Zum Inhalt springen
User777

Meldepflicht nach Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei inländischen Depots

Empfohlene Beiträge

PEOPLES

Wo liegen die Fonds? Im deutschen Depot, dann eh nicht.

 

Liegen die Fonds im ausländischen Depot, dann müssen die Dividenden logischerweise selbst versteuert werden, der Transfer von Ausland->Inland sollte meldefrei sein, weil zwischen deinen Konten. 

 

Wenn du Geld ins Ausland überweist um dann damit in dem ausländischen Depot Fonds zu kaufen, dann wäre das so ein Fall. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Rebentao

ich gehe davon aus das die im Ausland aufgelegten Fonds komplett in einem deutschen Depot bei einer deutschen Bank liegen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor 2 Stunden von PEOPLES:

Wo liegen die Fonds? Im deutschen Depot, dann eh nicht.

 

Das spielt gar keine Rolle.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
PEOPLES
vor 6 Stunden von chirlu:

 

Das spielt gar keine Rolle.

Wenn ich bei meinem deutschen Depot einen in Irland aufgesetzten Fonds kaufe, dann muss ich das melden wenn ich >12k5€ liege? Ich denke eher nicht. Würde ja für einen erheblichen Teil des ETFs gelten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
gmike666

Habe in meinem Leben ich meine 2 mal eine Auslandsüberweisung bei der Bundesbank gemeldet, Beträge waren über der Grenze aber weiterhin 5stellig.


Nicht direkt Wertpapiere, aber Anteile an einem ausländischen Unternehmen und Darlehen an ein ausländisches Unternehmen.

 

Anteile - telefonisch: Das Gespräch fand ich etwas "seltsam", auf der anderen Seite eine total unmotivierte Person, es ging so schnell, dass ich bezweifle, dass das ganze überhaupt irgendwie aufgenommen wurde bzw. in der kurzen Zeit aufgenommen werden konnte.

 

Darlehen - per Mail, sehr kompetente Antwort, sehr sachlich, Details angefragt zur statistischen Erfassung.

Da gab es z. B. folgende Infos:

 

Kurzfristige Kreditvergaben (bis 12 Monate Laufzeit oder ohne Laufzeitvereinbarung) unterliegen nicht der Meldepflicht. Zinszahlungen über 12.500 € sind hingegen meldepflichtig. 
Bei langfristigen Kreditvergaben (Laufzeit  >12 Monate) unterliegt auch die Aufnahme bzw. Vergabe eines Kredites der Meldepflicht.

Meldepflichtige Privatpersonen haben bei einer einmaligen oder vereinzelten Zahlung die Möglichkeit, ihre meldepflichtigen Transaktion(en) in einer fiktiven Sammelnummer für Privatpersonen erfassen zu lassen. Um Ihre meldepflichtige Zahlung zutreffend statistisch erfassen zu können, benötigen wir folgende Angaben:

- eingehende oder ausgehende Zahlung,
- Zahlungszweck (z.B.  Kreditvergabe/Kreditaufnahme, etc.)
- Meldemonat,
- Land,
- Betrag in Tsd-€,

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu
vor einer Stunde von PEOPLES:

Wenn ich bei meinem deutschen Depot einen in Irland aufgesetzten Fonds kaufe, dann muss ich das melden wenn ich >12k5€ liege?

 

Das kommt darauf an, an wen du das Geld zahlst. Wenn an die irische Fondsgesellschaft, dann ja. Wenn an den deutschen Abwickler einer deutschen Börse, dann nein.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...