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horsthorst

Nachweis ETF Anteileignerschaft

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horsthorst

Guten Tag zusammen, 

 

mich treibt eine ganz profane Frage um, zu der ich aber bisher keine befriedigende Antwort gefunden habe. 

 

Ganz hypothetisch gedacht: Mein Depot-Anbieter verschwindet von heute auf morgen, z.B. durch einen Hackerangriff oder was auch immer. Jedenfalls komme ich nicht mehr auf die Homepage. Was mache ich dann ganz praktisch? Wem würde ich was womit nachweisen sollen? Letztlich geht es ja bei Aktien am Ende darum, diese zum Werterhalt und zur Wertmehrung zu haben und bei Gelegenheit damit etwas (nach Verkauf)erwerben zu können (Wohnung o.ä.). Im o.g. Szenarium steht man dann erst mal blöd da, oder nicht?. Vergleichbar mit einem Geldautomaten, wo nichts mehr rauskommt. 

 

Habt ihr euch das auch schon mal gefragt? Würde es Sinn machen, z.B. einen jährlichen aktuellen Depotbericht auszudrucken, damit man einen physischen Beweis in der Hand hat?

 

Beste Grüße

 

Jan 

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chirlu

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Selbstverständlich sollte man alle Kauf- und Verkaufsbelege sowie Depotauszüge und Rechnungsabschlüsse herunterladen und auf seinem Computer speichern. Ob man sie ausdruckt oder nicht, ist zweitrangig. Man könnte sie ja auch später ausdrucken, wenn man tatsächlich mal einen Papier-Beleg brauchen sollte. Wichtig ist allerdings ein Backup, damit die Belege nicht verloren gehen können.

 

Ob Dir die elektronischen oder ausgedruckten Belege noch viel helfen, wenn Dein Broker mit Deinen Wertpapiere "verschwindet", ist eine andere Frage. Man kann nur hoffen, dass das nicht passiert.

  1. Wenn der Broker nur durch einen Hackerangriff lahmgelegt wird, besteht die Hoffnung, dass Broker und Wertpapiere irgendwann wieder auftauchen.
     
  2. Wenn Mitarbeiter Deines Brokers mit Deinen Wertpapieren "verschwinden" und der Broker insolvent geht, besteht wenig Hoffnung. Immerhin gibt es eine gesetzliche Anlegerentschädigung:
    Zitat

    Durch die gesetzliche Anlegerentschädigung haben Sie im Schadensfall Anspruch auf 90 Prozent Ihrer Forderungen aus Wertpapiergeschäften, maximal aber auf einen Betrag in Höhe von 20.000 Euro. Ein Entschädigungsanspruch besteht, soweit die Gelder auf Euro oder die Währung eines EU-Mitgliedstaats lauten.

    Und ja, dann könnten Kaufbelege und Depotauszüge hilfreich sein um nachzuweisen, welche Wertpapiere Du bei dem Broker hattest.

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Megatron

Die Wertpapiere liegen ja in der Regel gar nicht beim Broker sondern bei einer Verwahrstelle wie Clearstream.

Die spannendere Frage ist was passiert wenn bei so einer Verwahrstelle was nicht passt. Das betrifft dann nämlich nicht nur einen Broker.

 

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dimido

Die Älteren werden sich noch an den Fall Madoff erinnern.
Dessen Betrug funktionierte ja, weil er über Umwege selbst als Verwahrer seiner Investments auftrat.
So konnte er immer schön Belege und Nachweise für die Depotbanken ausstellen über Wertpapiere die garnicht existierten.
Er gab zu, daß er bereits seit Anfang der 90er Jahre überhaupt keine Wertpapiere mehr gehandelt hatte. Und trotzdem funktionierte das Spielchen bis 2008. Papier ist geduldig ...
Da Verwahrstellen Aufgaben auslagern (geht international auch garnicht anders) ergibt sich so ein Netzwerk von Verwahrstellen und Unterverwahrstellen, die sich gegenseitig immer alles Bescheinigen, daß alles da ist, wo es sein müsste...

 

Lesetip: https://www.sciencedirect.com/science/article/abs/pii/S0378426616300073

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geldfieber

Interessante Frage und mE direkt ein Thema dass man in seine "Nachlass"-Unterlagen aufnehmen sollte ...

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Puppi
Am 8.11.2024 um 22:01 von stagflation:

Selbstverständlich sollte man alle Kauf- und Verkaufsbelege sowie Depotauszüge und Rechnungsabschlüsse herunterladen und auf seinem Computer speichern. Ob man sie ausdruckt oder nicht, ist zweitrangig. Man könnte sie ja auch später ausdrucken, wenn man tatsächlich mal einen Papier-Beleg brauchen sollte. Wichtig ist allerdings ein Backup, damit die Belege nicht verloren gehen können.

Ich speichere nur immer den letzten Transaktionsvorgang ab und sofern dort auch die gesamte Anzahl der Fondsanteile aufgeführt ist, müsste das doch reichen.

Am 8.11.2024 um 12:56 von horsthorst:

Mein Depot-Anbieter verschwindet von heute auf morgen, z.B. durch einen Hackerangriff oder was auch immer. Jedenfalls komme ich nicht mehr auf die Homepage. Was mache ich dann ganz praktisch? Wem würde ich was womit nachweisen sollen?

Wie soll der Depot-Anbieter von heute auf morgen ganz verschwinden? Solange du nachweisen kannst, dass du dort Kunde bist mit Depotnummer und deinen übrigen Daten, dürfte es wenig Probleme geben. Außerdem ist doch heute fast alles nur noch digital irgendwo hinterlegt, vermutlich auch unsere Rentenansprüche usw. 

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