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krett

Lindner-Rente (Reform der priv. Altersvorsorge 2024/25)

Empfohlene Beiträge

androdi
· bearbeitet von androdi
vor 3 Stunden von Schwachzocker:

Jemand hat mich auf einen Trick gebracht:

 

1.) Man bespart ganz normal diese "Lindern-Rente" über Jahrzehnte, egal mit welchem Produkt.

2.) Kurz vor der Verrentung kündigt man das Ding dann förderschädlich.

3.) Man muss dann alle versäumten Steuerzahlungen und die Förderbeträge zurückzahlen.

4.) Der Steuerstundungseffekt ist jedoch geblieben.

 

Ist das so richtig? Kann das so laufen? Sehe ich irgendetwas nicht richtig?

 

Vorteil wäre dann einfach nur, dass man unter Steuerstundung gespart hat und sofort frei und vollumfänglich über das Geld verfügen kann.

Wenn die Abgaben (u.a. Steuersatz) in der Ansparphase ähnlich ist zu der Rente, zb wenn man die maximale Rente aus der GRV bekommt und eine sehr hohe Betriebsrente hat, dann kommt In der Rente noch der GKV Beiträge von 14,6% hinzu... Dann macht dieses Konzept der vorzeitigen Kündigung kurz vor Rente extrem viel Sinn, oder man wechselt noch rechtzeitig in die PKV....

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odensee
vor 8 Minuten von androdi:

Wenn der Steuersatz in der Ansparphase ähnlich ist zu der Rente, zb wenn man die maximale Rente aus der GRV bekommt und eine sehr hohe Betriebsrente hat, dann kommt In der Rente noch der GKV Beiträge von 14,6% hinzu...

Was hat ein hoher Steuersatz als Rentner mit GKV-Beiträgen für die Riesterrente zu tun?

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androdi
vor 28 Minuten von odensee:

Was hat ein hoher Steuersatz als Rentner mit GKV-Beiträgen für die Riesterrente zu tun?

Nichts! Ich dachte es geht hier im Faden um das "lindner depot" und nicht über die Riesterrente... 

 

GKV Beiträge kommen bei einem gutverdiener (weit über BBG) noch on top in der Rentenphase ... Wenn man beide Lebensabschnitte anschaut:

1. Arbeitsleben über beitragsbemessungsgrenze: man wird mit Steuervorteilen in der rentenphase geködert (GKV Beiträge irrelevant, weil über BBG), Stichwort nachgelagert Besteuerung. 

2 in der rentenphase: plötzlich muss man man noch GKV Beiträge abdrücken. Die Abgaben, Steuer plus Sozialabgaben, macht den Steuervorteil durch nachgelagrte versteuerung zu nichte... Maximal vielleicht eine steuerstundung.... 

 

Man sollte neben den Steuervorteilen auch die solzialabgaben wie die GKV berücksichtigen. 

 

Wenn das Thema so kommen wird und dieses Staatsprodukt mitnehme, dann werde ich doch schlussendlich, wenn auch spät, in die Pkv wechseln. ( die Frage ist auch, ob es bei den 14,6 % bleibt....) 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 5 Minuten von androdi:

Nichts! Ich dachte es geht hier im Faden um das "lindner depot" und nicht über die Riesterrente... 

 

GKV Beiträge kommen bei einem gutverdiener (weit über BBG) noch on top in der Rentenphase ... Wenn man beide Lebensabschnitte anschaut:

1. Arbeitsleben über beitragsbemessungsgrenze: man wird mit Steuervorteilen in der rentenphase geködert (GKV Beiträge irrelevant, weil über BBG), Stichwort nachgelagert Besteuerung. 

2 in der rentenphase: plötzlich muss man man noch GKV Beiträge abdrücken. Die Abgaben, Steuer plus Sozialabgaben, macht den Steuervorteil durch nachgelagrte versteuerung zu nichte... Maximal vielleicht eine steuerstundung.... 

 

Man sollte neben den Steuervorteilen auch die solzialabgaben wie die GKV berücksichtigen. 

 

Wenn das Thema so kommen wird und dieses Staatsprodukt mitnehme, dann werde ich doch schlussendlich, wenn auch spät, in die Pkv wechseln. ( die Frage ist auch, ob es bei den 14,6 % bleibt....) 

Die Lindner Rente/wird ist im AltZertG umgesetzt, also in der Riesterrente. Die LindnerRente ist Riester 2.0

 

Riester und Lindner-Planung sind ohne GKV Abzug (Ausnahmen bestätigen die Regel)

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androdi
vor 2 Minuten von satgar:

Die Lindner Rente ist im AltZertG umgesetzt, also in der Riesterrente. Die LindnerRente ist Riester 2.0

 

Riester und Linder-Planung sind ohne GKV Abzug (Ausnahmen bestätigen die Regel)

Danke für den Hinweis, wieder was gelernt. Hatte um Riester einen großen Bogen gemacht 

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Dandy
vor 3 Stunden von chirlu:

Und man muss den Gewinn versteuern, auf einen Schlag (wenn auch vielleicht nur den halben Betrag, mit 62/12-Regelung).

Geht mit einer privaten RV schon längst so, allerdings mit Steuerstundung nur auf den Gewinnanteil. 

 

Gilt die hälftige Besteuerung auch bei Auszahlung von Riester/Rürup? Hätte erwartet, dass man die voll versteuern muss als Einkommen, wie bei Verrentung auch. Wenn ja, könnte man mit entsprechend hohem Grenzsteuersatz Geld anlegen, von dem man 40% gleich wieder zurück erhält und sich das dann mit sehr niedrigem Steuersatz (halber Einkommensteuersatz wenn 62/12 gilt) viele Jahre später wieder auszahlen lassen. Mit einer kostengünstigen Police in ein ETF Depot und Auszahlplan kann das eine sehr lohnende Sache werde. Steuerstundung und halber, womöglich deutlich geringerer, Einkommensteuersatz.

 

Wäre schon wieder ein schönes Geschenk an Besserverdienende :rolleyes:

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odensee
vor 19 Minuten von Dandy:

Gilt die hälftige Besteuerung auch bei Auszahlung von Riester/Rürup?

Nur für ungeförderte Beiträge

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farbfarbrik
· bearbeitet von farbfarbrik

Genau mit diesem Modell, 62/12 Regelung und extrem später Rentenbeginn für lange hohe Aktienquote sowie einer förderschädlichen Kündigung kurz vor Rentenbeginn, hatte der fairr Riester vor Corona auch geworben - das fand man damals genau so in den Dokumenten, die einem fairr zur Verfügung gestellt hat. Das hat dann im Endeffekt im alten Riestermodell nicht geklappt, da die Sutorbank im Coronacrash kein Risikobudget mehr übrig hatte und viele Depots zwangsumgeschichten musste. Großer Vorteil von dem Modell war, dass man so die Zwangsverrentung mit schlechten Rentenfaktoren umgehen konnte.

 

Ob das jetzt wieder attraktiv wird, hängt zu einem Großteil davon ab, wie genau die Ausgestaltung zum Auszahlplan im Detail aussehen wird. Aktuell haben wir ja immer noch nur den Referentenentwurf. Ich kann mir gut vorstellen, dass hier die Versicherungslobby und die Koalitionspartner noch versuchen werden, Änderungen einzubringen.

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