Peter Wolnitza November 16, 2024 · bearbeitet November 16, 2024 von Peter Wolnitza Muss jetzt doch mal kurz "rein grätschen" Am 14.11.2024 um 08:42 von satgar: Trotzdem hat Stagflation damit recht, dass man sich darauf vorbereiten muss. Es bleibt ja nicht dabei, sondern geht bis zum Tode in der Rentenphase weiter. Nö, tut es nicht. Auch wenn es nur ein individuelles Ereignis ist .. ein Kunde Bj. 1941 wird seit fast 10 Jahren bei jeder BAP in schöner Regelmässigkeit um ein paar Euro p.a. günstiger (auch wenn es jedesmal nur 3-10 €) sind. Nennt sich Sterblichkeitsgewinne (=Alterungsrückstellung aus der gleichen Kohorte, die von Verstorbenen innerhalb des Kollektivs verteilt werden) - Achso: es gibt PKVen, die aus Marketinggründen 100 jährige komplett von der Beitragszahlung befreien. Am 14.11.2024 um 08:42 von satgar: Während die GKV für kvdr Mitglieder beträchtlich sinkt, weil sie sich nur noch an der gesetzlichen Rente ausrichtet, muss der PKVler dafür sorge tragen, bis zu seinem Tode mit steigenden Beiträgen weiter umgehen zu können. a) siehe das, was ich oben geschrieben habe b) bis 1983 haben Rentner in der GKV überhaupt keinen Beitrag gezahlt. NULL. Wieso seid ihr euch alle so sicher, dass der aktuelle Status das Ende der Fahnenstange ist, während ihr gleichzeitig bei der PKV düstere Zukunftsszenarien hoch rechnet? Dann wurden Beiträge eingeführt, die nach der Rentenhöhe bemessen werden. Betriebliche Altersversorgung war nur bei Rentenzahlung beitragspflichtig. Dann wurden Einkmalzahlungen ebenfalls zur Beitragsbemessung heran gezogen. Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden ebenfalls mit Beiträgen belegt (Stichwort: Solaranlage auf dem Dach- Einspeisevergütung ... wobei man das - glaub ich - wieder abgeschafft hat... Wenn ich da versuche, eine prozentuale Steigerung auszurechnen, krieg ich ne Fehlermeldung. Wir hatten seit 1973 über 30! Reformen und Reförmchen im Gesundheitswesen - davon war genau eine einzige zum Vorteil der Versicherten - ansonsten gab es nur Leistungskürzungen bzw. Zuzahlungserhöhungen. Woher kommt der Optimismus, dass sich das in Zukunft ändern wird - angesichts der immer leerer werdenden Kassen? Die ganzen Gegenüberstellung GKV- PKV kranken sowieso m.E. an einem Grundproblem: Der weinende Rentner in der Tagesschau jammert über PKV Beitrag von über 1.500.- € ... erwähnt aber nicht, dass er jahrelang gegenüber GKV im Beitragsvorteil war und locker 800.- € aus seinem dadurch gebildeten Guthaben finanziert. Auch, wenn diese Beitragsdifferenz zukünftig geringer ausfallen wird: Wenn man sich PKV versichert und mit der ersparten Differenz nichts besseres anfangen kann, als zu konsumieren und die Leasingrate für den Porsche zu finanzieren, hat man das Konzept nicht verstanden - oder es wurde einem nicht richtig erklärt. Beide Systeme - PKV und GKV werden in massive, strukturelle Probleme rein laufen. PKV Kunde wird mit Geld bezahlen (Beitrag). GKV Kunde wird mit Zeit bezahlen - entweder im Wartezimmer oder worst case: hinten am Ende. Die Zeiten von Alles für Alle sind vorbei (gabs eigentlich auch noch nie). Das, was wir z.B. jetzt an Warteezeiten auf Facharzttermine erleben, ist doch erst der Anfang der Welle, die da auf uns zu schwappt: - laut Lauterbach haben wir die letzten 10 Jahre knapp 50.000 Ärzte zu wenig ausgebildet. Wo sollen die her kommen? Aus dem Ausland...? - die geburtenstarken Jahrgänge machen Ihre Praxen zu und finden kaum noch Nachfolger! ... Da sollte sich jeder überlegen, wie er sich aufstellt, um bei dem Kampf um die knapper werdende Ressource Facharzttermine nicht hinten runter zu fallen. EDIT: sollte jetzt aber kein Plädoyer für die genannten Allianztarife sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu November 16, 2024 Am 16.11.2024 um 15:57 von Peter Wolnitza: Wir hatten seit 1973 über 30! Reformen und Reförmchen im Gesundheitswesen - davon war genau eine einzige zum Vorteil der Versicherten - ansonsten gab es nur Leistungskürzungen bzw. Zuzahlungserhöhungen. Würde mich jetzt interessieren, an welche du denkst. Mir fällt nämlich auch eine ein. Wenn es wirklich nur eine einzige gab, muss das ja dieselbe sein. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar November 17, 2024 · bearbeitet November 17, 2024 von satgar Am 16.11.2024 um 15:57 von Peter Wolnitza: Wieso seid ihr euch alle so sicher, dass der aktuelle Status das Ende der Fahnenstange ist, während ihr gleichzeitig bei der PKV düstere Zukunftsszenarien hoch rechnet? Du missachtest eines: wir alle bewegen uns hier nur im jetzt bekannten Status quo. Dabei sind tiefgreifende Reformen der GKV über Jahrzehnte unbekannt, Beitragsanpassungen nach dem aktuellen Tarifierungsmodell der PKV aber immanent. Man kann daher nicht einfach behaupten, dass hätte beides die gleiche Wahrscheinlichkeit und wäre irgendwie dasselbe. Treffe ich heute eine Entscheidung, für welches System ich mich entscheide, muss ich nach den aktuellen Gegebenheiten entscheiden. Das es dabei GKV Reformen geben kann, ist dabei viel weniger klar als die vorhersehbaren Beitragsanpassungen der PKV. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Peter Wolnitza November 17, 2024 Am 17.11.2024 um 09:21 von satgar: Du missachtest eines: wir alle bewegen uns hier nur im jetzt bekannten Status quo. Dabei sind tiefgreifende Reformen der GKV über Jahrzehnte unbekannt, Hüstel, hüstel... sorry, Du argumentierst Dir Deine Welt gerade so zurecht, wie sie Dir gefällt .. respektive in Dein Weltbild passt.... GKV Reformen - wie gesagt - ca. 30 in den letzten 50 Jahren --> da darf ich doch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass es in Zukunft auch welche geben wird? Die Kenntnis darüber gehört auch zum Status Quo. Zumindest ist es - um es vorsichtig zu formulieren - ziemlich wagemutig, den status quo der GKV unverändert in ein Zukunftsmodell zu übertragen. (Nur am Rande: Es war völlig egal, von welcher Partei das Gesundheitsministerium besetzt war .. nur für den Fall das jemand glauben sollte, mit einem Kreuzchen bei einer bestimmten Partei, die das Blaue vom Himmel verspricht, das Problem lösen zu können.) Kenne einige PKVen, die in den letzten 50 Jahren KEINE 30 BAPs hatten... Und das ist eben die Frage, die jeder für sich selber beantworten muss (sofern man die Option dazu hat): PKV: Ich weiss dass, es teurer werden wird GKV: Ich weiss nicht, wie sich Beiträge und Leistung entwickeln werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
McScrooge November 24, 2024 Am 17.11.2024 um 09:21 von satgar: Das es dabei GKV Reformen geben kann, ist dabei viel weniger klar Ich würde dahin tendieren, dass es GKV-Reformen geben werden muss, weil dem Staat das System sonst sehr bald um die Ohren fliegen wird. Ob das a) Leistungskürzung oder/und b) Zusatzbeiträge und x)…? heißt, steht in der Glaskugel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MrCorcoran Dezember 8, 2024 Vielen Dank für die weiteren Beiträge und sorry meine späte Rückmeldung, wir hatten sehr stressige Wochen. Bezüglich der Kostenentwicklung von GKV und PKV sieht meine Glaskugel Kostensteigerungen in beiden Systemen kommen. Ich gehe davon aus, dass wir uns (hoffentlich) lebenslang eine Zusatz-PKV werden leisten können. Falls nicht, wäre dieser immernoch kündbar, ein späterer Abschluss jedoch ggf. nicht mehr möglich. Insofern tendieren wir beide weiterhin zur Zusatz-Lösung anstelle der Voll-PKV. Zwischenzeitlich hatte ich Gelegenheit mich noch etwas tiefer einzulesen und auch erste Angebote aus der 1. Wahl auszuschließen. Ich sehe es z.B. wie @yuser, dass der Ausschluss von MVZ ein No-Go ist und erachte den DKV KAMP daher als uninteressant. Bei Signal Iduna Ambulant Top stört mich z.B. die Begrenzung auf 3,5x GOÄ-Satz. Dies wäre empfände ich als weniger einschränkend, würde jedoch auch hier zu einem leistungsstärkeren Tarif tendieren. Nach bisheriger Recherche empfinde ich - vorbehaltlich Risikovoranfrage und konkretem Angebot - die Kombination BMG0+BMZ1G als interessant. Gibt es hierzu Erfahrungen? Gibt es noch Erfahrungen zu den im Eingangs-Post genannten Allianz-Tarifen bzw. Hinweise, worauf ich bei diesen achten sollte? Diese sind aktuell nicht 1. Wahl, aber aufgrund des wohl erleichterten Zugangs eine möglich Rückfallebene. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thomas91 Dezember 9, 2024 · bearbeitet Dezember 10, 2024 von thomas91 Woher stammt die Info, dass der DKV KAMP keine Leistungen aus MVZ erstattet? In den Bedingungen (12.23, https://sites.dkv.com/dkv-com/pdf/B520.pdf?004) sind diese sogar ausdrücklich erwähnt: Zitat 2.1 Ärztliche Leistungen [..] Welche Ärzte und Psychotherapeuten kann die versicherte Person wählen? Die versicherte Person kann unter den niedergelassenen Ärzten frei wählen. [..] Die versicherte Person kann auch Einrichtungen aufsuchen, die zur Versorgung gesetzlich Versicherter vorgesehen sind. Dies sind z.B. zugelassene medizinische Versorgungszentren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser Dezember 9, 2024 · bearbeitet Dezember 9, 2024 von yuser Am 9.12.2024 um 08:13 von thomas91: Woher stammt die Info, dass der DKV KAMP keine Leistungen aus MVZ erstattet? Ich glaube das war mein Fehler - ich hatte auf Krankenhausambulanzen abgestellt aber MVZ und Krankenhausambulanzen geschrieben. Mea Culpa. Die ARAG nennt Ärzte in Krankenhausambulanzen explizit (MVZ ebenso) in ihren AVB. Die DKV tut das meines Wissens nicht, zumindest als ich das letzte mal geschaut habe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
thomas91 Dezember 10, 2024 · bearbeitet Dezember 10, 2024 von thomas91 Am 9.12.2024 um 15:51 von yuser: Ich glaube das war mein Fehler - ich hatte auf Krankenhausambulanzen abgestellt aber MVZ und Krankenhausambulanzen geschrieben. Mea Culpa. Die ARAG nennt Ärzte in Krankenhausambulanzen explizit (MVZ ebenso) in ihren AVB. Die DKV tut das meines Wissens nicht, zumindest als ich das letzte mal geschaut habe. Ich verstehe die Bedingungen der DKV so, dass auch Krankenhausambulanzen abgedeckt sind. „Die versicherte Person kann [neben niedergelassenen Ärzten] auch Einrichtungen aufsuchen, die zur Versorgung gesetzlich Versicherter vorgesehen sind.“ ist ja eindeutig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser Dezember 10, 2024 Am 10.12.2024 um 08:01 von thomas91: ist ja eindeutig. Ich bin mir da tatsächlich nicht so sicher. Im Vergleich nennt sie die ARAG explizit und eindeutig. Da würde ich, falls es um die DKV geht, sonst mal schriftlich anfragen und es explizit beantworten lassen. Je nach dem ob einem das wichtig erscheint oder nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
August+ 6. Februar · bearbeitet 6. Februar von August+ Auch wenn der letzte Beitrag nun zwei Monate her ist, möchte ich von meinen Erfahrungen in den DKV-Kostenerstattungstarifen berichten. Ich war als Kind und Student im AM9+AMX+SM9, was lange sehr gut funktioniert hat. Erst als Quartalspauschalen aufkamen und es noch keine Pauschalerstattung im Kostenerstattungsverfahren gab, blieben Vorleistungslücken der GKV. Jetzt bin ich im DKV BMG und dort wird klaglos alles bezahlt. Der Tarif leistet immer auf 100%, egal wie viel die GKV zahlt. Seitdem allerdings viele GKVen (wie z.B. die TK, die DKV und viele AOKen) auf pauschale Kostenerstattung umgestellt haben (es erfolgt also keine Umrechnung von GOÄ in EBM), gibt es immer eine Vorleistung beim Kassenarzt. Bei der TK wird pauschal 25% Arzt und 45% Heilmittel bezahlt und überhaupt nicht mehr nach Einzelpositionen geprüft. Allein bei den Medikamenten wird genau unterschieden, ob verschreibungspflichtig (65%) oder nicht (dann 0%) .Deshalb würde in Kombi mit der TK auch mit dem DKV KAMP und den ARAG-Tarifen bei niedergelassenen Kassenärzten mit 100% Erstattung funktionieren. Zu den Hochschulambulanzen: Für diese zahlt die DKV im KAMP und BMG immer, da sie auch für GKV-Chipkartenpatienten geöffnet sind (vgl. AVB). Für Tarife wie bei der ARAG und in geringerem Maße auch den DKV KAMP ist hier die u.U. fehlende GKV-Vorleistung ein Problem. Z.B. steht die TK auf dem Standpunkt, dass es sich bei einer Chefarztrechung um eine Privatarztrechung handelt, wenn die Klinik a) nicht selbst abrechnet und b) immer dann, wenn der Name des Chefarztes vor dem Namen des Krankenhauses auf der Rechnung steht. Das passiert bei privaten Abrechnungsgesellschaften wie z.B. PVS oder Unimed regelmäßig. Wenn also auf der Rechnung steht: "Prof. Dr. A. Müller, Universitätsklinik XY" gibt es überhaupt keine GKV-Erstattung und dann ist man schlechter dran als ein sachleistungsversicherter GKV-Patient, der zumindest den Oberarzt in der Klinik XY bezahlt bekommt. Man kann zwar die Privat-Ärzte bei der TK vorher beantragen, das ist aber sehr langwierig und man muss eine medizinische und/oder soziale Begründung anführen. Insofern halte ich die ARAG-Tarife für die Chefarztambulanzen zumindest in Kombination mit der TK für unbrauchbar, da man dort oft auf 40% des Rechnungsbetrags sitzen bleiben würde. Da sind die 15% Selbstbehalt des DKV KAMP bei Privatärzten schon besser, am besten ist natürlich der DKV BMG, der dann 100% bezahlt. Zum BMG gibt es am Markt keine Konkurrenz, er ist der einzige Tarif mit 100% Restkostenerstattung. Warum ich aus meiner Erfahrung einen Kostenerstattungstarif ohne Hilfsmittel wie von der ARAG nicht wählen würde: Die Hilfsmittelerstattung ist in der GKV nicht toll. Dort gibt es Pauschalen, die für keine vernünftige Versorgung reichen. Wir hatten in der Familie schon einige Hilfsmittel und hier musste die DKV meist 50% bezahlen, damit man ein PKV-Niveau erreichte. Noch eine Anmerkung zu der unseeligen 3,5-fach-Steigerungssatz-(Unsinns-)Diskussion: Wenn eine neue GOÄ kommt, sollen die Steigerungssätze sowieso abgeschafft werden. Eine Abdingung (also über 3,5) muss der behandelnde Arzt persönlich mit dem Patienten durchsprechen und erklären - wer hat für so etwas Zeit außer geldgeile Zahnärzte. In einer Uniklinik macht das kein Arzt! Und dort sind leitende Oberärzte sowieso die erfahreren Ärzte, da die W3-Professoren die halbe Woche mit Unterricht und Selbstverwaltungssitzungen beschäftigt sind. Wir haben in der Familie (alle Privatpatienten, ein Teil Zusatz, ein Teil Beihilfe) noch nie den Fall gehabt, dass jemand mehr als 3,5 wollte. Was aber leider immer häufiger passiert, ist, dass nicht erbrachte Leistungen abgerechnet werden oder dass Unsinnsuntersuchungen gemacht werden, einfach, um abzurechnen. Und zum Thema Vorsorge: Ich hatte noch nie eine klassische Vorsorge auf der Rechnung: Denn wer sucht, der findet, damit er mehr als die Vorsorge abrechnen kann. Ein kleines Wehwechen hat doch jeder. Insofern sind alle Tarife (insbesondere Voll-PKV-Tarife), die die Vorsorge BRE-unschädlich oder SB-frei stellen, Marketing-Gags. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser 7. Februar · bearbeitet 7. Februar von yuser Am 6.2.2025 um 22:32 von August+: Z.B. steht die TK auf dem Standpunkt, dass es sich bei einer Chefarztrechung um eine Privatarztrechung handelt, wenn die Klinik a) nicht selbst abrechnet und b) immer dann, wenn der Name des Chefarztes vor dem Namen des Krankenhauses auf der Rechnung steht. Das mit der Reihenfolge höre ich jetzt zum ersten Mal. Ich habe gerade mal eine Rechnung von Unimed angeschaut, da wurde die Uniklinik zuerst genannt (…Rechnungsstellung erfolgt im Auftrag von Uniklinik XYZ, Prof. Dr. ABC). Ich glaube, dass meine GKV (nicht die TK) hier aufgrund der Reihenfolge keine derartige Interpretation anstellt. Auf die Schnelle habe ich jedoch auch keine Rechnung gefunden, auf der das so wäre wie von Dir beschrieben. Ich habe mehrmals geschaut, ob der Arzt im Krankenhaus bzw. die Ambulanz des Chefarztes als kassenärztliche Ermächtigungsambulanz (ermächtigter Arzt im Krankenhaus) auf der Seite der KVBW unter Arztsuche geführt wird (Mit unserer Arztsuche finden Sie alle ambulant tätigen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Baden-Württemberg – mit Adresse und Sprechzeiten sowie Angaben zu Qualifikationen und Leistungen der Praxis). Die Rechnung der Privatambulanz hatte ich bislang auch immer mitsamt Überweisung (durch den Hausarzt) eingereicht. Ohne Probleme bislang. Aber Danke für den Hinweis, diese Interpretation der TK ist mir wahrlich neu. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Caveman8 7. Februar Am 6.2.2025 um 22:32 von August+: Und zum Thema Vorsorge: Ich hatte noch nie eine klassische Vorsorge auf der Rechnung: Denn wer sucht, der findet, damit er mehr als die Vorsorge abrechnen kann. Ein kleines Wehwechen hat doch jeder. Insofern sind alle Tarife (insbesondere Voll-PKV-Tarife), die die Vorsorge BRE-unschädlich oder SB-frei stellen, Marketing-Gags. Nicht immer: Bei meiner Frau (Arag Voll-PKV) hatte sie die letzten beiden Jahren die BRE beantragt. Dabei ist ebenfalls aufgefallen, dass auch Posten abseits der Vorsorge abgerechnet wurden. Diese (etwa 40€) wurden dann einfach von der BRE abgezogen. Habe ich als sehr fair empfunden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
August+ 7. Februar · bearbeitet 7. Februar von August+ Am 7.2.2025 um 00:44 von yuser: Das mit der Reihenfolge höre ich jetzt zum ersten Mal. Ich habe gerade mal eine Rechnung von Unimed angeschaut, da wurde die Uniklinik zuerst genannt (…Rechnungsstellung erfolgt im Auftrag von Uniklinik XYZ, Prof. Dr. ABC). Ich glaube, dass meine GKV (nicht die TK) hier aufgrund der Reihenfolge keine derartige Interpretation anstellt. Auf die Schnelle habe ich jedoch auch keine Rechnung gefunden, auf der das so wäre wie von Dir beschrieben. Ich habe mehrmals geschaut, ob der Arzt im Krankenhaus bzw. die Ambulanz des Chefarztes als kassenärztliche Ermächtigungsambulanz (ermächtigter Arzt im Krankenhaus) auf der Seite der KVBW unter Arztsuche geführt wird (Mit unserer Arztsuche finden Sie alle ambulant tätigen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Baden-Württemberg – mit Adresse und Sprechzeiten sowie Angaben zu Qualifikationen und Leistungen der Praxis). Die Rechnung der Privatambulanz hatte ich bislang auch immer mitsamt Überweisung (durch den Hausarzt) eingereicht. Ohne Probleme bislang. Aber Danke für den Hinweis, diese Interpretation der TK ist mir wahrlich neu. Bei welcher GKV bist Du denn? Die TK ist da schon sehr eigenwillig. Ich bin gespannt, ob die neue GKV-Pauschalkostenerstattung, die recht niedrig ist (z.B. TK 25%, AOKen 30% minus 5%= 28,5%, einige BKKen, die pauschal abrechnen, 36% minus 5%=34,2 %), aber immer eine GKV-Vorerstattung generiert und damit 100% Restkostenerstattung bei Tarifen wie ARAG 18x und DKV KAMP irgendwann diese Zusatztarife explodieren lässt. Denn diese Tarife wurden ja wohl so kalkuliert, dass es oft eine SB durch Vorerstattungsverweigerung der GKV gibt. So wurden früher die Hälfte der Laborrechnungen bei mir gar nicht von der GKV erstattet, jetzt gibt es die 25%-Pauschale, dafür gibt es für den Hausarzt nicht mehr 50 bis 60%, sondern nur noch 25%. Insgesamt geht das alles zu Lasten der Zusatz-PKV. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser 8. Februar · bearbeitet 8. Februar von yuser Am 7.2.2025 um 19:12 von August+: Bei welcher GKV bist Du denn? Das ist eine geschlossene BKK, der Kontakt war bzw. ist damit einiges einfacher und „persönlicher“. In der Vergangenheit konnte ich bei irgendwelchen Quartalspauschalen auch immer darauf hinwirken, dass die GKV ihre Vorleistung auf alle meine Kostenbelege verteilt. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich irgendwo mal tatsächlich in eine Null-Vorleistung reingelaufen wäre… höchstens mal ein Rezept mit Vitamin D oder sowas… Am 7.2.2025 um 19:12 von August+: ob die neue GKV-Pauschalkostenerstattung Ja, die BKK macht das bei mir schon einige Jahre so… bei mir sind es 35%. ARAG 182 wurde dieses Jahr erstmalig nach einigen Jahren wieder angepasst. Ich muss irgendwann mal die letzten 15 Jahre zurück gehen und schauen, wie das Verhältnis der Erstattungen zwischen ARAG und GKV sich entwickelt hat - wenn mir mal langweilig ist… in den ersten Jahren hatte ich allerdings keine Einreichungen bei der ARAG. Wie machst Du es eigentlich mit der eAU? Ich gebe mich seit 15 Jahren nicht als GKV sondern „Privat“ zu erkennen, da es sonst vermutlich Chaos gibt, wenn ich denen erklären darf, dass ich trotz Rechnung nach GoÄ und „privat geschlüsselt“ nun doch eine eAU irgendwie bräuchte. Seit eAU habe ich einmal die Papier-Krankmeldung bei der GKV eingereicht (da steht dann Privat oder teilweise sogar ARAG drauf, seit jeher), nach Rücksprache hatte damals noch keiner ein Problem damit. Aber mit eAU und potenziell mal e-Rezept wird das Konstrukt vielleicht irgendwann schwierig(er) zu handhaben, nach dem Motto „privat geschlüsselt“ aber irgend doch GKV. Und wenn eAU und e-Rezept auch in der PKV Einzug hält oder halten sollte, mhh… Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Motzer1983 8. Februar · bearbeitet 8. Februar von Motzer1983 Tippfehler Ich konnte bei der TK die private AU über die App einreichen und die war da dann zumindest über die App auch abrufbar. Musste noch einmal nachreichen, weil da keine Diagnosen drauf waren. Also beim Arzt darum bitten, wie früher eine AU mit Diagnosen und eine AU ohne für den Arbeitgeber (evtl falls das mit dem Abruf doch nicht klappt) zu bekommen. Achtung: bei mir hat die TK dann beim Tarif Prämie Extra einfach den Bonus wegen einer AU Leistung gestrichen (keine Rechnung eingereicht!), obwohl das nur ein paar Tage waren, die ja der AG zahlt. Ich habe Widerspruch eingelegt und noch nichts gehört. Beim zweiten Tarif für Rückerstattung gegen Eigenbeteiligung hab es keine negativen Auswirkungen. Ach ja, es hat nach der Nachreichung glaube ich zwei Tage oder so gedauert, bis das erfasst war. Für den AG wäre es also vielleicht schön, wenn er sie altmodisch bekommt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser 8. Februar Am 8.2.2025 um 08:58 von Motzer1983: Also beim Arzt darum bitten, wie früher eine AU mit Diagnosen und eine AU ohne für den Arbeitgeber Ja, so hatte ich das im Januar 2024 auch gemacht. Ich weiß nur nicht wie lange das so funktioniert - ich muss mal recherchieren, wann die PKVen und ob jene auch irgendwann voll auf eAU umstellen werden. Dann könnte es spannend werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
August+ Montag um 15:08 · bearbeitet Montag um 15:11 von August+ Zu eAU und eRezept: Ich hatte dazu mit der Kostenerstattungsabteilung der TK, wohl einer der größten in Deutschland, letztes Jahr ein Telefonat. Ergebnis: AU: Man lässt sich eine AU auf dem Formular für GKV-Sachkostenversicherte ausdrucken und reicht idealerweise den Teil für die Krankenkasse, im Notfall aber die Patientenquittung, die auch die Diagnose enthält per Mail, App oder Internetplattform ein. Nachfragen, warum man ein GKV-Formular braucht, habe ich mit Hinweis auf den Arbeitgeber, dessen Wünsche ich erfüllen müsse, erfolgreich beendet. Da der Anspruch auf einen Ausdruck für alle bestehe, die z.B. elektronische Patientenakte, App usw. ablehnen, sei dies kein Problem. Und den elektronischen Weg dürfen Ängstliche auch noch in 50 Jahren ablehnen, solange uns die europäische Datenschutzlinie erhalten bleibt, d.h. es wird auch in 50 Jahren noch ein Recht auf eine Papierquittung geben. E-Rezept: Dort wird es in Zukunft auch ein E-Rezept für die PKV geben. Da durch die Beihilfe die App dann so programmiert sein wird, dass man sich die Quittungen z.B. als PDF exportieren können wird, da zwei Kostenträger vorliegen, wird man das Rezept als dann über die App oder die Internetplattform an die GKV einreichen können und danach an die Restkosten-PKV. Sind ja auch nur zwei Kostenträger. Was immer viele vergessen, ist, dass die Kostenerstattung auch mit der Beihilfe kompatibel ist. Das machen zwar nicht alle Beihilferegelungen mit. Aber z.B. die Bundesbeihilfe und die angeschlossenen Länder zahlen dann auf 100% auf, wenn die GKV vorleistet. Dies ist auch ein Grund für die Pauschalkostenerstattung. Damit wird die GKV beihilfekonform. Es gibt sogar Länder, die erlauben zwischen Pauschalbeihilfe (50% für den GKV-Beitrag) oder Kostenerstattung (dann muss man 100% des GKV-Beitrags selbst zahlen) zu wählen. Und dieses Modell müssen wohl einige Beamte nutzen, wie mir Mitarbeiter der TK am Telefon erklärten. Für einen Polizisten im mittleren Dienst mit drei Kindern und Hausfrau ist dieses Modell definitiv billiger als eine beihilfekonforme PKV. Insgesamt muss man bei dem Kostenerstattungsmodell für die Zukunft nicht skeptisch sein. Wenn man z.B. Scholz gestern im Duell genau zugehört hat, will die SPD die PKV nicht mehr abschaffen - das geht auch aus verfassungsrechtlichen Gründen zumindest für bestehende Versicherungverhältniss kaum und die SPD will an das Geld der PKV-Versicherten jetzt und nicht in 40 Jahren. Deshalb hat Scholz einen Einbezug der PKV in den Risikokostenstrukturausgleich der GKV vorgeschlagen. Dies würde vergreiste Alttarife in der PKV mit vielen Kranken entlasten, denn diese würden billiger, doch PKV-Neutarife für Singles würden erheblich teurer und ausgetrocknet. Dann ist die freiwillige GKV + Zusatz definitiv nicht mehr teurer als ein Voll-PKV-Tarif mit Risikokostenstrukturausgleich. Mal schauen, was sich Merz alles für seine Migrations- und Steuerpläne als Kompensationsleistungen abverhandeln lässt. Eine Bürgerversicherung über die Hintertür würde die SPD jedenfalls überzeugen. @yuserDas mit der Vorleistung bei einer geschlossenen BKK klappt natürlich immer gut. Ich kenne Fälle im Verwandtenkreis, wo die AOK vor Ort die Abrechnung macht und dort der Sachbearbeiter nach gutem Zureden vor Einführung der Pauschalkostenerstattung auch die Poliklinikpauschale (eine Uniklinik bekommt pro Quartal eine Pauschale, die für alle Abteilungen reichen muss) auf mehrere Rechnungen im Quartal anteilig aufgeteilt hat. Die TK hielt ja so eine Aufteilung für rechtswidrig. Die Probleme mit den Poliklinikpauschalen waren mir aber vor der Einführung der Pauschalkostenerstattung egal, da ich im DKV BMG-Tarif bin, der ja immer auf 100% aufzahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
yuser Montag um 17:23 · bearbeitet Montag um 17:25 von yuser Am 10.2.2025 um 15:08 von August+: Insgesamt muss man bei dem Kostenerstattungsmodell für die Zukunft nicht skeptisch sein. Ja - ich mutmaße ebenso, dass es eher in diese Richtung, die Du skizzierst, gehen dürfte. Da sind wir mit Zusatzversicherung/Kostenerstattung hoffentlich weiterhin zukunftsfähig aufgestellt. Aber ob die nicht auch da mal wieder dran gehen, wer weiß. Ich kann leider den Risikoträger nicht mehr wechseln. Die Kinder sind bei mir über die Frau berücksichtigungsfähig in der Beihilfe und damit in der PKV. Da muss ich mir dann auch keine Gedanken über Vorleistungen machen. Ich halte lediglich für beide den ARAG 182 als Anwartschaft, so dass ggf. ein Zugang in der Zukunft ohne Risikoprüfung möglich ist. Die DKV bietet meines Wissens hier keinen Optionstarif, mit dem ich analog Barmenia „Mehr Optionen“ selbst für Privatversicherte über Jahrzehnte bei „den Kinder“ (dann nicht mehr Kinder ;-) ) den Zugang ohne Risikoprüfung offen halten könnte. Die Barmenia hat leider keinen guten Kostenerstattungstarif, dafür habe ich für die Kinder dort neben der bestehenden Debeka aber (bis auf Kostenerstattung) alle Joker in der Hand. Hätte die DKV eine passende Option…. schade… Am 10.2.2025 um 15:08 von August+: wo die AOK vor Ort die Abrechnung macht Ich habe vor 10 Jahren hier auch mal lokal mit der AOK gesprochen, hätte ich Probleme bekommen, dann wäre ich vermutlich auch da gelandet. Die haben seinerzeit auch auf Beamte mit Beihilfe und Restkostenerstattung verwiesen, also kannten die sich wohl aus. Die BKK funktioniert bei mir allerdings seit rund 15 Jahren zuverlässig. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
August+ Montag um 20:46 · bearbeitet Montag um 23:07 von August+ Am 10.2.2025 um 17:23 von yuser: Die DKV bietet meines Wissens hier keinen Optionstarif, mit dem ich analog Barmenia „Mehr Optionen“ selbst für Privatversicherte über Jahrzehnte bei „den Kinder“ (dann nicht mehr Kinder ;-) ) den Zugang ohne Risikoprüfung offen halten könnte. Die Barmenia hat leider keinen guten Kostenerstattungstarif, dafür habe ich für die Kinder dort neben der bestehenden Debeka aber (bis auf Kostenerstattung) alle Joker in der Hand. Hätte die DKV eine passende Option…. schade… Die DKV hat nur Optionstarife für die Vollversicherung oder die klassische große Anwartschaft von Zusatzversicherungen, was bei Kindern aber beitragsgleich mit einer kleinen Anwartschaft ist. Damit erfolgt ein Wechsel aus den Volltarifen in die Zusatztarife streng nach VVG und AVB (z.B. beim DKV Premiummed, hier ist ein Wechselrecht in die Zusatz-PKV versprochen). Da 100% Voll- und Zusatztarife nach dem Gesetz keine gleichartige Versicherung sind, kann man den Wechsel verweigern, wenn die Gesundheitsdaten nicht mehr passen (wäre rechtlich beim DKV Bestmed möglich). In den DKV KAMP und den DKV-Krankenhauszusatztarif kann man laut Berater ohne Risikoprüfung zur Zeit ohne Zuschlag wechseln, beim BMG gibt es oft Theater, da er tatsächlich eine Mehrleistung enthält. Aus dem Beihilfetarif kann man aber nach §199 VVG auch in einen Zusatztarif, der den Wegfall der Beihilfe ohne Risikoprüfung kompensiert, auch wenn dies die Versicherer nicht gern hören und unwissende gern abwimmeln, allerdings könnte der Versicherer hier Mehrleistungen ausschließen: "Ändert sich bei einer versicherten Person mit Anspruch auf Beihilfe nach den Grundsätzen des öffentlichen Dienstes der Beihilfebemessungssatz oder entfällt der Beihilfeanspruch, hat der Versicherungsnehmer Anspruch darauf, dass der Versicherer den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife so anpasst, dass dadurch der veränderte Beihilfebemessungssatz oder der weggefallene Beihilfeanspruch ausgeglichen wird." §199 VVG spricht hier klar von "Krankheitskostentarifen" beim Beihilfewegfall und nicht von "Krankheitskostenvolltarifen". Das ist keine Ungenauigkeit, sondern vom Gesetzgeber gewollt, da es viele Ehepartner und Kinder gibt, die gesetzlich pflichtversichert sind, aber noch über den Partner/ein Elternteil für die Wahlleistungen beihilfeberechtigt sind und deshalb nur eine 30% bzw. 20% Zusatzversicherung brauchen. Geht das Einkommen über die Grenzen (je nach Land bis zu 21.000 € im Jahr), dann fällt die Wahlleistungsbeihilfe weg und die Wahlleistungszusatzversicherung muss auf 100% ohne Risikoprüfung aufgeblasen werden. Im ambulanten Bereich ist aber das Problem, dass nur wenige Versicherer Kostenerstattungstarife haben. Die Debeka z.B. muss also nur "im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife" nachversichern, also ist hier kein kompletter Ersatz der wegfallenden Beihilfe (=ambulanter Privatpatient) möglich. Deshalb hat @yuser auch eine ARAG-Zusatzversicherungsanwartschaft für die Kinder abschließen müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag