Peter90 November 14, 2024 · bearbeitet November 14, 2024 von Peter90 Hallo zusammen, per anonymer Risikovoranfrage über einen spezialisierten BU Makler und mit sehr genauer Beantwortung der Gesundheitsfragen, habe ich das Glück einen BU-Tarif mit nur einem vorläufigen Ausschluss angeboten zu bekommen. Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis, da ich von vielen Gesellschaften auch abgelehnt wurde. Der Ausschluss kann voraussichtlich in zwei Jahen ebenfalls entfernt werden. Jetzt geht es um die Gestaltung des Tarifs und ich würde mich über weitere Meinungen aus dem Forum wirklich sehr freuen, denn: Der Spaß ist nicht billig Voweg einige Fakten zu meiner Situation: - Single, 33 Jahre alt, keine Schulden - Einkommen: 3.550 € netto bald 4.100 € netto - Fix- und Variable Kosten / Monat aktuell: ca. 1.600 € (inkl. Miete, Urlaub, Essen, Kneipe, etc.) - Liquiditätsreserve auf Tagesgeldkonto: 8.000 € - 1 Welt-ETF mit 71.000 € Welche Stellschrauben bleiben mir, wenn ich den Beitrag geringer halten möchte? Erstmal würde ich gerne sammeln und dann entscheiden, welche Höhe sinnvoll ist. - Leistungsdynamik - Beitragsdynamik - Rentenhöhe - Endalter - noch was?? Natürlich könnte ich das alles auch nur mit meinem Berater besprechen, aber der Austausch mit anderen ist wichtig und fördert meine Mündigkeit. Danke euch und viele Grüße Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 14, 2024 vor 56 Minuten von Peter90: - Leistungsdynamik - Beitragsdynamik - Rentenhöhe Das sind alles nur Unterpunkte von „Rentenhöhe“. vor 56 Minuten von Peter90: - Endalter Es ist noch zu unterscheiden zwischen dem Alter, bis zu dem ggf. eine Berufsunfähigkeit eingetreten sein muss, und dem Alter, bis zu dem eine Rente gezahlt wird. Das kann auseinanderfallen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter90 November 14, 2024 vor 13 Minuten von chirlu: Es ist noch zu unterscheiden zwischen dem Alter, bis zu dem ggf. eine Berufsunfähigkeit eingetreten sein muss, und dem Alter, bis zu dem eine Rente gezahlt wird. Das kann auseinanderfallen. Echt?! Das frage ich unbedingt nochmal nach, Danke! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 14, 2024 vor 6 Minuten von Peter90: Echt?! Ja, es kann z.B. vereinbart sein, dass Berufsunfähigkeit nur bis 55 versichert ist, aber die Rente dann bis 65 gezahlt wird. Wenn du dann mit 58 berufsunfähig werden solltest, gibt es keine Leistung; würdest du dagegen mit 53 berufsunfähig, gäbe es zwölf Jahre lang Rente. Ob das sinnvoll ist, ist natürlich wieder eine individuelle Sache. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
NicoBLN November 14, 2024 Da du offensichtlich dich schon auf einen Anbieter (zwangsweise) eingeschossen hast, ist die Höhe der Überschussbeteiligung (nicht garantiert, kann auch jährlich schwanken) keine Stellschraube mehr. Du könntest sonst die Anbieter nach der Höhe(+Kontinuität) der Überschussbeteiligung unterscheiden. Grob: Der Anbieter mit der höchsten Überschussbeteiligung hat einen höheren Discount vom Tarifbeitrag/Bruttobeitrag. Ansonsten neben den Punkten von dir und chirlu: Zitat Die folgenden Punkte haben bei den meisten Versicherern Auswirkungen auf die Höhe des Bruttobeitrags in der Berufsunfähigkeitsversicherung: die Höhe der zu versichernde Berufsunfähigkeitsrente die Laufzeit der versicherten BU-Rente dein Geburtsdatum deine Ausbildung und dein höchster Bildungsabschluss dein konkreter Beruf die prozentuale Aufteilung deiner Tätigkeit nach kaufmännischer, körperlicher und Reisetätigkeit dein Raucherstatus eventuelle Personalverantwortung deine Hobbys deine Gesundheitshistorie eventuelle Zusatzoptionen (garantierte Steigerung der BU-Rente im Leistungsfall, Arbeitsunfähigkeitsklausel) https://versicherungsmakler-leistenschneider.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/tarifbeitrag-zahlbeitrag-in-der-bu-versicherung/ Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation November 14, 2024 · bearbeitet November 14, 2024 von stagflation vor 4 Stunden von Peter90: Welche Stellschrauben bleiben mir, wenn ich den Beitrag geringer halten möchte? Erstmal würde ich gerne sammeln und dann entscheiden, welche Höhe sinnvoll ist. Entscheiden, ob Du überhaupt eine BU-Versicherung brauchst. Genau überlegen, in welcher Höhe Du Leistungen aus der BU-Versicherung brauchst. Gehe gedanklich 20 Jahre in die Zukunft. Dann wärst Du 55. Nimm an, Du wärst berufsunfähig. Welche BU-Rente brauchst Du? 2.000 € / Monat ? 3.000 € / Monat? Oder 4.000 € / Monat? Hierbei solltest Du bedenken, dass es Inflation gibt. In 20 Jahren wird alles teurer sein. Um die Inflation einzurechnen, könntest Du überlegen, wie viel Geld Du mit 55 bräuchtest, wenn es keine Inflation gäbe. Du könntest also mit den Preisen von heute rechnen. Den Betrag, die dabei rauskommt (nehmen wir 2.000 € / Monat an), könntest Du mit angenommenen 2% Inflation pro Jahr aufzinsen. Bei 20 Jahren müsstest Du also mit ( 1 + 2%) ^ 20 = 1,02 ^ 20 = 1,5 multiplizieren. Dann bräuchtest Du in 20 Jahren eine BU-Rente von 2.000 € * 1,5 = 3.000 €. Und in 25 Jahren: 2.000 € * 1,02 ^ 25 = 3.300 € / Monat. Wenn Du sicher gehen willst, kannst Du mit 2,5 oder 3% Inflation pro Jahr rechnen. Eine Stellschraube, die einen starken Einfluss auf die Prämienhöhe hat, ist tatsächlich das Endalter. Wenn man Endalter 60 wählt, sind die Prämien nur ungefähr halb so hoch. Allerdings würde man dann in der Zeit von 60 bis zum Rentenbeginn kein Geld bekommen. Wenn man ausreichend Vermögen hat, um diese 7 Jahre zu überbrücken, kann man Endalter 60 wählen. Wenn man berufsunfähig wird, verwendet man dieses Vermögen. Wenn man nicht berufsunfähig wird, kann man das Vermögen verwenden, um mit 60 aufzuhören zu arbeiten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Richie_Rich November 14, 2024 4 minutes ago, stagflation said: Wenn man ausreichend Vermögen hat, um diese 7 Jahre zu überbrücken, kann man Endalter 60 wählen. Wenn man berufsunfähig wird, verwendet man dieses Vermögen. Wenn man nicht berufsunfähig wird, kann man das Vermögen verwenden, um mit 60 aufzuhören zu arbeiten. Bei BU mit 60, Renteneintritt mit 67 und angenommenen 3.300,- pro Monat, sind das im worst case 277.200 Euro Kosten. Ich würde das nicht machen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
no sleep November 14, 2024 Wenn man "morgen" berufsunfähig wird hat man gar keine Möglichkeit, sich das Vermögen zur Überbrückung der 7 Jahre aufzubauen. Wenn schon BUV, dann richtig -> bis 67. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MatthiasHelberg November 14, 2024 Mensch @Peter90, wie lange beschäftigst du dich jetzt mit dem Thema - 2 Jahre? Wieviele Threads hast du hier aufgemacht, wie viele Antworten bekommen? Du hast längst alle Informationen. Jeden Tag kann dich ein Unfall, eine neue (Zufalls-) Diagnose den Versicherungsschutz kosten. Tüte das Ding jetzt ein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter90 November 15, 2024 · bearbeitet November 15, 2024 von Peter90 vor 9 Stunden von MatthiasHelberg: Mensch @Peter90, wie lange beschäftigst du dich jetzt mit dem Thema - 2 Jahre? Tüte das Ding jetzt ein. musste lachen. Im April habe ich den Thread "Wie herausfinden, ob BU überhaupt notwendig ist?" gestartet und da hatten wir ja auch unseren ersten Kontakt. Ja, das ist ganz schön lange und ich habe auch einiges gelernt. Danke für eure Beiträge! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PeterS November 15, 2024 · bearbeitet November 15, 2024 von PeterS vor 18 Stunden von Peter90: - Leistungsdynamik - Beitragsdynamik - Rentenhöhe - Endalter Ich bin kein Fachmann für Versicherungen, hatte mich aber damals wie folgt entschieden und mit dem Fachmann abgeklärt: - Meine BU besteht aus zwei Verträgen bei unterschiedlichen Versicherern: Hauptvertrag, dieser bietet eine höhere BU-Rente, umfangreichere und flexiblere Möglichkeiten zur Nachversicherung (sowohl ereignisabhängig als auch ereignisunabhängig, ohne erneute Gesundheitsprüfung) sowie eine größere maximale Nachversicherungssumme. Nebenvertrag, dieser ergänzt den Hauptvertrag mit einer kleineren BU-Rente und anderen Nachversicherungsoptionen. Der Plan ist, den Nebenvertrag später zu kündigen, wenn er nicht mehr benötigt wird (z. B. durch ausreichendes Eigenkapital), um die Flexibilität bei der Gestaltung der BU-Beiträge zu erhalten. - Beitragsdynaik: Ich habe bei beiden Verträgen eine Dynamik von 3 % gewählt, um die Beiträge, die BU-Rente und die Nachversicherungsmöglichkeiten an steigende Kosten anzupassen. Die Dynamik kann je zweimal hintereinander widerrufen werden. Im dritten Jahr wird sie automatisch wieder aktiviert, es sei denn, man widerspricht erneut – in diesem Fall erlischt sie dauerhaft. Dann geht das Spiel von vorne los (2x widersprechen, beim dritten mal annehmen usw.). Einige Versicherer beenden die Dynamik automatisch ab einem bestimmten Alter. Wichtig ist, dass manche Anbieter die Dynamik nur auf den anfänglichen Beitrag anwenden und nicht auf die Nachversicherungsbeträge. - Leistungsdynamik habe ich nicht. Die volle Berufsunfähigkeitsrente rechnet sich in der Regel erst nach etwa 15 Jahren, vorausgesetzt, es gibt keine Erwerbsminderungsrente (EMR) oder Nebeneinkünfte. Nach diesem Zeitraum haben die meisten Anspruchsberechtigten jedoch oft eine kleine Nebentätigkeit (z.B. einen 450-Euro-Job) oder erhalten zusätzlich eine EMR. Dadurch ändert sich die Berechnung des Anteils zur Pflegeversicherung, was indirekt als Ausgleich für die Dynamikanpassung genutzt werden kann. - Endalter: Diese habe ich bis 67 abgeschlossen, da sie lückenlos bis zur gesetzlichen Rente absichert, länger vor Inflation und Vermögensverlust schützt und bietet die Flexibilität, den Vertrag bei Bedarf sowieso schon vorher zu kündigen. - Rentenhöhe: Hier nur der Hinweis, dass du bei deiner Berechnung deiner BU-Rente beachten solltest, dass du in dieser Zeit keine GRV-Zahlungen vornimmst (also eine zusätzliche Lücke eventuell im Alter). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter90 November 15, 2024 vor 2 Stunden von PeterS: - Leistungsdynamik habe ich nicht. Die volle Berufsunfähigkeitsrente rechnet sich in der Regel erst nach etwa 15 Jahren, vorausgesetzt, es gibt keine Erwerbsminderungsrente (EMR) oder Nebeneinkünfte. Nach diesem Zeitraum haben die meisten Anspruchsberechtigten jedoch oft eine kleine Nebentätigkeit (z.B. einen 450-Euro-Job) oder erhalten zusätzlich eine EMR. Dadurch ändert sich die Berechnung des Anteils zur Pflegeversicherung, was indirekt als Ausgleich für die Dynamikanpassung genutzt werden kann. Das ist ein komplett neuer Ansatz für mich - vielen Dank für den Input! Das werde ich mir auf jeden Fall anschauen, daran hatte ich gar nicht gedacht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 15, 2024 vor 2 Stunden von PeterS: Nach diesem Zeitraum haben die meisten Anspruchsberechtigten jedoch oft eine kleine Nebentätigkeit (z.B. einen 450-Euro-Job) oder erhalten zusätzlich eine EMR. Dadurch ändert sich die Berechnung des Anteils zur Pflegeversicherung Du meinst, wenn jemand durch eine Erwerbsminderungsrente in die KVdR kommt. Das setzt natürlich eine entsprechend lange Vorversicherung in der GKV voraus. Ein Minijob hat da keine Auswirkung. (Übrigens bist du mit 450 Euro in der Vergangenheit stehengeblieben. Die Grenze liegt heuer bei 538 Euro und steigt zum neuen Jahr auf 556 Euro.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MatthiasHelberg November 15, 2024 · bearbeitet November 15, 2024 von MatthiasHelberg vor 3 Stunden von PeterS: Leistungsdynamik habe ich nicht. Die volle Berufsunfähigkeitsrente rechnet sich in der Regel erst nach etwa 15 Jahren Ich würde mich von solchen Aussagen nicht verunsichern lassen. Wir haben viele Kunden, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach dem Abschluss berufsunfähig geworden sind (manche noch viel früher) und es anscheinend auch viele Jahre lang bleiben werden: Entweder man hat dann etwas zum Inflationsausgleich wie die Leistungsdynamik abgeschlossen, oder muss sich unter Umständen jedes Jahr weiter finanziell einschränken. Das gilt unabhängig davon, ob man auch eine Erwerbsminderungsrente bekommt oder nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PeterS November 15, 2024 · bearbeitet November 15, 2024 von PeterS vor 31 Minuten von MatthiasHelberg: Ich würde mich von solchen Aussagen nicht verunsichern lassen. Wir haben viele Kunden, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach dem Abschluss berufsunfähig geworden sind (manche noch viel früher) und es anscheinend auch viele Jahre lang bleiben werden: Entweder man hat dann etwas zum Infalationsausgleich wie die Leistungsdynamik abgeschlossen, oder muss sich unter Umständen jedes Jahr weiter finanziell einschränken. Das gilt unabhängig davon, ob man auch eine Erwerbsminderungsrente bekommt oder nicht. vor 42 Minuten von chirlu: Du meinst, wenn jemand durch eine Erwerbsminderungsrente in die KVdR kommt. Das setzt natürlich eine entsprechend lange Vorversicherung in der GKV voraus. Ein Minijob hat da keine Auswirkung. (Übrigens bist du mit 450 Euro in der Vergangenheit stehengeblieben. Die Grenze liegt heuer bei 538 Euro und steigt zum neuen Jahr auf 556 Euro.) @MatthiasHelberg Klar, ich habe lediglich erklärt, warum ich so gehandelt habe. Da es keinen Königsweg gibt und immer sowohl Vor- als auch Nachteile abzuwägen sind, liegt die Entscheidung letztlich bei jedem selbst. Jeder muss für sich bewerten, was sinnvoll und wirtschaftlich ist. Ich bin wie schon gesagt nicht aus der Branche und eventuell ist das Geschriebene nicht mehr "up to date". @chirlu Danke, damals hatte man noch von "450er" gesprochen ;-) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag