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derklotz

VL-Sparen bei finvesto

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Geduldsanleger
· bearbeitet von Geduldsanleger
  Am 30.1.2025 um 10:05 von DennyK:

Hi,

ich überlege einen VL ETF Sparvertrag abzuschließen, ob über finvesto oder einen anderen Vermittler bei Ebase bin ich mir noch nicht sicher.

 

Gibt es hier große Unterschiede zwischen den finvesto und anderen Ebase Vermittlern? Oder ist das im Prinzip immer das gleiche?

Kann man bei beiden zusätzlich auch noch zum VL Betrag des Arbeitgebers noch extra was einzahlen?

Und was passiert nach den 6 Jahren + 1 Jahr Ruhezeit? Wird der ETF zwingend verkauft, oder kann man die Anteile auch auf ein anderes Depot übertragen?

 

 

Ich nutze seit 2020 Finvesto also FNZ Bank. 40€ mtl. gehen in den Invesco MSCI USA IE00B60SX170, was sich als bisher  richtige Entscheidung erwiesen hat, man bleibt auch sozusagen gezwungenermaßen investiert, was ein Vorteil ist. ETF wechseln geht meines Wissens nach nicht über die Zeit und wenn dann nur gegen zusätzliche Gebühren.  Die mtl. Anteile werden ohne eigene Wahlmöglichkeit  zum Monatsende ca. 28/29. meiner Erinnerung nach nicht an einem Handelsplatz gekauft, sondern über Market Maker gestellt, kostet jedes Mal 0,20%., also in meinem Fall 8 cent, es gibt aber immer wieder Aktionen, dann entfällt dieses Entgelt ein paar Monate. Ich halte das Monatsende tatsächlich für einen günstigen Zeitpunkt, mein Eindruck war immer wieder, dass Anteile günstiger  erworben werden,  am Monatsende scheint es doch eher kleinere Kurseinbrüche zu geben, kann aber auch nur Einbildung sein.  Damals war es der günstigste der wenigen Anbieter. Ich habe dort wirklich nur das VL Depot, die 10€ Depotgebühr werden zu Beginn des Jahres über automatischen Fondsteileverkauf gewonnen, was ein Nachtteil ist, da wohl entsprechend FIFO die ältesten Anteile veräußert werden und entsprechend Abgeltungssteuer anfällt., die ich über einen Freistellungsauftrag abdecke. Die Vorabpauschale sollte besser auch über den Freistellungsauftrag abgedeckt werden, denn sonst wird diese über Fondsteileverkauf beglichen, weshalb wieder Abgeltungssteuer anfällt, was bei dem Konstrukt ein Nachteil ist. Zudem ist die Berechnung der Vorabpauschale zwar im Depot einsehbar, aber wirklich gut versteckt, man muss zusätzlich was abhaken in der Depotübersicht, um dies sehen zu können. Gut ist, dass der Freistellungsaufrag online schnell  geändert werden kann.  Nach den 6 Jahren plus 1 Jahr Ruhezeit wird nicht zwingend verkauft, die Anteile werden frei und bleiben im Depot, aber dann fällt eine zusätzliche Gebühr  für diese freien Anteile an. Ich in meinem Fall werde  2027 hoffentlich dran denken, die freien Anteile auf ein anderes Depot zu übertragen. Aber alles Gesagte ist nur meine Erfahrung und Erinnerung aus 2020, ich habe die Details nicht extra für dich recherchiert. Schau doch bitte selbst  auf der Homepage nach, dort wird alles gut erklärt , 2020 gab es zudem eine wirklich kompetente Hotline. Tja, ob ich dies nun empfehlen kann? Von meinem Arbeitgeber bekomme ich nur brutto 6,65€ mtl, des öffentlichen Dienstes, eigentlich sogar noch weniger knapp 6€, da ich nicht Vollzeit tätig bin, den Rest stocke ich selbst auf. Bei mir war es eher Trotz, die VL wollte ich eben kassieren, auch wenn es so wenig ist. Ich hatte mit dem MSCI USA die genau richtige Wahl getroffen, da er ein Swapper ist zudem mit steuerlichem Vorteil hinsichtlich US Quellensteuer.

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chirlu
  Am 4.2.2025 um 19:37 von OceanCloud:

Wenn ich die Käufe im November und Dezember zu den freien Anteilen rechne, stimmen die gesperrten Anteile mit der Angabe von finvesto überein.

 

Dann passt es ja.

 

  Am 4.2.2025 um 19:37 von OceanCloud:

Die Auszüge helfen nicht.

 

Vielleicht dir nicht, aber ich z.B. hätte sofort gesehen, dass du mehr als 400 Euro einzahlst. Abgesehen davon ist das nach meiner Erinnerung schon aus den Auszügen ersichtlich, bei den ersten Einzahlungen (bis Oktober) müsste „vermögenswirksame Leistungen“ dabeistehen und danach nicht mehr.

 

  Am 4.2.2025 um 20:42 von Geduldsanleger:

Die mtl. Anteile werden ohne eigene Wahlmöglichkeit  zum Monatsende ca. 28/29. (…) gekauft

 

Der Zeitpunkt hängt allein davon ab, wann der Arbeitgeber überweist. Das kann also unterschiedlich sein.

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Geduldsanleger
  Am 4.2.2025 um 20:47 von chirlu:

Der Zeitpunkt hängt allein davon ab, wann der Arbeitgeber überweist. Das kann also unterschiedlich sein.

Aha, wieder was gelernt bzw. habe ich mich seit 2020 nicht mehr im Detail mit dem Vorgehen von Finvesto beschäftigt. Passt ja so, da mein Gehalt ebenfalls zu dem Zeitpunkt auf meinem Konto ist. Also faktisch hat man keine Wahlmöglichkeit.

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OceanCloud
  Am 4.2.2025 um 20:47 von chirlu:

 

Der Zeitpunkt hängt allein davon ab, wann der Arbeitgeber überweist. Das kann also unterschiedlich sein.

Ich hatte es auch schon 3 mal, dass der Kauf 3 Tage, 1 Woche , 2 Wochen nach Gehaltseingang stattfand. Dann nachträglich mit dem Kurs zum eigentlich vorgesehenen Tag 

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DennyK

Also bis auf die Tatsache das beim VL-Depot die Depotgebühr und Vorabpauschale (bei nicht vorhandenen FSA) durch Verkäufe realisiert werden, kann man ein Ebase/Finvesto VL-Depot also grundsätzlich empfehlen?

Oder kennt ihr bessere Alternativen?

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OceanCloud

Wenn genug Geld auf dem Konto flex ist, werden das VL-Vertragsentgeld (10€) und die ggf. anfallende Depotgebühr (freie Anteile > 1000€) vom Konto flex abgebucht.

 

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DennyK

Was ist denn das "Konto flex" ?

Habe alle Ebase VL Depots denn eine Gebühr für Anteile über 1000€? Ich finde das ist ein sehr geringer Betrag, wenn man von 40€ pro Monat ausgeht. Nach knapp 2 Jahren ist man da ja drüber.

 

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OceanCloud
  Zitat

Bei einer Depot/-Kontoeröffnung beantragen Sie gleichzeitig auch das Konto flex. Das Konto flex ist ein Verrechnungskonto und dient der Verwaltung von Ein- und Auszahlungen in Ihrem Depot und/oder Tagesgeld- und Festgeldkonto. Darüber hinaus werden damit Wertpapierkäufe und Wertpapierverkäufe, Dividendenzahlungen, Zinszahlungen sowie Entgeltabrechnungen effizient abgewickelt.

Für die 1000€ werden nur freie Anteile herangezogen.

Das sind

- selbst durchgeführte Käufe abseits von VL

- automatische Wiederanlage der Dividenden in den VL ETF

- monatliche VL Beträge, die 400€ in Summe pro Jahr überschreiten 

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DennyK
  Am 6.2.2025 um 10:37 von OceanCloud:

Für die 1000€ werden nur freie Anteile herangezogen.

Das sind

- selbst durchgeführte Käufe abseits von VL

- automatische Wiederanlage der Dividenden in den VL ETF

- monatliche VL Beträge, die 400€ in Summe pro Jahr überschreiten 

Bei 40€ mtl. in einem thesaurierenden ETF, keine manuellen Einzelkäufe, kommen also 80€ pro Jahr zusammen, welche auf diese 1000€ angerechnet werden. 
Nach den 6-7 Jahren sollte man dann ja aber noch unter den 1000€ liegen, wenn ich das richtig verstanden habe.  

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Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days

Ich habe zwei Fragen bzgl. der Auflösung eines VL-Depots bestehend aus ETF-Anteilen (freie und gesperrte Anteile):

  • Über den Onlinezugang kann ich einen Verkaufsauftrag für die freien Anteile einstellen.
  • Laut Finvesto-FAQ ist ein Verkauft der gesperrten Anteile nur gemäß Formular-Auftrag möglich (siehe Zitat-Box unten).
    • Im Formular steht wird genauer spezifiziert, dass das Formular unterzeichnet per E-Mail eingereicht werden kann kann, solange der Gegenwert die Höhe von 50.000 Euro nicht übersteigt:
        Zitat

      Reichen Sie uns das Formular bitte unterzeichnet per E-Mail ein. Nur ab einem Gegenwert von 50.000 Euro benötigen wir es im Original von Ihnen unterzeichnet.

    • Akzeptiert die FNZ Bank eine digitale Unterschrift im PDF?
  • Haltet ihr es für sinnvoll, die freien und gesperrten Anteile separat zu verkaufen (d.h. die freien per Online-Verkaufsauftrag und die gesperrten per Formular)? Gäbe es hier aus Gebührensicht einen Nachteil so zu verfahren, oder käme das mit zwei getrennten Verkaufsaufträgen, was die Kosten angeht auf das gleiche raus, wie wenn ich alle Anteile in einem Auftrag verkaufe?
  • Wie schnell führt die FNZ Bank einen per E-Mail erteilten Verkaufsauftrag bei (gesperrten) VL-Anteilen aus? Hat damit bereits jmd. Erfahrung gemacht und kann berichten?
      Zitat

    Verkauf gesperrter Fondsanteile/vorzeitige Auflösung (prämienschädliche)

    Verfügungen, die während der gesetzlichen Sperrfrist getroffen werden, haben – falls die gesetzlichen Bestimmungen keine Ausnahme zulassen – den Verlust der Arbeitnehmer-Sparzulage zur Folge (prämienschädliche Verfügung).

    Bitte beachten Sie daher, dass bei einem Verkauf (ganz oder teilweise) von gesperrten Fondsanteilen vor Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist eine vollständige Auflösung des VL-Vertrages erfolgt. Dies bedeutet, dass der VL-Vertrag für weitere VL-Zahlungen Ihres Arbeitgebers nicht mehr zur Verfügung steht. Zusätzlich verlieren Sie in diesem Fall – auch rückwirkend – einen etwaig bestehenden Anspruch auf staatliche Förderung für diesen Vertrag.

    Hinweis: Bei vorzeitigen Verfügungen fällt ggf. ein im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis genannter Aufwandsersatz an.

    Einen Auftrag zum Verkauf von gesperrten Fondsanteilen können Sie ausschließlich per Formular erteilen. Bitte füllen Sie hierzu das Formular „Verkauf von Fondsanteilen“ mit den notwendigen Angaben aus und senden dieses anschließend unterschrieben per Post an:
     

    FNZ Bank SE
    80218 München
     

    oder per Fax an
    +49 89 45460 – 892
     

    Wichtig: Bitte ergänzen Sie Ihren Verkaufsauftrag um den Zusatz, dass Sie mit einer prämienschädlichen Verfügung/Auflösung einverstanden sind. Ohne diesen Hinweis kann der Verkaufsauftrag von uns nicht bearbeitet werden.

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asche

Eine andere Frage zu finvesto:

 

Ich erhalte keine Jahressteuerbescheinigung, obwohl mir im VL-Sparplan für 2024 eine Ausschüttung versteuert wurde. 

 

Wie ist Eure Erfahrung dazu?

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OceanCloud
· bearbeitet von OceanCloud
  Am 7.4.2025 um 09:27 von asche:

Wie ist Eure Erfahrung dazu?

Müsste in den nächsten Tagen kommen (meist bis Mitte April). Ich warte auch darauf.

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chirlu

Steht ja auch auf der Website.

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Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days

Eine weitere Frage: Kann bei finvesto das Kapital einer bestehende VL-Position in einen anderen Fonds ohne Auflösung des VL-Sparvertrages umgeschichtet werden? In dem Formular zu Vermögenswirksame Leistungen finde ich nur:

  Zitat

ÄNDERUNG
Bei einem Fondswechsel wird der bestehende Wertpapier-Sparvertrag ruhend gestellt und ein zusätzlicher Wertpapier-Sparvertrag eröffnet. Eine Übernahme der Restlaufzeit Ihres bestehenden Wertpapier-Sparvertrags ist nicht möglich.

Das liest sich erstmal wie ein Nein, d.h. eine Umschichtung des Kapitals einer bestehenden-VL Position ginge immer nur über einen Verkauf. Gibt es da auch auf der Webseite eine offizielle Aussage dazu - konnte im FAQ spontan nichts finden.

 

[Edit]:
Denke mal, dass dieser Passus auch für finvesto - ein Marke der FNZ Bank SE gelten dürfte:

  Zitat

Kann ich den Fonds für meine Vermögenswirksamen Leistungen (VL) wechseln?

Grundsätzlich ist ein Wechsel Ihres VL-Fonds während der Laufzeit möglich, allerdings nur im Rahmen einer neuen, kostenpflichtigen VL-Position. Diese können Sie über Ihren Online-Zugang oder dieses Formular neu anlegen lassen. Ihr bisheriger VL-Vertrag ruht dann ohne Einzahlung bis zum Ende der gesetzlichen Sperrfrist.

https://fnz.de/hilfe-faq?question=86703&title=kann-ich-den-fonds-fuer-meine-vermoegenswirksamen-leistungen-vl-wechseln-

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chirlu
  Am 8.4.2025 um 15:51 von Glory_Days:

Das liest sich erstmal wie ein Nein

 

Ja. Ausnahme: Fondsfusion.

 

  Am 8.4.2025 um 15:51 von Glory_Days:

Gibt es da auch auf der Webseite eine offizielle Aussage dazu

 

Vertragsbedingungen.

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Glory_Days
  Am 8.4.2025 um 16:04 von chirlu:

Ja. Ausnahme: Fondsfusion.

grafik.png.519e14c678e41ae37b1937548c313d99.png

  Am 8.4.2025 um 16:04 von chirlu:

Vertragsbedingungen.

Da finde ich unter den "Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz für Privatanleger" leider nichts. Oder meinst du, dass es dort nicht vorkommt und somit diese Möglichkeit nicht existiert?

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chirlu
  Am 8.4.2025 um 16:09 von Glory_Days:

Da finde ich unter den "Bedingungen für den Wertpapier-Sparvertrag gemäß Vermögensbildungsgesetz für Privatanleger" leider nichts.

 

4.2: „Eine Veräußerung der Fondsanteile vor Ablauf der Sperrfrist zum Erwerb anderer Fondsanteile ist somit ebenfalls nur prämienschädlich möglich.“

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Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
  Am 8.4.2025 um 17:05 von chirlu:

4.2: „Eine Veräußerung der Fondsanteile vor Ablauf der Sperrfrist zum Erwerb anderer Fondsanteile ist somit ebenfalls nur prämienschädlich möglich.“

Ja das ist klar. Die Frage war, ob es darüber hinaus noch eine Möglichkeit ohne Veräußerung der Fondsanteile gibt ("Fondswechsel"). Aber dazu scheint es in den Vertragsunterlagen nichts zu geben. Oder man deutet "zum Erwerb anderer Fondsanteile" so, dass dies der einzige Weg ist.

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Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days

Und schwupps flattert eine Preiserhöhung von finvesto ins Postfach: Unter anderem zukünftig 12 € statt der heutigen 10 € für das VL-Vertragsentgelt (pro Kalenderjahr, allerdings erst ab 01.01.2026), also +20%. Marge bei Fremdwährungsumrechnung fortan 0,60% statt der 0,45%, also +33,33%.

Begründet werden die Preiserhöhungen mit:

  Zitat

In den letzten Jahren sind die allgemeinen Kosten jedoch auch für uns, wie in vielen anderen Bereichen, durch die Inflation weiter deutlich gestiegen. Obwohl wir auch in diesem geänderten Umfeld versuchen, unsere Preise für Sie so konstant wie möglich zu halten, sind wir nun gezwungen, die Entgelte/Margen im Preis- und Leistungsverzeichnis ab dem 01.07.2025 anzupassen. So können wir Ihnen auch weiterhin erstklassigen, persönlichen Service bieten.

Gibt es aktuell denn bessere oder gar neue Alternativen?

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SmithA

Was passiert, wenn man der Erhöhung nicht zustimmt? Die werten ja kaum die gesperrten VL prämienschädlich auflösen, indem sie das Konto kündigen. Gibt es Erfahrungen hierzu aus der Vergangenheit? Kann man einfach auf die Zustimmung verzichten?

Ich weiß, es geht hier "nur" um 2 EUR, aber dennoch wird man ja quasi gezwungen, da man nicht ohne Weiteres umziehen kann.

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satgar
  Am 9.4.2025 um 09:01 von SmithA:

Was passiert, wenn man der Erhöhung nicht zustimmt? Die werten ja kaum die gesperrten VL prämienschädlich auflösen, indem sie das Konto kündigen. Gibt es Erfahrungen hierzu aus der Vergangenheit? Kann man einfach auf die Zustimmung verzichten?

Ich weiß, es geht hier "nur" um 2 EUR, aber dennoch wird man ja quasi gezwungen, da man nicht ohne Weiteres umziehen kann.

Naja, schau mal in die Vertragsbedingungen. An sich kann halt jeder Vertrag gekündigt werden, wenn man einer gewünschten Erhöhung nicht zustimmt. Dazu wird es sicherlich einen passus in deinen Bedingungen geben, die dir bei Abschluss ausgehändigt wurden. Alternativ: Anbieter fragen.

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Glory_Days
  Am 9.4.2025 um 09:01 von SmithA:

Was passiert, wenn man der Erhöhung nicht zustimmt? Die werten ja kaum die gesperrten VL prämienschädlich auflösen, indem sie das Konto kündigen. Gibt es Erfahrungen hierzu aus der Vergangenheit? Kann man einfach auf die Zustimmung verzichten?

Ich weiß, es geht hier "nur" um 2 EUR, aber dennoch wird man ja quasi gezwungen, da man nicht ohne Weiteres umziehen kann.

  Zitat

Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass wir bei fehlender Zustimmung Ihrerseits die Geschäftsverbindung mit Ihnen beenden müssten. Wenn Sie die Geschäftsbeziehung nicht fortführen wollen, haben Sie jederzeit das Recht zu einer kostenfreien und fristlosen Kündigung des Depot-/Kontovertrags. Geben Sie uns in diesem Fall bitte die Depot- und Kontodaten der Geschäftsverbindung an, auf die Ihre Wertpapiere bzw. Guthaben übertragen werden sollen.


Hinweis: In Fällen einer eingeschränkten Handelbarkeit infolge rechtlicher oder tatsächlicher Hindernisse von Fonds, die Sie in Ihrem Investmentdepot verwahren, können wir einen Verkauf der hiervon betroffenen Fondsanteile aufgrund Ihrer erfolgten Kündigung nur eingeschränkt oder nicht durchführen. Dies gilt insbesondere für Veräußerungen von Anteilen an offenen Immobilienfonds während der gesetzlichen Halte- und Kündigungsfristen bzw. für die Veräußerung von sich in Abwicklung befindlichen Immobilienfonds, bei denen die Anteilrücknahme durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ausgesetzt ist. Dies hat zur Folge, dass bis zur vollständigen VeräußerungIhres Investmentdepot-/Kontobestandes weiterhin die zwischen Ihnen und der FNZ Bank zu diesem Zeitpunkt vereinbarten Vertragsunterlagen inkl. der Entgelte gelten.

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SmithA

Ist die Frage, ob der Hinweis auch für VL-Anlagen gilt, da es dort auch eine Sperrfrist gibt. 

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Glory_Days
· bearbeitet von Glory_Days
  Am 10.4.2025 um 07:37 von SmithA:

Ist die Frage, ob der Hinweis auch für VL-Anlagen gilt, da es dort auch eine Sperrfrist gibt. 

Die betrifft nur den Anleger, nicht den Anbieter. Veräußerungen sind selbst von Anlegerseite während der Sperrfrist jederzeit möglich. Die Sperrfrist bezieht sich nur auf die Arbeitnehmersparzulage.

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SmithA
  Am 10.4.2025 um 16:23 von Glory_Days:

Die betrifft nur den Anleger, nicht den Anbieter. Veräußerungen sind selbst von Anlegerseite während der Sperrfrist jederzeit möglich. Die Sperrfrist bezieht sich nur auf die Arbeitnehmersparzulage.

Klar, aber wenn ich einen VL-Vertrag habe, der ausschließlich diese VL-Leistungen beinhaltet?

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