mike55 29. September Hallo zusammen, ich brauche dringend sonstige Verluste (Kapitalertragssteuer 2024 für Fondverkäufe reduzieren). Aus der Verwandtschaft (selber Nichtveranlagung) habe ich schon ein paar verlustreiche Fonds übertragen bekommen und dann in meinem Depot gewinnmindernd verkauft. Aber ich brauche noch mehr davon. Woher könnte ich die bekommen? • Haben Banken/ Finanzverwalter ggfs. mit Fondsgewinnen verrechenbare Verlustpapiere, die sie gegen Aufpreis verkaufen würden? • Gibt es vielleicht sonstige Anlaufstellen (Marktplatz, Tauschbörse, ...) für sowas? Ich könnte auch eine extra Portion Aktienverluste dagegen tauschen, die ich (nach aktueller Rechtslage) nicht gegenrechnen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 29. September vor 3 Stunden von mike55: ... Aus der Verwandtschaft (selber Nichtveranlagung) habe ich schon ein paar verlustreiche Fonds übertragen bekommen und dann in meinem Depot gewinnmindernd verkauft. ... Die Meldepflicht bei Schenkungen nicht vergessen. vor 3 Stunden von mike55: ... Woher könnte ich die bekommen?.... Über den Stückzinstrick informieren --> Z.B. hier --> https://der-privatier.com/kap-10-8-5-der-stueckzinstrick/ Kurzfassung: Du kaufst Anleihen bei denen hohe Stückzinsen aufgelaufen sind, der Zinstermin und Fälligkeit Anfang 2025 liegt. vor 3 Stunden von mike55: .... • Haben Banken/ Finanzverwalter ggfs. mit Fondsgewinnen verrechenbare Verlustpapiere, die sie gegen Aufpreis verkaufen würden? • Gibt es vielleicht sonstige Anlaufstellen (Marktplatz, Tauschbörse, ...) für sowas? ... Geht afaik nicht weil bei Übertrag mit Gläubigerwechsel grundsätzlich eine Veräußerung anzunehmen ist und da die fiktiven Veräußerungswerte zählen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Hermann 29. September · bearbeitet 29. September von Hermann vor 10 Stunden von CorMaguire: Geht afaik nicht weil bei Übertrag mit Gläubigerwechsel grundsätzlich eine Veräußerung anzunehmen ist und da die fiktiven Veräußerungswerte zählen. Hmm, ich verstehe nicht wie das funktionieren kann. Unabhängig davon, dass der Abgebende einen fiktiven (Edit:) Verkauf Kauf tätigt, der aufnehmende (TO) hat dann doch die Einstandskurse vom Tag des Übetrags. Oder geht der Verlusttopf auch mit rüber, wenn ein Gläubigerwechsel stattfindet? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
CorMaguire 29. September vor einer Stunde von Hermann: .... Unabhängig davon, dass der Abgebende einen fiktiven Kauf tätigt, ... Verkauf, denke ich. vor einer Stunde von Hermann: .... der aufnehmende (TO) hat dann doch die Einstandskurse vom Tag des Übetrags. .... Grundsätzlich ist das so. vor einer Stunde von Hermann: ....Oder geht der Verlusttopf auch mit rüber, wenn ein Gläubigerwechsel stattfindet? Nur bei einem unentgeltlichen Übertrag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
Norica 29. September vor 8 Stunden von mike55: Hallo zusammen, ich brauche dringend sonstige Verluste (Kapitalertragssteuer 2024 für Fondverkäufe reduzieren). Aus der Verwandtschaft (selber Nichtveranlagung) habe ich schon ein paar verlustreiche Fonds übertragen bekommen und dann in meinem Depot gewinnmindernd verkauft. Aber ich brauche noch mehr davon. Woher könnte ich die bekommen? • Haben Banken/ Finanzverwalter ggfs. mit Fondsgewinnen verrechenbare Verlustpapiere, die sie gegen Aufpreis verkaufen würden? • Gibt es vielleicht sonstige Anlaufstellen (Marktplatz, Tauschbörse, ...) für sowas? Ich könnte auch eine extra Portion Aktienverluste dagegen tauschen, die ich (nach aktueller Rechtslage) nicht gegenrechnen kann. Wenn 2024 eine Sondersituation darstellt, würde ich die Option in Betracht ziehen, einfach die anfallenden Steuern zu bezahlen. Mir scheint dein Vorgehen relativ aufwändig zu sein. Andererseits, woher kommen überhaupt die realisierten Fondsgewinne in zu großer Höhe her? SG Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 29. September Warum freuen sich die Anleger nicht, wenn sie Gewinne machen? Wenn man in der glücklichen Lage ist, Gewinne zu haben, kann man doch ein paar Steuern zahlen. Warum nicht? Ach richtig, ich vergaß... Steuern sparen ist der Deutschen liebstes Hobby! Koste es, was es wolle! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 29. September vor 15 Minuten von stagflation: Ach richtig, ich vergaß... Steuern sparen ist der Deutschen liebstes Hobby! Koste es, was es wolle! Kann ja eine Sondersituation sein zu der sich @mike55 aber nicht äußern mag. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
stagflation 29. September · bearbeitet 29. September von stagflation vor einer Stunde von odensee: Kann ja eine Sondersituation sein zu der sich @mike55 aber nicht äußern mag. Ach was... Wer braucht bei einer Diskussion um Geld schon Fakten... Es geht doch ums gute Gefühl! Und was ist schöner, als dem Finanzamt mit einem "Super Trick" aus Onkel Konz Wundertüte mal so richtig schön "die Tour zu vermasseln"? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
kleinerfisch 29. September vor 12 Stunden von mike55: • Haben Banken/ Finanzverwalter ggfs. mit Fondsgewinnen verrechenbare Verlustpapiere, die sie gegen Aufpreis verkaufen würden? Wie weiter oben schon anklingt, geht das nicht. Der Verlust bleibt dann beim Verkäufer, da für die Steuer fiktiv zum Marktpreis verkauft wird. vor 12 Stunden von mike55: • Gibt es vielleicht sonstige Anlaufstellen (Marktplatz, Tauschbörse, ...) für sowas? Bei Tausch gilt das gleiche. Die Schenkung ist mE die einzige Möglichkeit mit verlustreichen Papieren und Überträgen zu arbeiten, und die hast Du ja offenbar bereits ausgereizt. Der Stückzinstrick dagegen könnte eine Möglichkeit sein, Gewinne von 2024 nach 2025 zu verlagern. Du wirst allerdings ein Mehrfaches des zu verlagernden Gewinns an Kapital für ein paar Wochen brauchen. Außerdem sind die Gewinne nicht "weg", wie bei den Schenkungen verlustbehafteter Papiere, sondern nur nach 2025 verlagert. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 29. September Hallo, Zitat Gibt es vielleicht sonstige Anlaufstellen (Marktplatz, Tauschbörse, ...) für sowas? Der Gedanke dahinter ist offenbar, dass man sich gegenseitig Wertpapiere schenkt. Das wären dann aber keine Schenkungen ... Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mike55 30. September Vielen Dank für die vielen Antworten. Ok. Das wusste ich nicht, dass bei entgeltlicher Übertragung ein fiktiver Verkauf vollzogen wird. Ist das sicher, dass die Verluste immer beim Übergeber realisiert werden? Oder gibts da Ausnahmen, dass man sie doch mitnehmen kann? Sonst blieben mir wahrscheinlich wirklich nur weitere Schenkungen (unwahrscheinlich) oder der Stückzinstrick (Kapitalaufwand)... Hintergrund Die hohen Gewinne sind wirklich eine einmalige Sondersituation (unvermeidbare Porfolioumstrukturierung). Und da ich sie locker mit Aktienverlusten ausgleichen kann, sobald das Bundesverfassungsgericht den Bundesfinanzhof bestätigt (Verrechnungsverbot von Aktienverlusten verfassungswidrig), will ich die Gewinne jetzt natürlich nicht unwiederbringlich versteuern. Außerdem könnte ein kleiner Crash schlagartig für genug realisierbare Fondsverluste sorgen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
west263 30. September vor 2 Stunden von mike55: sobald das Bundesverfassungsgericht den Bundesfinanzhof bestätigt (Verrechnungsverbot von Aktienverlusten verfassungswidrig), darauf würde ich nicht warten wollen vor 2 Stunden von mike55: Die hohen Gewinne . . Außerdem könnte ein kleiner Crash schlagartig für genug realisierbare Fondsverluste sorgen. was ist das für eine Logik. Nimm doch einfach die einen Gewinne und die anderen Gewinne mit und erfreue dich daran. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 30. September Hallo, Zitat Sonst blieben mir wahrscheinlich wirklich nur weitere Schenkungen Wie kommt denn eigentlich an solche Schenkungen quasi auf zuruf? Ist bzw. war den Schenkern klar, dass das Vermögen für immer bei dir bleibt? Das Finanzamt könnte sich das auch genauer anschauen, insbesondere ob es wirklich keine Gegenleistung gibt. Zitat unvermeidbare Porfolioumstrukturierung Warum ist das unvermeidbar? Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
mike55 7. Oktober @west263: Na bei einem Crash kämen andere Fonds ins minus. Verkaufen und neu kaufen und schon hätte ich sonstige Verluste und eine komplette Rückzahlung der (lt. Bundesfinanzhof unberechtigt) einbehaltenen Kap.Steuer. ... Heißt ja nicht, dass ich einen Crash bevorzuge, aber wenn wäre zumindest das Kap.Steuer Problem gelöst. @rekoner: Nur seeehr gute Verwandte oder Freunde machen sowas ohne Gegenleistung. Daher wird das wohl ein einmaliger Ausnahmefall bleiben. Und ja. Der Schenker (einer) wusste, was eine Schenkung bedeutet. Ich hatte noch einen aktiv gemanagten Fond (2% laufende Kosten), den ich dieses Jahr durch einen günstigen ETF mit besserer Performance ersetzt musste. Meines Wissens geht Fonds umtauschen nicht, daher war verkaufen und Gewinne realisieren unvermeidbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag