MeinNameIstHase Oktober 22, 2024 · bearbeitet Oktober 22, 2024 von MeinNameIstHase vor einer Stunde von PEOPLES: Das Depot ist ja nicht mehr als eine Garage für deinen Karren. Naja, in Fachgesetzen (u.a. Depotgesetz) ist geregelt, wie die Umbuchung von Wertpapieren einer physischen Übergabe einer Sache gleichgestellt wird. Und es gilt die Eigentumsvermutung für den Besitzer einer beweglichen Sache (§ 1006 BGB), sprich der Depotinhaber ist Eigentümer der darin verwahrten Wertpapiere. Komplizierter wirds bei Verpfändung oder Verfügungsbeschränkungen, wenn im Depot dann zusätzlich ein entsprechendes Sperrvermerk gesetzt wird. Kennt man als Privatanleger, z.B. bei Aktiensplits oder Kapitalmaßnahmen, wenn man dann vor dem Ex-Tag eine nichtssagende reine Depotbuchung als Beleg vorfindet und nach dem sogenannten Ex-Tag eine weitere Depotbuchung bekommt mit Vollzug der Maßnahme. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag