Dandy 10. Oktober · bearbeitet 10. Oktober von Dandy vor 20 Minuten von chirlu: Mit 4,2 Entgeltpunkten gibt es eine Rente, die doppelt so hoch ist wie mit 2,1 Entgeltpunkten. Das gilt unabhängig vom Rentenwert. Falsch ist also nur deine Mathematik … Relativ gesehen mag das so sein, absolut bedeutet es das eben nicht, jedenfalls nicht im zeitlichen Vergleich. Außerdem kann auch die Zuteilung der Rentenpunkte künftig geändert werden und somit kann man das auch nicht als gesetzt betrachten. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze für die RV führt erstmal zu mehr Geld im System, das der aktuellen Rentnergeneration zugute kommt. Da für die folgenden Rentnergenerationen weniger zu verteilen sein wird, sinken deren Rentenansprüche real im Wert. Ob das am Ende durch Kürzung von Rentenpunkten, realer Entwertung derselben oder durch Erhöhung des Renteneintrittsalters geschieht, ist letztlich egal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 10. Oktober vor 22 Minuten von Dargobar: Ok dann hattest Du widerum meine ausgangspost nicht verstanden. Ich schrieb nur über den aktuellen status quo, nicht über etwaige zukünftige politische erhöhungen über die 2 punkte hinaus. (Da ist das dann eine frage vermutlich des verfassungsgerichts, ob es zwingend wäre dass die so geschröpften top verdiener dann auch entsprechend mehr Punkte bekommen ) Ich hatte auf Dargobar und kuffour geantwortet, nicht auf Dich. Edit: sorry warst Du. Ich bezog mich auf Deinen Beitrag. Für mich war es nicht ersichtlich, dass Du von der normalen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze geschrieben hast. Klingt nach Misverständnis. vor 1 Stunde von Dargobar: Und die beitragsbemessungsgrenze wiederum hängt auch an der lohnentwicklung, nämlich das doppelte des durchschnittslohns wo es auch die 2 rentenpunkte gibt. übrigens ein wichtiger Hinweis mit den rentenpunkten pro jahr nach anhebung der Bemessung. Leute die nach Erhöhung immer noch mehr verdienen, zahlen mehr Beitrag, samneln aber immer noch 2 punkte pro jahr. Wer dagegen nur mäßig verdient, erst recht wenn seine Lohnerhöhung nicht mit der Allgemeinheit mithalten konnte, sammelt zukünftig noch weniger rentenpunkte, also seine zukünftige Rente wird recht deutlich gekürzt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 10. Oktober vor 15 Minuten von Dandy: Außerdem kann auch die Zuteilung der Rentenpunkte künftig geändert werden und somit kann man das auch nicht als gesetzt betrachten. Es ging um die jetzige Mechanik der gesetzlichen Rentenversicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cepha 10. Oktober vor 8 Stunden von Barqu: Andererseits soll es Alterarsarumt verhindern und falls ich als Auswanderer im Alter zu arm werde, besteht immer noch die Moeglichkeit nach DE zurueck zu kehren und von der Wohlfahrt zu leben. Auch ist es ja so, dass man als deutscher auch als Auswanderer und Steuerausalender weiterhin in die GRV einzahlen kann - freiwillig. Entsprechend koennte man es auch sinnvoll finden, dass auch deutsche Staatsbuerger, die Steuerausalaender sind, in die Lindner-Rente einzahlen koennen. Altersarmut mit der Linder Rente verhindern wird eine Herausforderung. Attraktiv wird der möglicherweise schmerzhafte und dauerhafte Konsumverzicht über Jahrzehnte hinweg für die Leute ja nur, wenn sie fest daran glauben, im Alter davon dann auch einen eigenen (erheblichen) Nutzen zu haben. Dann darf aber die private Vorsorge nicht mit staatlichen Transferleistungen verrechnet werden. Kann man machen, aber dann entfällt wiederum das Argument, dass der Staat heute Steuergeld ausgibt um in 30 Jahren dann Sozialausgaben zu sparen: Wenn es nicht verrechnet wird spart er erstmal nix. Man könnte künftig das allgemeine Niveau absenken, genau wie man das heute auch könnte, aber dann kommen immer die Bespiele, denen es dann unverschuldet zu schlecht ginge. Ich bin dennoch der Ansicht, dass eine Absenkung des Rentenniveaus (möglichst bald) unumgänglich sein wird. Ein Staat kann es sich einfach nicht dauerhaft leisten,, einen so großen Teil seiner Einnahmen perspektivisch nur noch für die Alten auszugeben. Ich gehe davon aus, dass es da Schwellenwerte gibt, ab denen eine solche Gesellschaft dann zwangsweise die Zukunftsfähigkeit und Attraktivität verliert. Der Wohlstand der deutschen Alten kann nicht nur von der deutschen "Jugend" bezahlt werden, der muss sich in Zukunft auch international speisen und am besten geht das vermutlich über eine signifikante Beteiligung an den Kapitalmärkten. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 10. Oktober vor 4 Minuten von Cepha: Dann darf aber die private Vorsorge nicht mit staatlichen Transferleistungen verrechnet werden. So ist es ja auch (bis zu bestimmten Grenzen). Wir sprachen in den letzten Tagen schon einige Male davon. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dargobar 10. Oktober · bearbeitet 10. Oktober von Dargobar vor 2 Stunden von chirlu: Es ist vor allem eine falsche Information: In den letzten Jahren gab es für Rentenversicherte an oder über der Beitragsbemessungsgrenze 2,0457 (2023), 2,1140 (2022), 2,1056 (2021), 2,0117 (2020) und 1,9583 (2019) Entgeltpunkte Ja ok also um auf diese korinte einzugehen. Das ziel sind jeweils exakt 2 punkte. Da es aber während des laufenden jahres mit den laufenden beiträgen noch keine Statistik für die Gehälter in diesem jahr gibt und da der administrative Aufwand für Nachabrechnung vermieden wird, wird in Kauf genommen dass es tatsächlich jedes jahr kleine schwankungen um den zielwert 2 gibt auf Grund besagter Veränderungen im lohngefüge Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
PrivateBanker 10. Oktober vor 13 Minuten von Dargobar: Ja ok also um auf diese korinte einzugehen. Das ziel sind jeweils exakt 2 punkte. Da es aber während des laufenden jahres mit den laufenden beiträgen noch keine Statistik für die Gehälter in diesem jahr gibt und da der administrative Aufwand für Nachabrechnung vermieden wird, wird in Kauf genommen dass es tatsächlich jedes jahr kleine schwankungen um den zielwert 2 gibt auf Grund besagter Veränderungen im lohngefüge @Dargobar: du musst Festlegung BBG und Entgeltpunktberechnung voneinander trennen, zudem wirkt die BBG auf die Einnahmen des heutigen Umlageverfahrens und die Entgeltpunktberechnung auf die zukünftige Rentenhöhe in Relation zum Eckrentner, also 2 Paar Schuhe . 1 Entgeltpunkt erhält derjenige, der das Durchschnittseinkommen verdient. Die Entgeltpunktberechnung ist beschränkt auf die BBG Die Werte von Entgeltpunkfestlegungung und der BBG-Festlegung sind unabhängig voneinander und mMn nach unterschiedlich (gesetzlich) geregelt (hier sind die Experten zur Quellenangabe gefragt !) und damit folgt das eine nicht aus dem anderen. Somit ist es durchaus möglich den Faktor von ca. max 2 EP politisch zu verändern. Wie @chirlu richtig feststellt ist die 2,0 nicht in Stein gemeiselt. Worauf wir uns auf alle Fälle einigen können ist, dass beide Parameter Stellhebel für die zukünftigen Rentenansprüche bzw. -höhe sind und dem politischen Willen unterworfen werden können mit entsprechenden Gesetzes- oder Verordnungsänderungen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker 10. Oktober · bearbeitet 10. Oktober von Schwachzocker vor einer Stunde von Cepha: Altersarmut mit der Linder Rente verhindern wird eine Herausforderung. Nein, das ist keine Herausforderung, sondern nicht im geringsten die Absicht, die hinter der Riester- oder jetzt hinter der Lindner-Rente steht. Die Idee war folgende: Es wurde das Rentenniveau abgeschmolzen, ohne dass die Leute deshalb weniger verdienen. Die nun entstandene Rentenlücke kann man mit Riester bzw. jetzt mit der Lindner-Rente schließen, wenn man will. Weiter nichts! Arme bleiben arm. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dargobar 10. Oktober · bearbeitet 10. Oktober von Dargobar vor 1 Stunde von PrivateBanker: @Dargobar: du musst Festlegung BBG und Entgeltpunktberechnung voneinander trennen, zudem wirkt die BBG auf die Einnahmen des heutigen Umlageverfahrens und die Entgeltpunktberechnung auf die zukünftige Rentenhöhe in Relation zum Eckrentner, also 2 Paar Schuhe . 1 Entgeltpunkt erhält derjenige, der das Durchschnittseinkommen verdient. Die Entgeltpunktberechnung ist beschränkt auf die BBG Die Werte von Entgeltpunkfestlegungung und der BBG-Festlegung sind unabhängig voneinander und mMn nach unterschiedlich (gesetzlich) geregelt (hier sind die Experten zur Quellenangabe gefragt !) und damit folgt das eine nicht aus dem anderen. Somit ist es durchaus möglich den Faktor von ca. max 2 EP politisch zu verändern. Wie @chirlu richtig feststellt ist die 2,0 nicht in Stein gemeiselt. Worauf wir uns auf alle Fälle einigen können ist, dass beide Parameter Stellhebel für die zukünftigen Rentenansprüche bzw. -höhe sind und dem politischen Willen unterworfen werden können mit entsprechenden Gesetzes- oder Verordnungsänderungen. Richtig, ich stimme ja auch zu, dass die 2,0 nicht in Stein gemeißelt ist, weise nur darauf hin dass diese bislang die zielgrösse war. Das ist wie gesagt eine bereits länger laufende politische Diskussion. Die einen (eher linken) sagen zum Beispiel dass bbg abzuschaffen sei, weil „dann ja endlich auch richtig grosse einkommen voll mitfinanzieren“ und die eher konservativen entgegnen dann mit verweis auf verfassungsgericht, dass in solch einem Szenario das aufrechterhalten des 2,0 Deckels auch nicht mehr möglich sei, sondern dass dann topverdiener auch mal das 4 fache an Rentenanspruch im vergleich zu durchschnittsverdiener bekommen würden. unabhängige grössen sind bisiang nämlich der deckel der entgeltpunkte und die bbg eben nicht, da bislang stets der grundsatz gilt dass jeder für jeden € den er mehr an beitrag zahlt, auch persönlich mehr Rentenanspruch erwirbt. (Unabhängig von der frage wie hoch absolut beiträge oder rente sind, dass sind andere politische stellschrauben) Die Entkopplung dieses BBG/ rentenpunke systems, indem zum Beispiel bei abgeschaffter BBG und immer noch vorhandenen 2.0 deckels erstmbals gezahlte beitrags-€ für den Zahler wirkungslos für dessen individuelle rente wären, wäre eine krasse Veränderung, daher die frage was das verfassungsgericht davon halten würde Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 10. Oktober vor einer Stunde von Schwachzocker: Es wurde das Rentenniveau abgeschmolzen, ohne dass die Leute deshalb weniger verdienen. Die nun entstandene Rentenlücke kann man mit Riester bzw. jetzt mit der Lindner-Rente schließen, wenn man will. Am 8.10.2024 um 09:26 von odensee: Du scheinst immer noch nicht verstanden haben, dass die Riesterrente lediglich dazu dienen sollte, eine (weitere) Rentenlücke (die durch die notwendig gewordenen Reformen Anfang der 2000er entstanden ist) über eine zusätzliche, kapitalgedeckte Rente auszugleichen. Und da es nun mal um einen Ersatz für die gesetzliche Rente ging und geht, ist es völlig logisch, dass sehr ähnlichen Bedingungen bezüglich Vererbbarkeit, Kapitalisierung vor Rentenbeginn etc. gibt. Das hat nichts mit "Entmündigung" zu tun. Er versteht es nicht. Es ist zwecklos. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker 10. Oktober vor 17 Minuten von odensee: Er versteht es nicht. Es ist zwecklos. Du könntest Dir ja auch einmal etwas ausdenken und ein Konzept präsentieren, mit dem arme Leute reich werden, ohne mehr zu arbeiten, ohne besser zu arbeiten, ohne sich fortzubilden, ohne Risiken einzugehen und ohne im Lotto zu gewinnen. Das würde @Cepha vermutlich verstehen. ...nun sage nicht "Dividenden" Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rick_q 10. Oktober vor 2 Stunden von Schwachzocker: Nein, das ist keine Herausforderung, sondern nicht im geringsten die Absicht, die hinter der Riester- oder jetzt hinter der Lindner-Rente steht. Die Idee war folgende: Es wurde das Rentenniveau abgeschmolzen, ohne dass die Leute deshalb weniger verdienen. Die nun entstandene Rentenlücke kann man mit Riester bzw. jetzt mit der Lindner-Rente schließen, wenn man will. Weiter nichts! Arme bleiben arm. Im Moment sieht es aber so aus, dass ohne Rentenänderung Mittelstand im Alter arm wird. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker 10. Oktober vor 3 Minuten von Rick_q: Im Moment sieht es aber so aus, dass ohne Rentenänderung Mittelstand im Alter arm wird. ...daher die Änderung! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rick_q 10. Oktober vor 15 Minuten von Schwachzocker: ...daher die Änderung! Dein Beitrag hört sich aber so an, dass es nicht im geringsten die Absicht ist... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker 10. Oktober vor 24 Minuten von Rick_q: Dein Beitrag hört sich aber so an, dass es nicht im geringsten die Absicht ist... Keine Ahnung wie der sich anhört. Ich habe es mir nicht vorlesen lassen. Es käme auf das inhaltliche Verstehen an. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rick_q 10. Oktober vor 14 Minuten von Schwachzocker: Keine Ahnung wie der sich anhört. Ich habe es mir nicht vorlesen lassen. Es käme auf das inhaltliche Verstehen an. Du hast geschrieben, dass Altersarmut mit der Linder Rente ist keine Herausforderung, sondern nicht im geringsten die Absicht, die hinter der Lindner-Rente steht. Stimmt so nicht, Altersarmut bei Mittelstand zu verhindern ist die Absicht! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 10. Oktober · bearbeitet 10. Oktober von odensee vor 33 Minuten von Rick_q: Du hast geschrieben, dass Altersarmut mit der Linder Rente ist keine Herausforderung, sondern nicht im geringsten die Absicht, die hinter der Lindner-Rente steht. Stimmt so nicht, Altersarmut bei Mittelstand zu verhindern ist die Absicht! Was du alles weißt über eine Rente, die es noch gar nicht gibt. Echt erstaunlich. Zur existierenden Riesterrente: (Quelle: wikipedia) Zitat Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage ausarbeiten ließ. Anlass dafür war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt hat, von 70 % auf 67 % reduziert worden war. Ziel der Riesterrente war es lediglich(!), diese Lücke auszufüllen. Damit verhindert man keine Altersarmut. Ganz einfach, weil der Schritt von 70% auf 67% nicht in die Altersarmut führt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Rick_q 10. Oktober Gerade eben von odensee: Was du alles weißt über eine Rente, die es noch gar nicht gibt. Echt erstaunlich Suchst du irgendwie Konfrontation? Wenn ich die Beiträge hier lese, weißt du viel mehr über die Rente die es noch gar nicht gibt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Schwachzocker 10. Oktober vor 45 Minuten von Rick_q: Du hast geschrieben, dass Altersarmut mit der Linder Rente ist keine Herausforderung, sondern nicht im geringsten die Absicht, die hinter der Lindner-Rente steht. Nein! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 10. Oktober vor 3 Minuten von Rick_q: Wenn ich die Beiträge hier lese, weißt du viel mehr über die Rente die es noch gar nicht gibt. Es geht zunächst um die Riesterrente. Die war auf keinen Fall dazu da, Altersarmut zu bekämpfen, sondern nur um eine relativ kleine Rentenlücke zu schließen. Das verstehen einige (dich eingeschlossen) auch 20 Jahre nach Einführung der Riesterrente immer noch nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
satgar 10. Oktober vor 11 Minuten von odensee: Es geht zunächst um die Riesterrente. Die war auf keinen Fall dazu da, Altersarmut zu bekämpfen, sondern nur um eine relativ kleine Rentenlücke zu schließen. Das verstehen einige (dich eingeschlossen) auch 20 Jahre nach Einführung der Riesterrente immer noch nicht. Ja, letztlich ist das schon krass. Das der Zweck von Riester nie richtig angekommen ist. Um eben nur, und du hast es richtig geschrieben, die damalige Absenkung auf die Schultern der Beitragszahler alleine und dann Kapitalgedeckt abzugeben. Und es gibt noch genug Leute da draußen, die nur Riestern in der Auffassung: „damit ist jetzt mein Rentenproblem gelöst, dafür wurde das ja eingeführt.“ Weit weit gefehlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Nostradamus 10. Oktober · bearbeitet 10. Oktober von Nostradamus vor 54 Minuten von odensee: Es geht zunächst um die Riesterrente. Die war auf keinen Fall dazu da, Altersarmut zu bekämpfen, sondern nur um eine relativ kleine Rentenlücke zu schließen. Ganz so weit hergeholt ist dieser Zusammenhang jedoch nicht:" Die Riester-Rente soll Ihre Versorgungslücke im Rentenalter schließen und Sie so vor Altersarmut schützen." Von den Seiten der DRV: https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Riester-optimieren/Vertrag-ruhen-lassen/vertrag-ruhen-lassen_node.html Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 10. Oktober vor 4 Minuten von Nostradamus: Ganz so weit hergeholt ist dieser Zusammenhang jedoch nicht:" Die Riester-Rente soll Ihre Versorgungslücke im Rentenalter schließen und Sie so vor Altersarmut schützen." Erschreckend, dass die DRV solchen Unsinn verbreitet. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
DeWeMe 10. Oktober · bearbeitet 10. Oktober von DeWeMe vor 26 Minuten von odensee: Erschreckend, dass die DRV solchen Unsinn verbreitet. Naja, ist schon korrekt. Man muss sich nur mal den Gesetzentwurf von 2000 durchlesen: https://dserver.bundestag.de/btd/14/045/1404595.pdf Zitat Förderung der zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge Mit dem Aufbau einer zusätzlichen kapitalgedeckten Altersvorsorge wird die Alterssicherung auf eine breitere finanzielle Grundlage gestellt, die es ermöglicht, die Sicherung des im Erwerbsleben erreichten Lebensstandards im Alter zu gewährleisten. Der Staat stellt über Zulagen und steuerliche Entlastungen eine effiziente Förderung für den Aufbau der zusätzlichen Altersvorsorge bereit. Das klingt für mich nach dem schließen einer "kleinen Rentenlücke" von 3% (hab ich persönlich noch nie gehört), sondern nach der Rentenlücke = Lebensstandard - Gesetzliche Renten (so kenne ich das). Edit: Hervorhebungen durch mich Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 10. Oktober · bearbeitet 10. Oktober von odensee vor 11 Minuten von DeWeMe: Das klingt für mich nach dem schließen einer "kleinen Rentenlücke" von 3% (hab ich persönlich noch nie gehört), sondern nach der Rentenlücke = Lebensstandard - Gesetzliche Renten (so kenne ich das). Zitat Was leistet die Riester-Rente? Die Riester-Rente hat zum Ziel, die Lücken teilweise aufzufangen, die sich für Arbeitnehmer aus dem sinkenden Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung beziehungsweise für Beamte aus zurückgehenden Versorgungsansprüchen ergeben. Dies geschieht durch den Aufbau einer kapitalgedeckten Versorgung. Quelle: https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Altersvorsorge/Riester/riester_node.html (Hervorhebung, insbesondere der Unterstrich... durch mich) Ist natürlich kein Gesetzesentwurf, aber deutlich realistischer (wen wundert es...). Es reicht doch ein Taschenrechner/Excel und ein bisschen Nachdenken, dass aus jährlich maximal 2100 Euro bei einem Konstrukt, dass nominalen(!) Werterhalt garantieren muss, man nicht vom "armen Rentner" zum "reichen Rentner" wird. Und die Zielgruppe "Altersarmut" hat ja auch niemals die 2100 Euro eingezahlt, sondern einiges weniger. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag