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Anlegerfragen

nicht übertragbare Wertpapiere & Hinterlegung beim Amtsgericht

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Anlegerfragen

Hallo,


Ich habe mich bei Euch registriert mit einer Frage an die Schwarmintelligenz:

 

Die DAB BNP Paribas als Depotbank hat mir gekündigt. Ich war ein Smartbroker (alt-) Kunde. BNP Paribas hat mir geschrieben "Bitte beachten Sie, dass ohne diesen Auftrag (Konto & Depotschließung)  bestehende Guthaben und Wertpapiere ggf. kostenpflichtig beim Amtsgericht hinterlegt werden."

 

O.K. dachte ich, erstmal nur einen allgemeine Information um die Nachdrücklichkeit zu zeigen.

Ich habe zuerst eine Depotübertrag gemacht. Der Übertrag der Wertpapiere weg von DAB hat gut geklappt, eigentlich. Denn es gibt ein Problem: Ein Wertpapier kann nicht übertragen werden, WKN 109370 , eine Russische Staatsanleihe (Laufzeit bis 2030), ich verstehe es so aufgrund der Sanktionen (es ist natürlich derzeit bekanntlich nicht handelbar).

 

Was passiert nun mit dem verbleibenden nicht übertragbaren Wertpapier?

Da ich also bisher nur Wertpapiere übertragen habe, und das russische Staatsanleihen-Wertpapier im Depot verblieben ist (deshalb kein vollständiger Depotübertrag), könnte und sollte ich laut Kündigungsschreiben der DAB eine Konto & Depotschliessung beauftragen:

https://b2b.dab-bank.de/media/DAB-BNP-Paribas/Intermediaere/Downloads/Wissen-Aktuelles/Formularcenter/DA.03.025_im_100151_konto-depot-schliessung.pdf


Hier gibt es die Möglichkeiten:

Nicht handelbare Wertpapiere sollen:

Option 1: wertlos ausgebucht werden

Option 2: auf nachfolgend genannte Depotverbindung übertragen werden.

Darunter der Hinweis "Mir ist bewusst, dass sämtliche Rechte an und aus den nicht handelbaren Wertpapieren verloren gehen und die Weisung an Sie nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Dies gilt auch im Falle späterer, wider Erwarten auftretender Kurssteigerungen der ausgebuchten Wertpapiere."

 

Hier kommt natürlich für mich nur Option 2 in Frage, für eine wertlose Ausbuchung ist der Wert zu groß. Ich könnte nun also theoretisch also ein nicht handelbares Wertpapier auf eine Depotverbindung übertragen, was aber wie DAB bestätigt bisher nicht geht. Der Hinweis unter den Optionen verstehe ich inhaltlich als zu Option 1 gehörend, aber er ist optisch so gesetzt, dass er auch zu Option 2 gehören könnte , weshalb Option 2 vielleicht auch nicht gut ist (oder muss ich eine Bank finden zu der trotzdem übertragen werden kann, gibt es solche Banken in Deutschland?). 

 

Welche anderen Möglichkeiten bleiben mir? Angenommen das Wertpapier kann tatsächlich nicht übertragen werden, wie läuft so eine Hinterlegung von Wertpapieren beim Amtsgericht, wenn es wirklich dazu kommt? Welche Rechte habe ich, wie komme ich an die Wertpapiere heran, wie kann ich diese auf ein anderes Depot übertragen?
 

Hat jemand von Euch Erfahrungen damit und ist bereit Sie zu teilen? Vielen Dank schon mal im Voraus!

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Sapine

Vielleicht kannst Du das Problem mit einem anderen Vermittler lösen? Dann bliebe das Depot bei der DAB bestehen. 

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chirlu
vor 29 Minuten von Sapine:

Vielleicht kannst Du das Problem mit einem anderen Vermittler lösen?

 

Wir wissen ja gar nicht, warum gekündigt wurde.

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blueprint
· bearbeitet von blueprint
vor 8 Stunden von chirlu:

 

Wir wissen ja gar nicht, warum gekündigt wurde.

Richtig, die Kündigung erscheint seltsam. Die Drohungen hatten sich ja bisher alle als heiße Luft und eigentlich Belügen des Kunden herausgestellt - final wurden alle Kunden, die nicht zum neuen Smartbroker - mit Baader gewechselt haben auf neue Konditionen umgestellt und sind bei DAB geblieben, sofern das Depot nicht leer war. Leer ist das Depot hier ja offensichtlich nicht.

 

Eventuell den neuen Konditionen nicht zugestimmt?

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Belgien
vor 10 Stunden von Sapine:

Vielleicht kannst Du das Problem mit einem anderen Vermittler lösen? Dann bliebe das Depot bei der DAB bestehen. 

Ein Vermittlerwechsel löst das Problem nicht, da nicht der bisherige Vermittler (Smartbroker), sondern die Depotbank selbst (DAB) gekündigt hat.

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Gast241023
· bearbeitet von * moneto *
vor 12 Stunden von Anlegerfragen:

 

Ich habe zuerst eine Depotübertrag gemacht. Der Übertrag der Wertpapiere weg von DAB hat gut geklappt, eigentlich. Denn es gibt ein Problem: Ein Wertpapier kann nicht übertragen werden, WKN 109370 , eine Russische Staatsanleihe (Laufzeit bis 2030), ich verstehe es so aufgrund der Sanktionen (es ist natürlich derzeit bekanntlich nicht handelbar).

 

 

Du hast alles gemacht, was geht.

Die sanktionierten Wertpapiere können von dir weder transferiert werden noch können sie gegenwertlos ausgebucht werdem.

 

Die werden im alten Depot bleiben bis die Sanktionen aufgehoben werden. Das Depot kann nicht gelöscht werden.

 

Das „ Problem“ hat damit zunächst die Bank.

 

 

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blueprint
vor 22 Minuten von * moneto *:

Du hast alles gemacht, was geht.

Die sanktionierten Wertpapiere können von dir weder transferiert werden noch können sie gegenwertlos ausgebucht werdem.

 

Die werden im alten Depot bleiben bis die Sanktionen aufgehoben werden. Das Depot kann nicht gelöscht werden.

 

Das „ Problem“ hat damit zunächst die Bank.

 

 

Du musst dich zunächst über das spezielle Problem informieren, welches Smartbroker alt inneliegt!

 

So einfach, wie du anscheinend denkst ist es in diese Fall nicht.

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s1lv3r
vor 35 Minuten von blueprint:

Du musst dich zunächst über das spezielle Problem informieren, welches Smartbroker alt inneliegt!

 

Und welches soll das sein? Werden inzwischen alle Smartbroker (alt) Kunden von der DAB gekündigt? Das denke ich nicht (davon hätten wir bestimmt was gehört ...).

 

In der Regel kann eine Kündigung seitens der Depotbank ja nicht geheilt werden, aber die Frage warum gekündigt wurde ist denke ich schon von Relevanz, in der Überlegung, ob man überhaupt noch versucht mit der DAB zu reden ...

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stagflation
vor 14 Stunden von Anlegerfragen:

 WKN 109370 , eine Russische Staatsanleihe (Laufzeit bis 2030)

 

[...]

 

für eine wertlose Ausbuchung ist der Wert zu groß.

 

Ich würde mir überlegen, ob die Anleihe überhaupt noch einen Wert hat. Sprich: ist es realistisch, dass Du jemals wieder eine Zinszahlung oder eine Rückzahlung bekommst?

 

Wenn Du zu dem Ergebnis kommst, dass die Anleihe wertlos ist, kann es Dir egal sein, ob sie wertlos ausgebucht wird oder bei einem Amtsgericht hinterlegt wird.

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blueprint
· bearbeitet von blueprint

Wie ich oben schon geschrieben hatte:

 

z.B. könnte es sein, dass er den geänderten Konditionen nicht zugestimmt hat und durch die nachträgliche Zustimmung das ganze Problem erledigt ist.

vor 3 Stunden von blueprint:

Richtig, die Kündigung erscheint seltsam. Die Drohungen hatten sich ja bisher alle als heiße Luft und eigentlich Belügen des Kunden herausgestellt - final wurden alle Kunden, die nicht zum neuen Smartbroker - mit Baader gewechselt haben auf neue Konditionen umgestellt und sind bei DAB geblieben, sofern das Depot nicht leer war. Leer ist das Depot hier ja offensichtlich nicht.

 

Eventuell den neuen Konditionen nicht zugestimmt?

 

vor 1 Stunde von * moneto *:

1) Du hast alles gemacht, was geht.

Die sanktionierten Wertpapiere können von dir weder transferiert werden noch können sie gegenwertlos ausgebucht werdem.

 

2)Die werden im alten Depot bleiben bis die Sanktionen aufgehoben werden. nochmal bzw zu 2) Das Depot kann nicht gelöscht werden.

 

3) Das „ Problem“ hat damit zunächst die Bank.

 

 

1) das ist, ohne die Smartbrokerproblematik zu beleuchten Unsinn, da unvollständig

2) offensichtlich teilt die DAB ja mit, dass sie einen Weg gefunden hat - also auch Unsinn

3) ganz offensichtlich ja nicht - die DAB schiebt das Problem ja augenscheinlich zu ihrem Kunden --> möglicherweise kann sie das nur, weil er irgendwas nicht gemacht hat, oder sie kann es nur aufgrund der speziellen Smartbrokerproblematik

 

Die Betrachtung von meneto ist richtig, gilt hier aber aufgrund der Smartbrokerproblematik schlicht nicht.

 

Ferner ist zu bedenken, dass ohne Zustimmung zum neuen PLV von SB, das PLV der DAB gilt und das ist richtig böse - lesen lohnt sich, da kann selbst ein wertloses Ausbuchen schnell sinnvoll erscheinen, wenn es nicht um wirklich hohe Summen geht.

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Gast241023
· bearbeitet von * moneto *
vor einer Stunde von blueprint:

Du musst dich zunächst über das spezielle Problem informieren, welches Smartbroker alt inneliegt!

 

So einfach, wie du anscheinend denkst ist es in diese Fall nicht.

Ich sehe keinen zusätzlichen Informationsbedarf.

Gemäss den EU- Sanktion sind die Papiere nicht übertragbar.

Clearstream wird nicht tätig.

 

Der Kunde kann die Papiere nicht transferieren.

Eine gegenwertlose Ausbuchung ist mit Gläubigerwechsel verbunden und nicht möglich.

Die Bank kann die Papiere aus dem gleichen Grund auch nicht auf ein Gerichtsdepot übertragen.

(Wenn dies möglich wäre, dann könnte man die Papiere doch sofort und ohne Umweg auf ein neues Kundendepot buchen)

 

Selbst wenn dies (irgendwann nach Ende der Sanktionen) erfolgen sollte, dann ist der Kunde nach wie vor Inhaber.

 

Nochmal: der TE hat alles gemacht, was er machen konnte; der Ball liegt bei der Bank

 

 

 

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blueprint
· bearbeitet von blueprint
vor 9 Minuten von * moneto *:

Ich sehe keinen zusätzlichen Informationsbedarf.

Gemäss den EU- Sanktion sind die Papiere nicht übertragbar.

Clearstream wird nicht tätig.

 

Der Kunde kann die Papiere nicht transferieren.

Eine gegenwertlose Ausbuchung ist mit Gläubigerwechsel verbunden und nicht möglich.

Die Bank kann die Papiere aus dem gleichen Grund auch nicht auf ein Gerichtsdepot übertragen.

(Wenn dies möglich wäre, dann könnte man die Papiere doch sofort und ohne Umweg auf ein neues Kundendepot buchen)

 

Selbst wenn dies (irgendwann nach Ende der Sanktionen) erfolgen sollte, dann ist der Kunde nach wie vor Inhaber.

 

 

 

 

Gut, es bleiben also folgende Varianten:

 

1) Die Information der DAB an ihren Kunden ist falsch.

2) Der Fragesteller lügt uns an.

3) Deine Informationen sind falsch.

 

1 halte ich für unwahrscheinlich, für 2 sehe ich keinen sinnvollen Grund.

 

Gibt es für Deine (im Zitat fett und unterstrichen markierten) Informationen eine Quelle?

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Gast241023
· bearbeitet von * moneto *
vor 25 Minuten von blueprint:

Gut, es bleiben also folgende Varianten:

 

1) Die Information der DAB an ihren Kunden ist falsch.

2) Der Fragesteller lügt uns an.

3) Deine Informationen sind falsch.

 

1 halte ich für unwahrscheinlich, für 2 sehe ich keinen sinnvollen Grund.

 

Gibt es für Deine (im Zitat fett und unterstrichen markierten) Informationen eine Quelle?

Zu den Sanktionen in Bezug auf Handelbarkeit und Transfer von russ. Wertpapieren brauchen wir hier keine Grundsatz-Erörterung.

Die einzige Übertragungsmöglichkeit, die derzeit offen ist, ist im Todesfall auf die Erben.

 

Der von der Bank im Rahmen der Depotkündigung übermittelte Text ist ein Standardtext (in besonderen Fällen)

Der ist unabhängig von dem Depotinhalt.

 

Somit liegt hier ein 4 ter Fall vor.

Das Standardverfahren wird angekündigt/ angedroht, kann aber nicht umgesetzt werden.

 

Und jetzt zum dritten mal für Leser mit Verständnisschwierigkeiten:

 

Das habe ich behauptet :“ der TE hat alles gemacht, was er machen konnte; der Ball liegt bei der Bank“

 

Für mich ist die Fragestellung/ das Thema erledigt.

 

 

 

 

 

 

 

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blueprint
vor 24 Minuten von * moneto *:

Zu den Sanktionen in Bezug auf Handelbarkeit und Transfer von russ. Wertpapieren brauchen wir hier keine Grundsatz-Erörterung.

Die einzige Übertragungsmöglichkeit, die derzeit offen ist, ist im Todesfall auf die Erben.

 

Der von der Bank im Rahmen der Depotkündigung übermittelte Text ist ein Standardtext (in besonderen Fällen)

Der ist unabhängig von dem Depotinhalt.

 

Somit liegt hier ein 4 ter Fall vor.

Das Standardverfahren wird angekündigt/ angedroht, kann aber nicht umgesetzt werden.

 

Und jetzt zum dritten mal für Leser mit Verständnisschwierigkeiten:

 

Das habe ich behauptet :“ der TE hat alles gemacht, was er machen konnte; der Ball liegt bei der Bank“

 

Für mich ist die Fragestellung/ das Thema erledigt.

 

 

 

 

 

 

 

Das eine Hinterlegung der Wertpapiere durch die Bank beim Amtsgericht möglich ist, kannst Du also nicht mit einer Quelle widerlegen?

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Geldhaber

Also bei der Onvista Bank steht: https://onvista-bank.de/service/uebersicht/faq.html

Zitat

 

Kann ich alle meine Gattungen zu comdirect übertragen?

Grundsätzlich können alle Gattungen zu comdirect übertragen werden. Eine Ausnahme stellen Gattungen dar, die generell aufgrund übergeordneter Vorgaben, z. B. Sanktionen, weder handelbar noch übertragbar sind.

Diese verbleiben zunächst im Depot der onvista bank und werden an comdirect übertragen, wenn die Übertragung wieder zulässig ist. Dies gilt analog bei Überträgen an eine Fremdbank.

 

Beatwortet natürlich nicht sicher die Frage, ob eine Hinterlegung beim Amtsgericht möglich oder unmöglich ist. 

Onvista scheint jedenfalls keine Möglichkeit zu kennen, sanktionierte Wertpapiere loszuwerden, obwohl die Bank geschlossen werden soll. 

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Gast241023
vor 24 Minuten von blueprint:

Das eine Hinterlegung der Wertpapiere durch die Bank beim Amtsgericht möglich ist, kannst Du also nicht mit einer Quelle widerlegen?

 

Entschuldigung, aber die „ Beweislast“ für die von dir angeführte Ausnahme von der Pauschal-Regel „….. es geht nichts…“ liegt bei dir.

 

Meine Aussage wird durch die EU- Sanktionen ausgeführt im Falle von Wertpapiertransaktionen durch Clearstream abgedeckt.

Die gelebte Praxis im „ Clearstream-Universum“ belegt, dass nichts geht.

 

Du kannst chronologisch rückwärts hier starten.

https://www.clearstream.com/clearstream-en/securities-services/settlement/a24048-4030082

 

Gerne kannst du  alle Clearstream Anweisungen seit 2022 zu den russischen Wertpapieren durchlesen und uns eine entsprechende Ausnahme für das zuständige Amtsgericht bzw. überhaupt ein „Schlupfloch“ aufzeigen.

 

 

 

 

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blueprint
vor 1 Minute von * moneto *:

 

Entschuldigung, aber die „ Beweislast“ für die von dir angeführte Ausnahme von der Pauschal-Regel „….. es geht nichts…“ liegt bei dir.

 

Meine Aussage wird durch die EU- Sanktionen ausgeführt im Falle von Wertpapiertransaktionen durch Clearstream abgedeckt.

Die gelebte Praxis im „ Clearstream-Universum“ belegt, dass nichts geht.

 

Du kannst chronologisch rückwärts hier starten.

https://www.clearstream.com/clearstream-en/securities-services/settlement/a24048-4030082

 

Gerne kannst du  alle Clearstream Anweisungen seit 2022 zu den russischen Wertpapieren durchlesen und uns eine entsprechende Ausnahme für das zuständige Amtsgericht bzw. überhaupt ein „Schlupfloch“ aufzeigen.

 

 

 

 

Das sehe ich anders, Du unterstellst der DAB oben, dass sie eine falsche Auskunft erteilt hat.

 

vor 3 Stunden von * moneto *:

Du hast alles gemacht, was geht.

Die sanktionierten Wertpapiere können von dir weder transferiert werden noch können sie gegenwertlos ausgebucht werdem.

 

Die werden im alten Depot bleiben bis die Sanktionen aufgehoben werden. Das Depot kann nicht gelöscht werden.

 

Das „ Problem“ hat damit zunächst die Bank.

 

 

Nun ist es an Dir, dies zu belegen!

 

vor einer Stunde von * moneto *:

Zu den Sanktionen in Bezug auf Handelbarkeit und Transfer von russ. Wertpapieren brauchen wir hier keine Grundsatz-Erörterung.

Die einzige Übertragungsmöglichkeit, die derzeit offen ist, ist im Todesfall auf die Erben.

 

Der von der Bank im Rahmen der Depotkündigung übermittelte Text ist ein Standardtext (in besonderen Fällen)

Der ist unabhängig von dem Depotinhalt.

 

Somit liegt hier ein 4 ter Fall vor.

Das Standardverfahren wird angekündigt/ angedroht, kann aber nicht umgesetzt werden.

 

Und jetzt zum dritten mal für Leser mit Verständnisschwierigkeiten:

 

Das habe ich behauptet :“ der TE hat alles gemacht, was er machen konnte; der Ball liegt bei der Bank“

 

Für mich ist die Fragestellung/ das Thema erledigt.

 

 

 

 

 

 

 

Ich bin gespannt.

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Gast241023
· bearbeitet von * moneto *
vor 27 Minuten von Geldhaber:

Also bei der Onvista Bank steht: https://onvista-bank.de/service/uebersicht/faq.html

Beatwortet natürlich nicht sicher die Frage, ob eine Hinterlegung beim Amtsgericht möglich oder unmöglich ist. 

Onvista scheint jedenfalls keine Möglichkeit zu kennen, sanktionierte Wertpapiere loszuwerden, obwohl die Bank geschlossen werden soll. 

so ist es,

weder bei Kündigung des Kunden noch bei Kündigung durch die Bank sind die sanktionierten Papiere zu transferieren.

 

 

vor 8 Minuten von blueprint:

Das sehe ich anders, Du unterstellst der DAB oben, dass sie eine falsche Auskunft erteilt hat.

 

Nun ist es an Dir, dies zu belegen!

 

Ich bin gespannt.

Das ist eine lächerliche Unterstellung und schlichtweg falsch.

Die Bank hat ja überhaupt keine „ Auskunft“ erteilt sondern lediglich ein Standardschreiben an den Kunden übermittelt.

Genau das hatte ich geschrieben.

 

Lass es gut sein, ich vermute, du WILLST nicht begreifen.

Wenn du den Sachverhalt tatsächlich nicht begreifst….umso schlimmer.

 

Ich bin raus und du hast recht.

 

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blueprint
vor 13 Minuten von * moneto *:

 

 

Ich bin raus und du hast recht.

 

Was richtig ist, wissen wir leider nicht, ich habe ja auch nichts behauptet - wüsste nur gern, wie es nun tatsächlich ist.

Du kannst deine Behauptungen nicht belegen, also sind diese nichtig.

 

Schade und ergebnislos für den Fragesteller.

 

Der allgemein bekannte Umstand zur nicht Übertragbarkeit russischer Papiere ist nicht hilfreich, wenn die Bank zum Amtsgericht übertragen möchte.

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franko
vor 29 Minuten von blueprint:

Der allgemein bekannte Umstand zur nicht Übertragbarkeit russischer Papiere ist nicht hilfreich, wenn die Bank zum Amtsgericht übertragen möchte.

Ob es rechtlich zulässig ist, dürfte sich hauptsächlich aus den EU-Verordnungen zu den Russland-Sanktionen ergeben. Ich finde dort auf Anhieb zwar ein Handelsverbot (Art. 5 VO 833/2014), aber nichts, was einer Hinterlegung beim Amtsgericht entgegenstünde.

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Anlegerfragen
· bearbeitet von Anlegerfragen

Vielen Dank für so viel Input !


Genau das ist für mich das Thema, wieviel von dem Vorgang stark standardisiert ist / Standardformulierungen sind und wieviel nicht und ob es Erfahrungswerte gibt. Offenbar erhielten WPF-Mitglieder (großflächig) keine Kündigungen, sonst wären sicherlich mehr von der Situation nicht übertragbare (Hintergrund Russland oder ganz andere Gründe) Wertpapiere & Hinterlegung beim Amtsgericht betroffen.

 

Auf der Suche nach Kündigungsgründen: Die DAB geht auf meine textliche Nachfrage NICHT ein, vielleicht nicht ganz unerwartet, dass Sie textlich keine Gründe/ Formulierungen liefern will. Telefonisch ist die DAB für Endkunden(-Support) nicht erreichbar, oder kennt Ihr dafür Möglichkeiten?

 

In der Vergangenheit gewühlt könnte es einen Grund geben, im Rückblick kommt er natürlich absolut in Frage: Ich habe von Smartbroker Emails zu Vermögens- und Einkommensangaben erhalten. Diese sollte ich ausgefüllt per Email zurücksenden. Auf Nachfrage und Bitte einen anderen Übermittlungsweg als über Email für die durchaus sensiblen Daten zu ermöglichen, kam eine Antwort die aber bei mir unterging, so dass ich nicht mehr reagierte. Das ist eindeutig von mir verschuldet. „Lustigerweise“ hatte mir Smartbroker mit Kündigung gedroht wenn ich nicht zu Smartbroker+ wechsle, aber nicht im Zusammenhang mit den fehlenden Angaben (eher indirekt mit Verweis auf Paragraphen). Wie geschrieben: Meine Schuld!

 

Daraus stellt sich für mich die Option, Smartbroker (und zusätzlich sicherheitshalber direkt) DAB diese Auskünfte zu erteilen. Verpflichtet sein werden sie natürlich nicht sein, die Kündigung zurückzunehmen, dieses Anspruchsdenken habe ich gar nicht.

 

Aber vielleicht ist es für Smartbroker/DAB dann doch der einfachere Weg mein Depot auch für die DAB ordentlich fortzuführen, anstatt nicht handel- und nicht übertragbare Wertpapiere beim Amtsgericht zu hinterlegen. Eine Ausbuchung strebe ich natürlich weiterhin nicht an, die Welt könnte 2030, wenn die Russland Anleihe fällig wird, "schon" wieder ganz anders aussehen.

 

Wenn ich Euch richtig verstanden habe, gibt es hier im Forum (und ich setze mal gleich mit „bei versierten Privatanlegern“) keine Erfahrungen damit, dass von einer Bank Wertpapiere beim Amtsgericht hinterlegt werden. Und dass es - da gibt es hier unterschiedliche Meinungen-  für die Bank wohl in diesem Fall sogar schwierig sein könnte, genau diesen Weg zu gehen.

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Lugano
vor 29 Minuten von franko:

Ob es rechtlich zulässig ist, dürfte sich hauptsächlich aus den EU-Verordnungen zu den Russland-Sanktionen ergeben. Ich finde dort auf Anhieb zwar ein Handelsverbot (Art. 5 VO 833/2014), aber nichts, was einer Hinterlegung beim Amtsgericht entgegenstünde.

Wenn keine Übertragung zu einer anderen Bank möglich ist wird es auch mit dem Amtsgericht nicht klappen.

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mcfu
vor 7 Minuten von Anlegerfragen:

Auf der Suche nach Kündigungsgründen: Die DAB geht auf meine textliche Nachfrage NICHT ein, vielleicht nicht ganz unerwartet, dass Sie textlich keine Gründe/ Formulierungen liefern will. Telefonisch ist die DAB für Endkunden(-Support) nicht erreichbar, oder kennt Ihr dafür Möglichkeiten?

Wieso das nicht? Unser Serviceteam steht Ihnen von Montag bis Freitag jeweils von 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr gerne unter folgender Rufnummer zur Verfügung: 089/8895-9161.

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blueprint
vor 35 Minuten von franko:

Ob es rechtlich zulässig ist, dürfte sich hauptsächlich aus den EU-Verordnungen zu den Russland-Sanktionen ergeben. Ich finde dort auf Anhieb zwar ein Handelsverbot (Art. 5 VO 833/2014), aber nichts, was einer Hinterlegung beim Amtsgericht entgegenstünde.

Das ist interessant, vielen Dank.

 

Konnte mir das auch nicht vorstellen, wie es menoto darstellen wollte. Schließlich müsste man dann auch die Frage aufwerfen, was im Falle einer Insolvenz einer Depotbank mit solchen Beständen passieren sollte, wenn selbst eine Hinterlegung bei einem Gericht nicht möglich wäre.

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Gast241023
vor 43 Minuten von blueprint:
vor 44 Minuten von blueprint:

 

Du kannst deine Behauptungen nicht belegen, 

 

Das hast du doch für mich erledigt:

 

vor 53 Minuten von blueprint:

 

Der allgemein bekannte Umstand zur nicht Übertragbarkeit russischer Papiere .....

Du hast anerkannt, dass russische Papiere (derzeit) nicht übertragbar sind.

Meine obige Schlussfolgerung: Wenn russische Papiere nicht übertragbar sind, dann auch nicht auf ein Gerichtsdepot.

Wenn die Papiere nicht übertragbar sind, dann kann das Depot nicht geschlossen werden.

 

vor 4 Stunden von * moneto *:

 

 

Die sanktionierten Wertpapiere können von dir weder transferiert werden noch können sie gegenwertlos ausgebucht werdem

 

Die werden im alten Depot bleiben bis die Sanktionen aufgehoben werden. Das Depot kann nicht gelöscht werden.

 

 

 

Hier ist eine sehr gute Zusammenfassung der Sanktionen in Bezug auf den Handel mit russ. Wertpapieren.

Die Umsetzung obliegt - wie oben schon geschrieben - Clearstream.

 

https://www.kronsteyn.law/sanktionen-eu-russland-wertpapiere

 

.........................

 

 

vor 54 Minuten von blueprint:

...., ich habe ja auch nichts behauptet -

doch, dass ist deine Behauptung:

 

vor 55 Minuten von blueprint:

 

Der allgemein bekannte Umstand zur nicht Übertragbarkeit russischer Papiere ist nicht hilfreich, wenn die Bank zum Amtsgericht übertragen möchte.

 

Den Beweis, dass dieser Fall deiner Meinung nach eine Ausnahme von der von dir selbst bestätigten Praxis der Nichtübertragbarkeit darstellen sollte , hast du leider nicht erbracht.

 

 

Nunmehr zum vierten Mal: "...der TE hat alles gemacht, was er machen konnte; der Ball liegt bei der Bank“

EU-Wertpapier-Sanktionen gg. Russland im Überblick.webloc

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