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OnkelHansi

Aufhebungsvertrag, Abfindung und Transfergesellschaft

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OnkelHansi
· bearbeitet von OnkelHansi

Guten Morgen!

 

Wie in vielen anderen Unternehmen, so will auch mein Arbeitgeber Leute loswerden. Immerhin wird in einer Betriebsvereinbarung eine Vorgehensweise mit Transfergesellschaft (TG, für max 12 Monate) und Abfindungen sichergestellt. Zudem basiert das (zumindest aktuell) noch auf gegenseitiger Freiwilligkeit. Wenn der Arbeitnehmer ein entsprechendes Angebot zur Aufhebung des Arbeitsvertrags nicht annehmen will, dann kann er nicht gezwungen werden.

 

So habe ich mir dann ein Angebot zur Aufhebung meines Arbeitsvertrages (und anschließende Übernahme in eine Transfergesellschaft) meines Arbeitgebers erstellen lassen und mich von einem Vertreter der zukünftigen Transfergesellschaft beraten lassen.

 

Die ganze Angelegenheit ist für mich neu und ich hoffe, hier einige Fragen beantwortet zu bekommen.

 

Nach Kündigung beim AG und Übernahme in die TG erhalten wir in der TG das Transferkurzarbeitergeld von 60 bzw. 67 % des letzten Nettogehalts. Das TransferKUG wird vom AG auf 80 bzw. 87 % aufgestockt.

a) Muss ich das TransferKUG (oder die Aufstockung auf 80 % / 87 %) versteuern?

b) Werden von meinem TransferKUG (oder der Aufstockung auf 80 % / 87 %) noch Sozialabgaben abgezweigt?

c) Erhalte ich für die Zeit in der TG Rentenpunkte oder erfolgt zumindest eine Anrechnung der Zeit auf die Wartezeit für „langjährig Versicherte“ oder „besonders langjährig Versicherte“?

d) Hat die Zeit in der TG (und der damit einhergehende geringere Verdienst) negative Auswirkungen auf das ALGI, was (falls keine neue Arbeitsstelle gefunden wird) ja anschließend gezahlt wird?

e) Hat jemand eigene Erfahrungen mit TGs? Was darf ich denn in einer TG für Weiterbildungsangebote erwarten, greifen potenzielle neue AG denn auf Beschäftigte von TGs zurück – oder dient mein Lebenslauf, den ich bei der TG einreichen muss nur dazu, deren Datenbank zu füllen?

 

 

Es gibt im Rahmen der Betriebsvereinbarung noch 2 Möglichkeiten, die Abfindung zu erhöhen.

Einerseits ist es möglich, die TG vorzeitig zu verlassen, beispielsweise wenn vor Ablauf der 12 Monate eine neue Arbeitsstelle gefunden wird. Dann hätte ich Anspruch auf die anteiligen Remanenzkosten, die durch mein verfrühtes Ausscheiden eingespart werden.

Andererseits besteht neben der Übernahme in eine TG auch die Möglichkeit, beim AG kurzfristig zu kündigen. Dann würde (durch den Verzicht auf die Kündigungsfrist) ein Bonus gezahlt werden. Bei einer angenommenen Kündigungsfrist von 3 Monaten würde es zusätzlich zur Abfindung für eben diese 3 Monate noch einen zusätzlichen Bonus geben.

f) Kann mir jemand erklären, wie die Remanenzkosten berechnet werden?

g) Gibt es auf Seiten der Vertreter der TG einen Interessenskonflikt, die Leute eher dazu zu bringen in die TG einzutreten und nicht einfach beim AG zu kündigen und den zusätzlichen Bonus einzustreichen?

 

Ich würde mich freuen, wenn jemand Infos zu meinen Fragen beisteuern könnte oder seine eigenen Erfahrungen mit TGs hier teilen möchte. Vielen Dank im Voraus!

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migieger

Nimm Dir unbedingt einen Anwalt (Arbeitsrecht), der Deine Interessen im Blick hat (und nicht die des AG, der TG usw.).
 

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dw_

Ein Karriereberater sollte vor der Unterschrift ebenfalls hinzugezogen werden. Der kann das Arbeitszeugnis in sehr wichtigen Details optimieren und du kannst es als Vertragsbestandteil aufnehmen. Nach der Unterschrift ist es zu spät dafür. Der Anwalt kennt sich damit nicht aus.

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satgar
· bearbeitet von satgar

In der aktuellen Finanztest 11/2024 wird die optimierte Behandlung von Abfindungen hinsichtlich Steuern besprochen. Vielleicht interessant für dich.

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