SmithA 24. September Hallo zusammen, ich möchte für 2024 noch etwas Steueroptimierung betreiben. Mir ist nur nicht ganz klar, in welcher Reihenfolge bzw. was mit was verrechnet wird. Werte zum Jahresende Was ich auf der Verlustseite habe: -4.200€ Aktienverkauf (Wertlos, daher nicht im Aktienverlustverrechnungstopf sondern muss mit der Steuererklärung geltend gemacht werden; kann mit allen Gewinnen (also nicht nur Aktien) verrechnet werden) Auf der Gewinnseite habe ich: +2.000€ Dividenden +200€ realisierte Aktiengewinne +300€ realisierte ETF-Gewinne +2.500€ Zinserträge aus Sparguthaben +6.400€ Zinserträge aus Auflösung Bausparvertrag (Nachversteuerung, da förderschädlich aufgelöst wurde) -> zu behandeln wie "normale" Zinserträge Dann hätte ich da noch den Sparerfreibetrag von 2.000€ für mich und meine Frau (obige Zahlen beziehen sich immer auf beide). Nach meiner Rechnung würden die Gewinne bis zu einer Höhe von 4.200€ mit den "Aktienverlusten" verrechnet werden. Anschließend hätte ich noch 2.000€ Gewinn, die mit dem Freibetrag verrechnet werden. Bleiben immer noch 5.200€ Gewinn übrig. So wie ich das sehe, kann ich hier keine Steueroptimierung mehr betreiben. Denn meiner Meinung nach wäre die einzige Möglichkeit, die ich hätte, wenn ich Aktien mit Verlust verkaufe. Aber diese könnte ich nur mit Aktiengewinnen verrechnen. Und davon habe ich leider nicht viel. Soweit, so korrekt? Danke euch. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
chirlu 24. September vor 3 Minuten von SmithA: Aktienverkauf (Wertlos, daher nicht im Aktienverlustverrechnungstopf) Es ist ganz sicher, dass die Bank das so verbucht hat? Gerade bei einem Verkauf ist es eigentlich unüblich, weil die Abgrenzung zu einem Nicht-Totalverlust schwierig ist. vor 15 Minuten von SmithA: Denn meiner Meinung nach wäre die einzige Möglichkeit, die ich hätte, wenn ich Aktien mit Verlust verkaufe. Aber diese könnte ich nur mit Aktiengewinnen verrechnen. Und davon habe ich leider nicht viel. Ja, du bräuchtest sonstige Verluste (z.B. aus Fonds). Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SmithA 24. September 8 minutes ago, chirlu said: Es ist ganz sicher, dass die Bank das so verbucht hat? Gerade bei einem Verkauf ist es eigentlich unüblich, weil die Abgrenzung zu einem Nicht-Totalverlust schwierig ist. Ja, also zumindest ist es nicht im Verlustverrechnungstopf gelandet und so steht es im Schreiben: "Der Verlust wurde nicht in den Verrechnungstopf eingestellt". Weiterhin steht dort: Informationen bei Käufen bzw. Verlust Wertpapiere ungleich Aktien Veräusserungsverlust nach Differenzmethode - 4.140,81EUR Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
MeinNameIstHase 25. September vor 2 Stunden von SmithA: Bleiben immer noch 5.200€ Gewinn übrig. Wenn es so ist, ist es so. Falls die Dividenden von ausl. Aktien stammen, könnte noch einbehaltene ausl. QSt, die nicht erstattungsfähig ist, auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden (anrechenbare ausl QSt). Das ändert zwar nicht Deine Einkünfte, aber die Steuer darauf. Rechnerisch wird jedoch so gerechnet, als ob du deshalb weniger stpfl. Einkünfte hättest. So können Banken die anrechenbare ausl. QSt leichter verwalten. Ähnlich machen sie das bei mögl. Kirchensteuer über eine Formel, weil gezahlte KiSt als Sonderausgabe abzugsfähig ist. Das führt dazu, dass bankseitig das schon berücksichtigt wird und nur wegen KiSt dann keine Steuererklärung notwendig ist. (Merkmal für KiSt-Pflicht muss der Bank dafür bekannt sein.) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
oktavian 25. September vor 12 Stunden von SmithA: -4.200€ Aktienverkauf (Wertlos, daher nicht im Aktienverlustverrechnungstopf sondern muss mit der Steuererklärung geltend gemacht werden; kann mit allen Gewinnen (also nicht nur Aktien) verrechnet werden) wie konnte denn verkauft werden, wenn die Aktien wertlos waren? Wurden die ausgebucht oder verkauft? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SmithA 25. September 54 minutes ago, oktavian said: wie konnte denn verkauft werden, wenn die Aktien wertlos waren? Wurden die ausgebucht oder verkauft? Verkauft. Aber die Kosten für den Verkauf waren höher als der Verkaufserlös. Das wird dann wohl so behandelt. 10 hours ago, MeinNameIstHase said: Wenn es so ist, ist es so. Falls die Dividenden von ausl. Aktien stammen, könnte noch einbehaltene ausl. QSt, die nicht erstattungsfähig ist, auf die Abgeltungssteuer angerechnet werden (anrechenbare ausl QSt). Das ändert zwar nicht Deine Einkünfte, aber die Steuer darauf. Rechnerisch wird jedoch so gerechnet, als ob du deshalb weniger stpfl. Einkünfte hättest. So können Banken die anrechenbare ausl. QSt leichter verwalten. Ähnlich machen sie das bei mögl. Kirchensteuer über eine Formel, weil gezahlte KiSt als Sonderausgabe abzugsfähig ist. Das führt dazu, dass bankseitig das schon berücksichtigt wird und nur wegen KiSt dann keine Steuererklärung notwendig ist. (Merkmal für KiSt-Pflicht muss der Bank dafür bekannt sein.) Ja, jede Menge ausl. QSt. Ist ja immerhin dann zumindest noch ein wenig, was gegenwirkt. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 26. September Hallo, ich gehe mal nicht von Günstigerprüfung aus. Und dann ist es weitgehend egal in welchem Jahr versteuert wird, es sind immer 26,375%. Das Einzige auf das du aufpassen musst ist, immer über 2.000 Euro zu kommen, sonst verschenkst du einen Teil vom Sparer-Pauschbetrag. Die über 4.000 Euro Zinsen und Dividenden sind dafür aber schon komfortabel. Sinnvoll wäre vielleicht noch, etwas von den 5.200 Euro Gewinn für die Zukunft aufzuheben. Aber ob sich das lohnt? Der Stückzinstrick eignet sich jedenfalls dafür - es gibt schon Threads dazu, etwa den hier: Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SmithA 27. September Danke @reckoner für deinen Input. Ich habe das mit den Stückzinsen mal kurz überflogen. Klingt erst mal etwas komplizierter. Aber am Ende würde ich den Gewinn auf nächstes Jahr verschieben und auch dort werden meine Zinsen + Dividenden mehr als die 2k betragen. So wie ich das verstanden habe, lohnt es sich dann ohnehin nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
reckoner 27. September Hallo, ja, richtig, den Stückzinstrick muss man ggf. jedes Jahr erneut anwenden; ist also eher was für konkret anstehende Verluste. Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag