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Tunnelbauer

Verlustverrechnungsirrsinn hat ein Ende!

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Schlumich
· bearbeitet von Schlumich

So wie ich das lese geht es hier nur um die Aufhebung der Verlustanrechenbarkeitsbegrenzng bei Optionen, die Ende 2020 eingeführt wurde. Künftig dürfen wieder Verluste >20k€ aus dem Optionshandel angesetzt werden.

 

Wünschenswert wäre mMn, dass die unterschiedlichen Verlusttöpfe gegeneinander gerechnet werden dürfen. Irgendwie tut sich in dieser Sache leider herzilch wenig.

 

Das ist aber mW noch nicht beschlossen, sondern erst mal ein Gesetzentwirf der FDP (?). Und ich fürchte, wenn sie den Anlegern, die in den Augen zumindest einer Ampel-Partei ohnehin böse Spekulanten sind, entgegenkommen, wird an anderer Stelle die Daumenschraube nachgezogen. Der Staat braucht Geld...

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stagflation

Ich weiß nicht... Warum sollten Privatanleger ihre Verluste aus Geschäften, bei denen Verluste zu erwarten sind, steuerlich geltend machen dürfen? Man könnte eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellen. Bei Unternehmen, die jahrelang keine Gewinne erwirtschaften (z.B. der Ballkleid-Handel der Zahnarztgattin), wird auch eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellt - und Verluste werden nicht mehr anerkannt.

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Tunnelbauer
2 minutes ago, stagflation said:

Ich weiß nicht... Warum sollten Privatanleger ihre Verluste aus Geschäften, bei denen Verluste zu erwarten sind, steuerlich geltend machen dürfen? Man könnte eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellen. Bei Unternehmen, die jahrelang keine Gewinne erwirtschaften (z.B. der Ballkleid-Handel der Zahnarztgattin), wird auch eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellt - und Verluste werden nicht mehr anerkannt.

Weil's gg. das Nettoprinzip verstößt. https://de.wikipedia.org/wiki/Nettoprinzip_(Steuerrecht) Somit wäre es gerichtlich früher oder später eh gekippt worden.

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chirlu

 

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Ramstein
vor 2 Stunden von stagflation:

Ich weiß nicht... Warum sollten Privatanleger ihre Verluste aus Geschäften, bei denen Verluste zu erwarten sind, steuerlich geltend machen dürfen? 

Dem ist allgemein auch nicht so. Beispiele Glücksspiel: Lotto, Toto, Spielbank. Gewinne sind steuerfrei, Verluste werden nicht berücksichtigt.

Bei Termingeschäften werden aber keine Verluste "erwartet" und Gewinne wurden voll besteuert.

 

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Tunnelbauer
· bearbeitet von Tunnelbauer

Aber gerade Glücksspiel ist doch eine seltene Ausnahme, und damit kein Beispiel für 'allgemein'? Ich stimme zu, daß bei Termingeschäften Verluste keine default-Erwartung sind. Genauso wenig wie Gewinne per se zu erwarten sind.

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strcat32
4 hours ago, stagflation said:

Ich weiß nicht... Warum sollten Privatanleger ihre Verluste aus Geschäften, bei denen Verluste zu erwarten sind, steuerlich geltend machen dürfen? Man könnte eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellen. Bei Unternehmen, die jahrelang keine Gewinne erwirtschaften (z.B. der Ballkleid-Handel der Zahnarztgattin), wird auch eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellt - und Verluste werden nicht mehr anerkannt.

Weil es weltweit ganz normal ist z.B. sein Depot auf schlechte Zeiten mit einer Put-Option abzusichern, sozusagen als Versicherung seiner privaten Altersvorsorge gegen schlechte Zeiten. Diese Versicherung kostet was (Options-Kontrakt).
Nun sagt der Staat aber: Du darfst Verluste aus dieser vernünftigen Absicherung deines Kapitals nicht mit deinen Depot- Gewinnen verrechnen.
Das bestraft also auch vernünftige, vorausschauende, risiko-averse Anleger.
Nur weil immer dieses Argument mit "Zockern" kommt...

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SlowHand7
vor 3 Stunden von Tunnelbauer:

Aber gerade Glücksspiel ist doch eine seltene Ausnahme, und damit kein Beispiel für 'allgemein'? Ich stimme zu, daß bei Termingeschäften Verluste keine default-Erwartung sind. Genauso wenig wie Gewinne per se zu erwarten sind.

Nope, das war doch früher genau so eingeplant.

Wenn ich bei meinem geliebten Butterfly Spread 100k Gewinn hatte und dazu einen maximalen Verlust von 95k dann war das doch perfekt.  :(

Das habe ich über Jahrzehnte gemacht bevor diese blödsinnige Beschränkung kam.

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joker11
vor 3 Stunden von Tunnelbauer:

Aber gerade Glücksspiel ist doch eine seltene Ausnahme, und damit kein Beispiel für 'allgemein'? Ich stimme zu, daß bei Termingeschäften Verluste keine default-Erwartung sind. Genauso wenig wie Gewinne per se zu erwarten sind.

Für die meisten Privatanleger sind Termingeschäfte schon deswegen kein Glücksspiel, weil sie a la longue immer verlieren ;-)...die gesamte Rechtssprechung zu Sportwetten, Casino, Poker etc...hat somit ohnehin einen Denkfehler....Spass beiseite...darum geht es hier im Endeffekt nicht. Es soll ja nicht ein Verlust aus Optionen gegen ein Einkommen als Krankenschwester verrechnet werden, sondern ebenfalls gegen Gewinne aus Optionen. 

 

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, wie jemand so wirr sein kann, auf die Idee zu kommen, dass der Ansatz Gewinn aus Optionen 100.000, Verlust aus Optionen 100.000 = zu versteuerndes Einkommen 80.000 eine Verfassungsgerichtsbesetzung finden würde, die das absegnet.

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PKW
vor 38 Minuten von joker11:

Ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung, wie jemand so wirr sein kann, auf die Idee zu kommen, dass der Ansatz Gewinn aus Optionen 100.000, Verlust aus Optionen 100.000 = zu versteuerndes Einkommen 80.000 eine Verfassungsgerichtsbesetzung finden würde, die das absegnet.

Wegen diesem frechen Satz würde sich der arme Lothar Binding im Grab umdrehen, so er denn schon gestorben wäre.

- Heute keine weiteren Witze über noch zu Versterbende -

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 14 Minuten von PKW:

Wegen diesem frechen Satz würde sich der arme Lothar Binding im Grab umdrehen, so er denn schon gestorben wäre.

- Heute keine weiteren Witze über noch zu Versterbende -

Da musste ich auch erst nachschauen (Wikipedia Seite über Lothar Binding):

Zitat

Im Jahr 2019 engagierte er sich für die Einführung der Verlustverrechnungsbeschränkung von Termingeschäften (§20 Abs. 6 Satz 5 EStG), die als verfassungsrechtlich bedenklich kritisiert wird.

Ah! Und hier ein Interview mit ihm:

Zitat

Frage: Die Gesetzesänderung schränkt die steuerliche Abzugsfähigkeit von Verlusten ein. Wie soll das normale Bürger schützen?

 

Antwort: Bisher ist es so, dass einige Trader, die sich auf den Handel mit Derivaten spezialisiert haben, sehr hohe Risiken eingehen, um überproportional hohe Gewinne zu erzielen. Gehen die Wetten nicht auf, bürden diese Anleger den Steuerzahlern ihre Verluste auf. Diese Praxis haben wir jetzt eingeschränkt. Ab 2021 sind Verluste aus Termingeschäften nur noch bis zu 10.000 Euro mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltergeschäften verrechenbar. Unsere Botschaft als Gesetzgeber lautet: Wer privat mit Derivaten zocken will, darf das gerne tun, muss dann aber oberhalb der Verlustabzugsbeschränkung auch das Risiko alleine tragen.

 

Frage: Es betrifft aber nicht nur Trader. Es gibt Anleger, die Optionen zur Depotabsicherung nutzen, Derivate also defensiv einsetzen, um Risiken im Depot zu reduzieren. Werden die Derivate mit Verlust verkauft, weil die Absicherung nicht nötig geworden ist, können sie diese Verluste nicht mit Gewinnen aus anderen Wertpapieren verrechnen.

 

Antwort: Diese Konstellation ist im privaten Bereich doch sehr selten. Nur die wenigsten Privatanleger setzen Optionen gezielt zur Risikosteuerung ein. Solche Strategien werden eher von Profis genutzt. Und da greifen wir ja gar nicht ein. Professionelle, gewerbliche Investoren können Gewinne und Verluste wie bisher unbegrenzt steuerlich gegeneinander

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strcat32
· bearbeitet von strcat32
23 minutes ago, stagflation said:

Da musste ich auch erst nachschauen (Wikipedia Seite über Lothar Binding):

Ah! Und hier ein Interview mit ihm:


Interessanter Einblick. Dann hat der Binding wohl nicht erkannt, dass er damit:
- Risikoaverse Depot-Besitzer für vernünftige Absicherungen mit Put-Optionen bestraft (wenn auch selten, immer noch vorhanden)
- Zocker, Hebler und "Glückspiel-Trader", die mit Knockouts-, Faktorzertifikaten und andere Scheinen völlig unbehelligt davon lässt (die waren ja ausdrücklich NICHT von der Regelung betroffen). DIE ES VIEL HÄUFIGER GIBT

Also eigentlich das Gegenteil seiner Motivation. Gut, dass dieses Gesetz wieder gekippt wird.

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