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januarnacht

Riester kündigen - Besteuerung der Rendite

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januarnacht

Hallo Forumsmitglieder,

ich überlege mir aktuell meine Riester Rente zu kündigen. Der Vertrag läuft seit 20 Jahren.

 

Mein Stand sieht aktuell so aus:

Einzahlungen: 8.075 €

Zulagen: 1445 €
Wertentwicklung seit Vertragsbeginn: 16.178 €

GESAMT 25.698 €

Klar ist, dass ich die Zulagen bei der Rückzahlung abgezogen werden.

Zwei Dinge sind mir nicht klar:

1. Wie weit zurück wird die Steuerersparnis berechnet? Die ganzen 20 Jahre? Ich konnte ja die Einzahlungen und die Zulagen absetzen.

 

2. Ich habe ja eine sehr gute Wertenwicklung. Muss ich diese bei Kündigung mit der Kapitalertragssteuer versteuern?

 

Insbesondere zu Punkt 2. kann ich nichts im Netz finden. Vielleicht weiß ja hier jemand was dazu?

 

Viele Grüße

januarnacht

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 37 Minuten von januarnacht:

Wie weit zurück wird die Steuerersparnis berechnet? Die ganzen 20 Jahre?

 

Ja. Das wurde auch schon jedes Jahr berechnet und auf deinem Steuerbescheid eigens ausgewiesen.

 

vor 37 Minuten von januarnacht:

Ich habe ja eine sehr gute Wertenwicklung. Muss ich diese bei Kündigung mit der Kapitalertragssteuer versteuern?

 

Nein, die wird regulär versteuert. Wenn du alt genug bist (mindestens 60), dann nur zur Hälfte.

 

Falls es eine Versicherung ist (kein Bank- oder Fondssparplan) und wirklich schon 20 Jahre alt, also noch 2004 abgeschlossen, könnte es vielleicht steuerfrei sein. Dann müsstest du nur Zulagen und Steuererstattungen zurückzahlen.

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PrivateBanker

zu 1. Hast du über die Zulagen hinaus überhaupt eine zusätzliche Steuerersparnis erzielt? Siehe hierzu deine Einkommensteuerbescheide, dort wird diese gleich am Anfang des Berechnungsschemas ausgewiesen. Wenn, dann von Anfang an zu berücksichtigen

 

zu 2. Ich denke hier greift die 62/ 12 Regel bei Abschluss ab 1.1.2005, also wenn du keine 62 Jahre alt bist, volle Besteuerung des Wertzuwachses, ansonsten halbe Besteuerung, mit persönlichem Steuersatz.

Abschluss bis 31.12.2004 steuerfrei

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satgar
vor 41 Minuten von januarnacht:

Hallo Forumsmitglieder,

ich überlege mir aktuell meine Riester Rente zu kündigen. Der Vertrag läuft seit 20 Jahren.

 

Mein Stand sieht aktuell so aus:

Einzahlungen: 8.075 €

Zulagen: 1445 €
Wertentwicklung seit Vertragsbeginn: 16.178 €

GESAMT 25.698 €

Klar ist, dass ich die Zulagen bei der Rückzahlung abgezogen werden.

Zwei Dinge sind mir nicht klar:

1. Wie weit zurück wird die Steuerersparnis berechnet? Die ganzen 20 Jahre? Ich konnte ja die Einzahlungen und die Zulagen absetzen.

 

2. Ich habe ja eine sehr gute Wertenwicklung. Muss ich diese bei Kündigung mit der Kapitalertragssteuer versteuern?

 

Insbesondere zu Punkt 2. kann ich nichts im Netz finden. Vielleicht weiß ja hier jemand was dazu?

 

Viele Grüße

januarnacht

Darf man fragen, wie du zu der Entscheidung kommst wenn a) dein Produkt gut lief und b) „absehbar“ ein Nachfolger von Riester „vor der Tür steht“ , in den man wechseln könnte? wieso jetzt förderschadlich aus deiner Altersvorsorge raus?

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januarnacht
vor 40 Minuten von satgar:

Darf man fragen, wie du zu der Entscheidung kommst wenn a) dein Produkt gut lief und b) „absehbar“ ein Nachfolger von Riester „vor der Tür steht“ , in den man wechseln könnte? wieso jetzt förderschädlich aus deiner Altersvorsorge raus?

Danke für die Rückfrage. Ich werde das Geld entweder verwenden ein Haus zu kaufen oder in meine Selbstständigkeit investieren, mit der Hoffnung auf gute Rendite.

vor 56 Minuten von PrivateBanker:

zu 1. Hast du über die Zulagen hinaus überhaupt eine zusätzliche Steuerersparnis erzielt? Siehe hierzu deine Einkommensteuerbescheide, dort wird diese gleich am Anfang des Berechnungsschemas ausgewiesen. Wenn, dann von Anfang an zu berücksichtigen

 

 

Ja, müsste ich doch - ich schreibe doch meine Einzahlungen und meine Zulagen ab. Und klar hatte ich in den Jahren höhere Einkommenssteuersätze.

vor 58 Minuten von chirlu:

 

 

Falls es eine Versicherung ist (kein Bank- oder Fondssparplan) und wirklich schon 20 Jahre alt, also noch 2004 abgeschlossen, könnte es vielleicht steuerfrei sein. Dann müsstest du nur Zulagen und Steuererstattungen zurückzahlen.

Abschluss war der 22.12.2004. Es handelt sich um den UniGlobal von Union Investment (nicht umgeschichtet!) in der SpardaProfiRente Altersvorsorgevertrag.

Blöd gefragt: Das ist doch dann eine Versicherung und damit steuerfrei wenn ich sie auflöse - korrekt?

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 10 Minuten von januarnacht:

Blöd gefragt: Das ist doch dann eine Versicherung

 Nein. Union Investment ist eine Investmentgesellschaft, und keine Versicherung. Du besitzt daher einen Riester-Fondssparplan.

 

Hast du deine Steuerbescheide wegen den Erstattungen, isoliert resultierend aus Riester, schon sichten können? Inkl. Zulage rechne ich bei hohen Bruttoeinkommen von insgesamt 11.000€ Abzug an Förderung, kann aber auch noch mehr sein.

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januarnacht
vor 2 Minuten von satgar:

 Nein. Union Investment ist eine Investmentgesellschaft, und keine Versicherung. Du besitzt daher einen Riester-Fondssparplan.

Also muss ich den Wertzuwachs mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern - korrekt?

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chirlu
vor 9 Minuten von januarnacht:

Also muss ich den Wertzuwachs mit meinem persönlichen Steuersatz versteuern - korrekt?

 

Ja. Und zusätzlich die Zulagen und die bisherigen Steuervorteile zurückzahlen, wobei das der Anbieter automatisch macht.

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Bigwigster
· bearbeitet von Bigwigster
Am 13.10.2024 um 18:08 von januarnacht:

Ich werde das Geld entweder verwenden ein Haus zu kaufen

Wäre es in dem Fall nicht sinnvoller das komplette Guthaben ohne Abzug der Zulagen in Form von Wohnriester als Eigenkapital einzubringen? Bin leider keine Experte, hatte aber im Kopf dass diese Möglichkeit besteht.

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Dandy

Erscheint mir auch die beste Option, als Wohnriester förderunschädlich in die Immobilie zu stecken. Die künftige Rendite sind dann die dadurch eingesparten Kreditzinsen (falls vorhanden).

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satgar
vor 2 Minuten von Dandy:

als Wohnriester förderunschädlich in die Immobilie zu stecken

Ich verstehe nur Bahnhof? Bist du jetzt für förderschädliche Auflösung oder für wohnriester?

