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dingo

Höhe des Rentenfaktors unabhängig vom Zeitpunkt des Rentenbeginns!?

Empfohlene Beiträge

satgar
Gerade eben von dingo:

Ich versuch's:

Fondsliste.jpg

Beide Seiten, wenn auf Seite 2 auch noch welche sind.

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dingo
vor 4 Minuten von satgar:

Beide Seiten, wenn auf Seite 2 auch noch welche sind.

sind zwar keine Fonds....

Fondsliste2.thumb.jpg.04c5180073615ad0b999bf99cb03006e.jpg

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satgar
· bearbeitet von satgar

Ok, du hast zwei Möglichkeiten:

 

Du bist zu 80% in Zinsen investiert. Du könntest auch die Fondsanlage in Zinsanlagen stecken. Du nimmst das Risiko raus bis du in ein paar Jahren in Rente gehst und bekommst quasi insgesamt nur noch Zinsen. Beispiel Fonds: DWS Floating Rate Notes (aktueller Zins dort 3,9% abzgl. der 0,19% Kosten TER)

 

Oder für die 20% gehst du nochmal völlig Risiko, auch mit der Gefahr, dass dieser Anteil zu deinem Rentenbeginn seinen Maximum Drawdown hat. Finanztest empfiehlt für derlei bereitgestreute Anlage den DWS ESG Akkumula. Wenn du sehr flexibel mit dem Rentenbeginn dieses Vertrages bist (der mit deinem gesetzlichen Renteneintritt übrigens NICHT zusammen fallen muss), dann könnte man ruhig diese Lösung wählen.

 

Ich empfehle dir:

 

- schau dir deine Unterlagen an, ob die Zurich frecherweise deine Garantiefaktoren nicht schon mal abgesenkt hatte und du es einfach nur abgeheftet hast

- schreibe der Hauptverwaltung der Zurich, dass du bestätigt haben möchtest, dass deine Rechnungsgrundlagen unverändert bleiben, wenn du den Rentenbeginn verlegst

- frage an, in welchen Zeitraum du den Rentenbeginn verlegen kannst. Bis wohin könntest du ihn maximal raus schieben?

- Frage an, in wie weit du deine Rentengarantiezeit noch verändern könntest

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dingo

Danke, hört sich gut an.

Die Überlegung, bei der kurzen Restlaufzeit auf Rentenpapiere zu wechseln ist ja eigentlich sinnvoll.

Was mir noch einfiel ist, dass die zurich sich von allen Einzahlungen 7,5% einstreicht. Von den aktuellen Einzahlungen habe ich das schon lange abgezillmert. Wenn ich verlängere, läuft das wieder an. 

Da muss man natürlich auch noch prüfen, was dabei rauskommt - schätze nicht, dass ich den Vertrag mit verringerten Beiträgen fortsetzen kann.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 3 Minuten von dingo:

Danke, hört sich gut an.

Die Überlegung, bei der kurzen Restlaufzeit auf Rentenpapiere zu wechseln ist ja eigentlich sinnvoll.

Was mir noch einfiel ist, dass die zurich sich von allen Einzahlungen 7,5% einstreicht. Von den aktuellen Einzahlungen habe ich das schon lange abgezillmert. Wenn ich verlängere, läuft das wieder an. 

Da muss man natürlich auch noch prüfen, was dabei rauskommt - schätze nicht, dass ich den Vertrag mit verringerten Beiträgen fortsetzen kann.

Das ist eine Sache, die ich nicht beurteilen und bewerten kann.

 

Wichtig ist: die 30% Auszahlungsoption sollte wirklich in einem Jahr stattfinden, in dem du einen möglichst geringen Steuersatz hast, also nicht mehr arbeitest.

 

In der Regel kann man den Rentenbeginn auch verschieben und gleichzeitig den Vertrag beitragsfrei haben, also gar nichts einzahlen. Nur das als ganz allgemeine Anmerkung.

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t.klebi
vor 15 Stunden von dingo:

toll ist relativ...

Das absolute Minimum wäre ein Kapitalerhalt.

Hast du schon mal geprüft, ob real (nach Inflation des Betrachtungszeitraums) überhaupt noch dein eingezahltes Kapital vollständig erhalten ist? Und falls das zutrifft, welche Verzinsung zu real erzielt hast?

 

vor 15 Stunden von dingo:

Die Steuererstattung war z.B. für 2023 409,- € - der Hauptgrund, warum ich das Teil noch bespare.

Dir ist aber klar, dass du die Steuererstattung mit einer nachgelagerten Versteuerung zum individuellem Grenzsteuersatz in der Auszahlungsphase erkaufst, oder? Nicht nur die etwaigen Erträge sind zu versteuern, sondern der gesamte Rentenbetrag. Und falls der Vertrag nicht Teil einer betriebliche AV ist, fallen sogar zusätzlich noch Krankenversicherungsbeiträge an. 

 

 

Es gibt einige Untersuchungen zu den Riesterverträgen, die dem System eigentlich eine katastrophales Ergebnis bescheinigen. Damit man also solchen Verträgen eine marktübliche Kapitalverzinsung erhält, muss man meist älter werden als Johannes Heesters.

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dingo
vor 19 Minuten von t.klebi:

Das absolute Minimum wäre ein Kapitalerhalt.

Hast du schon mal geprüft, ob real (nach Inflation des Betrachtungszeitraums) überhaupt noch dein eingezahltes Kapital vollständig erhalten ist? Und falls das zutrifft, welche Verzinsung zu real erzielt hast?

 

Dir ist aber klar, dass du die Steuererstattung mit einer nachgelagerten Versteuerung zum individuellem Grenzsteuersatz in der Auszahlungsphase erkaufst, oder? Nicht nur die etwaigen Erträge sind zu versteuern, sondern der gesamte Rentenbetrag. Und falls der Vertrag nicht Teil einer betriebliche AV ist, fallen sogar zusätzlich noch Krankenversicherungsbeiträge an. 

 

 

Es gibt einige Untersuchungen zu den Riesterverträgen, die dem System eigentlich eine katastrophales Ergebnis bescheinigen. Damit man also solchen Verträgen eine marktübliche Kapitalverzinsung erhält, muss man meist älter werden als Johannes Heesters.

Dass das nicht die beste Geldanlage war, weiß ich schon lange.

Aber jetzt geht es darum, was ich daraus mache.

Und wenn ich hier lese, was für Verträge anderen Foristen verkauft wurden, bin ich noch 1 1/2 blauen Augen davon gekommen....

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satgar
vor 7 Minuten von dingo:

Dass das nicht die beste Geldanlage war, weiß ich schon lange.

Aber jetzt geht es darum, was ich daraus mache.

Und wenn ich hier lese, was für Verträge anderen Foristen verkauft wurden, bin ich noch 1 1/2 blauen Augen davon gekommen....

Seh ich auch so. Es ist jetzt eh zu spät, sich drüber zu grämen.

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t.klebi
vor 21 Minuten von satgar:

Es ist jetzt eh zu spät, sich drüber zu grämen.

Stimmt. 

Ich persönlich würde aber zumindest mal grob überschlagen, ob ich noch die letzten drei Jahre weiteres Geld investiere. 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 39 Minuten von t.klebi:

Stimmt. 

Ich persönlich würde aber zumindest mal grob überschlagen, ob ich noch die letzten drei Jahre weiteres Geld investiere. 

Da viele Versicherer mit solchen Themen wie Schlussüberschüssen arbeiten (letztlich Boni, wenn man den Vertrag auch bis zum Ende durchhält), geht meine Tendenz dazu, es jetzt einfach durchzuziehen. Sonst verliert man hin und wieder derlei Ansprüche.

 

Hier wurde jetzt schon super lange geriestert. Und mit der Steuerersparnis vielleicht selbst nur 15k (vielleicht sogar noch weniger über 18 Jahre!) eingezahlt, 30k sind drin. Natürlich gibts die nachgelagerte Besteuerung für die Rente. Aber es könnt hier alles in allem schlimmer sein.

 

Ich würde es durchziehen, den Rentenbeginn auf ein Jahr legen mit geringem Steuersatz, 30% rausziehen* und den Rest verrenten lassen. Bis dahin entweder Fonds in Zins-Fonds umschichten, oder in 100% Aktienfonds den Anteil stecken, der noch in Fonds liegt. Das wäre mein Weg ab hier.

 

*sofern man auch eine sinnvolle Verwendung dafür hat.

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Sapine
vor 7 Stunden von t.klebi:

Und falls der Vertrag nicht Teil einer betriebliche AV ist, fallen sogar zusätzlich noch Krankenversicherungsbeiträge an. 

Ich zahle auch auf die BAV Krankenversicherungsbeiträge.

vor 5 Stunden von satgar:

Ich würde es durchziehen, den Rentenbeginn auf ein Jahr legen mit geringem Steuersatz, 30% rausziehen* und den Rest verrenten lassen. Bis dahin entweder Fonds in Zins-Fonds umschichten, oder in 100% Aktienfonds den Anteil stecken, der noch in Fonds liegt. Das wäre mein Weg ab hier.

 

*sofern man auch eine sinnvolle Verwendung dafür hat.

Wie wird so eine Entnahme von der KV her behandelt? Ich würde in jedem Fall darauf achten, dass die Rente klein genug wird zur Befreiung von KV + PV. Klappt natürlich nur, wenn man nicht noch andere Einkünfte aus Altersvorsorgeprodukten hat. 

 

Was den Zielfonds angeht, würde ich auch zu einem vergleichsweise guten Zinsprodukt tendieren und den Aktienanteil im privaten Depot geringfügig anheben zum Ausgleich. 

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t.klebi

 

vor 51 Minuten von Sapine:

Ich zahle auch auf die BAV Krankenversicherungsbeiträge.

Ist die Doppelbelastung nicht irgendwann mal weggefallen? Vermutlich bist du freiwillig gesetzlich versichert, oder?

Wie auch immer. Man sollte bei solchen AV-Verträgen mittlerweile auch immer die KV in der Auszahlungsphase mit berücksichtigen. Die kann einem sonst ein Modell ganz schön kaputt machen. 

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satgar
vor einer Stunde von Sapine:

Wie wird so eine Entnahme von der KV her behandelt? Ich würde in jedem Fall darauf achten, dass die Rente klein genug wird zur Befreiung von KV + PV. Klappt natürlich nur, wenn man nicht noch andere Einkünfte aus Altersvorsorgeprodukten hat.

Riester ist nicht KV Pflichtig. Ausnahme: Personen die freiwillige Mitglieder in der GKV im Rentenbezug sind, also es nicht in die Kvdr schaffen.

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Sapine
vor 26 Minuten von t.klebi:

Ist die Doppelbelastung nicht irgendwann mal weggefallen? Vermutlich bist du freiwillig gesetzlich versichert, oder?

Nein bin ich nicht. Die KV + PV halten trotzdem die Hand auf. 

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satgar
Gerade eben von Sapine:

Nein bin ich nicht. Die KV + PV halten trotzdem die Hand auf. 

Das ist ja auch nichts besonderes bei bAV. In der bAV, abgeschlossen ab 2005, gilt immer KV Pflicht.

 

Und in denen davor, war das erst nicht so geplant. Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von Ulla Schmidt ist dass dann nachträglich eingeführt worden. Daher gibts bei Betriebsrenten immer KV/PV. Bei allem anderen aber nicht.

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t.klebi
vor 12 Minuten von satgar:

Das ist ja auch nichts besonderes bei bAV.

Ich hatte das so in Erinnerung, dass in diese Fällen die SV-Pflicht wegfiel, weil die Einzahlungsbeträge ja bereits in der Ansparphase der SV unterworfen waren. Anfänglich gab es da eine Doppelbelastung, die irgendwann abgeschafft wurde. 

 

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Sapine

Abgeschlossen hatte ich vor 2005.

Zitat

Und in denen davor, war das erst nicht so geplant. Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz von Ulla Schmidt ist dass dann nachträglich eingeführt worden. Daher gibts bei Betriebsrenten immer KV/PV. Bei allem anderen aber nicht.

Immer stimmt auch nicht - gibt eine Art Freigrenze für Kleinrenten. 

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satgar
vor 38 Minuten von Sapine:

Abgeschlossen hatte ich vor 2005.

Immer stimmt auch nicht - gibt eine Art Freigrenze für Kleinrenten. 

Ja, da gibt’s Grenzen. Die auch für KV und PV nochmal wieder unterschiedlich behandelt werden. Es bleibt aber im Grundsatz: bAV ist immer beitragspflichtig.

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dingo

Vielen Dank für die Hinweise!

Ich werde euch informieren, wie es weiter geht, wenn ich von der zurich Antworten habe.

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poipoi
vor 5 Stunden von satgar:

Riester ist nicht KV Pflichtig. Ausnahme: Personen die freiwillige Mitglieder in der GKV im Rentenbezug sind, also es nicht in die Kvdr schaffen.

Kann ich hier kurz dazwischen fragen - freiwillig in der GKV bei Rentenbezug bedeutet Stand heute meine Rente müsste > 5175 € sein. Zählt da auch die Riesterrente dazu? Zählen Kapitalerträge (Dividenden, Gewinne aus einem Entnahmeplan) auch dazu um mich über die Grenze zu heben?

 

Da es keinen AG gibt zahle ich den gesamten Satz alleine? Und dies auch auf meine gesamten Kapitalerträge?

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poipoi
vor 10 Minuten von Sapine:

Bei der Rente ist die Beitragsbemessungsgrenze irrelevant. Schau mal die Bedingungen an für die KVdR. Da gibt es einige die die nicht bekommen. Man kann aber trotzdem einen Zuschuss bekommen. 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/K/kvdr.html

Danke. Hat geholfen bis sie schrieben für andere Einkünfte fragen sie ihre GKV. Das hat mir weiter geholfen:

https://www.finanztip.de/gkv/krankenversicherung-der-rentner/#:~:text=Wenn Du insgesamt mehr bekommst,Versorgungsbezüge%2C der den Freibetrag übersteigt.

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