Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
Jogi_Wan_Kenobi

Obergrenze NV-Bescheinigung

Empfohlene Beiträge

Jogi_Wan_Kenobi

Liebes Forum,

 

ich habe bei meiner Bank eine NV-Bescheinigung vorgelegt.

Darf ich nun jährlich (ohne eine Steuererklärung abzugeben) Einkünfte von Minijob+Kapitalerträge in Höhe des Grundfreibetrages (11.604€) oder in Höhe von Grundfreibetrag+Sparerpauschbetrag (12.604€) realisieren?

 

Sollte der erste Fall zutreffen: dürfte ich ein Lohneinkommen von 11.604€ und zusätzlich Kapitalerträge von 1000€ jährlich steuerfrei realisieren?

 

Freundliche Grüße

J

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 26 Minuten von Jogi_Wan_Kenobi:

Darf ich nun jährlich (ohne eine Steuererklärung abzugeben) Einkünfte von Minijob+Kapitalerträge in Höhe des Grundfreibetrages (11.604€) oder in Höhe von Grundfreibetrag+Sparerpauschbetrag (12.604€) realisieren?

 

Grundfreibetrag plus Sparerpauschbetrag plus Arbeitnehmer-Werbungskostenpauschbetrag (derzeit 1230 Euro). Oder entsprechend höhere Beträge, falls du mehr Werbungskosten als den Pauschbetrag geltend machen kannst. (Das alles unter der Voraussetzung, dass der Minijob regulär und nicht pauschal versteuert wird.)

 

Übrigens wird der Grundfreibetrag voraussichtlich noch auf 11784 Euro angehoben. Und in den nächsten Jahren wird er weiter steigen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Jogi_Wan_Kenobi

"Die TU Darmstadt versteuert grundsätzlich nach Steuermerkmalen, also nach Steuerklassen. Bei der Lohnsteuerklasse 1 fangen die Steuerabzüge nach der allgemeinen Steuertabelle erst ab einem monatlichen Bruttogehalt von etwa 950€ an."

Bedeutet das, dass meine Hiwi-Minijob regulär versteuert wird?

 

Gibt es Voraussetzungen, um den Arbeitnehmer Webungskostenpauschbetrag für Kapitalerträge zu verwenden?

 

VG

J

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 3 Minuten von Jogi_Wan_Kenobi:

Bedeutet das, dass meine Hiwi-Minijob regulär versteuert wird?

 

„Grundsätzlich“ ja, wenn sie für dich keine Ausnahme von dem Grundsatz gemacht haben. Genaueres findest du auf deiner Gehaltsabrechnung.

 

vor 4 Minuten von Jogi_Wan_Kenobi:

Gibt es Voraussetzungen, um den Arbeitnehmer Webungskostenpauschbetrag für Kapitalerträge zu verwenden?

 

Das ist nicht möglich, genausowenig wie du den Sparerpauschbetrag für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit verwenden kannst. Voll kannst du beide also nur nutzen, wenn du im Minijob mindestens 1230 Euro verdienst und an Kapitalerträgen mindestens 1000 Euro hast.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Jogi_Wan_Kenobi

Das ergibt Sinn.

 

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...