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derklotz

VL-Sparen bei finvesto

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Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
  Am 11.4.2025 um 14:59 von SmithA:

Klar, aber wenn ich einen VL-Vertrag habe, der ausschließlich diese VL-Leistungen beinhaltet?

Ich verstehe nicht, was das aus Anbieter-Sicht bitte schön ändern soll. Gerade wenn du nur VL-Anteile hast, wird der Betrag doch ohnehin lächerlich gering sein. Wenn ein Anbieter nur einen Stand seiner Bedingungen akzeptiert, wird er dich als Kunde kündigen - und zuallererst diejenigen, die ihm am wenigsten einbringen.

Aber wir haben hier alle keine Glaskugel oder Insider-Informationen. Es kann zur Kündigung kommen, muss aber nicht. Das Risiko liegt bei dir, oder du schaust mal, ob du vergangene Erfahrungsberichte für diesen Anbieter findest, um das Risiko ggf. besser einschätzen zu können.

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SmithA

Ok, ich habe mal nachgefragt. Das ist die Antwort:

 

Der VL-Vertrag bei FNZ Bank ist kein Vertrag mit einer festen Laufzeit, denn dies ist mit dem Kunden nicht vereinbart. Der Kunde kann innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist auch über seine Anteile prämienschädlich verfügen. Außerdem gilt bei einer vorzeitigen Verfügung (auch Teilverfügung) seitens des Kunden der VL-Vertrag als beendet …Auszug aus den VL Bedingungen: “4.2 Verkäufe innerhalb der gesetzlichen Sperrfrist Grundsätzlich entfällt der Anspruch auf die Arbeitnehmer-Sparzulage rückwirkend bei Verkäufen innerhalb der gesetzlichen Sperrfristen, sofern keine gesetzliche Ausnahmeregelung Anwendung findet (§ 13 Abs. 5 S. 3 Vermögensbildungsgesetz).

Außerdem gilt bei einer vorzeitigen Verfügung (auch Teilverfügung) der VL-Vertrag als beendet…..“

FNZ Bank kann somit gemäß den vertraglichen Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingung die Vertragsbeziehung auch bei einem VL-Vertrag beenden.

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Glory_Days
  Am 15.4.2025 um 17:32 von SmithA:

Ok, ich habe mal nachgefragt. Das ist die Antwort:

Danke fürs Teilen.

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