Nugget7340 8. November · bearbeitet 8. November von Nugget7340 Hat das Scheitern der Koalition irgendwelche Auswirkungen auf dieses neue Gesetz? Ich nehme an, nicht, denn es wurde bereits vom Bundestag verabschiedet und wartet nun auf die Beratung im Bundestag am 22.11.2024. Wäre es möglich, vor der Auswanderung einen Teil der ETF zu verkaufen, um die Anschaffungskosten unter 500.000k zu senken. Somit würden nur Steuern auf die verkauften Aktien und nicht auf die verbleibenden unverkauften Aktien gezahlt werden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
lvna 8. November · bearbeitet 8. November von lvna Als Hintergrund zu meinen Fragen: Ich bin Anfang der 1990er Jahre aus Deutschland weggezogen und lebe seit dem permanent im Ausland. Ich habe bei einer deutschen Großbank ein Depot, welches deutlich größer als die Euro 500k ist. Als fleißiger Leser dieses Forums besteht mein Depot mittlerweile nur noch aus drei (3) ETFs, mit einem Split von ungefähr 50%, 45% und 5%. Nun meine Fragen: 1. Ist dies erst ein Entwurf und noch kein beschlossenes Gesetz? 2. Betrifft dies nur Deutsche, die nach dem in Kraft treten aus Deutschland wegziehen, oder auch Deutsche, die Jahrzehnte vor in Kraft treten weggezogen sind? 3. Gilt dies nur für ETFs? Oder auch ETCs (habe ich zur Zeit nicht) und oder Bundesanleihen (einer meiner ETFs ist DBX0T8, den könnte man mit Aufwand natürlich selbst replizieren). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 8. November Wenn du in den letzten Jahren nicht in Deutschland steuerlich ansässig warst, betrifft dich das nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 8. November · bearbeitet 8. November von MeinNameIstHase vor 5 Stunden von lvna: 1. Ist dies erst ein Entwurf und noch kein beschlossenes Gesetz? 2 . Betrifft dies nur Deutsche, die nach dem in Kraft treten aus Deutschland wegziehen, oder auch Deutsche, die Jahrzehnte vor in Kraft treten weggezogen sind? 3. Gilt dies nur für ETFs? Oder auch ETCs (habe ich zur Zeit nicht) und oder Bundesanleihen (einer meiner ETFs ist DBX0T8, den könnte man mit Aufwand natürlich selbst replizieren). zu 1) Das Gesetz ist zwar vom Bundestag beschlossen, aber die Zustimmung im Bundesrat steht aus. Wenn die das in den Vermittlungsausschuss verweisen, müsste der Bundestag dem Vermittlungsvorschlag erneut zustimmen. zu 2) Es werden zwei Fälle im InvStG neu eingeführt. a) Besteuerung, wenn innerhalb der letzten fünf Jahre vor der "Veräußerung" im Sinne des Satzes 1 unmittelbar oder mittelbar mindestens 1 Prozent der ausgegebenen Investmentanteile gehalten hat b) Besteuerung, wenn im Zeitpunkt der "Veräußerung" im Sinne des Satzes 1 unmittelbar oder mittelbar Investmentanteile an dem Investmentfonds hält, deren Anschaffungskosten mindestens 500 000 Euro betragen Zum Verständnis hier noch mal, was mit Veräußerung im Sinne von Satz 1 gemeint ist: Der Veräußerung von Investmentanteilen zum gemeinen Wert gleich steht die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht des Anlegers infolge der Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts. ... oder die unentgeltliche Übertragung an jemanden, der im Ausland wohnt (per Schenkung, Erbschaft), wenn dadurch der Gewinn bei einer möglichen Veräußerung nicht mehr in D versteuert werden kann. (Darum geht's ja im Grunde.) zu 3) Es sind nur Wertpapiere betroffen, die dem InvStG unterliegen. Dazu zählen auch ETF, aber nicht ETC, denn ETC erfüllen nicht die Voraussetzungen für Investmentfonds. Un zwar regelmäßig deshalb nicht, weil sie keine Risikostreuung via Portfolioverteilung haben, sondern den Wert eines einzigen Guts abbilden. Bundesanleihen sind ebenfalls keine Investmentfonds. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Krause76 8. November On 11/4/2024 at 2:24 PM, chirlu said: Ja. Warum sollte sie nicht gelten dürfen? Durch einen zweiten Pass wandere ich ja nicht wirklich aus, sondern gehe in mein zweites Heimatland. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 8. November vor 1 Minute von Krause76: Durch einen zweiten Pass wandere ich ja nicht wirklich aus, sondern gehe in mein zweites Heimatland. Wenn du dich bisher als in beiden Ländern voll steuerpflichtig betrachtet und entsprechend doppelt bezahlt hast, kann man vielleicht noch einmal darüber reden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Martie 14. November · bearbeitet 14. November von Martie Würdet ihr aufgrund dieser Entwicklung die Standardempfehlung (KISS, nur 1 ETF) hinterfragen? Und beispielsweise bei quasi identischen ETFs lieber prophylaktisch auf verschiedene Anbieter streuen? Auch wenn man vielleicht zum heutigen Zeitpunkt nicht mit dem Gedanken spielt seinen Wohnsitz ins Ausland zu verlagern, wer weiß schon ob man seine Meinung irgendwann ändert (Kind studiert im Ausland, schlägt dort unerwartet Wurzeln und man selbst zieht als Eltern/Großeltern vielleicht doch irgendwann hinterher). Natürlich müsste man dann ein gutes Stück unter den 500.000 Anschaffungskosten pro ETF bleiben, um einen gewissen Puffer für die Zukunft zu haben, falls die Grenze im Verlauf weiter gesenkt wird. Vielleicht dass man jeden ETF nur bis knapp unter 100.000 Anschaffungskosten füllt und dann zum nächsten über geht? (da gäbe es ja in vielen Fällen genug vergleichbare Auswahlmöglichkeiten) Oder mache ich mir da zu viele Gedanken? Hintergrund der Frage ist recht simpel: Ich habe über 300.000 im Vanguard All-World. Aufgrund von Umschichtungen aktuell nur 15% im Plus. Jetzt nochmal umzuschichten würde zwar etwas Geld kosten, aber weit weniger als wenn mir in Sachen Steuer später das beschriebene Wegzu-Szenario droht (weil die Grenze dann vielleicht schon nur noch bei 250.000 liegt). Und ich bin halt noch unter 40, habe also noch eine Weile Leben vor mir und keine Ahnung, was mich in in den nächsten 20 Jahren privat erwartet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
ein_johannes 14. November · bearbeitet 14. November von ein_johannes Das sind Sachen, die muss doch eigentlich jeder für sich entscheiden. Wie groß ist das "Risiko" auszuwandern überhaupt ? Umschichten würde ich nicht. Umschichten kostet jetzt real auf jeden Fall Geld. Ob jemals ausgewandert wird, dieses Gesetz dann überhaupt noch gilt und die Freigrenze in diesem Gesetz dann auch angepasst wurde - da sind einfach zu viele Fragezeichen, als das ich da jetzt Geld und Hirnschmalz reinstecken würde. Wenn eine Auswanderung halbwegs realistisch wäre/der Wunsch dazu bestehen würde könnte man drüber nachdenken. Von nun an einen zweiten, vergleichbaren ETF zu besparen halte ich jedoch für einen gangbaren Weg; sofern beide ETFs vergleichbar performen kostet das nicht mehr, man hat keinerlei Nachteile (von "eine Zeile mehr im Depot" mal abgesehen) und ggf. lohnt es sich dann irgend wann mal im Rückblick. Ich persönlich habe mich für den Weg mit dem 2. ETF entschieden, da ich eine Auswanderung in wärmere Gefilde zumindest für möglich halte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
tourmalet 14. November würde in dem Fall auch einfach auf einen zweiten ETF wechseln. Brauchst du aber jetzt ja auch noch nicht machen. Spätestens bei 499k. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag