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Anlegerfragen

nicht übertragbare Wertpapiere & Hinterlegung beim Amtsgericht

Empfohlene Beiträge

Gast241023
vor 1 Minute von blueprint:

Final wurde von SB/DAB kommuniziert, dass dem neuen PLV von SB zuzustimmen ist, falls der Kunde bei DAB verbleiben will, statt zu Baader zu wechseln, alternativ die Kündigung durch SB erfolgt, in Folge dazu auch die Kündigung durch DAB.

 

Hat er nun nicht dem neuen PLV von SB zugestimmt, kann es eventuell möglich sein, dass die DAB unter den besonderen Umständen der russischen Wertpapiere nicht kündigen kann - dies kann und will ich nicht einschätzen, klare Belege liegen nicht vor - wenn sie aber nicht kündigen könnte, würde hier nun ggf das Haus PLV der DAB gelten, welches, wie schon öfter erwähnt, sehr kostenintensiv ist.

 

Es wäre also dann erstmal zu prüfen, wie werthaltig der Bestand ist und ob sich damit überhaupt die Kosten lohnen.

 

Weiterhin weise ich auf die Idee hin, nachträglich dem PLV SB/DAB zuzustimmen, in dem z.B. keine Depotführungsgebühr angefallen wäre.

Warum sollte die Kündigung nicht wirksam sein ?

 

Es handelt sich um eine einseitige Willenserklärung der Bank, der der Kunde nicht widersprochen hat und es vermutlich auch nicht könnte. Die Bank kennt doch die Gesamtsituation.

 

Der „Wertpapier-Restbestand“ ist kein vertragliches sondern vorrangig ein abwicklungstechnisches Problem.

 

Im umgekehrten Fall, also wenn der Kunde kündigen möchte und ein Restbestand bleibt, wäre deine Darstellung korrekt.

Die Bank würde die Kündigung aus nachvollziehbaren Gründen nicht akzeptieren 

Gleichwohl stellen Banken in solchen Fällen die  Rest-Depots gebührenfrei.

 

 

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1erhart

Könnte man mittlerweile den permanent wiederholten Unsinn lassen.

 

Zumindest solange bis der TE sich mal wieder meldet.

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Geldhaber
· bearbeitet von Geldhaber
vor 21 Minuten von Hermann:

Ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Kunde kein Depot genannt hat, welches die Papiere annehmen kann (weil er es gar nicht kann)

vor 18 Minuten von blueprint:

+1

Genauso ist es.

-1

Genauso ist es natürlich nicht: Impossibilium nulla est obligatio.

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blueprint
vor 15 Minuten von 1erhart:

Könnte man mittlerweile den permanent wiederholten Unsinn lassen.

 

Zumindest solange bis der TE sich mal wieder meldet.

Das stimmt allerdings.

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Hermann

  

vor 4 Stunden von * moneto *:

Der Kunde wurde aufgefordert, ein Konto und Depot zu benennen, auf dem er seine Geldwerte und Wertpapiere entgegen nehmen kann.

Dies hat der TE erledigt.

vor 46 Minuten von Geldhaber:

-1

Genauso ist es natürlich nicht: Impossibilium nulla est obligatio.

§ 275 BGB ist doch für die Aussage von moneto völlig irrelevant?!? Moneto behauptet der TE hätte es erledigt! Fetter und röter kann ich es hier leider nicht markieren.

Ja der TE hat nach BGB §275 Abs 1 keine Pflicht zur LEistung weil es ihm unmöglich ist. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass er kein aufnehmendes Depot nennen kann.

Und wenn er keines nennen kann, wie kann er es dann erledigt haben?

 

 

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Anlegerfragen
· bearbeitet von Anlegerfragen

Was seit meinem 2. Posting passiert ist:

 

- Ich habe (wie im 2. Posting angekündigt) die geforderten Auskünfte zu Einkommen und Vermögen (passwortgeschützt) an Smartbroker und direkt an DAB geschickt, falls ggf. das der Kündigungsgrund gewesen sein sollte. Anspruch auf eine Rücknahme der Kündigung habe ich nicht, klar. Aber, wie geschrieben, vielleicht ist eine Fortführung der Kundenbeziehung für die DAB einfacher als das russ. Staatsanleihen-Problem ohne richtige Lösungsmöglichkeit lösen zu müssen (Depotweiterführung statt (nicht möglicher) Übertragung zu einer anderen Bank bzw. Hinterlegung beim Amtsgericht).

 

- Ich habe mit der DAB mit einigen Ansprechpartnern telefoniert und nachgefragt wie denn nun die Situation des verbliebenen Wertpapiers gelöst werden könnte.  Alle haben das Problem mit der russ. Staatsanleihe sofort erkannt. Sie haben mir textliche Rückmeldung zu möglichen Lösungen zugesagt, bisher noch nichts.
 

Zu den Kündigungsgründen erhielt ich in einem der Telefonaten Hinweise, dass die Kündigung wohl tatsächlich in der fehlenden Auskunft seine Ursache hat und dass meine mittlerweile erteilten Auskünfte bearbeitet werden.

 

Frage:

Ich hatte, wie in meinem 1. Post dargestellt, also bisher einen vollständigen Depotübertrag beauftragt (alle WPs wurden bis auf die russ. Staatsanleihe vollständig übertragen). Falls nicht zeitnah eine (positive) Rücknahme der Kündigung bestätigt wird, was schlagt ihr vor:

 

- den Stand so lassen (mit dem Auftrag des vollständigen Depotübertrags habe ich ja versucht das Depot aufzulösen) und zusätzlich Restguthaben vom Konto wegüberweisen.

 

oder

 

-wie gefordert eine Konto/ Depotschließung ( https://b2b.dab-bank.de/media/DAB-BNP-Paribas/Intermediaere/Downloads/Wissen-Aktuelles/Formularcenter/DA.03.025_im_100151_konto-depot-schliessung.pdf ) beauftragen.

 

Und bei der Konto/Depotschließung 

-„wertlos ausgebucht werden“ (Option1) NICHT AUSWÄHLEN,

sondern

-„auf nachfolgende Depotverbindung übertragen werden“  (Option 2) wähle.

 

Auch wenn darunter steht (optisch offenbar für beide Optionen gültig) „ Mir ist bewusst, dass sämtliche Rechte an und aus den nicht handelbaren Wertpapieren verloren gehen und die Weisung an Sie nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. (…)“. Dass durch den Auftrag "auf nachfolgende Depotverbindung übertragen" der nicht möglich ist, "sämtliche Rechte an und aus den nicht handelbaren Wertpapieren verloren gehen" ist doch inhaltlich trotz aller Nichtausführbarkeit der Option2 zu Option 1 gehörend und nicht zu Option 2? Ich verliere doch nicht die Rechte an dem Wertpapier (wenn/falls/)weil es nicht übertragbar ist? Es ist dann eine Frage der Verwahrung (wie/wo/von wem…, das was hier alles diskutiert wurde)


Mehr kann ich so denke ich zumindest faktisch nicht tun (?)

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blueprint
vor 16 Minuten von Anlegerfragen:

Was seit meinem 2. Posting passiert ist:

 

- Ich habe (wie im 2. Posting angekündigt) die geforderten Auskünfte zu Einkommen und Vermögen (passwortgeschützt) an Smartbroker und direkt an DAB geschickt, falls ggf. das der Kündigungsgrund gewesen sein sollte. Anspruch auf eine Rücknahme der Kündigung habe ich nicht, klar. Aber, wie geschrieben, vielleicht ist eine Fortführung der Kundenbeziehung für die DAB einfacher als das russ. Staatsanleihen-Problem ohne richtige Lösungsmöglichkeit lösen zu müssen (Depotweiterführung statt (nicht möglicher) Übertragung zu einer anderen Bank bzw. Hinterlegung beim Amtsgericht).

 

- Ich habe mit der DAB mit einigen Ansprechpartnern telefoniert und nachgefragt wie denn nun die Situation des verbliebenen Wertpapiers gelöst werden könnte.  Alle haben das Problem mit der russ. Staatsanleihe sofort erkannt. Sie haben mir textliche Rückmeldung zu möglichen Lösungen zugesagt, bisher noch nichts.
 

Zu den Kündigungsgründen erhielt ich in einem der Telefonaten Hinweise, dass die Kündigung wohl tatsächlich in der fehlenden Auskunft seine Ursache hat und dass meine mittlerweile erteilten Auskünfte bearbeitet werden.

 

Frage:

Ich hatte, wie in meinem 1. Post dargestellt, also bisher einen vollständigen Depotübertrag beauftragt (alle WPs wurden bis auf die russ. Staatsanleihe vollständig übertragen). Falls nicht zeitnah eine (positive) Rücknahme der Kündigung bestätigt wird, was schlagt ihr vor:

 

- den Stand so lassen (mit dem Auftrag des vollständigen Depotübertrags habe ich ja versucht das Depot aufzulösen) und zusätzlich Restguthaben vom Konto wegüberweisen.

 

oder

 

-wie gefordert eine Konto/ Depotschließung ( https://b2b.dab-bank.de/media/DAB-BNP-Paribas/Intermediaere/Downloads/Wissen-Aktuelles/Formularcenter/DA.03.025_im_100151_konto-depot-schliessung.pdf ) beauftragen.

 

Und bei der Konto/Depotschließung 

-„wertlos ausgebucht werden“ (Option1) NICHT AUSWÄHLEN,

sondern

-„auf nachfolgende Depotverbindung übertragen werden“  (Option 2) wähle.

 

Auch wenn darunter steht (optisch offenbar für beide Optionen gültig) „ Mir ist bewusst, dass sämtliche Rechte an und aus den nicht handelbaren Wertpapieren verloren gehen und die Weisung an Sie nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. (…)“. Dass durch den Auftrag "auf nachfolgende Depotverbindung übertragen" der nicht möglich ist, "sämtliche Rechte an und aus den nicht handelbaren Wertpapieren verloren gehen" ist doch inhaltlich trotz aller Nichtausführbarkeit der Option2 zu Option 1 gehörend und nicht zu Option 2? Ich verliere doch nicht die Rechte an dem Wertpapier (wenn/falls/)weil es nicht übertragbar ist? Es ist dann eine Frage der Verwahrung (wie/wo/von wem…, das was hier alles diskutiert wurde)


Mehr kann ich so denke ich zumindest faktisch nicht tun (?)

Falls Du uns das hier beantworten möchtest:

Um welche Summe reden wir bei den russischen Anleihen, falls die irgendwann zurückbezahlt werden würden?

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Anlegerfragen
· bearbeitet von Anlegerfragen

20.000 nominal + Zinsansprüche der aufgelaufenen Jahre (in US$). 

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Anlegerfragen

Übrigens noch ein großes Lob an die DAB , das soll auch in der Situation nicht unterschlagen werden. Die Wertpapierübertragungen (abseits des Falls Russ. Staatsanleihe) haben vorbildlich und sehr schnell geklappt.
 

Beauftragt bei der DAB waren alle Aktien nach 2 Tagen und alle ETFs und Fonds nach 4 Tagen transferiert inkl. Anschaffungsdaten beim neuen Broker eingebucht  (Taxbox-Daten habe ich nun noch bei der DAB angefordert).

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blueprint
vor 12 Stunden von Anlegerfragen:

20.000 nominal + Zinsansprüche der aufgelaufenen Jahre (in US$). 

Okay, dann soll es bei dem ganzen Unsinn im Thread auch nicht unterschlagen werden zu sagen, dass es sich für die Position schon lohnt, dass man sich drum kümmert.

Da ist ein Ratschlag ala - lass halt wertlos ausbuchen unangebracht, wie einige andere Beiträge hier im Faden.

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CorMaguire
Am 23.10.2024 um 18:12 von Anlegerfragen:

...

Mehr kann ich so denke ich zumindest faktisch nicht tun (?)

Eine neue Weisung würde ich im Moment nicht erteilen, weil Du ja bereits eine erteilt hast.

 

Du könntest Dich höchstens bei Deiner neuen Depotbank/Broker vergewissern, dass sie die Papiere entgegennehmen würden, falls die Übertragung dann doch durchgeführt würde.

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