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toomuchmoon

Schenkungen von Wertpapieren an das Finanzamt melden

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toomuchmoon
· bearbeitet von toomuchmoon

Muss ich Schenkungen von Wertpapieren an meine Mutter an das Finanzamt melden? Man muss Schenkungen ja eigentlich innerhalb von 3 Monaten melden. Muss ich es trotzdemselber machen, weil die 3 Monate überschritten werden, wenn es am 31.05 durch die Bank passiert?

 

Meine Bank schreibt auf der Website bei der Schenkung:

 

"Gemäß Randziffer 166 des BMF Schreiben vom 19.05.2022 in Verbindung mit §43 Abs. 1 Satz 5 und 6 EStG sind wir verpflichtet nachfolgende Daten aus dem getätigten Wertpapierübertrag bis 31. Mai des Folgejahres an unser Betriebsstättenfinanzamt zu melden: Bezeichnung der auszahlenden Stelle, das zuständige Betriebsstättenfinanzamt, das übertragene Wirtschaftsgut, den Übertragungszeitpunkt, den Wert zum Übertragungszeitpunkt und die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts; Name, Geburtsdatum, Anschrift und Identifikationsnummer des Übertragenden; Name, Geburtsdatum, Anschrift und Identifikationsnummer des Empfängers sowie die Bezeichnung des Kreditinstituts, der Nummer des Depots, des Kontos oder des Schuldbuchkontos; soweit bekannt, das persönliche Verhältnis (Verwandtschaftsverhältnis, Ehe, Lebenspartnerschaft) zwischen Übertragendem und Empfänger.

Was noch wichtig ist:

Falls Sie an eine externe Bank übertragen möchten, geben Sie bitte unbedingt die BLZ (Bankleitzahl) der Empfängerbank an. Nur so kann Ihr Auftrag bearbeitet werden. Sollte die Empfängerbank keine eigene BLZ haben (z.B. Trade Republic), geben Sie bitte den vollständigen 11-stelligen BIC an."

 

Muss ich das zusätzlich melden oder reicht die Meldung der Bank aus?

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chirlu
vor 6 Minuten von toomuchmoon:

Muss ich Schenkungen von Wertpapieren an meine Mutter an das Finanzamt melden?

 

Ja.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Muss ich das zusätzlich melden oder reicht die Meldung der Bank aus?

Das ist die falsche Frage. Genauso wie bei den Kapitalerträgen ist das was die Bank dem Finanzamt mitteilt für dich nicht relevant.

 

Was man fragen muss ist, ob eine solche Schenkung überhaupt gemeldet werden muss, und ob Nachteile entstehen wenn man es nicht tut.

Ja, das Gesetz sagt man muss, aber das ist nicht so zu interpretieren, dass wirklich jede Kleinigkeit angezeigt werden soll. Vielmehr müssen insbesondere steuerpflichtige Schenkungen gemeldet werden.

Außerdem sollte man immer bedenken, dass das Finanzamt misstrauisch werden könnte, wenn eine Person plötzlich so quasi aus heiterem Himmel zu Vermögen gekommen ist; das kann zu Nachfragen führen, und im Extremfall zu Ermittlungen (Geldwäscheverdacht).

 

Zu den Nachteilen: Praktisch gibt es keine, insbesondere läuft die 10-Jahres-Frist so oder so.

 

Daher komme ich zu dem Fazit: Größére Summen sollte man anzeigen, Kleinkram interessiert niemanden.

Meine schon seit vielen Jahren genannte Richtschnur ist 50% vom jeweiligen Freibetrag (natürlich in Summe aller Schenkungen der letzten 10 Jahre).

 

Man muss aber natürlich wissen wie das mit der Schenkungsteuer funktioniert (Freibeträge, Fristen, Wertermittlungen).

Und auch, dass sich gegenseitige Schenkungen nicht aufheben (mit hin- und herschenken kann man in die Steuerpflicht rutschen, obwohl der eigentliche Betrag deutlich unter dem Freibetrag liegt).

 

Stefan

 

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Schlumich
vor 3 Minuten von reckoner:

Daher komme ich zu dem Fazit: Größére Summen sollte man anzeigen, Kleinkram interessiert niemanden.

Meine schon seit vielen Jahren genannte Richtschnur ist 50% vom jeweiligen Freibetrag (natürlich in Summe aller Schenkungen der letzten 10 Jahre).

 

Nur dass ich Dich richtig verstehe, was die Richtschnur anbelangt:< 50% des Freibetrages würdest Du nicht melden? D.h. 199.999€ an Sohn oder Tochter würdest Du nicht melden (so nicht innerhalb der 10 Jahre weitere Schenkungen anfallen)? Bzw. entsprechend für das Beispiel des Fragestellers (Schenkung Mutter): keine Schenkungsanmeldung bis 9999€?

 

Ich habe mich mit dem Thema bislang nur theoretisch beschäftigt aber irgendwie hinterlässt gerade das Beispiel mit der 199.999€ Schenkung an Kinder ohne Meldung beim FA für mich ein komisches Bauchgefühl.

 

Gibt es eigentlich eine €-Grenze ab der Banken dem FA melden, dass eine Überweiung an Dritte (Kinder, Eltern, Ehepartner...) erfolgt ist. Ich meine da mal was von 10k€ gelesen zu haben (Vorsicht Halbwissen).

 

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reckoner

Hallo,

 

die 50% sind wie gesagt nur eine Richtschnur (besser meine), muss halt jeder selber wissen.

Und das ist auch keine Grenze die man mit einem Euro unterschreiten kann, sondern ein grober Wert. Je nach Einzelfall sollte man vielleicht auch 150.000 schon melden ...

 

Zitat

Ich habe mich mit dem Thema bislang nur theoretisch beschäftigt aber irgendwie hinterlässt gerade das Beispiel mit der 199.999€ Schenkung an Kinder ohne Meldung beim FA für mich ein komisches Bauchgefühl.

Bei mir nicht. Du musst bedenken, dass das unnötigen Verwaltungsaufwand erfordert. Im besten Fall landet die Anzeige einfach in der Akte (die muss aber auch erstmal angelegt werden). Und in komplizierten Fällen muss da wirklich ein Sachbearbeiter nachrechnen - das alles am Ende für nichts.

 

Kommt halt auch darauf an, was das Kind mit dem Geld macht. Wird es nur angelegt und plötzlich verzehnfachen sich die Kapitalerträge, dann könnte beim Finanzamt der Geldwäscheverdacht aufkommen (was auch nicht schlimm ist wenn man es aufklären kann). Wird es hingegen direkt in eine Immobilie investiert, dann ist das in der Regel völlig problemlos.

Anmerkung: In der Regel bedeutet bei gewöhnlichen Menschen und in einer üblichen Summe und Anzahl. Bist du hingegen Mitglied einer sogenannten Clan-Familie, dann sieht es natürlich ganz anders aus.

 

Zitat

Gibt es eigentlich eine €-Grenze ab der Banken dem FA melden, dass eine Überweiung an Dritte (Kinder, Eltern, Ehepartner...) erfolgt ist. Ich meine da mal was von 10k€ gelesen zu haben (Vorsicht Halbwissen).

Nöö, eine solche Grenze gibt es nicht.

Die 10.000 Euro sind die Grenze für Bareinzahlungen (darüber hinaus muss man der Bank nachweisen, woher das Geld stammt). Bei Überweisungen gibt es hingegen keine solche Grenze.

Aber natürlich muss die Bank grundsätzlich das Geldwäschethema beachten, etwa bei atypischen Zahlungen oder Serienzahlungen. Daher ist es mitunter sinnvoll im Überweisungstext anzugeben, wofür die Zahlung ist (verkaufst du dann jeden 2. Monat ein Auto, dann ist das vielleicht wieder verdächtig, weil untypisch). Ich kann nicht sagen was genau da wie überprüft wird (das muss auch geheim bleiben, ist meines Wissens Vorschrift), aber in letzter Zeit gab es einige Bußgelder gegen Banken, was vermutlich zu immer mehr Kontrollen führen wird.

 

Stefan

 

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migieger
· bearbeitet von migieger

Ich habe erst bei Überschreitung der Freibeträge gemeldet (in Absprache mit Steuerberater).
Reaktion Finanzamt: die Kinder mögen doch bitte die Schenkungen ebenfalls anzeigen. Weiter nix.
 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Ich habe erst bei Überschreitung der Freibeträge gemeldet (in Absprache mit Steuerberater).

Ja, kann man auch machen.

 

Zitat

Reaktion Finanzamt: die Kinder mögen doch bitte die Schenkungen ebenfalls anzeigen. Weiter nix

.Sag ich doch, Folgen hat das in der Regel keine.

 

Stefan

 

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hattifnatt
vor 2 Stunden von reckoner:
Zitat

Reaktion Finanzamt: die Kinder mögen doch bitte die Schenkungen ebenfalls anzeigen. Weiter nix

.Sag ich doch, Folgen hat das in der Regel keine.

Sorry, da stehe ich jetzt auf dem Schlauch: Beim Überschreiten der Freibeträge sollte doch Schenkungssteuer anfallen? 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 48 Minuten von hattifnatt:

Beim Überschreiten der Freibeträge sollte doch Schenkungssteuer anfallen? 

 

Ich denke mal, als Reaktion bzw. Folge wären in diesem Zusammenhang nur Strafverfahren u.ä. betrachtet worden. Nicht die reguläre Zahlung von Schenkungssteuer.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Sorry, da stehe ich jetzt auf dem Schlauch: Beim Überschreiten der Freibeträge sollte doch Schenkungssteuer anfallen? 

Ja, sorry, mein Text bezog sich nur darauf, dass frühere Schenkungen nicht angezeigt wurden. Und das hat eben keine Folgen, obwohl es laut Gesetzestext verpflichtend war.

 

Und mit Folgen meint man beim Finanzamt in der Regel auch nicht die Steuerzahlung, sondern weitere Nachteile (Strafen u.s.w.).

 

Stefan

 

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geldvermehrer
vor 5 Stunden von reckoner:

Hallo,

 

Ja, kann man auch machen.

 

.Sag ich doch, Folgen hat das in der Regel keine.

 

Stefan

 

Auch ich verstehe das nicht. Angenommen ich übertrage meiner Tochter erstmalig Vermögen, genauer 3 ETFs von meinen Depot auf ihr Depot im Wert von ca. 200.000€. Die Bank informiert das Finanzamt auf jeden Fall. Ich und meine Tochter unternehmen nichts.

So ist das kein Problem und selbst Steuerberater raten dazu???

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SlowHand7
vor 2 Minuten von geldvermehrer:

Auch ich verstehe das nicht. Angenommen ich übertrage meiner Tochter erstmalig Vermögen, genauer 3 ETFs von meinen Depot auf ihr Depot im Wert von ca. 200.000€. Die Bank informiert das Finanzamt auf jeden Fall. Ich und meine Tochter unternehmen nichts.

So ist das kein Problem und selbst Steuerberater raten dazu???

Also rechtlich sind beide Seiten zur Abgabe einer Meldung innerhalb der Frist verpflichtet.

Aber es gibt ja durchaus alte Vorschriften die nicht mehr angewendet werden.

Einfach weil sie dank Digitalisierung und Kontrollmeldungen nicht mehr notwendig sind.

 

 

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Kunibert65
vor 35 Minuten von SlowHand7:

Also rechtlich sind beide Seiten zur Abgabe einer Meldung innerhalb der Frist verpflichtet.

Steht irgendwo was die Konsequenzen wären wenn man nicht meldet?

Ich verstehe nicht wieso ich was melden soll das erlaubt ist. 
Ich habe vor 2 Jahren jedem Elternteil 20.000€ überwiesen, keiner hat etwas gemeldet und keiner hat was vom Finanzamt gehört. 

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SlowHand7
vor 8 Minuten von Kunibert65:

Steht irgendwo was die Konsequenzen wären wenn man nicht meldet?

Ich verstehe nicht wieso ich was melden soll das erlaubt ist. 
Ich habe vor 2 Jahren jedem Elternteil 20.000€ überwiesen, keiner hat etwas gemeldet und keiner hat was vom Finanzamt gehört. 

Sicherlich erstmal Bußgelder. Aber bei großen Beträgen kommt man ja in den Bereich Steuerhinterziehung.

Dann wird es strafrechtlich.

 

Der Grund ist doch offensichtlich. Bei Überschreitung der Freibeträge werden Steuern fällig.

Da es früher kaum möglich war solche Schenkungen zu tracken hat der Gesetzgeber eben diese Meldpflicht eingeführt.

Heute melden die Banken das und die Summen werden der TID zugeordnet.

Vermutlich wird da auch schon geprüft ob und wie die Personen verwandt sind.

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hattifnatt
vor einer Stunde von reckoner:

Ja, sorry, mein Text bezog sich nur darauf, dass frühere Schenkungen nicht angezeigt wurden. Und das hat eben keine Folgen, obwohl es laut Gesetzestext verpflichtend war.

Danke für die Erläuterung  - ja, das habe ich auch schon so erlebt. :thumbsup:

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Kunibert65
vor 3 Minuten von SlowHand7:

Sicherlich erstmal Bußgelder. Aber bei großen Beträgen kommt man ja in den Bereich Steuerhinterziehung.

Dann wird es strafrechtlich.

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. 
Ich soll ein Bußgeld bekommen oder strafrechtlich verfolgt werden wenn ich unterhalb der erlaubten Freibeträge bin? 
Kann ich mir echt nicht vorstellen. 

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SlowHand7
vor 4 Minuten von Kunibert65:

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. 
Ich soll ein Bußgeld bekommen oder strafrechtlich verfolgt werden wenn ich unterhalb der erlaubten Freibeträge bin? 
Kann ich mir echt nicht vorstellen. 

Warum nicht, wenn du das Gesetz nicht beachtest?

Spätestens wenn die Freibeträge überschritten werden dürfte es Post vom FA geben.

 

Einen Gewinn aus Krypto hast du auch zu erklären.

Auch wenn die Freigrenze nicht erreicht wurde.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

§ 30 Absatz 1 ErbStG

Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber .. binnen einer Frist von drei Monaten ... dem ... Finanzamt schriftlich anzuzeigen.

 

Die formalen Regeln, wann sie unterbleiben darf (Notariell beglaubigt usw.), lasse ich außen vor.

 

Vom Wortlaut wird auf § 1 verwiesen, dort steht nichts von Steuerbefreiungen.

In den Richtlinien gibt es keine weitere Hinweise, was das FA erwartet.

 

Just my two cents:

Was wäre, wenn "jede" Schenkung gemeldet werden müsste?

Dann gäb's ein Problem mit dem Grundgesetz, wegen "Schüffelei" (Grenzen der Überwachung, mit Verletzung von Artikel 2 GG).

Und deswegen sagen viele StB: Anzeigepflicht gibt es nur, wenn auch Steuern festgesetzt werden. Und die gibt es nur, wenn Schenkungen nicht steuerbefreit sind (§§ 13 und 16 ErbStG).

Allerdings dokumentiert eine Schenkungsanzeige das Datum (und meist den Wert der Bereicherung) und es gibt 10 Jahre später keine Diskussion darüber, falls eine weitere Schenkung geplant ist.

Vorsicht:

Bei Sachgeschenken kann man sich über den Wert der Bereichung wunderbar streiten. Hier sollte man vorsichtig sein und spätestens dann eine Anzeige machen, wenn eine Bewertung jenseits der Freibeträge nicht ausgeschlossen ist.

Last but not least:

Wenn dann mal wg. Steuerhinterziehung ermittelt wird, dann kommt allerdings der Vorwurf: Die "Nicht-Anzeige" begründe eine Hinterziehung bzw. den Versuch dazu. Das Verfahren würde dann allerdings eingestellt, wenn die Höhe der Verkürzung doch gleich null ist.

Aber ...

Wenn Freibeträge wg. Vorschenkungen ganz oder teilweise aufgebraucht sind, sieht das anders aus. Laien verwechseln auch Schenkungsversprechen und die Ausführung und vertun sich auch schon mal mit der Berechnung der 10-Jahresfrist.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

 

Einen Gewinn aus Krypto hast du auch zu erklären.

Auch wenn die Freigrenze nicht erreicht wurde.

 

Nein, die müssen nicht erklärt werden (vorausgesetzt sie sind wirklich unter der Freigrenze - und da ist es wichtig zu wissen, wie man das berechnet, ich hab' da schon ganz seltsame Vorstellungen kennengelernt).

 

Ich erkläre seit Jahren vergleichbare Einkünfte, und das Finanzamt schreibt mir jedes Jahr wieder, dass ich das nicht muss (ist ein Standardsatz in den Erläuterungen).

 

Stefan

 

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geldvermehrer
· bearbeitet von geldvermehrer
§2 nicht gelesen
vor 19 Stunden von MeinNameIstHase:

§ 30 Absatz 1 ErbStG

Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber .. binnen einer Frist von drei Monaten ... dem ... Finanzamt schriftlich anzuzeigen.

 

Die formalen Regeln, wann sie unterbleiben darf (Notariell beglaubigt usw.), lasse ich außen vor.

 

Vom Wortlaut wird auf § 1 verwiesen, dort steht nichts von Steuerbefreiungen.

In den Richtlinien gibt es keine weitere Hinweise, was das FA erwartet.

 

Just my two cents:

Was wäre, wenn "jede" Schenkung gemeldet werden müsste?

Dann gäb's ein Problem mit dem Grundgesetz, wegen "Schüffelei" (Grenzen der Überwachung, mit Verletzung von Artikel 2 GG).

Und deswegen sagen viele StB: Anzeigepflicht gibt es nur, wenn auch Steuern festgesetzt werden. Und die gibt es nur, wenn Schenkungen nicht steuerbefreit sind (§§ 13 und 16 ErbStG).

Allerdings dokumentiert eine Schenkungsanzeige das Datum (und meist den Wert der Bereicherung) und es gibt 10 Jahre später keine Diskussion darüber, falls eine weitere Schenkung geplant ist.

Vorsicht:

Bei Sachgeschenken kann man sich über den Wert der Bereichung wunderbar streiten. Hier sollte man vorsichtig sein und spätestens dann eine Anzeige machen, wenn eine Bewertung jenseits der Freibeträge nicht ausgeschlossen ist.

Last but not least:

Wenn dann mal wg. Steuerhinterziehung ermittelt wird, dann kommt allerdings der Vorwurf: Die "Nicht-Anzeige" begründe eine Hinterziehung bzw. den Versuch dazu. Das Verfahren würde dann allerdings eingestellt, wenn die Höhe der Verkürzung doch gleich null ist.

Aber ...

Wenn Freibeträge wg. Vorschenkungen ganz oder teilweise aufgebraucht sind, sieht das anders aus. Laien verwechseln auch Schenkungsversprechen und die Ausführung und vertun sich auch schon mal mit der Berechnung der 10-Jahresfrist.

Danke, also muss schon mal der Schenker nichts dem FA anzeigen. Würdest du dann empfehlen, dass Erwerber und Schenker den 200.000€ Depotübertrag an das FA melden, obwohl keine Steuern anfallen, da bisher keine weiteren Schenkungen vorgenommen wurden?

Es hat ja keinen Nachteil, oder übersehe ich etwas?

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chirlu
vor 7 Minuten von geldvermehrer:

Danke, also muss schon mal der Schenker nichts dem FA anzeigen.

 

Vollkommen falsch. Lies Absatz 2.

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geldvermehrer
vor 2 Minuten von chirlu:

 

Vollkommen falsch. Lies Absatz 2.

Danke, dann streiche ich das oben.

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MeinNameIstHase

Es gibt einen Unterschied, ob ein StB zu einer Schenkung befragt wird und er auf die Schenkungsanzeige verzichtet, oder ob eine Privatperson die Schenkungsanzeige unterlässt. Ist der StB involviert, steht das in seiner Handakte und er wird aus berufsrechtlichen Gründen Grenzgestaltungen sicher nicht befürworten, bei denen nicht ganz klar ist, ob es eine Schenkung ist, ob Auflagen unsittlich sind usw. Auch wird er Tipps geben, z.B. dass es sich regelmäßig lohnt, die Schenkung unter Antrechnung auf mögliche Pflichtteilsansprüche zu vereinbaren (Schenkungsvertrag, den der Beschenkte gegenzeichnet).

 

Wie angemerkt ist es eine gesetzliche Grauzone, die von Vater Staat fast bewusst so belassen wird. Auf der anderen Seite, will sich das Erbschaftssteuer-FA nicht mit jeder Trivialschenkung, insbes. Gelegenheitsschenkungen (die eh steuerfrei sind) befassen.
Liegt ein Vermögen in der Größenordnung vor, dass spätestens bei der Erbschaft Steuern anfallen, täte ich Schenkungen auch unter dem Freibetrag anzeigen, weil die später vielleicht als Vorschenkung relevant werden und via Schenkungsvertrag die Anrechnung auf den Pflichtteilsanspruch regeln. Damit schützt man sich vor Problemen, insbesondere im Erbstreit bzw. wenn Dritte (Nacherben, mit denen man nicht verwandt ist, gesetzl. Vertreter, wie Insolvenzverwalter) im Spiel sind. Manchmal reicht schon ein Ehepartner, der von der Seitenlinie foult.

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geldvermehrer

Vielen Dank für deine umfassende und handlungshinweisende Antwort @MeinNameIstHase :)

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