odensee 9. Oktober vor 2 Minuten von Cepha: Meine Kalkulation war, eines Tages auch in der KVdR zu landen und meine Kapitalerträge dann nicht versichern zu müssen. Das musst du in der PKV auch nicht. Es scheint aber, dass du gelegentlich auch gerne die Vorzüge des Sozialsystems nutzen möchtest. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Cepha 9. Oktober · bearbeitet 9. Oktober von Cepha vor 15 Minuten von market anomaly: Ich würde über das Thema auswandern noch einmal nachdenken, ich selbst bin ebenfalls kurz davor (Schweiz) und werde nächstes Jahr, auch aus Neugierde, ein paar Bewerbungen verschicken, womöglich geht dann alles ganz schnell. Kenne deine Branche jedoch nicht. Ingenieur. Energie. Ich mag meinen Job grundsätzlich. Ich hab die halbe Welt schon gesehen, für den Job auswandern motiviert mich nicht, ich mag auch Deutschland ziemlich gerne. Ich mag meine Region, ich mag mein soziales Umfeld. Ich bin kein Wutbürger und ich bin auch nicht verbittert. Ich wähle als Sachse auch grün und nicht blau. Ich hab ja auch Lösungsstrategien, wie ich mit dem umgehen werde, was ich für die Zukunft erwarte. 1. Ich habe für mein Alter privat vorgesorgt. Von der GRV erwarte ich mir eine Grundsicherung. Wenn es mehr wird, auch okay, aber ich gehe davon aus, dass ich für meine Rentenpunkte nicht äquivalent "entlohnt" werde, es also recht egal sein wird für meine Rente, wieviel ich in Zukunft noch arbeite. Das ist mein "Vertrauen" in den Generationenvertrag. Man wird bei denen mit besserer Rente zuerst kürzen, alles andere wäre unlogisch. und man wird kürzen, da wette ich drauf, wenn nicht ein Wirtschaftswunder passiert. 2. Meine Ausweichstrategie ist Teilzeit. 30-35h zum Testen, ob ich für weniger Geld auch wirklich weniger Arbeit und Verantwortung habe und dann sind auch noch weniger denkbar. Und hey, dann passen die Abgaben für mich auch wieder. Hab dann keine Sparquote mehr, aber die brauch ich zum Glück auch nicht mehr. Worauf ich hinweisen möchte ist, dass auf die Idee möglicherweise auch andere kommen. Je mehr man die Abagen erhöht umso unattraktiver wird Weiterbildung, Karriere und die Mehrarbeit aus finanzieller Sicht (außer natürlich man braucht jeden Euro für Konsum). Ich gehe stark davon aus, dass dieser Weg, die Lasten wie geplant immer weiter zu erhöhen, dauerhaft nicht funktionieren wird und dann wird es richtig weh tun. Mal schauen, ob man dann "Wutreden" von anderen lesen wird. So long. vor 7 Minuten von odensee: Das musst du in der PKV auch nicht. Es scheint aber, dass du gelegentlich auch gerne die Vorzüge des Sozialsystems nutzen möchtest. Ja? Stell Dir vor, ich möchte tatsächlich auch bei Krebs behandelt werden und ich möchte tatsächlich auch mal etwas von der GRV bekommen, wenn ich alt bin. Tatsächlich weiß ich nicht, ob PKV oder fGKV für mich die bessere Lösung ist, weil ich dazu die politischen Entscheidungen in Zukunft kennen müsste. Ich bin also bei buy&hold und damit dem Sozialstaat geblieben. Aber schon spannend, dass ich mich dafür rechtfertigen soll, der in dem System überdurchschnittlich einzahlt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 9. Oktober vor 39 Minuten von Cepha: Aber schon spannend, dass ich mich dafür rechtfertigen soll, der in dem System überdurchschnittlich einzahlt. Nein, du sollst dich nicht rechtfertigen. Da hast du mal wieder was falsch verstanden. vor 41 Minuten von Cepha: Stell Dir vor, ich möchte tatsächlich auch bei Krebs behandelt werden Das kannst du auch mit der PKV haben. Angeblich sogar besser. vor 41 Minuten von Cepha: und ich möchte tatsächlich auch mal etwas von der GRV bekommen Du bekommst ja auch eine GRV-Rente. Was hat das mit dem Verbleib in der GKV zu tun? Aber es ist schon laaange off-topic. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
recis 9. Oktober vor 2 Stunden von chirlu: vor 2 Stunden von recis: Ist das korrekt so? Ja. Und diese Beträge sind von jedem Ehepartner steuerlich absetzbar , falls beide Ehepartner separate Lindner-Renten besparen, richtig? Somit könnte man den Steuerabzug wg. Kinderförderung im Prinzip doppelt pro Kind erhalten? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 9. Oktober vor 6 Minuten von recis: Und diese Beträge sind von jedem Ehepartner steuerlich absetzbar , falls beide Ehepartner separate Lindner-Renten besparen, richtig? Somit könnte man den Steuerabzug wg. Kinderförderung im Prinzip doppelt pro Kind erhalten? Nein, das nicht. Wie bisher ja auch schon kann nur ein Elternteil die Kinderzulage bekommen und absetzen. Das richtet sich nach dem Kindergeld. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
recis 9. Oktober vor 2 Minuten von chirlu: Nein, das nicht. Wie bisher ja auch schon kann nur ein Elternteil die Kinderzulage bekommen und absetzen. Das richtet sich nach dem Kindergeld. Okay, danke! Aber die 3000+600 € könnte jeder separat absetzen und dann teilt man sich nur die Kinderzulage auf? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 9. Oktober · bearbeitet 9. Oktober von chirlu vor einer Stunde von recis: Aber die 3000+600 € könnte jeder separat absetzen und dann teilt man sich nur die Kinderzulage auf? Wenn beide unmittelbar förderberechtigt sind, ja. Wenn nur ein Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist, kann derjenige 3000 Euro einzahlen und der nur mittelbar förderberechtigte andere Ehepartner 120 Euro; dann bekommen beide 600 Euro Zulage (plus eventuelle Kinderzulagen), aber absetzbar ist nur – und zwar für den unmittelbar förderberechtigten Ehepartner – 3000+120+600+600 = 4320 Euro plus Kinderzulagen. Der andere Ehepartner kann nicht mehr als 120 Euro einzahlen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
recis 9. Oktober Woran entscheidet sich, ob man un- oder nur mittelbar förderberechtigt ist? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 9. Oktober · bearbeitet 9. Oktober von chirlu vor 10 Minuten von recis: Woran entscheidet sich, ob man un- oder nur mittelbar förderberechtigt ist? Wie bisher auch: Für unmittelbar muss man in der Rentenversicherung pflichtversichert sein oder Beamter. Es gibt auch noch ein paar Sonderfälle. – Halt die, die auch als Unverheiratete riesterberechtigt wären. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Barqu 9. Oktober Steht schon fest, ob auch Auswanderer teilnehmen und gefördert werden können sollen? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 10. Oktober vor 30 Minuten von Barqu: Steht schon fest, ob auch Auswanderer teilnehmen und gefördert werden können sollen? Prinzipiell schon. Sie müssen dafür natürlich trotz Auswanderung in Deutschland steuerpflichtig sein; als Grenzgänger zum Beispiel. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Barqu 10. Oktober 48 minutes ago, chirlu said: Prinzipiell schon. Sie müssen dafür natürlich trotz Auswanderung in Deutschland steuerpflichtig sein; als Grenzgänger zum Beispiel. Und ohne Steuerpflichtigkeit soll es nicht moeglich sein? Ich verstehe die Gruende die Zahlung der Steuerzuschuesse davon abhaengig zu machen, dass jemand auch Steuern zahlt bzw. steuerpflichtig ist. Andererseits soll es Alterarsarumt verhindern und falls ich als Auswanderer im Alter zu arm werde, besteht immer noch die Moeglichkeit nach DE zurueck zu kehren und von der Wohlfahrt zu leben. Auch ist es ja so, dass man als deutscher auch als Auswanderer und Steuerausalender weiterhin in die GRV einzahlen kann - freiwillig. Entsprechend koennte man es auch sinnvoll finden, dass auch deutsche Staatsbuerger, die Steuerausalaender sind, in die Lindner-Rente einzahlen koennen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 10. Oktober · bearbeitet 10. Oktober von chirlu vor 46 Minuten von Barqu: Und ohne Steuerpflichtigkeit soll es nicht moeglich sein? Nein. vor 46 Minuten von Barqu: Auch ist es ja so, dass man als deutscher auch als Auswanderer und Steuerausalender weiterhin in die GRV einzahlen kann - freiwillig. Auch Nichtauswanderer und Steuerinländer können nicht riestern, wenn sie nur freiwillig (oder gar nicht) in der gesetzlichen Rentenversicherung sind: vor 5 Stunden von chirlu: Für unmittelbar muss man in der Rentenversicherung pflichtversichert sein oder Beamter. Es gibt auch noch ein paar Sonderfälle. – Halt die, die auch als Unverheiratete riesterberechtigt wären. Daran ändert sich nichts. Wie du selbst sagst, hast du ja die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, bis hin zum Höchstbeitrag. Das sollte reichen als zusätzliche Vorsorgemöglichkeit. Oder eben beliebig privat durch Vermögensaufbau oder auch eine private Rentenversicherung. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Kuffour 10. Oktober vor 23 Stunden von Pfennigfuchser: Dir ist aber schon klar, dass die dann auch deutlich mehr rausbekommen? Ich kenne etliche Gutverdiener, die freiwillige Einzahlungen leisten. Nicht aus Menschenfreundlichkeit dem Rentnerkollektiv gegenüber, sondern weil sich das für sie lohnt. Daher vermute ich, dass eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze ein Nullsummenspiel oder sogar ein Verlustgeschäft wäre (Reiche sind geünder, werden älter als der Schnitt). Ich bin der Meinung, die Mechanik in der GRV ist eine andere. Wenn man gleich oder über der Beitragsbemessungsgrenze verdient bekommt man zwei Rentenpunkte. Aber eben nur maximal die zwei Rentenpunkte. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze nun angehoben wird, dann bekommen weiterhin, die die gleich oder mehr als die neue Grenze verdienen weiterhin zwei Rentenpunkte aber die die nach der Erhöhung weniger als die Beitragsbemessungsgrenze verdienen eben auch weniger als zwei Rentenpunkte, was weniger Ansprüche gegenüber der GRV sind. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze erhöht also nicht die Ansprüche gegenüber der GRV. Nur eine Erhöhung des Wertes der Rentenpunkte wurde die Ansprüche erhöhen. Der Wert der Rentenpunkte hängt aber nicht an der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, sondern an der Lohnentwicklung (glaube ich) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 10. Oktober · bearbeitet 10. Oktober von chirlu vor einer Stunde von Kuffour: Ich bin der Meinung, die Mechanik in der GRV ist eine andere. Das ist allerdings keine Meinungs-, sondern eine Tatsachenfrage. Die Entgeltpunkte, auf denen die Rente basiert, errechnen sich so: Verdienst durch Durchschnittsentgelt (d.h. durchschnittlicher Verdienst aller Arbeitnehmer, grob gesagt). Wer ein Jahr durchschnittlich verdient, bekommt also 1,0 Entgeltpunkte; wer 70% mehr verdient als der Durchschnitt, bekommt 1,7 Entgeltpunkte. Weiter geht’s dann hier, damit ich nicht alles doppelt schreiben muss: Am 27.9.2024 um 11:23 von chirlu: Im Moment liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei gut dem Doppelten des Durchschnittsentgelts, mit der Folge, dass jemand mit sehr gutem Verdienst maximal ca. 2,1 Entgeltpunkte pro Jahr erwerben kann. Würde die Beitragsbemessungsgrenze zum Beispiel verdoppelt, könnte der Gutverdiener (für den doppelten Beitrag) doppelt so viele, also ca. 4,2 Entgeltpunkte erwerben, und hätte entsprechend Anspruch auf eine doppelt so hohe Rente. An den Kosten pro Entgeltpunkt ändert sich nichts. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dandy 10. Oktober Zitat Würde die Beitragsbemessungsgrenze zum Beispiel verdoppelt, könnte der Gutverdiener (für den doppelten Beitrag) doppelt so viele, also ca. 4,2 Entgeltpunkte erwerben, und hätte entsprechend Anspruch auf eine doppelt so hohe Rente Und genau diese Schlussfolgerung ist falsch, denn es kommen immer mehr Rentner auf immer weniger Erwerbstätige und damit sinkt der Wert der Rentenpunkte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dargobar 10. Oktober vor einer Stunde von Kuffour: Ich bin der Meinung, die Mechanik in der GRV ist eine andere. Wenn man gleich oder über der Beitragsbemessungsgrenze verdient bekommt man zwei Rentenpunkte. Aber eben nur maximal die zwei Rentenpunkte. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze nun angehoben wird, dann bekommen weiterhin, die die gleich oder mehr als die neue Grenze verdienen weiterhin zwei Rentenpunkte aber die die nach der Erhöhung weniger als die Beitragsbemessungsgrenze verdienen eben auch weniger als zwei Rentenpunkte, was weniger Ansprüche gegenüber der GRV sind. Eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze erhöht also nicht die Ansprüche gegenüber der GRV. Nur eine Erhöhung des Wertes der Rentenpunkte wurde die Ansprüche erhöhen. Der Wert der Rentenpunkte hängt aber nicht an der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, sondern an der Lohnentwicklung (glaube ich) Und die beitragsbemessungsgrenze wiederum hängt auch an der lohnentwicklung, nämlich das doppelte des durchschnittslohns wo es auch die 2 rentenpunkte gibt. übrigens ein wichtiger Hinweis mit den rentenpunkten pro jahr nach anhebung der Bemessung. Leute die nach Erhöhung immer noch mehr verdienen, zahlen mehr Beitrag, samneln aber immer noch 2 punkte pro jahr. Wer dagegen nur mäßig verdient, erst recht wenn seine Lohnerhöhung nicht mit der Allgemeinheit mithalten konnte, sammelt zukünftig noch weniger rentenpunkte, also seine zukünftige Rente wird recht deutlich gekürzt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
dev 10. Oktober · bearbeitet 10. Oktober von dev vor 7 Minuten von Dandy: Und genau diese Schlussfolgerung ist falsch, denn es kommen immer mehr Rentner auf immer weniger Erwerbstätige und damit sinkt der Wert der Rentenpunkte. Nicht unbedingt, denn die Inflation bzw. Einkommenssteigerung sorgt für höhere Beiträge in EUR. Das wird auch gerne bei dem KV-Vergleich vergessen. Viele GKVler wissen gar nicht was sie und der AG an KV-Beiträgen zahlen und das diese Beiträge mit jeder Einkommenssteigerung ( unterhalb der Bemessungsgrenze ) steigen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
market anomaly 10. Oktober Fand ich auch interessant, gefährlich wenn Ideen laut ausgesprochen worden sind: Schnitzer - Umverteilung innerhalb der GRV Für mich war es der Horror zu Lesen, kein Wort über die hohen Pensionen natürlich. Stelle es mir so vor, dass ab einem gewissen Schwellenwert (zB 40 Rentenpunkte) alle weiteren Rentenpunkte weniger wert sein werden. Ausgeschlossen davon waren freiwillig gekaufte Punkte. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 10. Oktober vor 14 Minuten von Dargobar: Und die beitragsbemessungsgrenze wiederum hängt auch an der lohnentwicklung, nämlich das doppelte des durchschnittslohns wo es auch die 2 rentenpunkte gibt. Ich frage mich, woher diese Behauptung kommt. Hast Du oder @Kuffour bitte eine Quelle? Ich denke ihr verbreitet hier Nebelkerzen, lasse mich aber gern mit entsprechender Quelle belehren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
krett 10. Oktober · bearbeitet 10. Oktober von krett vor 1 Stunde von market anomaly: Fand ich auch interessant, gefährlich wenn Ideen laut ausgesprochen worden sind: Schnitzer - Umverteilung innerhalb der GRV Für mich war es der Horror zu Lesen, kein Wort über die hohen Pensionen natürlich. Stelle es mir so vor, dass ab einem gewissen Schwellenwert (zB 40 Rentenpunkte) alle weiteren Rentenpunkte weniger wert sein werden. Ausgeschlossen davon waren freiwillig gekaufte Punkte. An für sich könnte man sowas ja machen, Sozialstaat ist halt Sozialstaat und Menschen mit geringeren Einkommen Leben in der Regel ja auch nicht so lange. Was sie ja auch gewissermaßen benachteiligt bei der Rente. Aber wie du andeutest: Warum soll der gut verdienende Ingenieur die Rente der Kassiererin mitbezahlen, während die noch besser verdienende Ärztin dies nicht tut, weil Ärzte ihr eigenes Rentensystem haben? Schon heute zahlen GKV Versicherte ja die Krankenversicherung der Bürgergeldempfänger. Gleiches gilt natürlich für Beamte mit ihren Pensionen. Nötig wäre hier eine große Reform, ein Rentensystem für alle. Aber dafür ist der Druck noch nicht groß genug. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dargobar 10. Oktober · bearbeitet 10. Oktober von Dargobar vor 39 Minuten von Sapine: Ich frage mich, woher diese Behauptung kommt. Hast Du oder @Kuffour bitte eine Quelle? Ich denke ihr verbreitet hier Nebelkerzen, lasse mich aber gern mit entsprechender Quelle belehren. Es ist nun wirklich keine neue Information, dass derjenige der exakt auf der der BBG verdient jeweils exakt 2 rentenpunkte im Jahr verdient. Und dass jeder darunter gemäss dreisatz weniger rentenpunkte bekommt. Und das 1 rentenpunkt dem durchschnittslohn eines Vollzeitbeschäftigten entspricht das googeln nach berechnungsmethoden in der rentenversicherung nehme ich Dir jetzt nicht ab, da wirst Du sicherlich auch bei DRV oder Bund was zu finden (übrigens wollte lindner eben jene berechnungsmethode ändern weil aktuell der aufschrei gross ist, dass die hohen Erhöhungen der gehälter zu einem de facto automatischen deutlichen anstieg der BBG führt Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Sapine 10. Oktober Entweder hast Du die Behauptung nicht verstanden oder meine Frage nicht. Es ging darum, dass man nach einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (z.B. Verdoppelung) weiterhin nur zwei Punkte bekäme. Das man bei einer normalen Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze bei zwei Punkten (ca. 2,1) bliebe ist mir schon klar. Darum ging es aber nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 10. Oktober vor einer Stunde von Dandy: Zitat könnte der Gutverdiener (für den doppelten Beitrag) doppelt so viele, also ca. 4,2 Entgeltpunkte erwerben, und hätte entsprechend Anspruch auf eine doppelt so hohe Rente Und genau diese Schlussfolgerung ist falsch, denn es kommen immer mehr Rentner auf immer weniger Erwerbstätige und damit sinkt der Wert der Rentenpunkte. Mit 4,2 Entgeltpunkten gibt es eine Rente, die doppelt so hoch ist wie mit 2,1 Entgeltpunkten. Das gilt unabhängig vom Rentenwert. Falsch ist also nur deine Mathematik … vor 7 Minuten von Dargobar: Es ist nun wirklich keine neue Information, dass derjenige der exakt auf der der BBG verdient jeweils exakt 2 rentenpunkte im Jahr verdient. Es ist vor allem eine falsche Information: In den letzten Jahren gab es für Rentenversicherte an oder über der Beitragsbemessungsgrenze 2,0457 (2023), 2,1140 (2022), 2,1056 (2021), 2,0117 (2020) und 1,9583 (2019) Entgeltpunkte. vor 16 Minuten von krett: Schon heute zahlen GKV Verischerte ja die Krankenversicherung der Bürgergeldempfänger. Teilweise. Die Leistungsträger zahlen einen Beitrag, der aber nicht kostendeckend ist. Nach einer Studie im Auftrag des GKV-Spitzenverbands hätte ein auskömmlicher Beitrag im Jahr 2022 bei 311,45 Euro gelegen, tatsächlich betrug er aber nur 108,48 Euro. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Dargobar 10. Oktober · bearbeitet 10. Oktober von Dargobar vor 36 Minuten von Sapine: Entweder hast Du die Behauptung nicht verstanden oder meine Frage nicht. Es ging darum, dass man nach einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze (z.B. Verdoppelung) weiterhin nur zwei Punkte bekäme. Das man bei einer normalen Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze bei zwei Punkten (ca. 2,1) bliebe ist mir schon klar. Darum ging es aber nicht. Ok dann hattest Du widerum meine ausgangspost nicht verstanden. Ich schrieb nur über den aktuellen status quo, nicht über etwaige zukünftige politische erhöhungen über die 2 punkte hinaus. (Da ist das dann eine frage vermutlich des verfassungsgerichts, ob es zwingend wäre dass die so geschröpften top verdiener dann auch entsprechend mehr Punkte bekommen ) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag