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schebitz

Studienkosten von Steuer absetzen: Jedes Jahr einen neuen Laptop kaufen und von der Steuer absetzen?

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schebitz

Man kann ja seine Kosten fürs Studium von der Steuer absetzen.
Wenn man sich im Jahr 2024 einen neuen Laptop für das Studium kauft und diesen von der Steuer absetzt, kann man sich dann im Jahr 2025 auch wieder einen neuen Laptop fürs Studium kaufen und diesen auch wieder von der Steuer absetzen?

Was ist wenn man sich im November 2024 einen Laptop kauft und im Januar 2025 noch einen Laptop kauft?

Zwischen November 2024 und Januar 2025 liegt ja weniger als ein Jahr.

Kann man dann beide Laptops voll von der Steuer absetzen?

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reckoner

Hallo,

 

und was gerschieht im Januar mit dem im November gekauften Laptop?

 

Stefan

 

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schebitz
· bearbeitet von schebitz
vor 4 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

und was gerschieht im Januar mit dem im November gekauften Laptop?

 

Stefan

 

Mit dem Laptop aus dem November geschieht einfach gar nichts.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Mit dem Laptop aus dem November geschieht einfach gar nichts.

Echt jetzt? Du willst Geld dafür ausgeben, und ihn dann nicht benutzen?

Das ist völlig unglaubwürdig.

 

Wer so dreist ist dem wird es womöglich nicht nur gestrichen, sondern es wird direkt ein Steuerstrafverfahren eröffnet.

 

Stefan

 

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PEOPLES
· bearbeitet von PEOPLES

Kommt auf den Preis an, wenn er unter der Grenze fuer Geringwertige Gueter liegt, dann kann man das so (im Prinzip) machen. Such mal nach der Definition von GWG.

 

Liegt er drüber, muss er gem AFA abgeschrieben werden.

 

idR werden wird das aber nur anteilig akzeptiert, da der Laptop auch privat genutzt werden kann.

 

Die Intention ist hier natürlich klar, die Frage ist, ob es "illegal" ist? Wenn der Laptop normal auf 3 (oder 5) Jahre Abgeschrieben wird, dann hat er doch am Ende einen Buchwert von 0 und ist quasi eine stille Reserve, oder? Beim Verkauf dieser muss er doch nicht mehr steuerwirksam rueckverrechnet werden, oder?

Bei GWGs wird halt ein "einfaches Verfahren" angesetzt, aber steuerlich ist das Thema damit ja durch, oder nicht? Auch wenn er den Laptop am Ende weiter verkloppt. Nur kann der nächste den dann halt nicht mehr absetzten und so nen Laptop kann ja fast jeder absetzten.

Naja, ausser es gibt Konstellationen, da verdient der Student sooo gut, dass es sich bei ihm deutlich relevanter auswirkt und man sich die Ersparrnis dann teilt, dann reichts halt für ne Pizza beim Italiener um die Ecke, aber immerhin.

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MeinNameIstHase

Die Frage ist, ob der zweite Laptop überhaupt Studiumkosten darstellt. Dem gewöhnlichen Studenten reicht schließlich einer. Es besteht dann die Vermutung, dass der zweite nicht für Studiumszwecke genutzt wird, sondern halt ... privat.

 

Abgesehen davon ... was hat man davon? Das Geld für den Laptop-Kauf ist erst mal weg.

 

Lies erstmal nachfolgende Hinweise zum Thema Berufsausbildungskosten (Unterschied von Werbungskosten und Sonderausgaben):

https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2024/B-Anhaenge/Anhang-09-Druck/anhang-9.html (Berufsausbildung)

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odensee
vor 4 Minuten von MeinNameIstHase:

Abgesehen davon ... was hat man davon?

Man kann den älteren bei ebay verticken.

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schebitz
· bearbeitet von schebitz
vor 17 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

Echt jetzt? Du willst Geld dafür ausgeben, und ihn dann nicht benutzen?

Das ist völlig unglaubwürdig.

 

Wer so dreist ist dem wird es womöglich nicht nur gestrichen, sondern es wird direkt ein Steuerstrafverfahren eröffnet.

 

Stefan

 

Das ist ja nun wirklich Blödsinn.

 

Dass er nicht benutzt werden soll hat niemand gesagt.

Der Laptop wurde ja benutzt. Jedenfalls solange bis der zweite Laptop gekauft wird.

 

Von Gesetzes wegen wird der Laptop in 1 Jahr abgeschrieben.

Wenn er abgeschrieben ist, darf man sich einen neuen kaufen und ihn wieder von der Steuer absetzen. 

Da bringst du wohl einiges durcheinander.

vor 19 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

Echt jetzt? Du willst Geld dafür ausgeben, und ihn dann nicht benutzen?

Das ist völlig unglaubwürdig.

 

Wer so dreist ist dem wird es womöglich nicht nur gestrichen, sondern es wird direkt ein Steuerstrafverfahren eröffnet.

 

Stefan

 

Ich hatte ja anfangs geschrieben:"Wenn man sich im Jahr 2024 einen neuen Laptop für das Studium kauft".

 

Damit hatte ich deutlich genug geschrieben, dass der erste Laptop fürs Studium benutzt wird. Dann kannst du jetzt nicht behaupten, dass der Laptop nicht benutzt wird.

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MeinNameIstHase
vor 2 Minuten von odensee:

Man kann den älteren bei ebay verticken.

Dürfte kaum ausreichen, um damit den Neuen zu bezahlen. Jahrlich den neuesten Rechner haben zu wollen, ist unterm Strich ein teures Hobby.

 

Es ist ja unbestritten ... es liegt in der Dispostionsfreiheit eines Jeden, welche "Hilfsmittel" er zu brauchen meint.

 

Der Gedankenfehler liegt m.E. aber woanders:

Von der Steuer absetzen heißt ja nicht, dass Vater Staat den Laptop bezahlt. Zahlen muss man den schon selbst. Und wieviel man damit Steuern spart, hängt davon ab, ob man überhaupt als Student schon Steuern zahlt.

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Theobuy
vor 7 Minuten von schebitz:

Damit hatte ich deutlich genug geschrieben, dass der erste Laptop fürs Studium benutzt wird. Dann kannst du jetzt nicht behaupten, dass der Laptop nicht benutzt wird.

Mir scheint, hier fehlt ein Teil der Geschichte. Es geht wohl kaum darum, das zu versteuernde Einkommen durch überflüssige Ausgaben zu verringern und etwas wird nicht erzählt. Aus Sicht eines Steuerbeamten würde ich mir die Akte auch genauer anschauen wollen...

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DomeSW
· bearbeitet von DomeSW

Wichtig in dem Zusammenhang klären, ob es um ein Erst -oder Zweitstudium handelt.

 

Erststudium bis glaub ich ca. 6000 € an Sonderausgaben abziehbar, es gilt auch kein Verlustvortrag. Heißt du muss Steuern gezahlt haben um was abzusetzen. 

Zweitstudium volle Werbungskosten.

 

 

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oktavian
vor 20 Minuten von Theobuy:

Aus Sicht eines Steuerbeamten würde ich mir die Akte auch genauer anschauen wollen...

Wie denn? Die wollen gar keine Nachweise mehr sehen. Wenn die Steuererklärung rechtskräftig ist, kann man dann nicht die Belege vernichten oder wie lange können die das bei Privatpersonen realistisch verlangen? Im Zweifel sehen die nur eine Summe im Formular. Dann machen die den Scholz und vergessen, was sie abgesetzt haben...

 

Dass die Beamten überhaupt so genau schauen, halte ich für einen Mythos. Als ehrlicher Steuerzahler sehe ich mich zumindest im Nachteil oder habt ihr recht und die Kontrolle ist gut genug?

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MeinNameIstHase

Nunja, es geht hier ja nicht darum, wie wahrscheinlich fehlerhafte Angaben inkl. Steuerverkürzung vom FA aufgedeckt werden, sondern erst mal darum, wie man es richtig macht.

  

vor 1 Stunde von oktavian:

Wenn die Steuererklärung rechtskräftig ist, kann man dann nicht die Belege vernichten oder wie lange können die das bei Privatpersonen realistisch verlangen?

Bis auf Handwerkerrechnungen (2 Jahre nach § 14b Abs. 1 S.5 Nr.1 UStG) kennt das Steuerrecht für Privatpersonen keine Aufbewahrungsfristen, außer dass man Belege solange vorhält, bis der Steuerbescheid bestandsfest ist, was bei Vorbehalt der Nachprüfung, mit Vorläufigkeitsvermerk oder bei Einspruch durchaus lange sein kann (§ 147 Absatz 1 Nr. 5 AO: steuerliche Relevanz).

Gutverdiener ab 500.000 müssen Belege 6 Jahre aufbewahren (§ 147a AO).


Ansonsten  ... solange bis Festsetzungsverjährung (typ. 4 Jahre) eingetreten ist, lohnt es sich im eigenen Interesse Belege aufzubewahren. Aus anderen Gründen täte ich Belege (z.B. Kontoauszüge) mind. 3 Jahre aufbewahren (§ 195 BGB regelmäßige Verjährungsfrist). Kaufbelege mind. 2 Jahre wegen Garantiefrist.

 

vor 1 Stunde von oktavian:

Wie denn?

och, da reicht eine Ex-Freundin, die sauer ist ... und der Fall wird vielleicht neu aufgerollt.

 

 

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Caveman8
· bearbeitet von Caveman8

Nachprüfungen kann es immer geben. Hatten wir kürzlich für 2021 obwohl wir natürlich den Bescheid schon 2022 bekommen hatten. 
 

Mit so kurzem Abstand würde ich das nicht machen. Wird die Erklärung manuell geprüft, wird der Sachbearbeiter sicher eine Erklärung wollen was mit dem alten Laptop passiert ist. Warum nicht einfach abwechseln? Alle geraden Jahre ein IPad und alle ungeraden Jahre ein Laptop. 

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oktavian
vor 17 Minuten von Caveman8:

Nachprüfungen kann es immer geben. Hatten wir kürzlich für 2021 obwohl wir natürlich den Bescheid schon 2022 bekommen hatten. 

Bei Privatpersonen? Habe ich noch nie gehört, außer die haben echt ermittelt wie bei Hoeneß. Das wäre aber keine Zufallsprüfung, wie es sie bei Firmen selten gibt (Betriebsprüfung). Bei Privatpersonen sind mir solche nicht anlassbezogenen Nachprüfungen unbekannt. @Caveman8wie kamen die denn auf die Idee? Das könnte Willkür sein.

 

vor 44 Minuten von MeinNameIstHase:

was bei Vorbehalt der Nachprüfung, mit Vorläufigkeitsvermerk

 Die ganzen Fristen sind interessant. Danke. Ich versuche die Belege aufzubewahren, aber hätte gegen Hausbrand o.Ä. kein backup.

Nachprüfung irgendwann mit Risiko bis dahin Unterlagen zu verlieren macht mir Angst. Ich reiche beim FA inkl. aller Belege ein. 

 

Bei mit stehen nur die zwei Punkte und kein Vorbehalt der Nachprüfung (oder ich sehe den nicht).

Zitat

 der Einkommensteuer ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich

 

Verlustverrechnungsbeschränkung für Aktienveräußerungsverluste nach § Absatz 6 Satz 4 EStG (§ 20 Absatz 6 Satz 5 EStG a.F.)

 

Festsetzung des Solidaritätszuschlags ist gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO vorläufig hinsichtlich

der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

 

Der Fall von @schebitzist schon komisch. Ich kenne aber keine Vorschriften die dagegen sprechen. Es kann auch Sinn machen mehrere Geräte einzusetzen (backup, unterschiedliche Eigenschaften wie Größe). Z.B. 14" in Uni und größeren zu Hause, weil kein Platz für festen Monitor mit docking in WG oder so. Denke jeder kann selbst seine Arbeit so gestalten, wie er/sie/d das will. Finde die Frage, ob man 100% des laptops absetzen kann aber auch interessant. Ich habe von meinem Studium nichts abgesetzt, aber man konnte damals Gewinne nach einem Jahr steuerfrei vereinnahmen. Heutzutage macht es wohl mehr Sinn sich damit zu beschäftigen, wenn man genug Einkommen hat.

 

 

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Dass er nicht benutzt werden soll hat niemand gesagt.

Du hattest geschrieben "Mit dem Laptop aus dem November geschieht einfach gar nichts.". Was denn nun?

 

Oder meintest du, dass sich gar nichts ändert? Dann wäre die Frage, wofür du einen zweiten Laptop brauchst.

 

Zitat

Beim Verkauf dieser muss er doch nicht mehr steuerwirksam rueckverrechnet werden, oder?

Doch, natürlich.

Kommt in der Praxis zwar nicht oft vor, und wenn dann ist das so Kleinkram, dass da kein Hahn nach kräht (etwa wenn man solche Gegenstände privat übernimmt).


Gegenbeispiel: Ich kaufe einen Laptop, stelle dann fest, dass es doch nicht das passende Gerät ist und verkaufe es wieder. Dann kann ich natürlich nur die Differenz absetzen.

 

Zitat

Wie denn? Die wollen gar keine Nachweise mehr sehen. Wenn die Steuererklärung rechtskräftig ist, kann man dann nicht die Belege vernichten oder wie lange können die das bei Privatpersonen realistisch verlangen?

Erstens wollen die sehr wohl Belege sehen (siehe meinen nächsten Kommentar). Und wenn nicht dann muss es immer noch glaubhaft sein, auch im Nachhinein (nur weil der Bescheid bestandskräftig ist wird eine Steuerhinterziehung ja nicht rechtmäßig - es kann noch Jahre später ein Strafverfahren eingeleitet werden).

 

Beispielsweise könnte das aktuell passieren, wenn die - seit einiger Zeit automatisch gemeldeten - Ebayverkäufe mal richtig ausgewertet werden (per Software). Taucht dabei zufällig ein kurz vorher abgesetzter Laptop auf, dann ...

 

Zitat

Dass die Beamten überhaupt so genau schauen, halte ich für einen Mythos.

Richtig, die Sachbearbeiter machen das eher nicht. Aber es ist viel schlimmer (weil genauer): Die Software gleicht das ab.

Und wenn da jemand jedes Jahr einen Laptop absetzt, dann leuchtet die Warnlampe, und dann werden Belege angefordert (mitunter auch rückwirkend für vergangene Jahre). Und beispielsweise kann man auch gefragt werden, was denn mit dem im vorherigen Jahr angeschafften Laptop geschehen ist.

 

Zitat

Ich versuche die Belege aufzubewahren, aber hätte gegen Hausbrand o.Ä. kein backup.

Wer einen Brand o.ä. nachweisen kann, dem werden die Belege wahrscheinlich auch so geglaubt.  Aber nicht, dass ich jetzt dazu raten würde, bei einem Steuerstrafverfahren einfach mal Feuer zu legen ...

 

Und im Zweifel kann man anbieten, Stichproben nachzuweisen (die Belege holt man sich dann daher von wo sie ursprünglich stammen).

 

Zitat

Es kann auch Sinn machen mehrere Geräte einzusetzen (backup, unterschiedliche Eigenschaften wie Größe).

Natürlich. Deshalb hatte ich gefragt, was denn mit dem November-Laptop geschieht.

Leider legst du ihm die Argumente in den Mund.

 

Zitat

Ich habe von meinem Studium nichts abgesetzt, aber man konnte damals Gewinne nach einem Jahr steuerfrei vereinnahmen.

Du meinst die Spekulationsfrist?

Die gibt es heute auch noch. Außerdem glaube ich kaum, dass man überhaupt einen nennenswerten Gewinn erzielen kann, der Kram wird doch immer Älter.

[mit den Werbungskosten hat das aber auch nichts zu tun]

 

Stefan

 

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Caveman8
vor einer Stunde von oktavian:

Bei Privatpersonen? Habe ich noch nie gehört, außer die haben echt ermittelt wie bei Hoeneß. Das wäre aber keine Zufallsprüfung, wie es sie bei Firmen selten gibt (Betriebsprüfung). Bei Privatpersonen sind mir solche nicht anlassbezogenen Nachprüfungen unbekannt. @Caveman8wie kamen die denn auf die Idee? Das könnte Willkür sein.

In Kombination mit einer Betriebsprüfung eines Verwandten. Wir hatten ein Fahrzeug über zwei Jahre von ihm geliehen (War aber im Privatvermögen, daher kein Problem). 

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oktavian
vor 1 Stunde von reckoner:

Beispielsweise könnte das aktuell passieren, wenn die - seit einiger Zeit automatisch gemeldeten - Ebayverkäufe mal richtig ausgewertet werden (per Software). Taucht dabei zufällig ein kurz vorher abgesetzter Laptop auf, dann ...

meines Wissens bekommen die nur Summen und Anzahl automatisch gemeldet. Verstehe die Angst der Verkäufer nicht. Ich verkaufe gerade alte DVDs und das sind evtl. mehr als die meldepflichtigen 30 Produkte/Verkäufe (wenn die sich überhaupt einzeln verkaufen), so dass es gemeldet würde. Das ist mir aber auch egal. Summe wäre eh weit unter 1.000.

 

vor einer Stunde von Caveman8:

In Kombination mit einer Betriebsprüfung eines Verwandten. Wir hatten ein Fahrzeug über zwei Jahre von ihm geliehen (War aber im Privatvermögen, daher kein Problem). 

dann bin ich erleichtert. Finde ich schon gut bei Firmen. Wir haben zu wenige Betriebs-Prüfer. Die sollten ruhig big data und google street view nutzen, um die Steuern korrekter einzutreiben usw.

 

vor 1 Stunde von reckoner:

Du meinst die Spekulationsfrist?

ich meine Kursgewinne aus den Ersparnissen. Ansonsten bringt dir das Absetzen als Erst-Student nichts. Nebenjob ist steuerfrei. Verlustvortrag gibt es nicht bei Erststudium. Wo soll das Einkommen herkommen? Zweitstudium ist dann anders. Da lohnt es mehr.

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MeinNameIstHase
vor 1 Stunde von oktavian:

aber hätte gegen Hausbrand o.Ä. kein backup.

... dafür gibt es doch die Cloud. Und einen Backup-USB-Stick könnte man auch bei Eltern oder am Arbeitsplatz außer Haus verwahren.

 

Schon ein Metall-Werkzeugkasten/-schrank in einer Kellerecke reicht da schon als Brandschutz. Es gibt auch spezielle Aufbewahrungsschränke/Tresore mit Feuerwiderstandsklasse zertifiziert, aber das halte ich privat für Overkill. Z.B. ein Steingut-Blumentopf im Metallkasten (Stahl, nicht Alu) im Keller hält so ziemlich jeden Wohnungsbrand für +30 Minuten stand. Der Topf mit einer Steingutfliese abgedeckt isoliert gegen Hitze/Wärmestrahlung. Ein dickes Lederetui oder eine Holzbox im Metallkasten ginge auch. Der Metallkasten schützt mechanisch und gegen direkte Flammen/Funken. Gegen Wasserschäden im Keller, die weit häufiger passieren, stellt man das dann 10cm hoch auf ein paar Gehwegplatten. Aber da hat man ja dann die Originaldateien auf dem Rechner noch. Wer da etwas mitdenkt, kriegt eine Lösung für unter 100 Euro hin.

 

Ganz ohne Backup ist heutzutage aber mehr als nur fahrlässig. Betrifft doch auch private Bilder/Videos und andere selbst erstellte Daten/Dokumente. Hauptfeind ist defekte Computerhardware oder versehentliches Löschen/Überschreiben/Formatieren. Vereinzelt schafft das auch Microsoft mit seinen Updates, dass man an seine Daten auf der Platte nicht mehr ran kommt.

 

Die meist relevanten Belege kann man beim Aussteller übrigens wiederbeschaffen. Und wenn das FA wirklich ein Auge auf dich wirft, wird es dich dazu dann auch auffordern. Okay, du könntest eine Fristverlängerung zwecks Wiederbeschaffung beantragen.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

meines Wissens bekommen die nur Summen und Anzahl automatisch gemeldet. Verstehe die Angst der Verkäufer nicht. Ich verkaufe gerade alte DVDs und das sind evtl. mehr als die meldepflichtigen 30 Produkte/Verkäufe (wenn die sich überhaupt einzeln verkaufen), so dass es gemeldet würde. Das ist mir aber auch egal. Summe wäre eh weit unter 1.000.

Ja, ich verstehe die Angst auch nicht. Sowohl die Anzahl als auch die Ertragssumme führen überhaupt nicht zu einer Steuerpflicht.

 

Und auch richtig, gemeldet werden soweit ich weiß nur die Stammdaten (Account, Name, Adresse u.s.w. und die beiden Kennzahlen Anzahl und Umsatz), aber das könnte dann eben der Auslöser für ein Scanning sein.

Es war auch nur ein Beispiel, wie etwas herauskommen könnte (weil auch hier mal wieder geschrieben wurde, dass das alles ja niemand merken würde ...).

 

Tut mir Leid, aber ihr solltet das Finanzamt nicht für bescheuert halten. Gerade in der digitalen Welt fliegt da manches schneller auf als man denkt.

 

Zitat

dann bin ich erleichtert. Finde ich schon gut bei Firmen.

Und warum nur bei Firmen?

Sorry, aber ich würde wetten, dass Privatpersonen - damit meine ich jetzt auch den kleinen Handwerker der schwarz arbeitet - mehr Steuern hinterziehen als Unternehmen mit doppelter Buchführung (das sind alles nur kleinere Beträge, aber eben millionenfach).

Die Prominenten Fälle (Hoeneß, Zumwinkel etc.) waren auch keine Firmen.

 

Zitat

ich meine Kursgewinne aus den Ersparnissen. Ansonsten bringt dir das Absetzen als Erst-Student nichts. Nebenjob ist steuerfrei. Verlustvortrag gibt es nicht bei Erststudium. Wo soll das Einkommen herkommen? Zweitstudium ist dann anders. Da lohnt es mehr.

Ja klar, in der Erstausbildung brauchst du für die Werbungskosten auch Gewinne, und zwar über dem Grundfreibetrag.

Aber was du mit "... nach einem Jahr steuerfrei vereinnahmen" gemeint hast war mir nicht klar.

 

Und warum ein Nebenjob steuerfrei sein soll weiß ich auch nicht (natürlich bleibt man damit meist unter dem Grundfreibetrag, aber per se steuerfrei ist es nicht).

 

@MeinNameIstHase: Vielleicht gute Ideen gegen Feuer, aber was machst du bei anderen Katastrophen? Etwa Hochwasser in einem Bungalow, Ransomware (auch im Backup), die hinterhältige Exfrau ...

Hundertprozentige Sicherheit gibt es einfach nicht.

 

Stefan

 

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oceanografic

Meines Erachtens kannst du grundsätzlich jedes Jahr einen neuen Laptop für dein Studium steuerlich absetzen – vorausgesetzt, du brauchst ihn wirklich dafür.

 

Aber wenn du innerhalb von nur zwei Monaten zwei Laptops kaufst, könnte das Finanzamt stutzig werden. Versuche dann am besten, plausibel zu erklären, warum du so schnell ein neues Gerät gebraucht hast. Kaputtgegangen ist der Erste offensichtlich nicht, aber du könntest angeben, dass du zwecks Software ein leistungsstärkeres Modell benötigst.

 

Außerdem musst du nachweisen können, dass du den Laptop wirklich fürs Studium nutzt. Du solltest also nicht nur die Rechnungen, sondern auch die Studienbescheinigungen zur Hand haben!

 

Und vielleicht weißt du das schon, aber: Im Erststudium kannst du die Kosten als Sonderausgaben absetzen, im Zweitstudium gelten sie als Werbungskosten. Da gibt’s Unterschiede… Das Finanzamt würde ich in deinem Fall nicht dazu befragen ;), und den Steuerberater auch nicht unbedingt. Aber möglicherweise gibt es im Netz klare Infos dazu.

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Metasom
vor einer Stunde von reckoner:

Ja klar, in der Erstausbildung brauchst du für die Werbungskosten auch Gewinne, und zwar über dem Grundfreibetrag.

Klappt das überhaupt bei der Günstigerprüfung mit Erträgen aus Kapitalgewinnen und der Verrechnung von Werbungskosten? Sind die beiden Sachen hier ausnahmsweise verrechenbar und verringern die steuerliche Bemessungsgrundlage? 

Außerhalb der Günstigerprüfung hat man nur die 1000€-Pauschale. 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 1 Stunde von reckoner:

... in der Erstausbildung brauchst du für die Werbungskosten auch Gewinne, und zwar über dem Grundfreibetrag.

Hast du oben meinen Link zu den Lohnsteuerrichtlinien gelesen?

Erstausbildung ist Privatsache. Da kann man Sonderausgaben geltend machen, aber keine Werbungskosten. Ich denke, du kennst den Unterschied.

 

vor 35 Minuten von oceanografic:

im Zweitstudium gelten sie als Werbungskosten.

Vorsicht ... nur, wenn ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit späteren im Inland steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht.

 

vor 15 Minuten von Metasom:

Klappt das überhaupt bei der Günstigerprüfung mit Erträgen aus Kapitalgewinnen und der Verrechnung von Werbungskosten?

Finde den Fehler!

§ 9 EStG: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. ...

Frage: In welchem Zusammenhang stehen Ausbildungskosten mit Kapitaleinkünften?

Hinweis: Das Berechnungsschema im EStG unterscheidet zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben. Einen Einstieg findest du in § 2 EStG bzw. durch googlen nach ESt-Berechnungsschema.

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oktavian
vor 12 Stunden von reckoner:

Die Prominenten Fälle (Hoeneß, Zumwinkel etc.) waren auch keine Firmen.

das sind imho keine Privatpersonen, sondern Personen öffentlichen Interesses. Da finde ich die 500.000 Verdienstgrenze gut als Abgrenzung, wo die die Belege auch länger aufbewahren müssen. Es lohnt wohl eher dort hinzuschauen als bei einem Angestellten mit 50k Gehalt. In DE wird es meist anders herum gemacht: lieber weiter Unten kontrollieren als da oben. Das geht soweit, dass illegale  Geschäfte wie cum-ex und cum-cum durchgehen, wenn es um Milliarden geht.

vor 12 Stunden von reckoner:

kleinen Handwerker der schwarz arbeitet

Für Schwarzarbeit ist der Zoll zuständig und nicht das FA. Finde auch, dass da zu wenig passiert.

 

vor 10 Stunden von MeinNameIstHase:
vor 11 Stunden von oceanografic:

im Zweitstudium gelten sie als Werbungskosten.

Vorsicht ... nur, wenn ein hinreichend konkreter, objektiv feststellbarer Zusammenhang mit späteren im Inland steuerpflichtigen Einnahmen aus der angestrebten beruflichen Tätigkeit besteht.

 

reicht nicht die konkrete Absicht? Würde der Verlustvortrag entfallen, wenn man einen Unfall hat und daher nicht in dem Bereich arbeiten könnte, aber es vorhatte? Oder man findet keinen Job in den z.B. Kunstwissenschaften und wird Taxifahrer oder so.

vor 10 Stunden von MeinNameIstHase:

Frage: In welchem Zusammenhang stehen Ausbildungskosten mit Kapitaleinkünften?

Das Kapital stammt meist aus Erwerbsarbeit. Im Prinzip ist es angesparte Arbeit inkl. Zinseszinsen.

 

vor 12 Stunden von reckoner:

a klar, in der Erstausbildung brauchst du für die Werbungskosten auch Gewinne, und zwar über dem Grundfreibetrag.

Aber was du mit "... nach einem Jahr steuerfrei vereinnahmen" gemeint hast war mir nicht klar.

 

Und warum ein Nebenjob steuerfrei sein soll weiß ich auch nicht (natürlich bleibt man damit meist unter dem Grundfreibetrag, aber per se steuerfrei ist es nicht).

früher würde bei Kapitaleinnahmen nur die Dummheit/Pech besteuert. Denn nach einem Jahr war es frei. Genau, wenn man nur ein bisschen verdient, war es steuerfrei, in dem Sinne, dass keine Steuern zu entrichten waren. Dann sagen ich eben war nicht steuerfrei, aber wurde mit 0% besteuert.

 

vor 12 Stunden von reckoner:

Tut mir Leid, aber ihr solltet das Finanzamt nicht für bescheuert halten. Gerade in der digitalen Welt fliegt da manches schneller auf als man denkt.

Ich habe Respekt für den Leuten im FA. Das Management in der Politik hält die aber klein. Die Software ist bescheiden, nach Presseberichten. Keine automatische google streetview, Satellitenauswertung --> kein big data. Hedgefonds zählen auch mal LKWs usw. Das FA könnte viel mehr externe Daten nutzen und sollte es auch imho. Da sind die lächerlich aufgestellt.

 

In den USA kriegen whistleblower Gewinnbeteiligung (z.B.  15 to 30% of government recoveries) vom Staat, so dass es hauptberufliche Privatermittler gibt. Das fände ich bei uns auch erfrischend. Ich wäre für eine Obergrenze aber ansonsten, sind das extrem erfolgreiche SEC und IRS Programme.

 

Warum sollte ich meinen Nachbarn mit den Schwarzarbeitern denn anzeigen? Dann würde ich nur als Denunziant bezeichnet werden und hätte nur Schaden bei Null Nutzen.

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Hansolol
vor 13 Stunden von oceanografic:

Und vielleicht weißt du das schon, aber: Im Erststudium kannst du die Kosten als Sonderausgaben absetzen

 

Hierbei ist zu beachten: Sonderausgaben gelten nur in dem Jahr in dem Sie angefallen sind, Werbungskosten können sich über mehrere Jahre aufsummieren. Bei mir waren es 7 Jahre rückwirkend, wenn ich mich recht entsinne. Ich glaube ich habe damals auch die Fahrtkosten zur Uni angerechnet bekommen. War im ersten Berufsjahr dann schon eine große finanzielle Erleichterung. 

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