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User777

Meldepflicht nach Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei inländischen Depots

Empfohlene Beiträge

PEOPLES

Wo liegen die Fonds? Im deutschen Depot, dann eh nicht.

 

Liegen die Fonds im ausländischen Depot, dann müssen die Dividenden logischerweise selbst versteuert werden, der Transfer von Ausland->Inland sollte meldefrei sein, weil zwischen deinen Konten. 

 

Wenn du Geld ins Ausland überweist um dann damit in dem ausländischen Depot Fonds zu kaufen, dann wäre das so ein Fall. 

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Rebentao

ich gehe davon aus das die im Ausland aufgelegten Fonds komplett in einem deutschen Depot bei einer deutschen Bank liegen

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chirlu
vor 2 Stunden von PEOPLES:

Wo liegen die Fonds? Im deutschen Depot, dann eh nicht.

 

Das spielt gar keine Rolle.

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PEOPLES
vor 6 Stunden von chirlu:

 

Das spielt gar keine Rolle.

Wenn ich bei meinem deutschen Depot einen in Irland aufgesetzten Fonds kaufe, dann muss ich das melden wenn ich >12k5€ liege? Ich denke eher nicht. Würde ja für einen erheblichen Teil des ETFs gelten.

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gmike666

Habe in meinem Leben ich meine 2 mal eine Auslandsüberweisung bei der Bundesbank gemeldet, Beträge waren über der Grenze aber weiterhin 5stellig.


Nicht direkt Wertpapiere, aber Anteile an einem ausländischen Unternehmen und Darlehen an ein ausländisches Unternehmen.

 

Anteile - telefonisch: Das Gespräch fand ich etwas "seltsam", auf der anderen Seite eine total unmotivierte Person, es ging so schnell, dass ich bezweifle, dass das ganze überhaupt irgendwie aufgenommen wurde bzw. in der kurzen Zeit aufgenommen werden konnte.

 

Darlehen - per Mail, sehr kompetente Antwort, sehr sachlich, Details angefragt zur statistischen Erfassung.

Da gab es z. B. folgende Infos:

 

Kurzfristige Kreditvergaben (bis 12 Monate Laufzeit oder ohne Laufzeitvereinbarung) unterliegen nicht der Meldepflicht. Zinszahlungen über 12.500 € sind hingegen meldepflichtig. 
Bei langfristigen Kreditvergaben (Laufzeit  >12 Monate) unterliegt auch die Aufnahme bzw. Vergabe eines Kredites der Meldepflicht.

Meldepflichtige Privatpersonen haben bei einer einmaligen oder vereinzelten Zahlung die Möglichkeit, ihre meldepflichtigen Transaktion(en) in einer fiktiven Sammelnummer für Privatpersonen erfassen zu lassen. Um Ihre meldepflichtige Zahlung zutreffend statistisch erfassen zu können, benötigen wir folgende Angaben:

- eingehende oder ausgehende Zahlung,
- Zahlungszweck (z.B.  Kreditvergabe/Kreditaufnahme, etc.)
- Meldemonat,
- Land,
- Betrag in Tsd-€,

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chirlu
vor einer Stunde von PEOPLES:

Wenn ich bei meinem deutschen Depot einen in Irland aufgesetzten Fonds kaufe, dann muss ich das melden wenn ich >12k5€ liege?

 

Das kommt darauf an, an wen du das Geld zahlst. Wenn an die irische Fondsgesellschaft, dann ja. Wenn an den deutschen Abwickler einer deutschen Börse, dann nein.

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Hamster92

Die Grenze wurde mittlerweile auf 50.000 Euro angehoben.

https://www.bundesbank.de/resource/blob/942964/46fe6264b517b029ddfc38101cd32134/472B63F073F071307366337C94F8C870/informationen-awv-aenderungen-data.pdf

 

Ich hab letzte Woche punktgenau 12.500 Euro (ohne an die AWV-Meldepflicht zu denken) auf meinen IB-Account überwiesen und davon dann Wertpapiere an einem deutschen Handelsplatz gekauft. Wäre dafür überhaupt eine Meldung fällig geworden?

  • IB ist ausländisch im Sinne der AWV, hat aber ein Einzahlungskonto in Deutschland
  • Ist die Einzahlung auf ein Einzahlungskonto zu meinen Gunsten ein „reiner Kontoübertrag“ im Sinne der AWV?
  • Ist der Wertpapierkauf über einen Auslands-Broker an einem deutschen Handelsplatz und Abwicklung über Clearstream Frankfurt trotzdem meldepflichtig?

Mir wäre das grundsätzlich egal, melden macht frei. Aber die Vorstellung da ellenlange Beträge, Kontonummern und ISINs in den Telefonhörer zu nuscheln finde ich nicht so praktisch und die angegebene Telefonnummer funktioniert angeblich auch nur im deutschen Festnetz (tja, ich habe nur Mobilfunk). Eine E-Mail-Adresse ist da nicht angegeben und die Bedienung des Meldeportals erschließt sich mir nicht wirklich.

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LaRoth
Am 15.1.2025 um 18:17 von Hamster92:

E-Mail-Adresse ist da nicht angegeben

Auf Seite 10 deines verlinkten PDFs findet sich AWV-Info@bundesbank.de, vielleicht ist es einen Versuch wert dort eine E-Mail hinzuschicken?

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