martin816 23. September Hallo! Ich habe heute Aktien mit ordentlich Gewinn verkauft und direkt danach andere Aktien mit Verlusten in ähnlicher Höhe. Der Plan war dadurch keine Steuern zu zahlen. Bei dem Verkauf mit Gewinn wurde mir Abgeltungssteuer abgezogen (irgendwie auch logisch...) und mir scheint, als hätte ich einen Fehler gemacht erst die Aktien mit Gewinn und dann die mit Verlust zu verkaufen Andersrum wäre wohl besser gewesen! Wird das nachträglich noch von meiner Depotbank verrechnet, immerhin war es ja tagesgleich? Oder erst am Jahresende? Oder erst mit meiner Steuererklärung? Oder habe ich da gar keine Chance mehr und muss sehr viel Lehrgeld zahlen? Danke für Eure Antworten! Martin Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
fgk 23. September Normalerweise verrechnen Depotbanken das im Laufe des Kalenderjahres. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 23. September Das hängt doch nun von deinem Broker und dem Betrag ab. Natürlich werden Verluste auf das Jahr verrechnet. Bei vernünftigen Banken passiert das am nächsten Tag wenn Bagatellbeträge von 100 Euro oder so überschritten sind. Ansonsten zum Quartalsabschluss. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
martin816 23. September Puh, das beruhigt doch etwas, da es um mehrere 1000E geht... Danke! Also hoffe ich, dass ich diese sehr bald dann auch auf meinem Verrechnungskonto sehen werde. Bank/Broker ist die ING. Und Quartalsende ist ja auch in einer guten Woche! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
SlowHand7 23. September vor 12 Minuten von martin816: Puh, das beruhigt doch etwas, da es um mehrere 1000E geht... Danke! Also hoffe ich, dass ich diese sehr bald dann auch auf meinem Verrechnungskonto sehen werde. Bank/Broker ist die ING. Und Quartalsende ist ja auch in einer guten Woche! ING ist doch kein Problem. Da hast du die Steuergutschrift vermutlich morgen mit der Abrechnung. Also entspann dich mal. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
odensee 23. September vor 16 Minuten von martin816: Bank/Broker ist die ING. Von der Webseite der ING: Zitat Die Verlustverrechnung aktualisiert die Steuerzahlungen auf Ihre Erträge. Es gibt Sachverhalte, die Ihre auf Erträge und Gewinne gezahlten Steuern nachträglich verringern oder erhöhen können: Aus Wertpapiergeschäften entstandene Verluste Anrechenbare Quellensteuer Während des Jahres eingereichte Freistellungsaufträge Während des Jahres eingereichte oder widerrufene Nichtveranlagungsbescheinigung Stornobuchungen Beispiel: (hab ich rausgenommen...) In den oben aufgeführten Fällen führen wir eine tägliche Verlustverrechnung durch – wir berichtigen so die Steuerzahlungen aus Ihren vergangenen Erträgen. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie Ihre Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag
martin816 24. September Tatsächlich hatte ich noch gestern Abend die zuviel gezahlten Steuern zurück auf meinem Verrechnungskonto und heute die Abrechnung dafür in der Postbox Danke nochmal für Eure schnellen Antworten! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag