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Pirx

Genossenschaftsbank kündigt Verwahrstellenwechsel (attrax) für Fonds an

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Pirx

Servus,

 

kürzlich flatterte bei mir ein Schreiben einer Genossenschaftsbank ins Haus, in dem ein "Wechsel der Verwahrstelle gemäß § 3 Depotgesetz" angekündigt wird. Als neue Lagerstelle wird - versteckt im Text des Widerspruchsformulars im Anhang -  attrax angegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach Verwahrstellenwechsel kein Börsenhandel der Fonds mehr möglich sei und der Handel künftig lediglich via KAG erfolgen könne. Hierfür wird - insofern man dem Wechsel widerspricht - eine einmalige Entschädigung von 25 € offeriert.

In dem betreffenden Depot befinden sich mehrere ETFs, ein Indexfonds, eine Anleihe, ein halbes Dutzend Einzelaktien sowie eine kleine Position eines aktiven Fonds, welcher aus steuerlichen Gründen behalten wurde. Da es sich um eines meiner Haupt-Depots handelt, wären ca. 40 % meines gesamten Fonds-/ETF-Bestands betroffen.

In dem Verwahrstellen-Wechsel sehe ich jedoch für mich keinerlei Vorteil und erwäge diesem zu widersprechen.

 

Ich habe daher folgende Fragen:

 

  • Hat jemand diesbezüglich Erfahrungen mit dem Verwahrstellenwechel zu attrax bei Geno-Banken?
  • Bietet attrax mir als Anleger irgendwelche Vorteile, welche ich übersehe?

 

Prinzipiell bin ich mit der Bank sehr zufrieden und wickle über diese mehr als nur Wertpapier-Geschäfte ab.

 

LG, Pirx

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chirlu

Ich habe eine Gegenfrage: Kaufst/verkaufst du den Indexfonds und den aktiven Fonds denn bisher an der Börse?

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Andreas R.

Deine ETFs sind davon nicht betroffen, es geht nur um Fonds mit Rückgaberecht an die KAG.

Wenn du widersprichst, passiert gar nichts. Das sind Anschreiben, die meist einmal im Jahr generiert werden, wenn Positionen auf Girosammel liegen.

Ist immer ne Frage, ob du den aktiven Fonds wieder über die Börse handeln willst, dann musst du widersprechen.

Wenn der eh liegenbleibt, kannst du auch zustimmen und die Prämie mitnehmen.

Sollte aber eine Aufstellung dabei sein, welche Fonds im Detail betroffen sind.

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Pirx
vor 13 Minuten von chirlu:

Ich habe eine Gegenfrage: Kaufst/verkaufst du den Indexfonds und den aktiven Fonds denn bisher an der Börse?

Bei dem aktiven Fonds handelt es sich um steuerlichen Altbestand von vor 2009. Dieser wird bis zum Erreichen einer möglichen Entnahmephase voraussichtlich nicht verkauft und wird keinesfalls aufgestockt werden.

Den Indexfonds hatte ich ursprünglich über einen anderen Broker aus Kostengründen günstig über die KAG gekauft und vor einiger Zeit übertragen. Hier könnten künftig Nachkäufe im 5-stelligen Bereich erfolgen, Verkäufe sind auch hier in den nächsten Jahren nicht vorgesehen.

Prinzipiell würde ich dennoch, wann immer möglich, die Möglichkeit des Börsenhandels als Alternative bevorzugen.

vor 12 Minuten von Andreas R.:

Deine ETFs sind davon nicht betroffen, es geht nur um Fonds mit Rückgaberecht an die KAG.

Wenn du widersprichst, passiert gar nichts. Das sind Anschreiben, die meist einmal im Jahr generiert werden, wenn Positionen auf Girosammel liegen.

Ist immer ne Frage, ob du den aktiven Fonds wieder über die Börse handeln willst, dann musst du widersprechen.

Wenn der eh liegenbleibt, kannst du auch zustimmen und die Prämie mitnehmen.

Sollte aber eine Aufstellung dabei sein, welche Fonds im Detail betroffen sind.

Danke für den Hinweis bezüglich der ETFs; das war mir bewusst. Ich hatte es dazugeschrieben, weil es sich um eines meiner Hauptdepots handelt, welches ich nicht wegen kleinerer Unnanehmlichkeiten auflösen würde. Wäre es eines meiner Nebendepots, welches ich z.B. nur für den Handel einer speziellen Anleihe o.Ä. nutzen würde, sähe dies ggf. anders aus.

 

Eine Aufstellung der betroffenen Positionen war leider nicht dabei. Das Schreiben ist in seinem Informationsgehalt dürftig und auch die Verwahrstelle habe ich erst beim zweiten Durchlesen im Widerspruchsformular entdeckt; sie war im eigentlichen Anschreiben nicht benannt. Der First-Level-Support ist in den letzten Jahren auch zunehmend schlechter geworden und in Wertpapier-Angelegenheiten nahezu unbrauchbar.

 

Eure Antworten bestätigen meinen Eindruck bzw. meine bisherige Recherche, sodass ich zum Widerspruch tendiere. Die einmalig 25 € sind m.E. keine adäquate Kompensation für die eingeschränkte Flexibilität.

 

LG, Pirx

 

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Andreas R.

Anderer Vorteil für dich wäre, dass der Fonds ohne Kosten an die Gesellschaft zurückgegeben werden kann. Dürfte bei der Auflösung auch ein paar Euro sparen. Dein Berater sollte die betroffenen Fonds sehen können.

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Pirx

Nochmals vielen Dank für eure Antworten. Da die Nachteile meines Erachtens die Vorteile überwiegen, habe ich mich zwischenzeitlich zum Widerspruch entschieden.

 

LG, Pirx

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