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Boyle

Depotwechsel / Kündigung

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Boyle

Hallo, war bis zuletzt bei der Consorsbank mit Tagesgeldkonto+Depot. Habe mittlerweile bei einer anderen Bank mein Tagesgeldkonto+Depot. Der Depotwechsel mit den richtigen Einstandskursen hat problemlos funktioniert. Kann ich jetzt hingehen und bei der Consorsbank mein gesamtes Konto kündigen? Gibt es da evtl. irgendwas zu beachten? Die Vorabpauschale für meinen ETF wird nehme ich an Anfang nächten Jahres die neue Bank einziehen. Danke im voraus!

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odensee
Gerade eben von Boyle:

Kann ich jetzt hingehen und bei der Consorsbank mein gesamtes Konto kündigen? Gibt es da evtl. irgendwas zu beachten? 

Wurde ein eventuell vorhandener Verlusttopf mit übertragen. Wenn nein: noch drum kümmern.

Ansonsten kündigen.

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Boyle
vor 2 Minuten von odensee:

Wurde ein eventuell vorhandener Verlusttopf mit übertragen. Wenn nein: noch drum kümmern.

Ansonsten kündigen.

Danke. Der Verlusttopf war bereits zu Gänze erschöpft.
Dann werde ich dann wohl das Konto kündigen.

Nach 6 Monaten gilt man ja wieder als Neukunde, vielleicht kommt die Bank dank attraktiven Neukundenbedingungen wieder in Betracht.

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stagflation
vor 3 Minuten von Boyle:

Gibt es da evtl. irgendwas zu beachten?

 

Ja. Nach der Kündigung kommst Du nicht mehr an die Dokumente in Deinem Postfach. Also vorher alles herunterladen.

 

Brauchst Du eine Steuerbescheinigung für 2024? Wenn ja, musst Du nach einer Kündigung hoffen, dass man sie Dir nächstes Jahr per Post zuschickt.

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Malvolio

Wenn alles übertragen wurde und keine Buchungen mehr ausstehen kann man kündigen. Vorher nicht vergessen alle Dokumente abzuspeichern, die man noch behalten möchte.

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Boyle
vor 44 Minuten von stagflation:

 

Ja. Nach der Kündigung kommst Du nicht mehr an die Dokumente in Deinem Postfach. Also vorher alles herunterladen.

 

Brauchst Du eine Steuerbescheinigung für 2024? Wenn ja, musst Du nach einer Kündigung hoffen, dass man sie Dir nächstes Jahr per Post zuschickt.

Danke. Die Dokumente im Postfach habe ich allesamt herunter geladen.


Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, ob ich als normaler Angestellter eine Steuerbescheinigung brauche. Ein Freistellungsauftrag wurde erstellt und ist bereits ausgeschöpft.

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blueprint
vor 12 Minuten von Boyle:

Danke. Die Dokumente im Postfach habe ich allesamt herunter geladen.


Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, ob ich als normaler Angestellter eine Steuerbescheinigung brauche. Ein Freistellungsauftrag wurde erstellt und ist bereits ausgeschöpft.

Vor der Kündigung in jedem Fall prüfen, ob noch irgendwas mit dem alten Depot verbunden ist, was nur in Verbindung eines vollständigen Depotübertrages mit Schließung des Altdepots zum neuen Depot übertragen werden kann - z.B. Verlustverrechnungstöpfe verschiedener Art.

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Boyle
vor 2 Minuten von blueprint:

Vor der Kündigung in jedem Fall prüfen, ob noch irgendwas mit dem alten Depot verbunden ist, was nur in Verbindung eines vollständigen Depotübertrages mit Schließung des Altdepots zum neuen Depot übertragen werden kann - z.B. Verlustverrechnungstöpfe verschiedener Art.

Danke. Der Verlusttopf war bereits zu Gänze erschöpft. Was käme abseits Steuerbescheinigung und der Dokumente im Postfach noch in Frage?

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chirlu

Nachbesserungsansprüche bei einem Squeeze-out oder so.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 50 Minuten von Boyle:

Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, ob ich als normaler Angestellter eine Steuerbescheinigung brauche.

 

Das hat nichts mit "normaler Angestellter" zu tun.

 

Die Steuerbescheinigung(en) brauchst Du immer dann, wenn Du steuerlich etwas anders geregelt haben möchtest, als das, was Deine Banken/Brokern gemacht haben:

  1. Verluste einer Bank sollen mit Gewinnen einer anderen Bank verrechnet werden.
  2. Die Summe Deiner Freistellungsaufträge war zu hoch oder zu niedrig - oder die Freistellungsaufträge waren falsch verteilt.
  3. Deine Banken/Broker haben fehlerhaft gerechnet und Du möchtest das im Rahmen der Einkommensteuererklärung korrigieren.
  4. Du möchtest Deine Gewinne aus Kapitaleinkünften nicht nach Abgeltungsteuer, sondern nach Einkommensteuer versteuern.
  5. usw.

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Boyle

Danke, besonders @stagflation!

Nach den genannten Punkten zu Urteilen benötige ich keine Steuerbescheinung. Aber eins zu erhalten, kann nicht schaden. Die Frage ist nur ob einem eine zusteht wenn die Geschäftsbeziehung mit der Bank beendet ist.

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west263
vor 5 Minuten von Boyle:

Die Frage ist nur ob einem eine zusteht wenn die Geschäftsbeziehung mit der Bank beendet ist.

wenn keinen Steuern angefallen sind oder sie unter die Geringfügigkeit fallen, stellt der Broker keine aus.

Bei der Deutschen Bank waren es bei mir mal 5€ angefallene Steuern und die waren für sie kein Grund eine zu erstellen. Daraufhin habe ich meinen Freibetrag reduziert und seit dem müssen sie.

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Boyle

Nennenswerte Kapitalertragssteuer ist trotz Freistellungsauftrag angefallen.

Ich lese heraus, dass die Bank eine Steuerbescheinigung auch nach erfolgter Kündigung verpflichtet ist auszustellen und mir zuzusenden?

 

 

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chirlu
vor 9 Minuten von Boyle:

Ich lese heraus, dass die Bank eine Steuerbescheinigung auch nach erfolgter Kündigung verpflichtet ist auszustellen und mir zuzusenden?

 

Consors wird sie ins Postfach stellen, wie oben schon gesagt wurde.

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Boyle
vor 6 Minuten von chirlu:

 

Consors wird sie ins Postfach stellen, wie oben schon gesagt wurde.

Danke, habe ich wohl überlesen.

Nebenbei gefragt: Handhaben das andere Banken auch so?

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stagflation

Nein. Manche Banken schließen den Online-Zugang direkt nach der Kündigung. Wenn man Glück hat, bekommt man die Steuerbescheinigung dann automatisch per Post zugesendet.

 

Oder man wartet mit der endgültigen Kündigung bis Mai des Folgejahres, dann erhält man die Steuerbescheinigung noch wie gewohnt ins Postfach...

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blueprint
· bearbeitet von blueprint
vor 2 Stunden von Boyle:

Danke. Der Verlusttopf war bereits zu Gänze erschöpft. Was käme abseits Steuerbescheinigung und der Dokumente im Postfach noch in Frage?

Noch ausstehende Dividenden

ExTag und Zahltag können teilweise recht weit auseinander liegen, das würde ich ggf. noch prüfen.

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Boyle
vor 7 Minuten von blueprint:

Noch ausstehende Dividenden

ExTag und Zahltag können teilweise recht weit auseinander liegen, das würde ich ggf. noch prüfen.

Danke! Daran habe ich gar nicht gedacht! Ist bei mir aber nicht der Fall.

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Boyle
vor 4 Stunden von Lugano:

Mal eine Offtopic Frage: Kann man nach erfolgter Kündigung die Consorsbank App für die genannten 18 Monate nutzen? In Sachen übersichtliche Watchlist und zuverlässige Kursalarmbenachrichtigung finde ich die Consorsbank-App sehr gelungen!

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