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intInvest

Checkliste - werdende Eltern

Empfohlene Beiträge

yuser
vor 17 Minuten von Kastor:

wenn die VP im Zeitpunkt der Unterschrift privat versichert ist.

So ist es. Neben der Debeka halte ich den Kindern so das volle Programm innerhalb der Barmenia offen. Wer weiß zu was es mal gut sein wird…

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Nostradamus
vor 10 Stunden von slowandsteady:

Beim hier oft empfohlenen "Barmenia Mehr Optionen" geht ein Abschluss erst ab 6 Wochen Mindestalter

Du meinst wahrscheinlich die Barmenia KISS.

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longpu
· bearbeitet von longpu
vor 9 Stunden von intInvest:

Wichtig wäre mir noch Punkt 3 "Familienversicherung GKV, Elterngeld und "Sonderzahlungen", da bisher dazu noch nichts kam. Ich hoffe da sehr stark auf @chirlu und sein fundiertes Wissen : )

Aber gut, der Thread ist ja noch recht frisch.

Fundiertes Wissen kann ich leider nicht bieten, schon gar nicht zu Sonderzahlungen, sonder nur gefährliches Halbwissen zu dem Thema, schlussfolgernd aus dem was ich selbst erlebt habe. Ich versuche es trotzdem mal:

Wird die Frau denn im kommenden Jahr ebenfalls freiwillig versichert sein, falls von Anfang an vorhersehbar ist, dass sie durch Mutterschutz/Elternzeit unter der Jahresarbeitentgeltgrenze bleiben wird? Während der ersten 8 Wochen nach der Geburt ist der Status während dem Bezug von Mutterschaftsgeld ja noch ein anderer als in Elternzeit. Je nach Versicherungspflicht, könnt ihr anders als später zu Anfang beide gleichzeitig GKV-beitragsfrei (sie über die Beitragsfreiheit, du über die Familienversicherung) zuhause für den Nachwuchs da sein (was ich unabhängig von finanziellen Erwägungen ohnehin empfehlen würde).

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slowandsteady
vor 9 Stunden von Nostradamus:

Du meinst wahrscheinlich die Barmenia KISS.

Ja, ihr habt Recht, sorry. Hatte damals beide recherchiert, aber dann den KISS weggelassen und nur die Pflegeversicherung genommen. Trotzdem laesst sich der Optionstarif wie alle PKV nicht online abschliessen, sondern nur beim Makler, die Pflegeversicherung schon.

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intInvest
vor 9 Stunden von longpu:

Wird die Frau denn im kommenden Jahr ebenfalls freiwillig versichert sein, falls von Anfang an vorhersehbar ist, dass sie durch Mutterschutz/Elternzeit unter der Jahresarbeitentgeltgrenze bleiben wird?

Was genau meinst du?

Meine Frau liegt 2024 über der Beitragsbemessungsgrenze der KV, und ist damit freiwillig in der GKV versichert. In 2025 wird sie natürlich drunter liegen, weil das Mutterschaftsgeld nicht ausreicht um über die BBG KV zu kommen. So wie ich es verstehe, zählt aber der Status vor Mutterschutz/Elternzeit? Damit wäre sie also weiterhin freiwillig versichert, auch in der Elternzeit.

 

Während des Mutterschutzes ist die KV kein Problem, das wird so gehandhabt wie bisher.

Ab Beginn der Elternzeit meiner Frau, gilt sie mMn. als freiwillig versichert und muss/kann damit über mich als Ehepartner (ebenfalls in der GKV) dann in der GKV über die Familienversicherung mitversichert werden.

Einzige Unklarheit ist hier die Zahlung im April 2025 vom Arbeitgeber meiner Frau. Da werden wir noch bei der KV anrufen und uns erkundigen. Worst-Case müssen wir für diesen einen Monat Beiträge zur GKV selber bezahlen. Diese würden sich aber natürlich auch an der Einmalzahlung orientieren und diese ist weniger als ein normales Monatsbrutto, wäre also verschmerzbar.

 

Preisfrage: Was passiert in der Zeit, in der sowohl meine Frau, als auch ich gleichzeitig in Elternzeit sind? Machen wir dazu eine Beispielkonstellation:

 

2025:

Frau ist freiwillig GKV versichert (da auch vor Mutterschutz freiwillig versichert) und wird über mich in der Familienversicherung beitragsfrei versichert.

Bei mir ist 2025 keine Elternzeit geplant sondern Urlaub + Abbau von Überstunden.

 

2026:

Meine Frau hatte im Jahr 2025 bis auf ein paar Monate Mutterschaftsgeld und Elterngeld kein Einkommen. Wie ist ihr GKV Status zu bewerten? Weiterhin freiwillig versichert, bzw. familienversichert über mich?

Ich nehme 2026 dann z.B. 6 Monate Elternzeit am Stück, davon überschneiden Sich 4 Monate mit der Elternzeit meiner Frau. Ich war 2025, also vor der Elternzeit freiwillig in der GKV und beitragsfrei würde dann nur über eine Familienversicherung gehen.
Jetzt kommt es stark auf den Status meiner Frau im Jahr 2026 an oder? 

 

vor 9 Stunden von longpu:

zuhause für den Nachwuchs da sein (was ich unabhängig von finanziellen Erwägungen ohnehin empfehlen würde).

Das ist schon alles geplant und abgestimmt. Wie ich eingangs beschrieben habe, werde ich auch insgesamt deutlich mehr Monate Elternzeit nehmen als wir Elterngeld erhalten. Genau dafür wird aktuell auch Geld zurückgelegt.

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MatthiasHelberg

Hallo,

herzlichen Glückwunsch zur Familiengründung.

 

Wenn eine Nachversicherung (PKV, Pflege) über die Eltern nicht funktioniert, gibt es folgende Möglichkeiten, das Kind abzusichern:

 

  1. Unfallversicherung ab dem 1. / 2. Tag, auch ohne Gesundheitsfragen.
  2. Pflegetagegeldversicherung ab dem nächsten Monatsersten mit Gesundheitsfragen.
  3. Kinderinvaliditätsversicherung ab der 6. Woche mit Gesundheitsfragen.
  4. Grundfähigkeitsversicherung mit BU-Option ab dem 7. Monat - nur mit Kopie U-Heft.
  5. Berufsunfähigkeitsversicherung ab 6 Jahren und Einschulung mit Gesundheitsfragen.

Alles Gute für die weitere Schwangerschaft & Entbindung.

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Pater familias
Am 27.10.2024 um 21:50 von chirlu:

 

Deine Auffassung entspricht allerdings nicht der Auffassung der Deutschen Rentenversicherung. Die Berechnung erfolgt kalendermonatsweise.

Vielen Dank für die Richtigstellung. 

Am 28.10.2024 um 07:21 von intInvest:

Wie läuft es dann in der Praxis? Pro Kind gibt es 3 Jahre Erziehungszeit. Diese 3 Jahre kann ich frei verteilen, mit entsprechender Frist (2 Monate rückwirkend). Für mich würde das in unserer Situation heißen:

 

1. Sie in Elternzeit, Er arbeitet: Sie bekommt die Erziehungszeiten

2. Sie in Elternzeit, Er in Elternzeit: Sie bekommt die Erziehungszeiten (Er hat hat schon mehr Vermögen und Rentenpunkte aufgebaut)

3. Er in Elternzeit, Sie arbeitet wieder: Er bekommt die Erziehungszeiten

4. Beide arbeiten wieder: Sie bekommt die Erziehungszeiten weil größeres Delta zur BBG

 

Die Verteilung ergibt für mich so Sinn.  In der Praxis gilt es dann nur noch die gewünschten Zeiträume in das V0820 der Rentenversicherung zu übertragen und den Antrag rechtzeitig zu stellen. 

 

Ganz streng genommen wäre der Antrag bei der Verteilung meines Erachtens nach allerdings gar nicht nötig, da die Kindererziehungszeiten sowieso dem Elternteil zuzuordnen ist, der sein Kind überwiegend erzogen hat, außer man erklärt rechtzeitig mit einer übereinstimmenden Erklärung Gegenteiliges. Erfolgte einer Erziehung gemeinsam, dann erhält die Frau die Kindererziehungszeiten. Wenn ein Elternteil zuhause ist, während der andere Elternteil arbeitet, wird die Zeit dem Elternteil zugeordnet, welches zuhause war. 

 

"3. Er in Elternzeit, Sie arbeitet wieder: Er bekommt die Erziehungszeiten" Diese Zeit würde somit sowieso grundsätzlich der Kindesvater erhalten. Die restlichen Zeiten würden aufgrund des Geschlechts die Mutter erhalten. 

 

Deswegen wäre die Erklärung nicht zwingend erforderlich, allerdings würde man sich dadurch potentiell späteren Papierkrieg mit Behörden sparen, da man keinerlei Beweise schuldig wäre, wer das Kind wann erzogen hat. 

 

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Allesverwerter

offtopic:

 

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Jetzt wieder ontopic:

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intInvest

Danke für das weitere Feedback.

 

Bisher konnte ich folgendes zu Punkt 3 "Familienversicherung GKV, Elterngeld und "Sonderzahlungen" klären:

 

  • Sonderzahlungen des Arbeitgebers die auch als "Einmalzahlung" auf der Gehaltsabrechnung deklariert werden, z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc., werden beim Elterngeld nicht angerechnet. Andersrum werden diese auch nicht bei der Ermittlung der Höhe des Elterngelds berücksichtigt.
  • Bezüglich Familienversicherung ist mein Verständnis aktuell so. Meine Frau ist freiwillig gesetzlich versichert und ich auch. Mit Beginn der Elternzeit wäre sie berechtigt für eine Familienversicherung über mich. Damit kann sie einfach weiter beitragsfrei bei der bisherigen Krankenkasse bleiben. Es reicht also die theoretische Berechtigung auf Familienversicherung. Termin mit ihrer Krankenkasse steht noch aus. Was hier noch zu klären wäre, ist die Einmalzahlung und die Kapitalerträge aus einem ausschüttenden ETF, vermutlich haben wir hier aber Pech so wie ich das verstehe : /

 

@MatthiasHelberg danke für die Übersicht. Pflegetagegeld werde ich mir anschauen. Wie sind die Gesundheitsfragen so? Also wie bei "Erwachsenen" oder gibt es spezielle Sachen bei Kindern?

 

@Allesverwerter, ok danke für die Info, mit dem Input hatte ich nicht gerechnet : D

 

vor 22 Stunden von Pater familias:

Ganz streng genommen wäre der Antrag bei der Verteilung meines Erachtens nach allerdings gar nicht nötig

Das ist auch mein Eindruck nachdem ich mir das nochmal in Ruhe angeschaut habe. Allerdings wie du schreibst, evtl. spart man sich dann spätere Diskussionen.

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MatthiasHelberg
Am 1.11.2024 um 18:06 von intInvest:

@MatthiasHelberg danke für die Übersicht. Pflegetagegeld werde ich mir anschauen. Wie sind die Gesundheitsfragen so? Also wie bei "Erwachsenen" oder gibt es spezielle Sachen bei Kindern?

Die Fragen sind ähnlich, bei jungen Kindern kann es eine zusätzliche Frage geben, z.B. nach Entwicklungsverzögerungen.

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