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krett

Lindner-Rente (Reform der priv. Altersvorsorge 2024/25)

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oktavian

Ich bin gerade noch ein bisschen am recherchieren und mir ist aufgefallen, dass bei vermögenswirksamen Leistungen schon bisher mit 20% gefördert wird auf maximal 400€ pro Jahr bis max 40.000 zu versteuerndem Einkommen. Sollte man als Geringverdiener erst die vermögenswirksamen Leistungen voll machen bis 400 p.a. und anschließend die Lindner Rente bis 3.000 p.a., wenn es so kommt?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Die Welt wirbt auch schon für die Lindner-Rente (Bezahlschranke, aber die Überschrift sagt alles):

Zitat

170.700 aus 250 Euro pro Monat – das erstaunlich lukrative „Lindner-Depot“

 

Finanzminister Lindner will bald ein Altersvorsorgedepot mit üppigen Förderungen auf den Weg bringen. Es soll renditeschwache Riester-Verträge ablösen und die Deutschen zum Börsen-Volk machen. Die Bedingungen scheinen attraktiv – darunter ist auch eine Quasi-Gewinn-Garantie.

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Pater familias

Gibt es eigentlich einen sinnvollen Grund, weshalb nicht normale VL in einen Riestervertrag und somit auch zukünftig wohl nicht in das Altersvorsorgedepot eingezahlt werden können? 

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chirlu
vor 3 Minuten von Pater familias:

Gibt es eigentlich einen sinnvollen Grund, weshalb nicht normale VL in einen Riestervertrag und somit auch zukünftig wohl nicht in das Altersvorsorgedepot eingezahlt werden können? 

 

Sind halt sehr unterschiedliche Fördermodelle. Aber du kannst ja einen VL-Vertrag nach sieben Jahren auflösen (oder sofort, wenn du keine Arbeitnehmersparzulage erwartest) und dann das Geld in den Riestervertrag stecken.

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 13 Minuten von Pater familias:

Gibt es eigentlich einen sinnvollen Grund, weshalb nicht normale VL in einen Riestervertrag und somit auch zukünftig wohl nicht in das Altersvorsorgedepot eingezahlt werden können? 

Also wenn man es ganz genau nimmt, gibt es so eine Kombi ja.

 

In Form der Betrieblichen Altersversorgung kann man VL einfließen lassen. Und in einer bAV kann auch die Riesterförderung genutzt werden. Allerdings ist das so überhaupt nicht empfehlenswert.

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chirlu
vor 4 Minuten von satgar:

Also wenn man es ganz genau nimmt, gibt es so eine Kombi ja.

 

Es ging ausdrücklich um „normale VL“, nicht um AVWL.

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satgar
vor 1 Minute von chirlu:

 

Es ging ausdrücklich um „normale VL“, nicht um AVWL.

Ist mir schon klar. Ich wollte nur sagen, dass man bisher Riester/normale VL/bAV kombinieren kann.

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Pater familias
vor 12 Minuten von chirlu:

 

Sind halt sehr unterschiedliche Fördermodelle. Aber du kannst ja einen VL-Vertrag nach sieben Jahren auflösen (oder sofort, wenn du keine Arbeitnehmersparzulage erwartest) und dann das Geld in den Riestervertrag stecken.

Die Förderung gibt es aber auch nur über die Arbeitnehmersparzulage, bis zu bestimmten Einkommensgrenzen wenn ich richtig informiert bin. Sofern kein Anspruch darauf besteht, gibt es keine Förderung durch den Staat, sondern nur durch den Arbeitgeber? Erschließt sich mir dann nicht so richtig, warum man die 6 Euro vom Arbeitgeber nicht auch einfach in die Altersvorsorge stecken kann ohne den von dir angesprochenen Umweg. 

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chirlu
vor 36 Minuten von Pater familias:

Sofern kein Anspruch darauf besteht, gibt es keine Förderung durch den Staat, sondern nur durch den Arbeitgeber? Erschließt sich mir dann nicht so richtig, warum man die 6 Euro vom Arbeitgeber nicht auch einfach in die Altersvorsorge stecken kann ohne den von dir angesprochenen Umweg. 

 

Du kannst mit dem Arbeitgeber darüber verhandeln. Vielleicht macht er mit.

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oktavian

Hier ist eine Stellungnahme von Axel Kleinlein. Finde die Punkte sinnvoll. Wie seht ihr das?

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chirlu
Zitat

Neuregelung des §1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b AltZertG:
Insbesondere wird hier klargestellt, dass bei einer Übertragung des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase, das angesparte Kapital in voller Höhe für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen muss. Damit wird verhindert, dass zum Beispiel bei Übertragung auf einen Lebensversicherer neue Abschlusskosten (Zillmerung) erfolgen können.

 

Da ist wohl der Wunsch Vater des Missverständnisses. :-*

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ImperatoM
vor 2 Stunden von oktavian:

Hier ist eine Stellungnahme von Axel Kleinlein. Finde die Punkte sinnvoll. Wie seht ihr das?

Auf Kleinlein ist ja schon seit Jahrzehnten Verlass, dem vertraue ich mittlerweile fast blind. Stand in meiner Erinnerung immer auf der richtigen Seite und war dabei fachlich hoch kompetent (eine seltene Mischung, leider).

Auch die hier genannten Punkte erscheinen mir sinnvoll, insbesondere natürlich die Notwendigkeit der Auszahlplanflexibilität.

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oktavian
vor 13 Stunden von chirlu:
Zitat

Neuregelung des §1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3b AltZertG:
Insbesondere wird hier klargestellt, dass bei einer Übertragung des Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase, das angesparte Kapital in voller Höhe für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen muss. Damit wird verhindert, dass zum Beispiel bei Übertragung auf einen Lebensversicherer neue Abschlusskosten (Zillmerung) erfolgen können.

 

Da ist wohl der Wunsch Vater des Missverständnisses. :-*

wäre  schon krass Provision für die Ansparphase in % vom Neukunden-Kapital zu nehmen, wenn die Ansparphase fast zu Ende ist. Aber klar würden die das machen. Ich bin immer für Transparenz. So wie beim Rauchen, brauchen wir da Bilder von obdachlosen Rentnern ab x% Abschlusskosten :narr:

vor 11 Stunden von ImperatoM:

Auch die hier genannten Punkte erscheinen mir sinnvoll, insbesondere natürlich die Notwendigkeit der Auszahlplanflexibilität.

sehe ich auch so. Sollte auch starr nach Formel ohne Versicherer gehen. Gibt genug Formeln für Auszahlpläne und auch sogar in Abhängigkeit der Börsenentwicklung.

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Emitter

Werden Kinder auch ein staatlich gefördertes Depot führen konnen? Ich meine nicht den zusätzlichen Bonus für wenn man Kinder hat, sondern das Kind selbst.

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oktavian
vor 16 Minuten von Emitter:

Werden Kinder auch ein staatlich gefördertes Depot führen konnen?

wenn die förderberechtigt (alle pflichtversicherten Personen, Beamte & Co) sind schon. Also unwahrscheinlich für nicht berufstätige Minderjährige.

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chirlu
vor 16 Minuten von Emitter:

Werden Kinder auch ein staatlich gefördertes Depot führen konnen? Ich meine nicht den zusätzlichen Bonus für wenn man Kinder hat, sondern das Kind selbst.

 

Unverändert: Wenn sie rentenversicherungspflichtig sind, dann ja. Also ab 13 unter bestimmten Umständen möglich (Minijob, bei dem sie sich nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen).

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Emitter

Verstehe, danke für die Rückmeldungen. Thema "rentenversicherungspflichtig", hieße dann ja, dass man als Privatier keine Förderung bekommt.

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chirlu
vor 33 Minuten von Emitter:

Thema "rentenversicherungspflichtig", hieße dann ja, dass man als Privatier keine Förderung bekommt.

 

Das ist richtig, man braucht mindestens einen Minijob für eine Förderung; oder auch Pflichtbeitragszeiten zum Beispiel durch Pflege. Ein bestehender Vertrag kann aber natürlich ohne Einzahlungen weiterlaufen.

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Sapine

Interessant wäre der Erbfall. Können nicht förderberechtigte oder Angehörige ohne einen Vertrag erben? 

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chirlu
vor 6 Minuten von Sapine:

Interessant wäre der Erbfall. Können nicht förderberechtigte oder Angehörige ohne einen Vertrag erben? 

 

Ja. Der Ehepartner kann die Förderung behalten (ggf. einen Vertrag noch schließen); andere Erben müssen die Förderung zurückzahlen und bekommen den Rest.

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Sapine

Hmm dachte Kinder könnten auch erben?

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chirlu
vor 4 Stunden von Sapine:

Hmm dachte Kinder könnten auch erben?

 

Wie gesagt – erben können sie, aber die Förderung behalten können sie nicht.

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monstermania
Am 20.10.2024 um 10:25 von Cepha:

Eine Demokratie ist die Diktatur der Mehrheit.

Es ist eher selten der Fall, dass die Mehrheit kluge und nachhaltige Ideen gegenüber dem schnellen Erfolg bevorzugt.

Ich meine es war Winston Churchill der gesagt hat "Demokratie ist die schlechteste aller Staatsformen, ausgenommen alle anderen".

Zumindest ist nicht von der Hand zu zu weisen, dass sich Demokratien bisher wirtschaftlich gegenüber anderen Staatsformen gut geschlagen haben.

 

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Amnesty
vor 6 Stunden von chirlu:

Wie gesagt – erben können sie, aber die Förderung behalten können sie nicht.

Ist die Vererbung nur in der Ansparphase oder auch in der Auszahlphase möglich?

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chirlu
vor 7 Minuten von Amnesty:

Ist die Vererbung nur in der Ansparphase oder auch in der Auszahlphase möglich?

 

Grundsätzlich in beiden. Bei der Auszahlphase kommt es auf die Art an (Auszahlplan oder Rentenversicherung). Beim Auszahlplan kann noch vorhandenes Kapital vererbt werden, es muss aber der darauf entfallende Anteil der Förderung zurückgezahlt werden. Bei einer Rentenversicherung ist es im Moment möglich (vertragsabhängig), eine Hinterbliebenenabsicherung zu vereinbaren. Mit der Reform wird nur noch eine Rentengarantiezeit möglich sein.

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