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KaiLu

Berechnung der Vorabpauschale bei zusätzlichen Käufen

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Euronensammler

Bei meinen zwei Depots in '23 war die Valuta der eintrudelnden VP jeweils 2.1.24.

Das war Anfang dieses Jahres nicht so schlimm, weil einiges durch eine heftige Verlustverrechnung aufgefangen wurde.

Da ich mich in der Entnahmephase mit Depots am Scheitelpunkt befinde, ist der Freistellungsauftrag auch am 2.1. schon aufgebraucht.

 

Die Valuta der Vorabpauschale wäre etwas für eine Petition:

Die Berechnung der Vorabpauschale und der daraus resultierenden Steuerschuld sollte mit dem Einreichen einer Steuererklärung (hier durch die Banken) und dem Steuerbescheid (hier Banken im Namen der Finanzbehörde) gleich gesetzt und gleich behandelt werden.

Nach Erhalt des Steuerbescheides wird dem Steuerzahler eine Frist von 4-5 Wochen zur Begleichung der Steuerschuld eingeräumt. Die Steuer auf die Vorabpauschale sollte gleich behandelt werden!

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Na ja, wenn man Wertpapiere mit Gewinn verkauft, wird die Abgeltungsteuer auch sofort einbehalten - und nicht erst 4-5 Wochen später eingezogen.

 

Hier wird ein fiktiver Gewinn (die Vorabpauschale) angenommen. Diese gilt am ersten Werktag des Jahres als zugeflossen. Die Steuer ist, wie bei einem richtigen Wertpapierverkauf mit Gewinn, sofort fällig. Das hat schon eine gewisse Logik.

 

Weniger durchdacht ist, dass die Banken und Broker die Vorabpauschale nicht am ersten Werktag des Jahres berechnen und abbuchen können, weil sie die notwendigen Daten erst mit einiger Verzögerung von WM Datenservice geliefert bekommen.

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Euronensammler

Na ja, die Mehrwertsteuer wird auch sofort fällig. Allerdings wird der Preis für den Endverbraucher auch inkl. MWS ausgewiesen und er weiß beim Kauf, was zu zahlen ist.

Wie sich bei den Fragen um die Vorabpauschale hier aber zeigt, ist der zu zahlende Betrag für den Endverbraucher nicht im Voraus ersichtlich und je nach Depotbewegung manchmal sehr schwierig nachvollziehbar oder im Voraus abschätzbar. Das ähnelt für mich eher einem Steuerbescheid-Verfahen und weniger einer Verkaufs-Besteuerung.

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chirlu
vor 9 Minuten von Euronensammler:

Wie sich bei den Fragen um die Vorabpauschale hier aber zeigt, ist der zu zahlende Betrag für den Endverbraucher nicht im Voraus ersichtlich und je nach Depotbewegung manchmal sehr schwierig nachvollziehbar oder im Voraus abschätzbar.

 

Man kann schon ein Jahr im voraus (sobald der Baiszins feststeht) den Höchstbetrag pro Anteil errechnen. Mehr kann es nicht werden, nur bei schlechter Kursentwicklung weniger.

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Euronensammler
· bearbeitet von Euronensammler

Dann ist ja alles gut. Warum fragt eigentlich noch jemand irgendetwas zum Thema Vorabpauschale, wenn alles so easy ist? :vintage: :-*

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 2 Stunden von Euronensammler:

Dann ist ja alles gut. Warum fragt eigentlich noch jemand irgendetwas zum Thema Vorabpauschale, wenn alles so easy ist? :vintage: :-*

 

Meine Hypothese: Weil die Leute lieber fragen oder jammern als sich das nötige Grundwissen anzulesen.

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blueprint
vor 17 Stunden von Euronensammler:

Dann ist ja alles gut. Warum fragt eigentlich noch jemand irgendetwas zum Thema Vorabpauschale, wenn alles so easy ist? :vintage: :-*

Weil es des Deutschen liebstes Hobby ist, Steuern zu optimieren - oftmals unabhängig davon, ob sich das anderweitig negativ auswirkt.

 

Nur meine Meinung...

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Padua

Ich hoffe, dass ich Anfang 2025 eine hohe Vorabpauschale zahlen muss. Warum wohl? :rolleyes:

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Neverdo

Ihr seid prima...der fiktive Gewinn wird versteuert...so what ..oder doch nicht.

Das ist doch der eigentliche Punkt, der diese Anlageform von anderen unterscheidet,man ist bereit Steuern zu zahlen, klar, wenn man Kasse macht, aber so ?

Ganz im Ernst und ich will hier keine Politische Diskussion anstoßen, wirklich nicht, aber dann kann man auch bei Immobilien den horrenden Wertzuwachs besteuern, einfach so vorne weg, noch bevor verkauft wird und jetzt bitte keine Diskussion, aber so ganz ohne ist es nicht mit dem Fiktiven.

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Flughafen
· bearbeitet von Flughafen

Ich habe

Am 9.11.2024 um 15:42 von stagflation:

Na ja, wenn man Wertpapiere mit Gewinn verkauft, wird die Abgeltungsteuer auch sofort einbehalten - und nicht erst 4-5 Wochen später eingezogen.

 

Hier wird ein fiktiver Gewinn (die Vorabpauschale) angenommen. Diese gilt am ersten Werktag des Jahres als zugeflossen. Die Steuer ist, wie bei einem richtigen Wertpapierverkauf mit Gewinn, sofort fällig. Das hat schon eine gewisse Logik.

Es ist im Prinzip egal, ob eine fällige Steuer sofort, oder erst 4-5 Wochen später eingezogen wird, wenn

1. die Höhe der Steuer dem Steuerzahler gleich bekannt ist

2. er das Geld dafür bereits parat hat.

Dann kann er diese Summe einfach liegen lassen, bis sie eingezogen wird.

 

Bei der Abgeltungssteuer sind diese Voraussetzungen aber nicht erfüllt. Ich muß mühsam mit Excel die Steuerhöhe selbst kalkulieren, den Freistelungsauftrag dabei berücksichtigen, das Geld für die Steuerzahlung irgendwoher besorgen (ich habe es ja nicht real, es sind  ja nur Scheingewinne) und das Geld auf dem richtigen Konto parken.

 

Bei meiner DKB-Bank ist das noch lustiger, - unser gemeinsame Freibetrag für Verheiratete zieht technisch für beide Depots, meiner Frau und meins. Nehmen wir an, wir haben die gleiche Depothöhe, schulden zusammen 4.000 Euro Steuern (2.000+2.000). Minus 2.000 Euro Freibetrag macht 2.000 Euro Steuerschuld zusammen oder 1.000 pro Kopf. Wir parken zum 1.1 auf beiden Konten zu unseren Depots jeweils 1.000 Euro. Am 16.01 kann es aber passieren, dass die Bank erst für meine Frau die Berechnung macht und für mich 1 Sekunde später (so ist es am einfachsten zu programieren, deswegen halte ich es für wahrscheinlich). Dann würde die Bank für meine Frau Ihren 2K-Gewinn komplett mit unserem gemeinsamen Freibetrag 2K verrechnen, sie hätte keine Steuer zu bezahlen, die geparkten 1K auf ihrem Depot bleiben unbenutzt liegen. Wenn die Bank 1 sek später die Steuer für mein Konto berechnet, ist der Freibetrag bereits komplett verbraucht und die Bank will 2K Steuern einziehen. Von meinem Konto natürlich. Ich habe aber nur 1K auf meinem Konto vorbereitet, die anderen 1K liegen auf dem Konto meinerr Frau. Denke, ich werde zu diesem Thema einen Brief an die DKB schreiben müssen. Wobei ich davon ausgehe, dass die DKB mich dann anschreibt uns ich entweder genug Zeit habe, ihr das Geld vom Konto meiner Frau zu überweisen, oder ich überweise es sogar selbst ans Finanzamt. An sich wäre das nicht schwer. Einen automatischen Überziehungskredit für diese Steuer darf mir die DKB in solchen Fällen nicht automatisch vergeben, dem habe ich ca. 2019 widersprochen.

 

PS: Ich habe noch einmal nachgerechnet, - die Steuer liegt noch unter dem Freistellungsauftrag, die Frage an die DKB werde ich erst in ein paar Jahren stellen. :)

 

 

 

 

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