Zum Inhalt springen
Quailman

Verrechnung von vortragsf. Aktienverlusten unter Beachtung des Sparerpauschbetrags

Empfohlene Beiträge

Quailman

Liebes Forum,

 

es geht auf das Jahresende zu und da mache ich mir Gedanken über "Steueroptimierung". Leider bin ich mir bei der steuerlichen Umsetzung hinsichtlich vortragsfähigen Verlust und Sparerpauschbetrag nicht über die Auswirkungen sicher.

 

Folgende Ausgangssituation:

Es bestehen 2 Depots. 

  • In Depot A ruht ein ETF (MSCI World) vor sich hin und wächst gemütlich vor sich hin. 
  • In Depot B liegen zwei ETF (ACWI und Nasdaq) und mehrere Einzelaktien rum. Sowohl die ETFs als auch die Einzelaktien sind im Plus. Bei Depot B ist ein Freistellungsauftrag über 1.000€ hinterlegt.

Aus der Vergangenheit besteht noch ein vortragsfähiger und festgestellter Verlust aus Aktien per Steuerbescheid. 

 

Fragestellung:

  • Wie gelingt es den vortragsfähigen Verlust mit den aufgelaufenen (Buch-)Gewinnen aus Aktien zu verrechnen?

 

Möglichkeit A:

Verkauf der Einzelaktien in Depot B. Der Gewinn aus den Verkäufen wird mit dem Freistellungsauftrag verrechnet. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung würde ein den Freistellungsauftrag übersteigender Gewinn mit den vortragsfähigen Verlusten verrechnet. 

 

Möglichkeit B:

Verkauf von ETF Anteilen um den Freistellungsautrag aufzubrauchen. Im Anschluss Verkauf von Einzelaktien. Bei den Verkäufen würde der Gewinn zunächst versteuert. Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung würde der Verkauf aus Aktien dann mit dem vortragsfähigen Verlust voll verrechnet. Die angefallene Steuer beim Verkauf würde ich erstattet / angerechnet bekommen.

 

Sehe ich das alles so richtig?

Für eine "zeitnahe" Umschichtung von Einzelaktien in ETF wäre also Möglichkeit B sinnvoller?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SlowHand7

Du musst beachten daß zuerst die Verluste verrechnet werden bevor der Freibetrag genutzt wird.

Wenn du nicht genügend Gewinne hast wird der Freibetrag nicht ausgenutzt.

 

Aktiengewinne in Höhe der Verluste realisieren.

Dazu mindestens 1000 Euro Gewinn aus den ETF realisieren.

Steuererklärung mit KAP abgeben. Dazu bist du eh verpflichtet wenn Verluste vorgetragen sind.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung würde ein den Freistellungsauftrag übersteigender Gewinn mit den vortragsfähigen Verlusten verrechnet.

Nein, das ist falsch, es würde der gesamte Verlustvortrag verrechnet, und erst der Rest via Sparer-Pauschbetrag freigestellt. [Danke an SlowHand7 - ich hatte das doch glatt überlesen]

 

Ich weise immer darauf hin, dass es grundsätzlich zwei Gruppen gibt. Die einen nutzen den Sparer-Pauschbetrag für gewöhnlich immer aus, die anderen nie. Zu welcher Gruppe gehörst du, oder besser: wirst du voraussichtlich in Zukunft gehören?

 

Bei deiner Möglichkeit A verschenkst du vielleicht einen Teil des Sparer-Pauschbetrages (was aber nicht schlimm ist wenn du das immer tust).

Und bei Möglichkeit B zahlst du womöglich Steuern die du auch in den nächsten Jahren nicht mehr zurück bekommen kannst (was ok ist, wenn du sowieso immer Steuern zahlst).

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Quailman
vor 44 Minuten von SlowHand7:

Du musst beachten daß zuerst die Verluste verrechnet werden bevor der Freibetrag genutzt wird.

Wenn du nicht genügend Gewinne hast wird der Freibetrag nicht ausgenutzt.

 

Aktiengewinne in Höhe der Verluste realisieren.

Dazu mindestens 1000 Euro Gewinn aus den ETF realisieren.

Steuererklärung mit KAP abgeben. Dazu bist du eh verpflichtet wenn Verluste vorgetragen sind.

Dabei ist es irrelevant, ob der ETF Verkauf unterjährig vor oder nach den Aktienverkäufen ist?

 

 

vor 39 Minuten von reckoner:

Ich weise immer darauf hin, dass es grundsätzlich zwei Gruppen gibt. Die einen nutzen den Sparer-Pauschbetrag für gewöhnlich immer aus, die anderen nie. Zu welcher Gruppe gehörst du, oder besser: wirst du voraussichtlich in Zukunft gehören?

Langfristig werde ich den Sparerpauschbetrag sicherlich jährlich ausnutzen (Ausschüttungen aus ETF, Zinsen Bausparer, Tagesgeld). Der Großteil des angelegten Geldes liegt aktuell in thesaurierenden Sachen. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SlowHand7
vor 2 Minuten von Quailman:

Dabei ist es irrelevant, ob der ETF Verkauf unterjährig vor oder nach den Aktienverkäufen ist?

 

 

Im Prinzip ja da du eh eine Steuererklärung machen musst.

Es kommt auch auf die Bank an wann eine neue Steuerberechnung gemacht wird.

 

Wenn du zuerst die Aktien verkaufst wird der FSA dafür verbraucht und erlaubt weniger Gewinn.

Das wird dann erst nachträglich auf die Sonstigen Erträge umgerechnet, wenn überhaupt.

 

Ich würde zuerst die 1429 Euro Gewinn mit ETFs realisieren.

Dann hast du dank Teilfreistellung etwas mehr Liquidität.

Danach den Aktiengewinn voll versteuern. Diese Steuern bekommst du ja vom FA erstattet.

 

 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Langfristig werde ich den Sparerpauschbetrag sicherlich jährlich ausnutzen (Ausschüttungen aus ETF, Zinsen Bausparer, Tagesgeld).

OK. Dann dürfte Möglichkeit B die bessere Wahl sein.

Oder den Verlustvortrag einfach weiterlaufen lassen (das würde ich glaube ich tun, es läuft ja nichts weg).

 

Zitat

Der Großteil des angelegten Geldes liegt aktuell in thesaurierenden Sachen.

Das solltest du vielleicht ein wenig ändern, eben um sicherzustellen, dass du jedes Jahr über 1.000 Euro steuerpflichtige Kapitalerträge hast (auch in schlechten Jahren).

Aus diesem Grund ist es sogar ratsam, immer ein paar Positionen im Plus im Depot zu belassen.

 

Und zum Schluss noch: Nicht zu sehr auf die Steuer schauen, das muss immer ein Randthema bleiben (ich spreche da aus eigener Erfahrung).

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
SlowHand7
vor 4 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

OK. Dann dürfte Möglichkeit B die bessere Wahl sein.

Oder den Verlustvortrag einfach weiterlaufen lassen (das würde ich glaube ich tun, es läuft ja nichts weg).

 

 

Wenn du nicht ausreichend Gewinne realisierst um den Freibetrag zu nutzen schenkst du dem Staat 250+ Euro Steuern.

Das würde ich aber vermeiden wollen. Es ist doch kein Problem mal eben einen ETF zu verkaufen und neu zu kaufen.

Vielleicht auch einen anderen weil günstiger, oder zum Re-Balancing.

 

Den Verlustvortrag würde ich auch schnellstens abbauen. Das FA da zu involvieren stört doch nur.

Keine Ahnung warum Leute eine Verlustbescheinigung beantragen.

Ich habe das noch nie gemacht und verrechne alles bei den Banken.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Quailman

Den Antrag auf Bescheinigung würde ich heute auch nicht nochmal stellen. ;)

 

Aber vielen Dank für die Hilfe. Werde es über Verläufe von ETFs vorab regeln. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wenn du nicht ausreichend Gewinne realisierst um den Freibetrag zu nutzen schenkst du dem Staat 250+ Euro Steuern.

Richtig, Das hatte ich im weiteren Text aber auch geschrieben, und sogar unterstrichen.

 

Zitat

Den Verlustvortrag würde ich auch schnellstens abbauen. Das FA da zu involvieren stört doch nur.

Auch richtig. Man muss dann schon jedes Jahr eine Erklärung abgeben.

 

Zitat

Keine Ahnung warum Leute eine Verlustbescheinigung beantragen.

Zustimmung. Ich sage immer: Wer die beantragt der sollte genau wissen wofür. Alle anderen fahren wahrscheinlich schlechter damit.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...