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Chris75

Rentenfaktor bAV zu hoch?

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Chris75
· bearbeitet von Chris75

Hallo zusammen,

 

ich kann den Rentenfaktor meiner bAV nicht nachvollziehen, da er außerhalb einer vernünftigen Bandbreite liegt. Konkret geht es um eine große Pensionskasse und Altvertrag von 2002.

 

Insgesamt habe ich dort 3 Verträge laufen.

- Altvertrag von 2002 ohne Hinterbliebenenleistung, wird nicht mehr bespart, Rentenzusage die letzten Jahre unverändert.

- Altvertrag von 2002 mit Hinterbliebenleistung; Einzahlung jährlich 3.504 EUR (variabel); Rentenerhöhung letztes Jahr 36,55 EUR monatlich = Rentenfaktor 104,3 ?!

 

Entwicklung der letzten Jahre:

2020 EZ: 4.500; Erhöhung Rentenzusage mtl.: 53,60 EUR (Rentenfaktor 119)

2021 EZ: 3.250; Erhöhung Rentenzusage mtl.: 47,40 EUR (Rentenfaktor 115)

2022 EZ: 3.408; Erhöhung Rentenzusage mtl.: 38,00 EUR (Rentenfaktor 111)

2023 EZ: 3.400; Erhöhung Rentenzusage mtl.: 36,50 EUR (Rentenfaktor 107)

2024 EZ: 3.504; Erhöhung Rentenzusage mtl.: 36,60 EUR (Rentenfaktor 104)

 

- Neuvertrag / Ergängzungsvertrag aus 2022, Zusätzliche Einzahlung AG; 525 EUR, Rentenerhöhung letztes Jahr 1,50 EUR = Rentenfaktor 28,6

 

Der Ergänzungsvertrag liegt somit absolut im Rahmen; Der Altvertrag der nicht mehr bespart wird bewegt sich nicht, auch nachvollziehbar. Lt. Auskunft der Pensionskasse, würde sich der aktuell besparte Vertrag auch nicht mehr erhöhen, wenn ich nicht mehr einzahle.

 

Und ja, es handelt sich um Erhöhung der monatlichen Renten. In diesem Vertrag könnte ich auch mehr einzahlen, was ich aktuell in Erwägung ziehe. Die Einzahlung wäre dann SV-Pflichtig über den 4% der Bemessungsgrenze (BBG). Das betrifft bei mir die Rentenversicherung, da ich immer noch über die Grenze für die Krankenversicherung wäre.

 

Wo ist mein Denkfehler?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Zur Berechnung des Rentenfaktors verwendet man das zum Beginn der Rente angesparte Kapital. Nicht die Einzahlung eines Jahres. Es sieht so aus, als ob Du die Verzinsung vergessen hast.

 

Wie alt bist Du? Bzw. in wie vielen Jahren startet die Rentenzahlungen? Und von welcher Verzinsung gehen die Verträge aus?

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Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
vor 10 Minuten von stagflation:

Zur Berechnung des Rentenfaktors verwendet man das zum Beginn der Rente angesparte Kapital.

Was häufig gar nicht erst angegeben wird, und man somit erstmal selbst rechnen darf...

Die Frage ist, wie viel Kapital aus den Einzahlungen zum Auszahlungszeitpunkt generiert wird. Daraus kann dann der Rentenfaktor berechnet werden. Man müsste die oben angegebenen Werte also noch durch (1 + Zinssatz)^t teilen, wobei t die Zeit zwischen Einzahlung und Rentenbeginn in Jahren angibt, und der Zinssatz die tatsächliche bzw. angenommene Verzinsung der Einzahlung ist.

 

Also z.B. 119 / (1 + 0,04)^35 ≈ 30

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Chris75
Gerade eben von stagflation:

Zur Berechnung des Rentenfaktors verwendet man das zum Beginn der Rente angesparte Kapital. Nicht die Einzahlung eines Jahres. Es sieht so aus, als ob Du die Verzinsung vergessen hast.

 

Wie alt bist Du? Und von welcher Verzinsung gehen die Verträge aus?

 

Oh mist, ja hast recht, daran wird es liegen.

 

Ich bin 49 Jahre alt. Rente wird ab Alter 65 gezahlt. Ohne weitere Anpassung im Alter. Rechnungszins sollte zwischen 3,6 und 4,0% liegen.

 

Wenn ich allerdings meine Einzahlung im Rechner der Pensionskasse auf einen Neuvertrag anwende, dann müsste ich das 2,7fache einzahlen um die Rente zu bekommen (statt 3.504 EUR dann 9.662 EUR). Mich hat nur gewundert, dass der Arbeitgeberbetrag aus Neuvertrag 2022 bei 525 EUR nur etwa 1,50 EUR Rente ergibt. Vielleicht kommen hier aber dann noch weitere Zuschläge hinzu, da akteuller Rechnungszins wohl im Neuvertrag sehr niedrig ist.

 

Wie ist der Vertrag einzuschätzen. Macht es Sinn hier mehr als die 4% der Beitragsbemessungsgrenze einzuzahlen?

 

vor 14 Minuten von Glory_Days:

Man müsste die oben angegebenen Werte also noch durch (1 + Zinssatz)^t teilen, wobei t die Zeit zwischen Einzahlung und Rentenbeginn in Jahren angibt, und der Zinssatz die tatsächliche bzw. angenommene Verzinsung der Einzahlung ist.

 

Also z.B. 119 / (1 + 0,04)^35 ≈ 30

Also wenn ich das mal überschlägig rechne, dann wäre bei einem Rechnungszins von 4,0% der Rentenfaktor bei 53?! 

 

Also aus den 3.504 werden dann 6.825 bis 65; Rente von 36,55 würden dann auf 10.000 EUR einen Retenfaktor von 53 ergeben. Stimmt das so?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Bei den Altverträgen gab es einen teilweise Rechnungszinsen bis zu 4%. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Höchstrechnungszins#/media/Datei:Höchstrechnungszinssatz_in_Deutschland.png

 

Bei Neuverträgen gibt es zurzeit nur 0,25%.

 

Rechne mal aus, was aus 1.000 € in 20 Jahren wird (Deine Einzahlung im Jahr 2020):

  • bei 4%: 2.191 €
  • bei 0,25%: 1.051 €

Das ist schon ein ganz schöner Unterschied....

 

Das ist aber nur der Höchstrechnungszins. Bei den Neuverträgen wird es wesentlich mehr Überschüssen geben - bei den Altverträgen möglicherweise gar keine.

 

Hinzu kommt, dass bei Altverträgen mit anderen Sterbetafeln gerechnet wurde, die von eine etwas kürzeren Lebenszeiten ausgegangen sind.

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Chris75

Okay, wenn ich das bewerten möchte, muss ich wohl den Vergleich zur eigenständigen Anlage rechnen.

 

Eigentlich müsste ich hier als Vergleichszins einen sicheren Zinssatz verwenden. Also irgendwas um 2,0% und ebenso die fehlenden Rentenpunkte bei Einzahlung in die bAV berücksichtigen und die etwas höhere Abgabenlast der bAV im Alter (zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge).

 

So würde das Kapital bis Endalter 75 reichen vs. einer lebenslangen Rente durch die bAV

Bei 5,0% Marktzins würde das Kapital bis 90 Jahre reichen.

 

D.h. die baV passt erstmal soweit, da ich eine sichere Verzinsung von 5,0% schlagen müsste und ich zusätzlich das Langlebigkeitsrisiko > 90 damit abdecke.

 

 

 

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Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
vor 5 Stunden von Chris75:

Also aus den 3.504 werden dann 6.825 bis 65; Rente von 36,55 würden dann auf 10.000 EUR einen Retenfaktor von 53 ergeben. Stimmt das so?

Rentenfaktor = Monatl. Rente / Einzahlung / (1 + Zinssatz) ^(Jahr Rentenbeginn - Jahr Rentenbeginn) * 10.000

Mit deinen angegebenen Werten komme ich auf 55,69 - aber nur für diese eine Einzahlung. Sinnvoll und vergleichbar ist eigentlich nur der Rentenfaktor für das zum Rentenbeginn zur Verfügung stehende Gesamtkapital. 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Noch ein paar Anmerkungen:

 

Private Rentenversicherungsverträge bestehen aus zwei Teilen: der Ansparphase und der Rentenphase (Leistungsphase):

  1. In der Ansparphase wird Kapital gesammelt und verzinslich angelegt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Anlage, z.B.: Anlage in Anleihen, in Immobilien oder auch in Aktien. Mit Garantien, ohne Garantien, usw. Das Ziel ist, am Ende der Ansparphase möglichst viel Kapital zu haben (was immer das genau bedeutet). Die Ansparphase könnte man auch sehr gut alleine machen - dafür braucht man die Versicherer nicht.
  2. Am Anfang der Leistungsphase steht dann ein bestimmtes Kapital zur Verfügung. Dieses legen die Versicherer nach ihren Vorstellungen (und ohne Mitspracherecht des Kunden) an - und zahlen eine lebenslange Rente. Hier findet ein Ausgleich zwischen Menschen mit kürzerer und längerer Lebenslänge statt. Das können nur die Versicherer. Es gibt unterschiedliche Modelle: lebenslang gleich bleibende Rente (also real abnehmend), leicht ansteigende Rente, stärker ansteigende Rente (also real konstant), usw.

Für die beiden Phasen kann es unterschiedliche Rechnungszinsen geben.

 

Der Rentenfaktor gibt nun an, wie hoch die Rente für je 10.000 € angespartes Kapital sind - und zwar standardmäßig für die gleich bleibende Rente. Es gibt einen "garantierten Rentenfaktor" und einen "voraussichtlichen Rentenfaktor". Ersterer ist in der Regel niedriger.

 

Der garantierte Rentenfaktor ist abhängig vom Höchstrechnungszins. Siehe auch dieses Diagramm: https://www.wertpapier-forum.de/topic/65216-erwartete-lebensl%C3%A4nge-und-auswirkungen-auf-das-entnahmedepot/?do=findComment&comment=1740958. Bei einem Höchstrechnungszins von 4% können Versicherer einen (garantierten) Rentenfaktor von bis zu 50 zusichern (Beginn der Leistungsphase: 67 Jahre). Bei einem Höchstrechnungszins von 0,25% kommen sie noch nicht einmal auf 30.

 

Allerdings sollten man den Rentenfaktor auch nicht überschätzen. Letztendlich kommt es darauf an, wie gut ein Versicherer das Kapital in der Rentenphase anlegen wird - und wie gut die Durchmischung seines Kunden-Pools ist. Verträge, die mit einem Höchstrechnungszins von 0,25% gerechnet sind, sind ja nur deshalb sinnvoll, weil man annimmt, dass der Versicherer eine wesentlich höhere Rendite erzielt - und diese zusätzlich zum garantieren Rentenfaktor an die Kunden auszahlt. Ansonsten würde ja kein Mensch solche Verträge abschließen, oder?

 

Also, was man eigentlich wissen möchte, ist, wie gut die Versicherer das Geld in 30 Jahren anlegen werden und wie viel Mühe sie sich dabei geben werden. Das kann heute natürlich niemand wissen. Hilfreich wären auch Kenntnisse der Kundenstruktur und der Durchmischung. Aber auch an diese Informationen kommt man (wenn überhaupt) nur, wenn man in der Branche arbeitet...

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