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Tunnelbauer

Zugriff auf Konto hinter meinem Rücken

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Tunnelbauer
· bearbeitet von Tunnelbauer

Die Kontostammdaten sind so wie ich das verstanden habe eine Datei, die bei der Kontenevidenzzentrale liegt und auf die die Behörden zugreifen können und davon erfährt die Bank nichts. Da stehen keine Umsätze oder Kontostände drin. Wie das mit der Einzelkontenabfrage ist, weiß ich nicht, nehme aber an daß davon durchaus die Bank etwas mitbekommt. Meine Frage bezog sich auf die geheime Datei die in der Kontenevidenzzentrale liegt, ob ich die einsehen kann, schließlich werden ja dort Daten über mich gespeichert. 

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oktavian
vor 12 Minuten von CorMaguire:

Von einem Abruf im Rahmen des Kontoabrufverfahrens darf die Bank keine Kenntnis erlangen, siehe KWG 24c (1): "Es hat durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ihm Abrufe nicht zur Kenntnis gelangen."

 

Da geht es wie ich es lese rein um Kontonummern und Zugriffsberechtigte. Das geht dann auch ohne Gerichtsbeschluss - Anfangsverdacht reicht. Das ist nicht viel.

 

Von der Hausdurchsuchung wird die Bank wohl Kenntnis bekommen, wenn die Behörden weitere Unterlagen brauchen.

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Sapine
vor 22 Minuten von Tunnelbauer:

Die Kontostammdaten sind so wie ich das verstanden habe eine Datei, die bei der Kontenevidenzzentrale liegt und auf die die Behörden zugreifen können und davon erfährt die Bank nichts. Da stehen keine Umsätze oder Kontostände drin. Wie das mit der Einzelkontenabfrage ist, weiß ich nicht, nehme aber an daß davon durchaus die Bank etwas mitbekommt. Meine Frage bezog sich auf die geheime Datei die in der Kontenevidenzzentrale liegt, ob ich die einsehen kann, schließlich werden ja dort Daten über mich gespeichert. 

Quelle?

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor einer Stunde von oktavian:

... Aus ermittlungstaktischen Gründen reicht es im nachhinein zu informieren. Mindestens ein logsystem mit unlöschbarem Speicher. ...

Bin ich gerade drüber gestolpert ...was das BZSt betrifft ist das vorgesehen --> https://www.bzst.de/DE/Behoerden/Kontenabruf/kontenabruf_node.html

"Nach dem Kontenabruf muss die ersuchende Stelle den Betroffenen von dem Abruf unterrichten, sofern kein Ausnahmetatbestand vorliegt (vgl. § 93 Abs. 9 Satz 3 AO) oder die Anwendung des § 93 Absatz 9 AO gesetzlich ausgeschlossen ist.

Zusätzlich haben Sie das Abrufersuchen und dessen Ergebnis zu dokumentieren (§ 93 Abs. 10 AO)."

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CorMaguire
vor 33 Minuten von Tunnelbauer:

... Wie das mit der Einzelkontenabfrage ist, weiß ich nicht, nehme aber an daß davon durchaus die Bank etwas mitbekommt. ...

Die geht ja dann auch an die betreffende Bank und hat nichts mehr mit dem Kontoabrufverfahren zu tun.

vor 33 Minuten von Tunnelbauer:

... Meine Frage bezog sich auf die geheime Datei die in der Kontenevidenzzentrale liegt, ob ich die einsehen kann, schließlich werden ja dort Daten über mich gespeichert. 

Es gibt keine geheime Datei speziell über Dich in der alles irgendwie drinsteht.  Es gibt auch nicht nur einen Dienstleister für das Kontoabrufverfahren. Wenn Du also bei Bank A Einzel-Kontoinhaber, bei der Bank B Mitkontoinhaber und der Bank C Bevollmächtigter bist, kann das bei drei Dienstleistern liegen ... oder bei einem. Z. B. hier --> https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_220504_kontenabruf.html

 

Die Bank müsste Dir sagen was sie zur Speicherung über Dich bzgl. KWG 24c übermittelt hat. In KWG 24c sehe ich jetzt kein Auskunftsrecht des Betroffenen. Ob man das mit 15 DSGVO erzwingen könnte wäre eine interessante Frage/Recherche.

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Sapine

Und das umfasst keineswegs sämtliche Stammdaten. 

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MeinNameIstHase

Die Schufa weiß mehr über einen und ist großzüger mit ihren Informationen.

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chirlu
vor einer Stunde von MeinNameIstHase:

Die Schufa weiß mehr über einen

 

Ah, eigentlich nicht. Bei mir weiß die Schufa nur Namen, Adresse und Geburtsdatum und kennt mein Girokonto und meine Kreditkarte. Von allem anderen (Depots und zugehörige Verrechnungskonten, Tagesgeldkonten) weiß sie nichts.

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