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Dome

Betriebliche Krankenversicherung Debeka

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Dome

Hallo,

 

für unseren Betrieb wollen wir bei der Debeka eine betriebliche Krankenversicherung abschließen. 

Speziell, da wir Inhaber aufgrund Alter und Vorerkrankungen etc. privat nicht möglich. 

Es wird für alle Mitarbeiter abgeschlossen,  somit guter Bonus.

 

Wir hatten gestern einen Vertreter da. Es klingt alles perfekt,  wo ist der Haken.

 

Modell war,  900 Euro Gesundheitheitsbudget, 70 % Zahnersatz und zusätzlich kann jeder Einbett + Wahlarzt im KH dazubuchen. Da die 50 Euro Grenze eingehalten werden muss.

 

Ist es tatsächlich so, wenn ich aktuell 2 fehlende Zähne habe, ich morgen Implantate einsetze, die Debeka 70 % zahlt?

 

Eine Mitarbeiterin von Geburt Herzproblem, 3x Charité.....könnte die tatsächlich den Chefarzt mit Versicherungsbeginn wählen.

 

Wo ist der Haken bei dieser Versicherung? Wer hat Erfahrungen?

 

Danke 

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Cauchykriterium
· bearbeitet von Cauchykriterium
vor 1 Stunde von Dome:

Ist es tatsächlich so, wenn ich aktuell 2 fehlende Zähne habe, ich morgen Implantate einsetze, die Debeka 70 % zahlt?

Allgemeine Frage: Was steht denn in den Versicherungsbedingungen zu Leistungen, die ursächlich auf vor Vertragsabschluss erlittenen Erkrankungen, Verletzungen usw. zurückzuführen sind? Durch den kollektiven Gedanken der bKV ist es durchaus möglich, dass hier Risiken und somit Leistungen versicherbar sind, die als Einzelperson in der PKV schwieriger zu platzieren wären.

 

Abgesehen davon: nach meinem Verständnis ist es im Allgemeinen so, dass das Gesundheitsbudget pro Jahr zu verstehen ist. Die 900 € klingen dabei erst einmal recht viel, kann im Einzelfall aber auch "gefühlt gering" ausfallen. Angenommen, der Mitarbeiter hat eine entsprechende Absicherung gewählt bzw. wurde vom Arbeitgeber vorausgewählt und es kommt jetzt zum Bedarf eines Implantats, dann zahlt im Idealbild zuerst einmal die eigentliche Krankenversicherung (GKV oder PKV) die Leistung. Gerade in der GKV ist der Leistungskatalog möglicherweise eingeschränkt, und Zahnersatz gehört dazu. Wenn dabei ein Eigenanteil übrig bleiben sollte (und ja, Implantate sind je nach Material und zahnärztlichen Schwierigkeiten möglicherweise richtig teuer), dann kann die bKV bis maximal zur Höhe des in der aktuellen Periode noch verfügbaren Gesundheitsbudgets herangezogen werden.

 

Die bKV ist also keine Vollversicherung und das Zusammenspiel von Prämien und Leistung für den Versicherer deutlich leichter zu überschauen. Wenn das Gesundheitsbudget 900 € p.a. beträgt und die Prämie 50 € mtl. (lediglich zur Vereinfachung des Textes: keine Kosten für Verwaltung der Verträge usw.), dann ist das rechnerische Risiko pro Vertrag pro Jahr auf 300 € begrenzt. Und da in der Regel nicht alle Versicherten ihr Budget vollumfänglich ausschöpfen (sei es mangels Bedarf, sei es mangels Gedächtnis), geht die Rechnung für den Versicherer schon fast von alleine auf. Der umverteilende Mechanismus von Versicherungen wird in der bKV besonders deutlich: Leistungen sind häufig, so dass die Jahresprämien schon fast so hoch wie der jährliche Maximalbetrag ausfallen, d.h. es gibt kaum ein Risiko abzudecken. Es bleibt nur eine vergleichsweise geringe Größe, die am Beispiel des oft eingeschlossenen Leistungsbestandsteil "Leistung Zuschuss Brille" beispielsweise die Nicht-Brillenträger zuviel und somit zu Gunsten der Brillenträger zahlen.

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morini
· bearbeitet von morini
vor 2 Stunden von Dome:

Modell war,  900 Euro Gesundheitheitsbudget, 70 % Zahnersatz und zusätzlich kann jeder Einbett + Wahlarzt im KH dazubuchen. Da die 50 Euro Grenze eingehalten werden muss.

 

Ist es tatsächlich so, wenn ich aktuell 2 fehlende Zähne habe, ich morgen Implantate einsetze, die Debeka 70 % zahlt?

 

Eine Mitarbeiterin von Geburt Herzproblem, 3x Charité.....könnte die tatsächlich den Chefarzt mit Versicherungsbeginn wählen.

 

Wo ist der Haken bei dieser Versicherung? Wer hat Erfahrungen?

 

Bei 900 Euro Gesundheitheitsbudget kann es nach meinem Verständnis nicht sein, dass die Debeka 70 % der Gesamtkosten für zwei Implantate zahlt, da die Gesamtkosten für ein einfaches Zahnimplantat bei etwa 1.900 bis 2.500 Euro (pro Implantat mit Krone) liegen. Vermutlich gibt es diese auch etwas günstiger, aber dennoch wären 70 % der Gesamtkosten für zwei Implantate deutlich mehr als 900 Euro.

 

Dass die Mitarbeiterin mit behandlungsbedürftigen Herzproblemen bei einem Krankenhausaufenthalt in derselben Sache den Chefarzt + das Einzelzimmer wählen kann und die Kosten von den Versicherung übernommen werden, ist für mich nur schwer vorstellbar. Vielmehr gehe ich von einer Klausel in den Versicherungsbedingungen aus, in der das ausgeschlossen ist. Was der Vertreter mündlich zugesagt hat, ist im Nachhinein irrelevant, da nur die Versicherungsbedingungen zählen.

 

Auf jeden Fall wäre es für die Mitarbeiterin bzw. für den Mitarbeiter sehr ärgerlich, wenn die Kostenübernahme durch die Versicherung im Nachhinein abgelehnt wird, sodass sie/er auf den Kosten sitzen bleibt. Mit einem solchen Wissen hätte sie/er sich nämlich möglicherweise gegen die Chefarztbehandlung und das Einzelzimmer sowie gegen die Implantate entschieden.

 

Vielleicht äußert sich hier ja noch jemand, der beruflich mit dieser Thematik zu tun hat.

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Dome
vor 54 Minuten von Cauchykriterium:

Allgemeine Frage: Was steht denn in den Versicherungsbedingungen zu Leistungen, die ursächlich auf vor Vertragsabschluss erlittenen Erkrankungen, Verletzungen usw. zurückzuführen sind? Durch den kollektiven Gedanken der bKV ist es durchaus möglich, dass hier Risiken und somit Leistungen versicherbar sind, die als Einzelperson in der PKV schwieriger zu platzieren wären.

 

Abgesehen davon: nach meinem Verständnis ist es im Allgemeinen so, dass das Gesundheitsbudget pro Jahr zu verstehen ist. Die 900 € klingen dabei erst einmal recht viel, kann im Einzelfall aber auch "gefühlt gering" ausfallen. Angenommen, der Mitarbeiter hat eine entsprechende Absicherung gewählt bzw. wurde vom Arbeitgeber vorausgewählt und es kommt jetzt zum Bedarf eines Implantats, dann zahlt im Idealbild zuerst einmal die eigentliche Krankenversicherung (GKV oder PKV) die Leistung. Gerade in der GKV ist der Leistungskatalog möglicherweise eingeschränkt, und Zahnersatz gehört dazu. Wenn dabei ein Eigenanteil übrig bleiben sollte (und ja, Implantate sind je nach Material und zahnärztlichen Schwierigkeiten möglicherweise richtig teuer), dann kann die bKV bis maximal zur Höhe des in der aktuellen Periode noch verfügbaren Gesundheitsbudgets herangezogen werden.

 

Die bKV ist also keine Vollversicherung und das Zusammenspiel von Prämien und Leistung für den Versicherer deutlich leichter zu überschauen. Wenn das Gesundheitsbudget 900 € p.a. beträgt und die Prämie 50 € mtl. (lediglich zur Vereinfachung des Textes: keine Kosten für Verwaltung der Verträge usw.), dann ist das rechnerische Risiko pro Vertrag pro Jahr auf 300 € begrenzt. Und da in der Regel nicht alle Versicherten ihr Budget vollumfänglich ausschöpfen (sei es mangels Bedarf, sei es mangels Gedächtnis), geht die Rechnung für den Versicherer schon fast von alleine auf. Der umverteilende Mechanismus von Versicherungen wird in der bKV besonders deutlich: Leistungen sind häufig, damit die Jahresprämien schon fast so hoch wie der jährliche Beitrag, d.h. es gibt kaum ein Risiko abzudecken, es bleibt nur eine geringe Größe, die am Beispiel des oft eingeschlossenen Leistungsbestandsteil "Leistung Zuschuss Brille" beispielsweise die Nicht-Brillenträger zuviel und somit zu Gunsten der Brillenträger zahlen.

Danke...die betriebliche Krankenversicherung setzt sich aus einem von uns ausgewählten Bausteinmodell zusammen.

 

900 Euro Gesundheitsbudget= 22,60 Euro( Für Osteopathie, Heilpraktiker ,Sehhilfen etc)

 

70 %Zahnersatz auf die Rechnung = 22.60

 

Unterbringung Zweibettzimmer = 4,20 €

 

Jeder Mitarbeiter kann individuell ein Upgrade auf Chefarzt etc. machen.

 

Diese Bausteine sind fest, die 900 Euro beziehen sich nicht auf Zähne etc, sondern eigner Baustein. 

 

 

Ich habe mir die Versicherungsbedingungen angeguckt, aber finde nicht zu Ausschluss oder ähnlichem.

 

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.debeka.de/content/dam/de/webauftritt/vertragsgrundlagen/betriebliche-krankenversicherung/B_KV_500.pdf&ved=2ahUKEwj-geXcn5qJAxWZgf0HHQWjLa0QFnoECA8QAQ&usg=AOvVaw0Wl1uOiEAVz1OvsEDrwVRP

vor 13 Minuten von morini:

 

Bei 900 Euro Gesundheitheitsbudget kann es nach meinem Verständnis nicht sein, dass die Debeka 70 % der Gesamtkosten für zwei Implantate zahlt, da die Gesamtkosten für ein einfaches Zahnimplantat bei etwa 1.900 bis 2.500 Euro (pro Implantat mit Krone) liegen. Vermutlich gibt es diese auch etwas günstiger, aber dennoch wären 70 % der Gesamtkosten für zwei Implantate deutlich mehr als 900 Euro.

 

Dass die Mitarbeiterin mit behandlungsbedürftigen Herzproblemen bei einem Krankenhausaufenthalt in derselben Sache den Chefarzt + das Einzelzimmer wählen kann und die Kosten von den Versicherung übernommen werden, ist für mich nur schwer vorstellbar. Vielmehr gehe ich von einer Klausel in den Versicherungsbedingungen aus, in der das ausgeschlossen ist. 

 

Auf jeden Fall wäre es für die Mitarbeiterin bzw. für den Mitarbeiter sehr ärgerlich, wenn die Kostenübernahme durch die Versicherung im Nachhinein abgelehnt wird, sodass sie/er auf den Kosten sitzen bleibt. Mit einem solchen Wissen hätte sie/er sich nämlich möglicherweise gegen die Chefarztbehandlung und das Einzelzimmer sowie gegen die Implantate entschieden.

Danke...

 

Die 900 Euro sind ein Baustein, die Kosten 22.60 €, dann 70 % Zahn 22, 60 € Unterbringung 2 Bett 4,10 €.

 

Der Makler, meinte , ab Versicherungsbeginn wird alles übernommen.

 

Ich kann es auch nicht glauben...Ich habe nur gelesen, dass ab 2700 Euro Behandlungssumme der Versicherte eine Deckungszusage anfragen kann.

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morini
· bearbeitet von morini

Wenn ich unter deinem Link in den Versichungebedingungen Folgendes lese:

 

Zitat

Versicherungsfall ist die medizinisch notwendige Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit oder Unfallfolgen sowie im Tarif ZahnPro-F und ZahnProFam-F die professionelle Zahnreinigung.

 

.... dann frage ich mich, ob Zahnimplantate medizinisch wirklich notwendig sind, bzw. warum Zahnkronen/-brücken bzw. später vielleicht auch ein herausnehmbares Gebiss nicht ausreichend sein sollen?

 

Wenn es durch die Inanspruchnahme einer Zahnzusatzversicherung wirklich so einfach wäre, an günstige Implantate zu kommen, hätte ich mir bereits mehrere Zahnimpantate verabreichen lassen.

 

Außerdem:

Wenn der Versicherte erst ab 2700 Euro Behandlungssumme eine Deckungszusage anfragen kann, bedeutet das aus meiner Sicht, dass bei einer niedrigeren Behandlungssumme (d.h. unter 2700 Euro) und ohne eine solche Deckungszusage die Kostenübernahme durch die Versicherung im Nachhinein abgelehnt werden kann, was für den Versicherten sehr ärgerlich wäre.

 

Letztendlich ist ein Makler in erster Linie an seiner Provision interessiert, sodass man im Vorfeld nicht wissen kann, ob das mündlich Zugesagte wirklich stimmt. Daher sollte man als Versicherungsnehmer darauf achten, dass eine solche Zusage schriftlich dokumentiert ist, um im Leistungsfall etwas Schriftliches in der Hand zu haben..

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor einer Stunde von Dome:

Der Makler, meinte , ab Versicherungsbeginn wird alles übernommen.


Hier hast du eine Einschränkung:

Zitat

Der Versicherungsfall beginnt mit der Heilbehandlung; er endet, wenn
nach medizinischem Befund Behandlungsbedürftigkeit nicht mehr
besteht. (…)

Für Versicherungsfälle, die vor dem Versicherungsbeginn eingetreten sind, wird nicht geleistet.

 

vor 3 Stunden von Dome:

Eine Mitarbeiterin von Geburt Herzproblem, 3x Charité.....könnte die tatsächlich den Chefarzt mit Versicherungsbeginn wählen.

 

Es ist eben die Frage, ob bei einem künftigen Krankenhausaufenthalt ein neuer Versicherungsfall vorliegt oder ob sich der alte Versicherungsfall fortsetzt. Im zweiten Fall würde die Versicherung nicht eintreten.

 

vor 2 Stunden von Cauchykriterium:

Die bKV ist also keine Vollversicherung und das Zusammenspiel von Prämien und Leistung für den Versicherer deutlich leichter zu überschauen.

 

Noch etwas, das es dem Versicherer leichter macht: Er kann davon ausgehen, einen Versicherten wieder loszuwerden, bevor der alt und damit (im Durchschnitt) teuer wird; denn sobald das Beschäftigungsverhältnis endet, zum Beispiel durch Eintritt in den Ruhestand, ist auch die Versicherung beendet. Ebenso zum Beispiel bei einer Kündigung wegen krankheitsbedingtem Ausfall. Ein Recht, die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung selbst weiterzuführen, gibt es für die Versicherten nicht.

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Dome
vor 48 Minuten von morini:

Wenn ich unter deinem Link in den Versichungebedingungen Folgendes lese:

 

 

.... dann frage ich mich, ob Zahnimplantate medizinisch wirklich notwendig sind, bzw. warum Zahnkronen/-brücken bzw. später vielleicht auch ein herausnehmbares Gebiss nicht ausreichend sein sollen?

 

Wenn es durch die Inanspruchnahme einer Zahnzusatzversicherung wirklich so einfach wäre, an günstige Implantate zu kommen, hätte ich mir bereits mehrere Zahnimpantate verabreichen lassen.

 

Außerdem:

Wenn der Versicherte erst ab 2700 Euro Behandlungssumme eine Deckungszusage anfragen kann, bedeutet das aus meiner Sicht, dass bei einer niedrigeren Behandlungssumme (d.h. unter 2700 Euro) und ohne eine solche Deckungszusage die Kostenübernahme durch die Versicherung im Nachhinein abgelehnt werden kann, was für den Versicherten sehr ärgerlich wäre.

 

Letztendlich ist ein Makler in erster Linie an seiner Provision interessiert, sodass man im Vorfeld nicht wissen kann, ob das mündlich Zugesagte wirklich stimmt. Daher sollte man als Versicherungsnehmer darauf achten, dass eine solche Zusage schriftlich dokumentiert ist, um im Leistungsfall etwas Schriftliches in der Hand zu haben..

 

vor 2 Minuten von chirlu:


Hier hast du eine Einschränkung:

 

 

Es ist eben die Frage, ob bei einem künftigen Krankenhausaufenthalt ein neuer Versicherungsfall vorliegt oder ob sich der alte Versicherungsfall fortsetzt. Im zweiten Fall würde die Versicherung nicht eintreten.

 

 

Noch etwas, das es dem Versicherer leichter macht: Er kann davon ausgehen, einen Versicherten wieder loszuwerden, bevor der alt und damit (im Durchschnitt) teuer wird; denn sobald das Beschäftigungsverhältnis endet, zum Beispiel durch Eintritt in den Ruhestand, ist auch die Versicherung beendet. Ein Recht, die Versicherung ohne Gesundheitsprüfung selbst weiterzuführen, gibt es für die Versicherten nicht.

Und genau hier ist das Problem....

 

Was ist ein neuer Versicherungsfall und was ist ein alter?

Ähnlichen Fall hatte ich bei der ARAG- Umgangsrecht, es bestand eine gerichtliche Einigung, die jedoch nach 1 Jahr abgeändert werden musste. Der Versicherer sagt neuer Versicherungsfall, für mich betrifft es die gleiche Sache und die 3 Jahre Nachhaftung.

 

Das mit dem Ruhestand ist klar, bei Rente ist man raus, ebenso bei Austritt beim Arbeitgeber, kann der Versicherer ein privates Angebot machen.

 

 

Kann ich separat, der Versicherungsbedingungen,  explizit meine Fragen verbindlich durch den Versicherer beantwortet haben.

vor 57 Minuten von morini:

Wenn ich unter deinem Link in den Versichungebedingungen Folgendes lese:

 

 

.... dann frage ich mich, ob Zahnimplantate medizinisch wirklich notwendig sind, bzw. warum Zahnkronen/-brücken bzw. später vielleicht auch ein herausnehmbares Gebiss nicht ausreichend sein sollen?

 

Wenn es durch die Inanspruchnahme einer Zahnzusatzversicherung wirklich so einfach wäre, an günstige Implantate zu kommen, hätte ich mir bereits mehrere Zahnimpantate verabreichen lassen.

 

Außerdem:

Wenn der Versicherte erst ab 2700 Euro Behandlungssumme eine Deckungszusage anfragen kann, bedeutet das aus meiner Sicht, dass bei einer niedrigeren Behandlungssumme (d.h. unter 2700 Euro) und ohne eine solche Deckungszusage die Kostenübernahme durch die Versicherung im Nachhinein abgelehnt werden kann, was für den Versicherten sehr ärgerlich wäre.

 

Letztendlich ist ein Makler in erster Linie an seiner Provision interessiert, sodass man im Vorfeld nicht wissen kann, ob das mündlich Zugesagte wirklich stimmt. Daher sollte man als Versicherungsnehmer darauf achten, dass eine solche Zusage schriftlich dokumentiert ist, um im Leistungsfall etwas Schriftliches in der Hand zu haben..

Wenn ich aber eine Zahnzusatz abschließe, dann hofft man, dass es um Implantate etc geht.

 

Ein Gebiss zahlt die gesetzliche KV ja.

 

Sind dir Bedingungen einzelner Versicherungen , für den Leistungsfall , stationär ,Zahnzusatz oder ähnliches anders als bei einer betrieblichen KV.

 

 

Der Makler, meint, es geht um das kollektiv.  Keine Ahnung, was er meinte.

 

Der Unterschied besteht für mich nur, keine Gesundheitsfragen oder Gesundheitsfragen. 

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morini
· bearbeitet von morini
vor 42 Minuten von chirlu:

Es ist eben die Frage, ob bei einem künftigen Krankenhausaufenthalt ein neuer Versicherungsfall vorliegt oder ob sich der alte Versicherungsfall fortsetzt. Im zweiten Fall würde die Versicherung nicht eintreten.

 

Ich frage mich gerade, ob es gängige Praxis ist, dass Krankenhäuser so etwas im Vorfeld eines Krankenhausaufenthaltes mit der Versicherung abklären, um Problemen aus dem Wege zu gehen.

 

Anders ausgedrückt:

Bleibt man als Versicherter wirklich auf den Kosten sitzen, wenn die Versicherung im Nachhinein die Kostenübernahme ablehnen sollte, oder sind Krankenhäuser in einem solchen Fall so kulant gegenüber dem Patienten, dass sie auf das Geld für Einzelzimmer und Chefarztbehandlung verzichten?

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Dome
vor 3 Minuten von morini:

 

Ich frage mich gerade, ob es gängige Praxis ist, dass Krankenhäuser so etwas im Vorfeld eines Krankenhausaufenthaltes mit der Versicherung abklären, um Problemen aus dem Wege zu gehen.

 

Anders ausgedrückt:

Bleibt man als Versicherter wirklich auf den Kosten sitzen, wenn die Versicherung im Nachhinein die Kostenübernahme ablehnen sollte, oder sind Krankenhäuser in einem solchen Fall so kulant gegenüber dem Patienten, dass sie auf das Geld für Einzelzimmer und Chefarztbehandlung verzichten?

Gute Frage. 

 

Der Makler, sagt, wir bekommen die Rechnung. Wir unterschreiben einen Wahltarif im KH. 

Die Rechnung wird eingereicht beim Versicherer. 

 

Ich kenne, etliche Privatversicherte, denen ärztliche Rechnungen der Beihilfe oder Versicherer gekürzt wurden.

 

Er meint, dass eine Abtretungserklärung an den Versicherer möglich ist. Wie immer mündlich 

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morini
· bearbeitet von morini

Ich weiß nur eines:

 

Wenn der Versicherte vor einem Krankenhausaufenthalt nicht einmal weiß, ob die Kosten für Chefarztbehandlung und Einzelzimmer auch wirklich von der Versicherung übernommen werden, sodass er gegebenenfalls auf den Kosten sitzen bleibt, fände ich persönlich es besser, eine Krankenhauszusatzversicherung erst gar nicht zu haben.

 

Mit solchen Gedanken möchte ich persönlich mich vor einem Krankenhausaufenthalt nämlich nicht beschäftigen müssen, da mich diese nur zusätzlich belasten würden.

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morini
· bearbeitet von morini
vor einer Stunde von Dome:

Wenn ich aber eine Zahnzusatz abschließe, dann hofft man, dass es um Implantate etc geht.

 

Ein Gebiss zahlt die gesetzliche KV ja.

 

Im Gegensatz zu einem Gebiss bzw. Kronen/Brücken sind Implantate in der Regel medizinisch nicht notwenig, während die Kosten seitens der Versicherung nur für das medizinisch Notwendige übernommen werden.

 

vor einer Stunde von Dome:

Der Makler, meint, es geht um das kollektiv.  Keine Ahnung, was er meinte.

 

Der Unterschied besteht für mich nur, keine Gesundheitsfragen oder Gesundheitsfragen. 

 

Augrund der vor Vertragsabschluss erforderlichen "Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung" besteht für die Versicherung die Möglichkeit, im Leistungsfall an die Gesundheitsdaten der Versicherten zu kommen, um gegebenenfalls Forderungen abwehren zu können. 

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Dome
vor 1 Minute von morini:

 

Im Gegnsatz zu einem Gebiss bzw. Kronen/Brücken sind Implantate in der Regel medizinisch nicht notwenig, während die Kosten nur für medizinisch Notwendiges übernommen werden.

 

 

Augrund der vor Vertragsabschluss erforderlichen "Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung" besteht für die Versicherung die Möglichkeit, im Leistungsfall an die Gesundheitsdaten der Versicherten zu kommen, um gegebenenfalls Forderungen abwehren zu können. 

Ja ,dann dürfte doch keiner , solche Versicherung abschließen, wenn auf die Gesundheitsfragen und Vorerkrankungen verzichtet wird oder nicht?

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morini
· bearbeitet von morini
vor 9 Minuten von Dome:

Ja ,dann dürfte doch keiner , solche Versicherung abschließen, wenn auf die Gesundheitsfragen und Vorerkrankungen verzichtet wird oder nicht?

 

Wenn es keine behandlungsbedürftigen Vorerkrankungen gibt, ist es ja auch alles im grünen Bereich. Vorerkrankungen hat ja längst nicht jeder. 

 

Im Leistungsfall gehe ich hingegen davon aus, dass die Versicherung sich bei Ärzten und Krankenkasse über den Gesundheitszustand des Versicherten erkundigen wird, um Ansprüche abzuwehren (siehe Zitat):

 

Zitat

Für Versicherungsfälle, die vor dem Versicherungsbeginn eingetreten sind, wird nicht geleistet.

 

Vielleicht sprichst du einfach mal mit einem hierfür zuständigen Krankenhausmitarbeiter darüber, ob solche Ablehnungen durch die Versicherung des Öfteren vorkommen und wie in solchen Fällen verfahren wird.

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chirlu
vor 14 Minuten von morini:

Im Gegensatz zu einem Gebiss bzw. Kronen/Brücken sind Implantate in der Regel medizinisch nicht notwenig

 

Quark.

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morini
· bearbeitet von morini
vor 1 Stunde von chirlu:

 

Quark.

 

Siehe hier: https://www.dentnet.de/ratgeber/zahnimplantate#:~:text=Egal%2C ob festsitzender oder herausnehmbarer,Implantaten als medizinisch nicht notwendig.

 

Offenbar sieht das dann in der PKV anders aus als in der GKV.

 

Auch ich sollte wohl mal eine Zahnzusatzversicherung abschließen, da ich davon auf jeden Fall profitieren werde, wenn ich dadurch meine Kronen loswerden kann und für Implantate nur 30 % Eigenanteil aufzubringen habe.

 

Die Zahn-Zusatzversicherung der Debeka ist wohl wirklich sehr gut: https://www.debeka.de/privatkunden/gesundheitarbeitskraft/krankenzusatzversicherung/zahnzusatzversicherung.html

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satgar
vor 2 Stunden von morini:

Offenbar sieht das dann in der PKV

Implantate sind in jeder guten Zahnzusatzversicherung enthalten und gelten da natürlich als medizinisch notwendige Behandlungsmassnahme. Man kann sich durchweg aussuchen, ob man für Diagnose XY lieber die preisgünstigere Brücke will, oder eben ein Implantat setzen lässt. Für die GKV gilt: der Festzuschuss richtet sich nach der preiswertesten Standardlösung. Die PKV bezahlt jede Lösung, die im Vertrag mitversichert gilt.

 

Und ja: wenn dich ein Versicherer mit deinem Zahnzustand annimmt (dort wird nach bestehendem Ersatz, auch Kronen, und auch vorhandenen Lücken, gefragt), dann wird bei Notwendigkeit (und nicht nur, weil man Lust hat, seine Krone durch Implantat zu tauschen), auch ein Implantat bezahlt.

 

Die neue Art von Versorgung des betreffenden Zahnes, DIE muss medizinisch notwendig sein. Weil die Krone z.B. herausgefallen ist oder kaputt gegangen ist.

 

Im Vergleich zur Debeka gibt’s aber hochwertigere, isolierte Zahntarife.

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morini
· bearbeitet von morini
vor 3 Stunden von satgar:

Implantate sind in jeder guten Zahnzusatzversicherung enthalten und gelten da natürlich als medizinisch notwendige Behandlungsmassnahme. Man kann sich durchweg aussuchen, ob man für Diagnose XY lieber die preisgünstigere Brücke will, oder eben ein Implantat setzen lässt. Für die GKV gilt: der Festzuschuss richtet sich nach der preiswertesten Standardlösung. Die PKV bezahlt jede Lösung, die im Vertrag mitversichert gilt.

 

Und ja: wenn dich ein Versicherer mit deinem Zahnzustand annimmt (dort wird nach bestehendem Ersatz, auch Kronen, und auch vorhandenen Lücken, gefragt), dann wird bei Notwendigkeit (und nicht nur, weil man Lust hat, seine Krone durch Implantat zu tauschen), auch ein Implantat bezahlt.

 

Die neue Art von Versorgung des betreffenden Zahnes, DIE muss medizinisch notwendig sein. Weil die Krone z.B. herausgefallen ist oder kaputt gegangen ist.

 

Im Vergleich zur Debeka gibt’s aber hochwertigere, isolierte Zahntarife.

 

Daran erkennt man mal wieder, wie schlecht die GKV von ihren Leistungen her ist.

 

Der Vorteil der betrieblichen Krankenversicherung der Debeka besteht ja eben darin, dass es keine Fragen zu Vorerkrankungen gibt. Dass sich mal die eine oder andere Krone lockert, dem könnte ja auch jemand nachhelfen, indem er oder sie stark daran wackelt oder auf etwas Hartes beißt. Wobei ich das hier keinesfalls empfehlen möchte....

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Anja Terchova
vor 9 Stunden von morini:

 

Auf jeden Fall wäre es für die Mitarbeiterin bzw. für den Mitarbeiter sehr ärgerlich, wenn die Kostenübernahme durch die Versicherung im Nachhinein abgelehnt wird, sodass sie/er auf den Kosten sitzen bleibt. Mit einem solchen Wissen hätte sie/er sich nämlich möglicherweise gegen die Chefarztbehandlung und das Einzelzimmer sowie gegen die Implantate entschieden.

Ich denke bei Einzelzimmer und Zahnimplantaten ist das Risiko sehr gering, weil beim Einzelzimmer ist ja der Aufpreis klar, und auch bei Zahnimplantaten lassen sich die Kosten normalerweise recht gut abschätzen.

Bei Chefarztbehandlung wird das Risko aber höher sein, weil denke das da bei vielen Operationen vor der OP der Aufwand und damit die Kosten auch noch nicht klar sind. Bei Notfällen hat man ja eh defacto keine Wahl, und auch bei planbaren Operationen weis ich nicht ob Chefarztbehandlung wirklich empfelenswert ist. Ich glaube ich würde mich eher drauf verlassen das die Klinik schon ein für die jeweilige OP kompetentes Team zusammenstellen wird.

 

Ansonsten sehe ich eher das Problem, das die normalen Mitarbeiter, die die Versicherungspflichtgrenze nicht überscheiten, doch in Deutschland nicht aus der Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung rauskommen, auch wenn ihr Arbeitgeber eine betriebliche Krankenversicherung für sie abgeschlossen hat. Die Mitarbeiter hätten dann quasi zwei Krankenversicherungen.

Kann man da dann die Leistungen wie bei einer Krankenzusatzversicherung kombinieren? Oder muss man sich für jeden Krankheitsfall immer für eine Versicherung entscheiden über die man abrechnen will?

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chirlu
vor 23 Minuten von Anja Terchova:

Die Mitarbeiter hätten dann quasi zwei Krankenversicherungen.

 

Das ist bei Zusatzversicherungen der Normalfall, deshalb heißen sie ja Zusatzversicherungen.

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Anja Terchova

Klar, aber ist eine betriebliche Krankenversicherung um die es hier geht eine Krankenzusatzversicherung und nicht eigentlich eine Krankenvollversicherung?

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chirlu
vor 52 Minuten von Anja Terchova:

ist eine betriebliche Krankenversicherung um die es hier geht eine Krankenzusatzversicherung?

 

Ja.

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shadice

Im Falle einer Chefarztbehandlung ist darauf zu achten, dass die Erstattung auch über die Höchstsätze der GOÄ (> 3,5) hinaus erfolgt.

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Dome
vor 8 Stunden von shadice:

Im Falle einer Chefarztbehandlung ist darauf zu achten, dass die Erstattung auch über die Höchstsätze der GOÄ (> 3,5) hinaus erfolgt.

Bei der Debeka sind es max. 3,5.

 

 

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