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intInvest

Checkliste - werdende Eltern

Empfohlene Beiträge

yuser
  Am 28.10.2024 um 19:57 von Kastor:

wenn die VP im Zeitpunkt der Unterschrift privat versichert ist.

So ist es. Neben der Debeka halte ich den Kindern so das volle Programm innerhalb der Barmenia offen. Wer weiß zu was es mal gut sein wird…

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Nostradamus
  Am 28.10.2024 um 09:49 von slowandsteady:

Beim hier oft empfohlenen "Barmenia Mehr Optionen" geht ein Abschluss erst ab 6 Wochen Mindestalter

Du meinst wahrscheinlich die Barmenia KISS.

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longpu
· bearbeitet von longpu
  Am 28.10.2024 um 11:56 von intInvest:

Wichtig wäre mir noch Punkt 3 "Familienversicherung GKV, Elterngeld und "Sonderzahlungen", da bisher dazu noch nichts kam. Ich hoffe da sehr stark auf @chirlu und sein fundiertes Wissen : )

Aber gut, der Thread ist ja noch recht frisch.

Fundiertes Wissen kann ich leider nicht bieten, schon gar nicht zu Sonderzahlungen, sonder nur gefährliches Halbwissen zu dem Thema, schlussfolgernd aus dem was ich selbst erlebt habe. Ich versuche es trotzdem mal:

Wird die Frau denn im kommenden Jahr ebenfalls freiwillig versichert sein, falls von Anfang an vorhersehbar ist, dass sie durch Mutterschutz/Elternzeit unter der Jahresarbeitentgeltgrenze bleiben wird? Während der ersten 8 Wochen nach der Geburt ist der Status während dem Bezug von Mutterschaftsgeld ja noch ein anderer als in Elternzeit. Je nach Versicherungspflicht, könnt ihr anders als später zu Anfang beide gleichzeitig GKV-beitragsfrei (sie über die Beitragsfreiheit, du über die Familienversicherung) zuhause für den Nachwuchs da sein (was ich unabhängig von finanziellen Erwägungen ohnehin empfehlen würde).

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slowandsteady
  Am 28.10.2024 um 20:51 von Nostradamus:

Du meinst wahrscheinlich die Barmenia KISS.

Ja, ihr habt Recht, sorry. Hatte damals beide recherchiert, aber dann den KISS weggelassen und nur die Pflegeversicherung genommen. Trotzdem laesst sich der Optionstarif wie alle PKV nicht online abschliessen, sondern nur beim Makler, die Pflegeversicherung schon.

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intInvest
  Am 28.10.2024 um 21:21 von longpu:

Wird die Frau denn im kommenden Jahr ebenfalls freiwillig versichert sein, falls von Anfang an vorhersehbar ist, dass sie durch Mutterschutz/Elternzeit unter der Jahresarbeitentgeltgrenze bleiben wird?

Was genau meinst du?

Meine Frau liegt 2024 über der Beitragsbemessungsgrenze der KV, und ist damit freiwillig in der GKV versichert. In 2025 wird sie natürlich drunter liegen, weil das Mutterschaftsgeld nicht ausreicht um über die BBG KV zu kommen. So wie ich es verstehe, zählt aber der Status vor Mutterschutz/Elternzeit? Damit wäre sie also weiterhin freiwillig versichert, auch in der Elternzeit.

 

Während des Mutterschutzes ist die KV kein Problem, das wird so gehandhabt wie bisher.

Ab Beginn der Elternzeit meiner Frau, gilt sie mMn. als freiwillig versichert und muss/kann damit über mich als Ehepartner (ebenfalls in der GKV) dann in der GKV über die Familienversicherung mitversichert werden.

Einzige Unklarheit ist hier die Zahlung im April 2025 vom Arbeitgeber meiner Frau. Da werden wir noch bei der KV anrufen und uns erkundigen. Worst-Case müssen wir für diesen einen Monat Beiträge zur GKV selber bezahlen. Diese würden sich aber natürlich auch an der Einmalzahlung orientieren und diese ist weniger als ein normales Monatsbrutto, wäre also verschmerzbar.

 

Preisfrage: Was passiert in der Zeit, in der sowohl meine Frau, als auch ich gleichzeitig in Elternzeit sind? Machen wir dazu eine Beispielkonstellation:

 

2025:

Frau ist freiwillig GKV versichert (da auch vor Mutterschutz freiwillig versichert) und wird über mich in der Familienversicherung beitragsfrei versichert.

Bei mir ist 2025 keine Elternzeit geplant sondern Urlaub + Abbau von Überstunden.

 

2026:

Meine Frau hatte im Jahr 2025 bis auf ein paar Monate Mutterschaftsgeld und Elterngeld kein Einkommen. Wie ist ihr GKV Status zu bewerten? Weiterhin freiwillig versichert, bzw. familienversichert über mich?

Ich nehme 2026 dann z.B. 6 Monate Elternzeit am Stück, davon überschneiden Sich 4 Monate mit der Elternzeit meiner Frau. Ich war 2025, also vor der Elternzeit freiwillig in der GKV und beitragsfrei würde dann nur über eine Familienversicherung gehen.
Jetzt kommt es stark auf den Status meiner Frau im Jahr 2026 an oder? 

 

  Am 28.10.2024 um 21:21 von longpu:

zuhause für den Nachwuchs da sein (was ich unabhängig von finanziellen Erwägungen ohnehin empfehlen würde).

Das ist schon alles geplant und abgestimmt. Wie ich eingangs beschrieben habe, werde ich auch insgesamt deutlich mehr Monate Elternzeit nehmen als wir Elterngeld erhalten. Genau dafür wird aktuell auch Geld zurückgelegt.

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MatthiasHelberg

Hallo,

herzlichen Glückwunsch zur Familiengründung.

 

Wenn eine Nachversicherung (PKV, Pflege) über die Eltern nicht funktioniert, gibt es folgende Möglichkeiten, das Kind abzusichern:

 

  1. Unfallversicherung ab dem 1. / 2. Tag, auch ohne Gesundheitsfragen.
  2. Pflegetagegeldversicherung ab dem nächsten Monatsersten mit Gesundheitsfragen.
  3. Kinderinvaliditätsversicherung ab der 6. Woche mit Gesundheitsfragen.
  4. Grundfähigkeitsversicherung mit BU-Option ab dem 7. Monat - nur mit Kopie U-Heft.
  5. Berufsunfähigkeitsversicherung ab 6 Jahren und Einschulung mit Gesundheitsfragen.

Alles Gute für die weitere Schwangerschaft & Entbindung.

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Pater familias
  Am 27.10.2024 um 20:50 von chirlu:

 

Deine Auffassung entspricht allerdings nicht der Auffassung der Deutschen Rentenversicherung. Die Berechnung erfolgt kalendermonatsweise.

Vielen Dank für die Richtigstellung. 

  Am 28.10.2024 um 06:21 von intInvest:

Wie läuft es dann in der Praxis? Pro Kind gibt es 3 Jahre Erziehungszeit. Diese 3 Jahre kann ich frei verteilen, mit entsprechender Frist (2 Monate rückwirkend). Für mich würde das in unserer Situation heißen:

 

1. Sie in Elternzeit, Er arbeitet: Sie bekommt die Erziehungszeiten

2. Sie in Elternzeit, Er in Elternzeit: Sie bekommt die Erziehungszeiten (Er hat hat schon mehr Vermögen und Rentenpunkte aufgebaut)

3. Er in Elternzeit, Sie arbeitet wieder: Er bekommt die Erziehungszeiten

4. Beide arbeiten wieder: Sie bekommt die Erziehungszeiten weil größeres Delta zur BBG

 

Die Verteilung ergibt für mich so Sinn.  In der Praxis gilt es dann nur noch die gewünschten Zeiträume in das V0820 der Rentenversicherung zu übertragen und den Antrag rechtzeitig zu stellen. 

 

Ganz streng genommen wäre der Antrag bei der Verteilung meines Erachtens nach allerdings gar nicht nötig, da die Kindererziehungszeiten sowieso dem Elternteil zuzuordnen ist, der sein Kind überwiegend erzogen hat, außer man erklärt rechtzeitig mit einer übereinstimmenden Erklärung Gegenteiliges. Erfolgte einer Erziehung gemeinsam, dann erhält die Frau die Kindererziehungszeiten. Wenn ein Elternteil zuhause ist, während der andere Elternteil arbeitet, wird die Zeit dem Elternteil zugeordnet, welches zuhause war. 

 

"3. Er in Elternzeit, Sie arbeitet wieder: Er bekommt die Erziehungszeiten" Diese Zeit würde somit sowieso grundsätzlich der Kindesvater erhalten. Die restlichen Zeiten würden aufgrund des Geschlechts die Mutter erhalten. 

 

Deswegen wäre die Erklärung nicht zwingend erforderlich, allerdings würde man sich dadurch potentiell späteren Papierkrieg mit Behörden sparen, da man keinerlei Beweise schuldig wäre, wer das Kind wann erzogen hat. 

 

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Allesverwerter

offtopic:

 

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https://vital.vita34.de/

 

Jetzt wieder ontopic:

Bei Werbung gibt es kostet es 120 Euro weniger ;-) (PN)

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intInvest

Danke für das weitere Feedback.

 

Bisher konnte ich folgendes zu Punkt 3 "Familienversicherung GKV, Elterngeld und "Sonderzahlungen" klären:

 

  • Sonderzahlungen des Arbeitgebers die auch als "Einmalzahlung" auf der Gehaltsabrechnung deklariert werden, z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc., werden beim Elterngeld nicht angerechnet. Andersrum werden diese auch nicht bei der Ermittlung der Höhe des Elterngelds berücksichtigt.
  • Bezüglich Familienversicherung ist mein Verständnis aktuell so. Meine Frau ist freiwillig gesetzlich versichert und ich auch. Mit Beginn der Elternzeit wäre sie berechtigt für eine Familienversicherung über mich. Damit kann sie einfach weiter beitragsfrei bei der bisherigen Krankenkasse bleiben. Es reicht also die theoretische Berechtigung auf Familienversicherung. Termin mit ihrer Krankenkasse steht noch aus. Was hier noch zu klären wäre, ist die Einmalzahlung und die Kapitalerträge aus einem ausschüttenden ETF, vermutlich haben wir hier aber Pech so wie ich das verstehe : /

 

@MatthiasHelberg danke für die Übersicht. Pflegetagegeld werde ich mir anschauen. Wie sind die Gesundheitsfragen so? Also wie bei "Erwachsenen" oder gibt es spezielle Sachen bei Kindern?

 

@Allesverwerter, ok danke für die Info, mit dem Input hatte ich nicht gerechnet : D

 

  Am 31.10.2024 um 18:30 von Pater familias:

Ganz streng genommen wäre der Antrag bei der Verteilung meines Erachtens nach allerdings gar nicht nötig

Das ist auch mein Eindruck nachdem ich mir das nochmal in Ruhe angeschaut habe. Allerdings wie du schreibst, evtl. spart man sich dann spätere Diskussionen.

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MatthiasHelberg
  Am 1.11.2024 um 17:06 von intInvest:

@MatthiasHelberg danke für die Übersicht. Pflegetagegeld werde ich mir anschauen. Wie sind die Gesundheitsfragen so? Also wie bei "Erwachsenen" oder gibt es spezielle Sachen bei Kindern?

Die Fragen sind ähnlich, bei jungen Kindern kann es eine zusätzliche Frage geben, z.B. nach Entwicklungsverzögerungen.

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intInvest

Kurzes Update hier + kleine Fragen:

 

1. Nachwuchs ist da und allen gehts gut.

2. "Vermögensaufbau4Kids" der Nürnberger wegen BU-Option ist beantragt

3. RLVs über kreuz sind abgeschlossen

 

Kurze Frage zum Thema Riester und mittelbar förderberechtigt. Meine Frau wäre jetzt wegen meines Riester-Vertrags mittelbar förderberechtigt, aber nur so lange sie nicht regulär wieder arbeiten geht, korrekt?

Denn dann wäre sie wieder unmittelbar berechtigt und müsste für die volle Förderung wieder 4% (max. 2100) einzahlen.

 

Sprich wenn meine Frau Mitte 2026 wieder arbeiten geht, könnten wir maximal für 2025 die normale + Kinderzulage mit dem 60€ Sockelbeitrag abgreifen oder?

Das wäre viel zu viel Aufwand für "Peanuts".

 

Zweite Frage zum Thema Kindergeld:

Bei welchen Themen spielt es eine Rolle, wer von beiden Eltern das Kindergeld bezieht?

 

 

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chirlu
  Am 25.3.2025 um 15:47 von intInvest:

Kurze Frage zum Thema Riester und mittelbar förderberechtigt. Meine Frau wäre jetzt wegen meines Riester-Vertrags mittelbar förderberechtigt, aber nur so lange sie nicht regulär wieder arbeiten geht, korrekt?

 

Wenn sie die Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung bekommt, ist sie auch jetzt unmittelbar förderberechtigt.

 

  Am 25.3.2025 um 15:47 von intInvest:

könnten wir maximal für 2025 die normale + Kinderzulage mit dem 60€ Sockelbeitrag abgreifen oder?

 

Dürfte so oder so ziemlich egal sein, da du vermutlich ein hohes Einkommen hast. Es ist dann nur eine Verschiebung zwischen den Eheleuten.

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intInvest
  Am 25.3.2025 um 15:54 von chirlu:

Dürfte so oder so ziemlich egal sein, da du vermutlich ein hohes Einkommen hast. Es ist dann nur eine Verschiebung zwischen den Eheleuten.

Vermutlich weil: Würde meine Frau z.B. die 175€ + 300€ Zulagen bekommen und nur 60€ Sockelbeitrag zahlen, würde es bei unserer gemeinsamen Veranlagung dann von "unserer" Riester-Steuererstattung eh wieder abgezogen werden? Sprich unsere beiden Riesterbeiträge werden zusammengelegt und dann die Zulagen abgezogen von der Steuererstattung. Wir würden also mehr Zulagen bekommen, aber weniger Steuererstattung.

 

Ok Thema Riester wäre damit für meine Frau durch.

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stagflation
  Am 25.3.2025 um 15:47 von intInvest:

2. "Vermögensaufbau4Kids" der Nürnberger wegen BU-Option ist beantragt

Ich hoffe, Ihr wisst, was Ihr da macht....

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intInvest
  Am 25.3.2025 um 16:08 von stagflation:

Ich hoffe, Ihr wisst, was Ihr da macht....

Du kannst deine Bedenken gerne äußern.

Vehikel ist eine Rentenversicherung, es geht aber wie gesagt nur um die spätere BU-Option ohne erneute Risikoprüfung/Gesundheitsfragen. Es wird nur der Mindestbeitrag geleistet.

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chirlu
  Am 25.3.2025 um 16:05 von intInvest:

Ok Thema Riester wäre damit für meine Frau durch.

 

Wie gesagt, ist sie ja wahrscheinlich unmittelbar berechtigt. Da kann es schon sein, dass die Zulage höher ausfällt als die Steuerförderung.

 

Aber entscheidend für die Frage, ob sich Riester überhaupt lohnt, ist immer noch der Steuersatz im Alter. Denn im wesentlichen ist es nachgelagerte Besteuerung. Außerdem hängt es natürlich daran, ob der Riestervertrag an sich etwas taugt.

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MatthiasHelberg
  Am 25.3.2025 um 16:14 von intInvest:

Du kannst deine Bedenken gerne äußern.

Vehikel ist eine Rentenversicherung, es geht aber wie gesagt nur um die spätere BU-Option ohne erneute Risikoprüfung/Gesundheitsfragen. Es wird nur der Mindestbeitrag geleistet.

Vielleicht ist eine Option auf maximal 1.000 Euro BU-Rente in frühestens 10 Jahren, die jetzt mit voller Gesundheitsprüfung eingekauft werden, nicht so der Knaller.

Aber ist sicherlich Ansichtssache.

 

Aber auf jeden Fall herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs!

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intInvest
  Am 25.3.2025 um 17:11 von MatthiasHelberg:

Vielleicht ist eine Option auf maximal 1.000 Euro

Zunächst 1000 in der Schüler BU, dann entsprechend mehr mit den üblichen Nachversicherungsmöglichkeiten.

 

  Am 25.3.2025 um 17:11 von MatthiasHelberg:

die jetzt mit voller Gesundheitsprüfung eingekauft werden

Was genau meinst du? Man will doch die Gesundheitsprüfung jetzt haben, wo noch so wenig Probleme wie möglich existieren. 
 

  Am 25.3.2025 um 17:11 von MatthiasHelberg:

Aber auf jeden Fall herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs!

Danke.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Berufsanfängern zwischen 25 und 30 empfiehlt man heute BU-Versicherungen mit BU-Renten von ca. 4.000 € / Monat und Kosten von ungefähr 2.000 € im Jahr. Wenn Dein Nachwuchs in diesem Alter sein wird, wird man ungefähr das Doppelte empfehlen - also eine BU-Rente über 8.000 € / Monat.

 

BU-Versicherungen sind relativ teuer. Wenn ein heute 25-jähriger eine solche Versicherung abschließt und 40 Jahre versichert bleibt, wird er 80.000 € bezahlen.

 

Es ist deshalb sinnvoll, einige Zeit zu investieren in sich einen guten und preiswerten Vertrag zu suchen. Wenn man einfach nur "irgendeinen" Vertrag unterschreibt, wird man u.U. viele Tausend Euro zu viel zu bezahlen.

 

Du willst bereits jetzt einen Vertrag abschließen. Du weißt aber gar nicht, wie die Situation in 25 oder 30 Jahren sein wird, wenn Dein Nachwuchs ins Berufsleben eintritt. Wahrscheinlich wird es dann bessere und preiswerte Verträge geben, als den, den Du jetzt abschließen willst. Alleine aus statistischen Gründen ist es unwahrscheinlich, dass Du jetzt den besten Vertrag auswählst. Hinzu kommt, dass in dem Versichertenkollektiv, das Du jetzt auswählst, vermutlich schlechtere Risiken versichert sein werden, als in einem Tarif, den Dein Nachwuchs in 25 Jahren abschließen kann.

 

Also, wenn Du jetzt abschließt, hast Du wahrscheinlich Vorteile bei der Gesundheitsprüfung. Und Du hast evtl. einen Vorteil, wenn Dein Nachwuchs einen gefährlichen Handwerker-Beruf ergreift. Du hast aber die Nachteile möglicherweise schlechterer Vertragsklauseln und vermutlich höhere Kosten. Das solltest Du genau abwägen. Es ist jedenfalls kein No-brainer.

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MatthiasHelberg
  Am 25.3.2025 um 17:51 von intInvest:

Zunächst 1000 in der Schüler BU, dann entsprechend mehr mit den üblichen Nachversicherungsmöglichkeiten.

 

Was genau meinst du? Man will doch die Gesundheitsprüfung jetzt haben, wo noch so wenig Probleme wie möglich existieren. 
 

Danke.

1000 Euro sind jetzt schon zu wenig und werden es in 10 Jahren erst Recht sein. Manche Versicherer begrenzen Nachversicherungsmöglichkeiten, wenn man durch eine Wechsel-Option in die BU kommt. Dass es später überhaupt BU-Nachversicherungsmöglichkeiten gibt, geben die aktuellen Versicherungsbedingungen der Nürnberger Vermögensaufbau4Kids nicht her.

 

Es gibt auch Anbieter, bei denen man keine Gesundheitsfragen beantworten muss, das U-Heft reicht aus und man hat eine Option auf 1.500 Euro BU-Rente (mit Nachversicherungsmöglichkeiten).

 

So oder so: Es macht immer Sinn, Versicherungsschutz für die Kinder zu dem Zeitpunkt zu realisieren, wenn er realisierbar ist. Die Spekulation auf günstigere Beiträge oder bessere Bedingungen in 10 oder 20 Jahren löst sich in Luft auf, wenn das Kind dann nicht mehr (vernünftig) versicherbar ist. Solche Fälle haben wir immer öfter. Bleibt es gesund, kann es ja zu besseren Angeboten wechseln. Zum Beispiel ne richtige BU ab Alter 6 Jahren. Dann hat es aber bis dahin erstmal Versicherungsschutz, dem ihm niemand mehr nehmen kann. Insofern Widerspruch zum letzten Beitrag von @stagflation. B-)

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
  Am 25.3.2025 um 18:18 von MatthiasHelberg:

So oder so: Es macht immer Sinn, Versicherungsschutz für die Kinder zu dem Zeitpunkt zu realisieren, wenn er realisierbar ist.

 

Wenn es nichts kosten würde, wäre es so. Da es aber Geld kostet, muss man auch die Wahrscheinlichkeiten betrachten - und eine Kosten-Nutzenanalyse durchführen.

 

  Am 25.3.2025 um 18:18 von MatthiasHelberg:

 Zum Beispiel ne richtige BU ab Alter 6 Jahren. Dann hat es aber bis dahin erstmal Versicherungsschutz, dem ihm niemand mehr nehmen kann.

 

Wenn man heute für ein 6-jähriges Kind eine BU-Versicherung abschließt, dann wird diese, wenn das Kind 30 und gesund ist, vermutlich schlechter und teurer sein, als eine Versicherung, die das Kind dann abschließen könnte. Das sind die Kosten für den Vertragsabschluss mit 6. Der Vorteil eines Vertragsabschlusses mit 6 ist, dass man für die Zeit 6-30 versichert ist und dass man mit 30 Jahren vielleicht eine schlechtere Gesundheit hat und dann keine oder nur eine schlechtere Versicherung bekommt.

 

Vor- und Nachteile muss man abwägen.

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satgar
· bearbeitet von satgar
  Am 25.3.2025 um 18:22 von stagflation:

wenn das Kind 30 und gesund ist,

Ohne mich da zu stark einklinken zu wollen, ist 30 deutlich zu spät für das Thema. Es sollte vor der ersten beruflichen Bildung gemacht werden (bei Personen mit geplanter Berufsausbildung, davor). Aus gesundheitlichen Gründen stimme ich Helberg zu.

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MatthiasHelberg
  Am 25.3.2025 um 18:22 von stagflation:

Wenn man heute für ein 6-jähriges Kind eine BU-Versicherung abschließt, dann wird diese, wenn das Kind 30 und gesund ist, vermutlich schlechter und teurer sein, als eine Versicherung, die das Kind dann abschließen könnte.

Das ist reine Spekulation, weil niemand weiß, wie BUs in 30, 20, oder auch nur 10 Jahren aussehen werden. Selbst die Versicherer wissen das nicht.

 

Man weiß auch nicht, ob das "Kind" dann überhaupt noch eine BU bekommt - wegen Vorerkrankungen, Risiko-Sportarten oder einem nicht (bezahlbar) versicherbarem Beruf.

 

Was man aber heute weiß: In guten BU-Verträgen gibt es inzwischen eine Berufswechsel-Klausel. Die besagt, dass der Beitrag im bestehenden Vertrag bei identischen Leistungen sinken kann, wenn das Kind in einen weniger "risikoreichen" Beruf wechselt. Das kann bereits bei Versetzung in die 11. Klasse der Fall sein, bei Aufnahme, Wechsel oder Abschluss eines Studiums, bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, bei Abschluss von Weiterbildungen, höherer Personalverantwortung etc. Eine Verteuerung ist hingegen ausgeschlossen.

 

Bei entsprechender "Karriere" kann die BU also bei identischer Leistung auch mehrfach günstiger werden.  Das ist super! :)

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stagflation
  Am 25.3.2025 um 19:28 von MatthiasHelberg:

Was man aber heute weiß: In guten BU-Verträgen gibt es inzwischen eine Berufswechsel-Klausel. Die besagt, dass der Beitrag im bestehenden Vertrag bei identischen Leistungen sinken kann, wenn das Kind in einen weniger "risikoreichen" Beruf wechselt. Das kann bereits bei Versetzung in die 11. Klasse der Fall sein, bei Aufnahme, Wechsel oder Abschluss eines Studiums, bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, bei Abschluss von Weiterbildungen, höherer Personalverantwortung etc. Eine Verteuerung ist hingegen ausgeschlossen.

 

Bei entsprechender "Karriere" kann die BU also bei identischer Leistung auch mehrfach günstiger werden.  Das ist super! :)

 

Gut, es wäre möglich, dass man Verträge, die man vor der Berufswahl abschließen kann, für Handwerker mit einem gefährlichen Beruf berechnet. Diese wären dann besonders teuer. Dann könnte man denjenigen, die später einen weniger gefährlichen Beruf ergreifen, einen deutlichen Beitragsnachlass gewähren.

 

Vielleicht oder sogar wahrscheinlich wird man diese Verträge ein Stück weit so kalkulieren - aber sicherlich nicht ganz. Von daher werden die Verträge derjenigen, die später einen gefahrlosen Beruf ergreifen, nicht ganz so preiswert werden, als wenn sie den Vertrag später abschließen, wenn sie ihren Beruf schon gewählt haben.

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Sapine

Eine BU ist eine Absicherung und Absicherungen kosten Geld. Vom Grundsatz her finde ich das ok. Die meisten denken nicht daran, können oder wollen es sich nicht leisten. Eine schwere dauerhafte Erkrankung/Beeinträchtigung eines Kindes kann der Ruin einer Familie sein. 

 

Ob die gewählte Versicherung die bestmögliche ist kann ich nicht beurteilen. Das finanzielle Risiko ist erst mal beschränkt, weil man später sich immer noch anderweitig versichern kann, sofern es dann keine Einschränkungen gibt. 

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