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Mike_tax

Kommerzielle Tools für Steuerklärung Interactive Brokers

Empfohlene Beiträge

Mike_tax

Hallo,

hat jemand von Euch Erfahrung mit kommerziell angebotenen Tools, wie z.B. "Alpha Convert"?

[anbei ein Zitat von der Webseite...

Wir bieten flexible Möglichkeiten zur Gewinn- und Verlustrechnung für Aktienoptionen an. Sie können wählen, ob ausgeübte Optionen bei den Anschaffungskosten bzw. Verkaufserlösen der jeweiligen Aktien berücksichtigt werden sollen.

Für die Bilanzierung in einer GmbH können Optionsprämien zu den Anschaffungskosten bzw. Verkaufserlösen hinzugerechnet werden.

Bei der privaten Steuererklärung müssen Short-Optionen getrennt ausgewiesen werden.

Ausgeübte Long-Optionen können verrechnet werden, wenn Sie dies wünschen.

...]

 

Was so ein Service ja leisten sollte, wäre die korrekte Zuordnung aller relevanten Salden in den richtigen Steuertopf.

 

Im nächsten Jahr muss ich zum ersten Mal eine Steuererklärung für meine IB-Sachen machen, da ich erst in diesem Jahr zu IB gewechselt bin.

Grob weiß ich was zu tun ist und welche Geschäfte in welchen Steuertopf fallen.

Das ganze aus den Kontoauszügen zu extrahieren ist schon aufwendig, so dass ich gerne bereit bin für eine gute kommerzielle Lösung auch einen fairen Preis zu zahlen.

 

Ich bin nur unsicher, ob die Lösung auch das Gewünschte leistet.

 

Ich freue mich über Feedback und auch über alternative Lösungen, falls jm. eine Idee hat.

 

Viele Grüße,

Mike

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lkdrjaf

Hallo :- )

 

Weil das Thema bei mir auch gerade aktuell ist %-) den T4ri.de habe ich gefunden. Aber noch nicht getestet...

https://t4ri.de/optionen/erstellung-der-finanzuebersicht/ablauf-zur-erstellung-von-uebersichten/

Bisher immer manuell gemacht per Excel. Das wurde so immer anerkannt, und jetzt plötzlich nicht mehr. Da gibt es scheinbar viel Ermessensspielraum bei der Ausführungsform...

 

LG

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Mike_tax
  Am 13.11.2024 um 18:37 von lkdrjaf:

Hallo :- )

 

Weil das Thema bei mir auch gerade aktuell ist %-) den T4ri.de habe ich gefunden. Aber noch nicht getestet...

https://t4ri.de/optionen/erstellung-der-finanzuebersicht/ablauf-zur-erstellung-von-uebersichten/

Bisher immer manuell gemacht per Excel. Das wurde so immer anerkannt, und jetzt plötzlich nicht mehr. Da gibt es scheinbar viel Ermessensspielraum bei der Ausführungsform...

 

LG

Vielen Dank.

Wie komplex sind deine Anlagen, bzw. wie viele Steuertöpfe sind involviert?

Ich muss pro Verkauf einer Option schauen/zuordnen, ob es eine neue Position ist (Stillhaltergeschäft) oder das Glattstellen einer vorhandenen (long) Position (dann Termingeschäft)

dann muss ich noch exotische Fonds (z.B. JEPI, JEPQ) und long Optionen, die ausgeübt wurden separieren können. Letztere werden ja im Topf Aktien mit den Anschaffungskosten bzw. Verkaufserlösen verrechnet.

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MichaBe
  Am 13.11.2024 um 18:37 von lkdrjaf:

Weil das Thema bei mir auch gerade aktuell ist %-) den T4ri.de habe ich gefunden. Aber noch nicht getestet...

https://t4ri.de/optionen/erstellung-der-finanzuebersicht/ablauf-zur-erstellung-von-uebersichten/

Hallo lkdrjaf,

konntest du den Service testen?
Merkwürdig ist die Webseite schon. Es gibt keine Namen im Impressum und die Daten werden auf deren Server gespeichert und anscheinend wieder gelöscht. Der Service ist umsonst. Was könnten die mit meinen Daten anfangen?  Viele Fragen.

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Garbo999
· bearbeitet von Garbo999

Hallo zusammen,

 

gestern habe ich "Alpha Convert" entdeckt. Ich habe ein IBKR-Konto und bin beim Vorbereiten der Anlagen KAP und KAP-INV für 2024. Das ist keine leichte Aufgabe und der informative Bericht von IBKR ist nicht sehr hilfreich.

 

Man kann Alpha Convert kostenlos testen (bis zu 25 Trades). Die Erklärung der nötigen Schritte ist sehr gut und der Vorgang hat beim ersten Versuch geklappt (man muss eine ziemlich komplizierte "Flex Query" bei IBKR einmal konfigurieren). Ich habe meine Daten für dieses Jahr (2025) hochgeladen und dann einen Bericht für das Jahr exportiert. Auf den ersten Blick sieht es sehr gut aus: Alle Daten sind in verschiedenen Arbeitsblättern organisiert. Dazu gibt es eine Übersicht, wo alles wie bei den Anlagen KAP und KAP-INV kategorisiert ist (mit Haftungsausschluss). 

 

Noch ein Vorteil: Man kann die Formel in den einzelnen Excel-Zellen auslesen und sehen, wie die einzelnen Resultate gerechnet werden. Das werde ich heute weiter analysieren.

 

Hat noch jemand Alpha Convert getestet?

 

Übrigens: Ich habe auch "optionen.support" getestet und fand, dass die Ausgangsdatei nicht weit genug ging, d.h. es gibt keinen Vorschlag für die Werte für  Anlagen KAP und KAP-INV.

 

VG,

Gary

 

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MeinNameIstHase
  Am 13.11.2024 um 18:37 von lkdrjaf:

Bisher immer manuell gemacht per Excel. Das wurde so immer anerkannt, und jetzt plötzlich nicht mehr. Da gibt es scheinbar viel Ermessensspielraum bei der Ausführungsform...

Excel selbst ist kein "Beleg". Es taugt nur zur "Erläuterung" und "Zusammenfassung" von Belegen.

Belege sind die Kontoauszüge, Kauf-, Verkauf-, Zins- und Dividendenabrechnungen usw. und von Banken erstellte Ertragsübersichten und Transaktionsübersichten.

Oft enthalten Ertragsübersichten aber nicht die maßgeblichen steuerlichen Kapitalerträge, sodass man dann eine Überleitungsrechnung anfertigen muss. Ein Thema sind z.B. noch nicht realisierte Gewinne, die steuerlich nicht relevant sind. Die muss man rausrechnen und eventuell die vom Vorjahr, die inzwischen realisiert wurden, einrechnen. Je nach Banklogik.

 

Bankseitige Transaktionsübersichten haben den großen Vorteil, dass sie vollständig sind. Das ist ein wesentliches Merkmal der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, die lauten: Alle Geschäftsvorfälle müssen fortlaufend, vollständig, richtig und zeitgerecht sowie sachlich geordnet gebucht werden. Dazu gehört auch das Radierverbot ... einmal gebucht, darf es nicht gelöscht werden, sondern muss mit einer Stornobuchung korrigiert werden.

Wenn du eine Auswertung mit Excel machst, lohnt es sich, die mit Prüfsummen (Anzahl, Saldenfortschreibung, Belegreferenzierung, fortlaufende Seitenangaben usw.) mit existieren Belegen zu verproben/referenzieren. Damit kann man auch ein FA leicht überzeugen, dass man alles erfasst hat.

Excel hat leider den Nachteil, dass eine Summenangabe nicht garantiert, dass man alles addiert hat. Vor Jahrzehnten konnten das Tisch-Taschenrechner besser, die jede eingetippte Zahl auf einen Kassenbon/Addierstreifen andruckten, wenn summiert wurde. Insoweit waren solche simplen Addierstreifen besser vor Manipulation/Fehler geschützt.

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GreatGatsby

Kann man überhaupt Excel-Dateien bzw. allgemein tabellarische Übersichten als Belege einreichen? Als ich im letzten Jahr online Belege nachgereicht habe, ging, so weit ich mich recht erinnere, nur PDF. Und egal, was ich testweise angestellt habe, eine Tabelle im PDF-Format sah immer komplett unübersichtlich aus.

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IRRer-Zins
  Am 12.7.2025 um 15:01 von GreatGatsby:

Kann man überhaupt Excel-Dateien bzw. allgemein tabellarische Übersichten als Belege einreichen? Als ich im letzten Jahr online Belege nachgereicht habe, ging, so weit ich mich recht erinnere, nur PDF. Und egal, was ich testweise angestellt habe, eine Tabelle im PDF-Format sah immer komplett unübersichtlich aus.

s.o. bei @MeinNameIstHase

Die Belege müssen von der Bank kommen, weil du die gar nicht selbst erstellen kannst.

Du kannst sie nur mit Excel so aufarbeiten, dass für die Prüfung z.B. ersichtlich wird, was wie zu versteuern ist und wie die Summen in deiner Steuererklärung zustande kommen.

Reiche beides ein, die Sachbearbeitung wird es dir danken. Zumindest konnte ich damit alle Probleme recht einfach mündlich klären.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
  Am 13.7.2025 um 15:20 von IRRer-Zins:

Reiche beides ein, die Sachbearbeitung wird es dir danken. Zumindest konnte ich damit alle Probleme recht einfach mündlich klären.

Heute reicht man zunächst nur seine Steuererklärung (die Formulare) ein. Nur auf Rückfrage schickt man Belege und Erläuterungen. Das gilt auch für die Online-Version.

 

  Am 12.7.2025 um 15:01 von GreatGatsby:

Kann man überhaupt Excel-Dateien bzw. allgemein tabellarische Übersichten als Belege einreichen? Als ich im letzten Jahr online Belege nachgereicht habe, ging, so weit ich mich recht erinnere, nur PDF. Und egal, was ich testweise angestellt habe, eine Tabelle im PDF-Format sah immer komplett unübersichtlich aus.

Excel-Dateien sind kein Beleg, da sie veränderbar sind. Als Papierausdruck bzw. als Pdf können sie als Eigenbeleg fungieren. Ein Eigenbeleg ist ein selbsterstellter Beleg, z.B. ein Notbeleg, weil Quittungen abhanden gekommen sind.

Das FA wird keine Exceldateien akzeptieren, schon aus Sicherheitsgründen nicht. Die wollen sich auch selbst schützen, einmal vor Computerviren, aber auch davor, dass man aus Versehen Inhalte löscht oder ändert. Die wollen da schon was Finales, das man nur "lesen" kann.


Du kannst in den neuen Excelversion direkt aus Excel einzelne Tabellen oder markierte Bereiche als Pdf abspeichern. Hilfreich ist auch ein virtueller Pdf-Drucker. Übersichtlich wird es dann, wenn man die Druckvorschau mal anschaut und aufbereitet. Manchmal hilft es schon, Din A4 im Querformat zu nutzen oder den Inhalt auf Seitenbreite zu verkleinern. Auch Kopf- und Fußzeilen können Wunder bewirken. Aber bitte: Nicht die Schriftgröße auf "Punkt 8" reduzieren (Beipackzettelschriftgröße). Ältere Menschen mit Lesebrille mögen das gar nicht.

 

PS: Du solltest dich auch selbst schützen. Eine Exceltabelle, die - in welcher Form auch immer - ans FA geht, täte ich immer als Pdf zusätzlich abspeichern; als Version, die ans FA ging. Schon 6 Monate später weißt du selbst sonst nicht mehr, welche Version das FA von Dir bekam.

 

PPS: Selbst bei Pdf täte ich darauf achten, dass es Pdf-A ist (die Archiv-Version). Dann werden verwendete Fonts usw. mit abgespeichert und der Empfänger ist nicht darauf angewiesen, dass er die gleichen Fonts bzw. ähnliche auf seinem Rechner hat.

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GreatGatsby

Danke, evtl. war meine Begriffsdefinition nicht ganz sauber. In Elster wird jeder Anhang, den man hochlädt als Beleg geführt, deshalb habe ich das so übernommen. Aber ja, ich würde auf Anforderung natürlich auch die Auszüge des Brokers mitschicken. Die Tabelle wäre dann nur meine eigene Einzelaufstellung.

 

PDF-Export oder virtueller Druck war bisher auch das Beste, was ich bisher selbst gefunden habe. Ich habe es bisher nur nicht hinbekommen, dass zumindest alle Spalten auf einer Druckseite landen, und dann wurde es eher chaotisch und unübersichtlich. Deshalb dachte ich, das Finanzamt akzeptiert vielleicht auch CSV o.Ä. Nachdem ich mich jetzt aber noch mal durch diverse Menüs geklickt habe, hat es jetzt geklappt und sieht auch als PDF akzeptabel aus. Jetzt muss ich nur noch hoffen, dass der Finanzbeamte das genauso sieht. :D

 

@MeinNameIstHase zu deinem PS: Zumindest wenn man per Elster hochlädt, kann man seine eigenen Belege ja auch immer wieder selbst abrufen/anzeigen, deshalb wäre das hoffentlich kein Problem. Nur meine ich mich zu erinnern, dass dann ohnehin nur PDF als Format akzeptiert wurde. Also so oder so hab ich jetzt meine Antwort.

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