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Bigwigster
· bearbeitet von Bigwigster

Er schreibt "förderunschädlich", also ist er nicht für eine förderschädliche Auflösung.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 29 Minuten von Bigwigster:

Er schreibt "förderunschädlich", also ist er nicht für eine förderschädliche Auflösung.

Ich versteh den ganzen Satz bzw. Beitrag trotzdem irgendwie nicht.

 

Letztlich kann man beides machen.

 

1) Förderunschädlich die volle Summe rein packen (mit allen damit verbundenen Nachteilen wie fiktivem Wohnförderkonto, weiterhin nachgelagerter Besteuerung, Flexibilitätseinbußen mit dem Objekt), und das alles nur wegen einem geringfügigen Anteil an der Objektfinanzierung insgesamt (man hört vielleicht raus, ich bin kein Freund von Wohnriester)

2) Oder förderschädlich kündigen und das erhaltene Kapital nach Abzug aller Abzüge wie Zulagen, Steuern und Ertragssteuer das übrig bleibende Geld als Eigenkapital nutzen, ohne dann die Nachteile eines Wohnriester in Kauf nehmen zu müssen.

 

Ich tendiere zu Zweiterem. Halte von Wohnriester und dessen Regeln nichts.

 

In Variante 1 kann er 25k einbringen, in Variante 2 vielleicht 10-15k (je nach Gesamtabzügen). Ist die Differenz der Beträge den "Ärger" mit Wohnriester wert, wenn man am Ende ohnehin mehrere hundert-tausende normales Bankdarlehen braucht? Sich Riesterregeln zu unterwerfen, die 5% der Gesamtfinanzierung ausmachen, oder sogar noch weniger vielleicht? nääääääää

 

Ich würde, o-ton, das noch nicht mal kündigen und weder für Immobilie oder Selbständigkeit nutzen, sondern es weiterhin als Altersvorsorge liegen lassen. Die wird man so oder so brauchen. Entweder in Form dieser Riesterrente oder eines Nachfolgeprodukts. Und auch wenn man ne Immobilie will, kann die Lösung ja nicht sein: wirklich jede Anlage auflösen, alles in die Immobilie stecken, nur noch Annuität bedienen und später mit 67 in der abgezahlten Immobilie leben ausschließlich mit gesetzlicher Rente. Das wird dann genauso wenig funktionieren. Diese Leute gibts ja heute schon, die dann zu wenig liquide sind um die Häuser zu unterhalten und dann über sowas wie Teilverkäufe und Umkehrhypotheken nachdenken müssen, weil Sie wirklich alles nur auf die Immo ausgerichtet hatten. So ein "Konzept" wird nicht aufgehen. 

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Bigwigster
· bearbeitet von Bigwigster
vor 19 Minuten von satgar:

Sich Riesterregeln zu unterwerfen, die 5% der Gesamtfinanzierung ausmachen, oder sogar noch weniger vielleicht?

Bin nicht im Detail genug drinnen um die Nachteile von Wohnriester langfristig einschätzen zu können. Allerdings würde ich den Vorteil nicht auf die Gesamtfinanzierung, sondern auf das Eigenkapital beziehen und da können 10k bis 15k mehr schon ein nennenswerter Vorteil sein. Die Nachteile müssen ja auch erstmal die gesparten Kreditzinsen überwiegen.

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satgar
vor 1 Minute von Bigwigster:

Bin nicht im Detail genug drinnen um die Nachteile von Wohnriester langfristig einschätzen zu können. Allerdings würde ich den Vorteil nicht auf die Gesamtfinanzierung, sondern auf das Eigenkapital beziehen und da können 10k bis 15k mehr schon ein nennenswerter Vorteil sein.

Gar keine Frage. Trotzdem bleibt aber, dass ich mich betrachtet auf das Anschaffungsobjekt "Immobilie" den Riesterregeln unterwerfen muss, obwohl dieser Anteil am Objekt nur extrem klein ist.

 

Ich würds halt lassen.

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