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User777

Meldepflicht nach Außenwirtschaftsverordnung (AWV) bei inländischen Depots

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User777

Hallo zusammen,

 

ich bin über das Thema Meldeplicht nach AWV gestolpert, bei der man bei bestimmten Geldflüssen ins Ausland (oder umgekehrt) zu einer Meldung an die deutsche Bundesbank verpflichtet ist (grundsätzlich ab 12.500€).

 

Und davon kann man scheinbar selbst dann betroffen sein, wenn man bei einem deutschen Broker ist und dort ausländische Aktien hat oder auch ETFs (die ja meist auch im Ausland aufgelegt sind).

 

Allerdings ist mir nicht ganz klar, in welchen Situationen das der Fall ist.

 

a) Kann bereits beim Kauf/Verkauf eines in Ausland aufgelegten ETFs eine Meldepflicht bestehen, wenn der Wert der Transaktion mehr als 12.500€ beträgt (bei Kauf/Verkauf über inländischen Broker über Handelsplatz Xetra oder Tradegate)? Wie z.B. beim FTSE All-World, der ja im Ausland aufgelegt und gelagert wird.

b) bei Dividenden aus ETFs und Aktien wäre es vermutlich meldepflichtig, oder? (was jedoch die wenigsten betreffen dürfte, da man für eine Dividende die größer als 12.500€ ist ja erstmal mehrere 100k€ in einer einzelnen Depotposition haben müsste)

c) Was wäre wenn man bei einem deutschen Broker eine Aktie über einen ausländischen Handelsplatz (z.B. NYSE) kauft/verkauft? Hier würde vermutlich eine Meldepflicht bestehen, wenn der Wert größer 12.500€ ist, oder?

 

Vielen Dank.

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Ramstein

Ich meine, Google beantwortet erschöpfend.

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chirlu
vor einer Stunde von User777:

Kann bereits beim Kauf/Verkauf eines in Ausland aufgelegten ETFs eine Meldepflicht bestehen, wenn der Wert der Transaktion mehr als 12.500€ beträgt?

 

Ja (auch bei einem im Inland aufgelegten Fonds) …

 

vor einer Stunde von User777:

(bei Kauf/Verkauf über inländischen Broker über Handelsplatz Xetra oder Tradegate)

 

… nein.

 

vor einer Stunde von User777:

bei Dividenden aus ETFs und Aktien wäre es vermutlich meldepflichtig, oder? (was jedoch die wenigsten betreffen dürfte, da man für eine Dividende die größer als 12.500€ ist ja erstmal mehrere 100k€ in einer einzelnen Depotposition haben müsste)

 

Ja, außer die Bank erledigt es bereits für dich (z.B. Commerzbank). https://www.bundesbank.de/resource/blob/611936/9761b5000a7f983302246bec4293797f/mL/awvzinv-2013-data.pdf

 

vor einer Stunde von User777:

Was wäre wenn man bei einem deutschen Broker eine Aktie über einen ausländischen Handelsplatz (z.B. NYSE) kauft/verkauft? Hier würde vermutlich eine Meldepflicht bestehen, wenn der Wert größer 12.500€ ist, oder?

 

Ja, außer die Bank erledigt es bereits für dich. Das würde dann wahrscheinlich auf der Abrechnung stehen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 55 Minuten von Ramstein:

Ich meine, Google beantwortet erschöpfend.

 

Sorry, ich finde das überhaupt nicht einfach. Nach 10 Minuten Recherche habe ich es noch nicht erschöpfend herausgefunden.

 

Ich vermute sogar, dass einige Anleger ihre Meldepflichten (unbewusst) ignorieren...

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chirlu
vor 10 Minuten von stagflation:

Sorry, ich finde das überhaupt nicht einfach.

 

Eigentlich ist es ganz simpel: Wenn man etwas an einen Ausländer zahlt oder von einem Ausländer bekommt, muss man es melden.

 

Also zum Beispiel Dividenden von einem ausländischen Unternehmen, aber nicht Dividenden von einem inländischen. Oder Geld für einen Wertpapierkauf, wenn man es an einen Ausländer zahlt (z.B. den Abwickler der NYSE), aber nicht, wenn man es an einen Inländer zahlt (z.B. Clearstream Frankfurt oder L&S).

 

vor 14 Minuten von stagflation:

Ich vermute sogar, dass einige Anleger ihre Meldepflichten (unbewusst) ignorieren...

 

Ui, gewagte These! Niemals würde so etwas passieren! :lol:

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SlowHand7
vor 12 Minuten von stagflation:

 

Ich vermute sogar, dass einige Anleger ihre Meldepflichten (unbewusst) ignorieren...

Wenn ich bei einer deutschen Bank handele tausche ich Geld und Wertpapiere mit der Bank aus, nicht mit dem Ausland.

Vollkomen egal wo das Wertpapier aufgelegt oder gelagert wird.

Da gibt es für mich nichts zu melden.

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Metasom
vor 38 Minuten von SlowHand7:

Wenn ich bei einer deutschen Bank handele tausche ich Geld und Wertpapiere mit der Bank aus, nicht mit dem Ausland.

Besonders wenn man OTC mit einem Market-Maker handelt

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hattifnatt
vor 6 Minuten von stagflation:

Da ist die Bundesbank aber anderer Meinung...

 

Es gibt ein Merkblatt dazu: Merkblatt Kapitalerträge und Kapitalertragssteuern

Hmm, wenn man also für 20k an einer ausländischen Börse kauft, ist es meldepflichtig - kauft man aber in 2 Tranchen à 10k, dann nicht? Irgendwie seltsam ...

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chirlu
vor 8 Minuten von hattifnatt:

Irgendwie seltsam ...

 

Wäre es dir lieber, wenn es die Freigrenze nicht gäbe und du ab 1 Euro melden müsstest?

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hattifnatt
vor 2 Minuten von chirlu:

Wäre es dir lieber, wenn es die Freigrenze nicht gäbe und du ab 1 Euro melden müsstest?

Es wäre mir lieber, wenn die Bank das für mich machen würde :-*

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chirlu
vor 5 Minuten von hattifnatt:

Es wäre mir lieber, wenn die Bank das für mich machen würde :-*

 

Wie gesagt, machen manche das ja.

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SlowHand7
vor 19 Minuten von stagflation:

 

Da ist die Bundesbank aber anderer Meinung...

 

Es gibt ein Merkblatt dazu: Merkblatt Kapitalerträge und Kapitalertragssteuern

Das Dokument ist von 2013.

In welcher Form das interpretiert wird ist doch fraglich.

Wieso erwähnt ein Fachanwalt der sich dauernd damit beschäftigt diese Punkte nicht?

 

https://www.awv-meldepflicht.de/leitfaden/awv-meldepflicht

 

Es geht um Zahlungen.

Der Kauf und Verkauf von Wertpapieren ist für den inländischen Kunden sicher nicht meldepflichtig.

Ein Zahlungsverkehr mit dem Ausland dürfte kaum erfolgen und ist auch gar nicht nachvollziehbar.

 

Ich kaufe eine amerikanische Aktie mit Wertpapier-Rechnung USA.

Die Anrechte liegen aber schon bei Clearstream Luxemburg als Gläubiger.

Dort ist dann eine deutsche Bank B Gläubiger für ihren Kunden.

Dem kaufe ich die Aktie ab.

Die Rechte werden dann durch CBL von Bank B auf meine Bank A übertragen.

Daher gibt es nur einen Geldtransfer zwischen deutschen Banken, nicht mit dem Ausland.  :)

 

Was ich noch einsehe wäre ein Geldfluss bei ausländischen Kapitalerträgen.

Aber es ist doch Unsinn wenn da zehntausende Kunden ihre Dividende melden.

Da genügt doch eine Meldung vom Zentralverwahrer oder eben pro Bank.

 

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chirlu
vor 9 Minuten von SlowHand7:

Aber es ist doch Unsinn

 

Leider nichts Neues für deine Beiträge.

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Ramstein

Fragen wir doch mal konkret: 

Wer hat nicht gemeldet und wurde dafür von der Bundesbank sanktioniert?

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chirlu
vor 7 Minuten von Ramstein:

Wer hat nicht gemeldet und wurde dafür von der Bundesbank sanktioniert?

 

Ich habe noch nie gemeldet, musste das aber auch nicht (keine Beträge größer 12500 Euro an Ausländer gezahlt oder von Ausländern bekommen).

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Ich habe schon ein paar Mal gemeldet - allerdings nicht im Rahmen von Wertpapieren.

 

Es gibt dieses wohlige Gefühl, dass man einen klitzekleinen Beitrag zu den großen Zahlen in der Außenwirtschaftsverkehrs-Statistik geleistet hat...

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oktavian
vor einer Stunde von stagflation:

Ich habe schon ein paar Mal gemeldet - allerdings nicht im Rahmen von Wertpapieren.

 

Es gibt dieses wohlige Gefühl, dass man einen klitzekleinen Beitrag zu den großen Zahlen in der Außenwirtschaftsverkehrs-Statistik geleistet hat...

Ich finde es sinnlos im Rahmen des Depots dies auf Kunden abzuwälzen. 

 

Klar wenn man Geld überweist an Verwandte oder ins Ausland spendet ok.

12.500 ist hoch genug, dass ich drunter bleibe.

 

Ich sehe mich als Analphabet mit Matheschwäche, wenn ich solche Gesetze sehe. Blicke da nicht durch. Ich kann nicht mal erkennen wohin das Geld geht, wenn ich z.B. Dollar kaufe.

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Megatron

Gerade bei Privatpersonen / Depots verstehe ich die Meldepflicht eh nicht.

Wenn ich eine Position auf  zwei Depots verteile und 2 x 10.000 EUR bekomme muss ich nix melden,, wenn es ein Depot ist und es sind 13.000 muss man es melden.

Das fällt doch ganz klar in den Bereich "traue keiner Statistik die man nicht selbst gefälscht hat"

 

 

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chirlu
vor 6 Minuten von Megatron:

Gerade bei Privatpersonen / Depots verstehe ich die Meldepflicht eh nicht.

Wenn ich eine Position auf  zwei Depots verteile und 2 x 10.000 EUR bekomme muss ich nix melden

 

Es gibt sicherlich auch Privatpersonen, bei denen es um Millionen geht. Irgendwo muss man die Bagatellgrenze halt ziehen.

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Megatron
vor 15 Minuten von chirlu:

 

Es gibt sicherlich auch Privatpersonen, bei denen es um Millionen geht. Irgendwo muss man die Bagatellgrenze halt ziehen.

Der Moment in dem einem wieder klar wird dass man ein kleines Licht ist :'(

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LongtermInvestor

Bei mir hatte sich die Bundesbank tatsächlich in 2017 mal gemeldet und sehr freundlich nach einem Sachverhalt erkundigt aber dennoch drauf hingewiesen, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt wenn die Meldung nicht rechtzeitig erfolgt. Meldung ist aus der Erinnerung dann in dem Zusammenhang telefonisch erfolgt und akzeptiert worden.

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Ramstein
vor 35 Minuten von LongtermInvestor:

Bei mir hatte sich die Bundesbank tatsächlich in 2017 mal gemeldet und sehr freundlich nach einem Sachverhalt erkundigt aber dennoch drauf hingewiesen, dass eine Ordnungswidrigkeit vorliegt wenn die Meldung nicht rechtzeitig erfolgt. Meldung ist aus der Erinnerung dann in dem Zusammenhang telefonisch erfolgt und akzeptiert worden.

Kannst du bitte etwas konkreter werden?

War das Kauf/Verkauf an Auslandsbörse, Auslandsdividenden, Kauf/Verkauf ausländischer Wertpapiere an Inlandsbörse?

Danke.

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LongtermInvestor
· bearbeitet von LongtermInvestor
vor 2 Stunden von Ramstein:

Kannst du bitte etwas konkreter werden?

Ja, kann ich machen, muss da aber nach dem Urlaub noch mal genau nachschauen. Meine es war in Verbindung mit einer Überweisung auf ein ausländisches Konto, mit Laufzeit der Einlage knapp über einem Jahr. Meine damals galt eine Grenze für keine Meldung von max. einem Jahr.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Übrigens gibt es seit ein paar Tagen einen Regierungsentwurf zur "Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie" (Quelle, Quelle). Das ist NICHT das Bürokratieentlastungsgesetz IV, das letzte Woche den Bundesrat passiert hat.

 

Demnach soll die Meldeschwelle von 12 500 Euro auf 50 000 Euro erhöht werden. Zinszahlungen für ausländische Anleihen und Geldmarktpapiere sollen gänzlich von der Meldepflicht befreit werden.

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Rebentao
· bearbeitet von Rebentao

Geht es hier um Einzelzahlungen, die 12.500 Euro überschreiten?

Angenommen, man bekommt von einem im Ausland aufgelegten 'Income'-Fonds monatlich Dividenden in vierstelliger Höhe. Dann sind das doch Einzelzahlungen unterhalb von 12.500 Euro und damit nicht meldepflichtig, oder?

Was ist, wenn man für z.B. 20.000 Euro so einen MSCI World (aufgelegt in Irland) bei einer deutschen Bank über Tradegate kauft, wäre das meldepflichtig?

Was ist, wenn man einen deutschen MSCI World bei einer deutschen Bank hat (z.B. ETFL50), der ausschüttet? Angenommen, man hat hier Beträge über 12.500 Euro bei einer Ausschüttung – wäre das meldepflichtig?

Danke

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