Dann gilt:

 

Einnahmen aus Kapitalvermögen: 37.800 €

./. Ausgaben für PKV: 10.000 €

./. Ausgaben für Rentenversicherung: 16.000 €

= steuerpflichtiges Einkommen = 11.800 €.

 

Darauf werden keine Steuern fällig, weil das noch im Grundfreibetrag liegt. Kurz nach dem Steuerbescheid bekommt er die gezahlten 9.500 € Abgeltungsteuer zurück. Und er hat einen Gewinn aus Wertpapierverkäufen in Höhe von 54.000 € steuerfrei realisiert.

 

Ein paar Details wie Soli, Basisvorsorge bei PKV, genaue Grenze des Grundfreibetrags, weitere Abzugsmöglichkeiten, usw. habe ich weggelassen.

 

PS: Das gilt natürlich nicht nur für Selbständige. Ähnliches gilt für Privatiers, Angestellte, die ein Sabbatical einlegen, Arbeitslose oder Rentner (dann natürlich ohne Beiträge zur Rentenversicherung), usw.

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Hermann
· bearbeitet von Hermann

Und wenn dieser Selbstständige mal sehr viel verdient oder weiß, dass in den Folgejahren Flaute kommt, bezahlt die PKV im laufenden (fetten) Jahr im vorraus.

Habe nur gehört, dass es gehen soll, aber noch nicht weiter verifiziert....

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